Wird Kindesunterhalt als Einkommen angerechnet?
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Ja, Kindesunterhalt wird als Einkommen angerechnet, wenn es um Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung geht – dies gilt auch für Unterhaltsvorschuss. Bei der Steuererklärung zählt Kindesunterhalt nicht zum Einkommen des Kindes, sondern kann vom Zahlenden als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, da es die Rangfolge der Unterhaltspflichten hat.
Ist Kindesunterhalt eine Einnahme?
Nein, Kindesunterhalt zählt grundsätzlich nicht als Einkommen im steuerlichen Sinne für das Kind selbst, sondern ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Er wird aber beim Wohngeldbezug als Einkommen berücksichtigt und bei der Krankenversicherung (GKV) als beitragspflichtige Einnahme gewertet, wenn er freiwillig gezahlt wird. Beim unterhaltspflichtigen Elternteil kann Kindesunterhalt unter bestimmten Bedingungen (Realsplitting, nicht für Kinder) als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden, während das Kind diesen dann als steuerpflichtige "sonstige Einkünfte" angeben muss.
Wird Kindesunterhalt komplett angerechnet?
Für die Unterhaltspflicht des Vaters ist das unerheblich. Bei einem volljährigen Kind gilt: das Einkommen des Kindes wird nach Abzug des Freibetrags voll auf seinen Unterhaltsbedarf angerechnet. Der Restbedarf wird dann auf die beiden Eltern entsprechend ihrer Einkommensverhältnisse umgelegt.
Sind Unterhaltsleistungen Einnahmen?
Bei derjenigen Person, die den Unterhalt erhält, sind die Einnahmen als sonstige Einkünfte zu versteuern, soweit diese bei der leistenden Person die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug erfüllen (Korrespondenzprinzip).
Wird Kindesunterhalt bei der Einkommensteuer berücksichtigt?
Unterhalt für Kinder
Wenn ein Kind zu alt für das Kindergeld oder die Kinderfreibeträge ist, dann kann der Unterhalt bei Ihrer Einkommensteuer berücksichtigt werden als außergewöhnliche Belastung.
Kindesunterhalt einfach erklärt
Ist Kindesunterhalt ein Einkommen?
Nein, Kindesunterhalt zählt grundsätzlich nicht als Einkommen im steuerlichen Sinne für das Kind selbst, sondern ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Er wird aber beim Wohngeldbezug als Einkommen berücksichtigt und bei der Krankenversicherung (GKV) als beitragspflichtige Einnahme gewertet, wenn er freiwillig gezahlt wird. Beim unterhaltspflichtigen Elternteil kann Kindesunterhalt unter bestimmten Bedingungen (Realsplitting, nicht für Kinder) als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden, während das Kind diesen dann als steuerpflichtige "sonstige Einkünfte" angeben muss.
Wird der Kindesunterhalt vor oder nach Steuern berechnet?
Wie wird das Einkommen definiert? Der Kindesunterhaltsdienst berechnet den Unterhalt auf Grundlage des wöchentlichen Bruttoeinkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils. Das Bruttoeinkommen wird vor Abzug von Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen, aber nach Abzug von Beiträgen zur betrieblichen oder privaten Altersvorsorge berechnet.
Welche Einkünfte gelten nicht als Einkommen?
Steuerfreie Einkünfte werden nicht besteuert, unabhängig davon, ob Sie sie in Ihrer Steuererklärung angeben. Folgende Posten gelten laut IRS als steuerfrei: Erbschaften, Schenkungen und Vermächtnisse sowie Barauszahlungen für Artikel, die Sie bei Einzelhändlern, Herstellern oder Händlern kaufen.
Wie wirkt sich Unterhalt auf die Steuer aus?
Unterhaltszahlungen an Kinder zählen ebenfalls zu den außergewöhnlichen Belastungen und können 2025 bis 12.096 Euro abgesetzt werden. 2024 waren es 11.784 Euro. Das entspricht jeweils dem Grundfreibetrag. Verdient das Kind eigenes Geld – und zwar mehr als 624 Euro pro Jahr –, werden die Einnahmen des Kindes verrechnet.
Was wird alles als Einkommen angerechnet?
Folgende Einnahmen zählen u.a. zum Einkommen:
Alle Einkünfte im steuerrechtlichen Sinn, z.B. aus Erwerbstätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen, Unterhalt. Renten und Einkommen aus zusätzlicher Altersvorsorge (Ausnahmen siehe unten)
Wie hoch ist der Kindesunterhalt bei einem Nettoeinkommen von 3000 €?
Bei 3.000 € Nettoeinkommen liegt der Unterhaltsbedarf je nach Alter des Kindes laut Düsseldorfer Tabelle 2025 zwischen ca. 555 € (0-5 Jahre) und 797 € (ab 18) vor Abzug des Kindergeldes; nach Abzug des Kindergeldes (255 €) sind das grob 300 € bis über 500 €, wobei die genaue Höhe vom Alter abhängt und oft der Zahlbetrag (bedarf minus Kindergeld) maßgeblich ist, der sich nach den konkreten Einkommensgruppen und der Kinderzahl richtet.
Kann man Kindesunterhalt privat regeln?
Kann man Unterhalt privat regeln? Selbstverständlich dürfen Sie nach Ihrer Trennung oder Scheidung den Unterhalt auch privat regeln. Sie können im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin vereinbaren, dass und in welcher Höhe Sie Unterhalt fordern bzw. was Sie an Unterhalt zahlen.
Was darf der Vater vom Kindesunterhalt abziehen?
Beim Kindesunterhalt ist der Selbstbehalt geringer als beim Ehegattenunterhalt. Grundsätzlich liegt der Selbstbehalt bei minderjährigen Kindern bei 1.450 Euro, wenn der Elternteil berufstätig ist. Ist der Elternteil nicht berufstätig, sinkt der Selbstbehalt auf 1.200 Euro.
Ist Unterhalt Nebeneinkommen?
Beim Ehegattenunterhalt:
Eine Nebentätigkeit, die bereits zum Zeitpunkt des Zusammenlebens oder während der Trennungszeit aufgenommen wurde, wird bei der Berechnung des Ehegattenunterhalts grundsätzlich mitgerechnet.
Wie hoch ist der Selbstbehalt für Unterhaltspflichtige Vater 2025?
Der Selbstbehalt beträgt beim Ehegattenunterhalt bei Berufstätigkeit 1.600 Euro (Stand: 2025). Das bedeutet: Sie muss maximal 2.000 – 1.600 = 400 Euro Unterhalt an ihren Ehepartner zahlen.
Was reduziert den Kindesunterhalt?
Kindesunterhalt wird reduziert, wenn das Kind eigenes Einkommen (z.B. Ausbildungsvergütung) hat, der Unterhaltspflichtige hohe berufsbedingte Ausgaben (Fahrtkosten, Arbeitsmittel) hat, er sich erheblich an der Betreuung beteiligt (nur bei Minderjährigen), oder wenn das Einkommen des Zahlenden grundsätzlich zu niedrig ist, um den vollen Betrag zu decken (nach Abzug von Selbstbehalt und Einkommensminderungen). Wichtig sind auch Abzüge für berufsbedingte Aufwendungen (Pauschale oder Einzelnachweis) und anrechenbare Schulden.
Wird der Unterhalt als Einkommen angerechnet?
Unterhalt zählt grundsätzlich nicht als Einkommen für den Empfänger (z.B. Kindesunterhalt), ist aber für den Leistenden steuerlich absetzbar (als außergewöhnliche Belastung oder Sonderausgabe). Bei Sozialleistungen wie Wohngeld oder Bürgergeld wird Unterhalt jedoch angerechnet, da er als Einkommen gilt. Bei der Kreditprüfung durch die Bank zählt nachehelicher Unterhalt als Einkommen, aber dessen Dauerhaftigkeit ist entscheidend.
Wie gebe ich Kindesunterhalt bei der Steuererklärung an?
Kindesunterhalt ist steuerfrei und muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Warum ist Kindesunterhalt nicht steuerlich absetzbar?
Jedoch ist Kindesunterhalt bis zu diesem Alter nicht absetzbar, sofern ein Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag besteht. Liegt Letzteres nicht vor, können Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
Welche Einkünfte werden nicht im Gesamteinkommen berücksichtigt?
Bei der Berechnung des Gesamteinkommens einer Person im vorangegangenen Jahr werden Einkünfte, die unter eine der folgenden Bestimmungen fallen, nicht berücksichtigt: (1) landwirtschaftliche Einkünfte ; (2) vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz (2) des § 64 jegliche Summe, die eine Person als Mitglied einer hinduistischen ungeteilten Familie erhält, sofern diese Summe ...
Was zählt nicht als Einkommen?
Manche Dinge, die Sie erhalten, sind kein Einkommen, weil Sie sie nicht als Nahrung oder Unterkunft verwenden oder damit nicht Nahrung oder Unterkunft beschaffen können . Auch der Erlös aus dem Verkauf oder Tausch Ihres Eigentums ist kein Einkommen, sondern bleibt eine Ressource.
Was gehört nicht zum steuerpflichtigen Einkommen?
Steuerfreie Einnahmen in Form von staatlichen Zuschüssen Einige soziale Geld- und Sachleistungen, wie Arbeitslosengeld, Leistungen der Kranken-, Pflege- und gesetzlichen Unfallversicherung, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kindergeld oder Zuschüsse für Neugeborene, aber auch Stipendien sind steuerfrei.
Wie wird das Einkommen eines Kindes ab 18 Jahren auf den Unterhalt angerechnet?
Einkünfte aus einer Nebentätigkeit müssen im Einzelfall bewertet werden. Der Mindestkindesunterhalt für Kinder ab 18 Jahren liegt aktuell bei 693 EUR, für Studierende ist ein Betrag von 990 EUR vorgesehen. Darauf müssen das Kindergeld in voller Höhe und das eigene Einkommen des Kindes angerechnet werden.
Wie oft darf ich beim Jugendamt überprüfen lassen wegen Unterhalt?
Das Jugendamt (oder der Unterhaltsberechtigte) darf den Unterhalt grundsätzlich alle zwei Jahre neu prüfen lassen, indem es Auskunft über Einkommen und Vermögen verlangt. Eine frühere Prüfung ist nur bei glaubhaft gemachten wesentlichen Einkommensänderungen möglich, z.B. bei einem Jobwechsel oder deutlich höherem Verdienst; das betrifft sowohl das Kindes- als auch das Ehegattenunterhaltsrecht.
Wie hoch ist der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle 2025/2026?
Die Düsseldorfer Tabelle 2025, gültig seit dem 1. Januar 2025, brachte nur leichte Erhöhungen beim Mindestunterhalt für Kinder (ca. 2-4 €), wobei bis 6 Jahre 482 €, 6-11 Jahre 554 € und bis 18 Jahre 649 € betragen, mit neuem Kindergeld von 255 €. Die Einkommensgruppen und der Selbstbehalt (1.450 € für Erwerbstätige) blieben größtenteils unverändert. Sie dient als Richtlinie für Familiengerichte zur Bestimmung des Kindesunterhalts.