Wird meine eigene Rente gekürzt, wenn ich Witwenpension bekomme?

Gefragt von: Herr Dr. Hansjörg Decker
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Ja, die Witwenrente wird bei Bezug einer eigenen Rente gekürzt, da die eigene Rente als Einkommen angerechnet wird, aber es gibt Freibeträge und die Kürzung beginnt erst nach Überschreiten dieser Grenze; die eigene Rente selbst wird nicht gekürzt, nur die Hinterbliebenenrente wird reduziert, beginnend mit 40% des anrechenbaren Einkommens über dem Freibetrag, wobei in den ersten drei Monaten nach dem Tod keine Anrechnung erfolgt (Sterbevierteljahr).

Wird meine Rente gekürzt, wenn ich Witwenpension erhalte?

Ergebnis: Es wird weder die Witwen-/Witwergeld noch die Rente gekürzt.

Was passiert mit der Witwenrente, wenn ich selber Rente bekomme?

Wenn Sie selbst eine Rente beziehen, wird Ihre Witwenrente gekürzt, sobald Ihr Nettoeinkommen den Freibetrag (für 2025: 1.076,86 €) übersteigt, wobei 40 % des übersteigenden Betrags angerechnet werden; Ihre eigene Rente bleibt jedoch unberührt, lediglich der Betrag der Witwenrente wird reduziert, wobei vorher ein pauschaler Abzug (meist 14 %) vom Brutto der eigenen Rente erfolgt, um das Nettoeinkommen zu ermitteln. 

Wie hoch darf die eigene Rente sein, damit Witwenrente nicht gekürzt wird?

Damit Ihre eigene Rente die Witwenrente nicht kürzt, müssen Sie den Freibetrag beachten: Ab dem 1. Juli 2025 liegt dieser bei 1.076,86 € monatlich (brutto) für Arbeitseinkommen und kann sich mit Waisenkindern erhöhen. Nur das Nettoeinkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet; höhere Einkommen werden ab dem Folgejahr stärker berücksichtigt, es gibt aber politische Absichten, die Regeln zu verbessern.
 

Wird meine Rente auf die Pension meines Mannes angerechnet?

Auf Ihre eigene Rente wird die Altersrente des Ehepartners nicht angerechnet.

Wie wird die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?

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Wird gesetzliche Rente auf Witwenpension angerechnet?

Ja, Ihre gesetzliche Rente wird auf die Witwenrente (oder Witwenpension) angerechnet, aber nicht vollständig – es gibt einen Freibetrag und nur einen Teil des darüber hinausgehenden Einkommens (40 %) wird abgezogen, wobei die ersten drei Monate (Sterbevierteljahr) anrechnungsfrei sind. Bei einer Kombination aus Witwenrente und Pension (Versorgung für Beamte) gelten komplexere Regeln; die Pension kann die Witwenrente kürzen, aber auch umgekehrt kann die eigene Rente auf die Pension angerechnet werden, wenn die Witwenrente ruht. 

Wird die gesetzliche Rente auf Beamtenpension angerechnet?

Nach dem Beamtenversorgungsgesetz werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegebenenfalls auf Pensionen angerechnet. Einzelheiten dazu erfragen Sie bitte bei Ihrer Versorgungsdienststelle. Beamte, die die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt haben, können sich Ihre Beitragsanteile erstatten lassen.

Wie hoch darf die eigene Pension sein, damit die Witwenpension nicht gekürzt wird?

Zu 2.: Auch bei Bezug einer Eigenpension und/oder bei Vorliegen eines Erwerbseinkommens, kann die Witwen-/Witwerpension angehoben werden. Unter Beachtung der 60 Prozent-Obergrenze erfolgt die Anhebung soweit, bis in Summe der Grenzbetrag von 2.547,91 Euro (Wert 2025) erreicht ist.

Werde ich nach meiner Pensionierung die staatliche Rente meines verstorbenen Mannes erhalten?

Sie können einen Teil oder die gesamte zusätzliche staatliche Rente oder Kapitalabfindung Ihres Partners/Ihrer Partnerin erben, wenn: Ihr Partner/Ihre Partnerin während der Aufschiebung der staatlichen Rente (vor Rentenbeginn) verstorben ist oder die Rente nach der Aufschiebung bezogen hat; Ihr Partner/Ihre Partnerin das Rentenalter vor dem 6. April 2016 erreicht hat; Sie zum Zeitpunkt des Todes Ihres Partners/Ihrer Partnerin verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten.

Wann wird meine Witwenpension gekürzt?

Eine Witwenrente wird gekürzt, wenn der/die Hinterbliebene eigenes Einkommen (z.B. aus Arbeit, Rente) oberhalb eines Freibetrags hat, wenn der/die Verstorbene bei der Heirat sehr viel jünger war (Altersunterschied), oder bei Beamten, wenn eigene Versorgungsbezüge und die Witwenpension zusammen zu hoch sind. Zusätzlich kann durch die Einbeziehung früherer Zuschläge in die Berechnung ab Dezember 2025 eine Kürzung eintreten, die den Freibetrag übersteigen lässt.
 

Warum wird die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?

Hinterbliebene haben Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente, wenn die Verstorbenen eine Rente bezogen beziehungsweise einen Rentenspruch erworben haben. Verfügen die Hinterbliebenen über ein eigenes Einkommen wie eine Rente, wird dieses auf die Witwenrente angerechnet, sofern das Einkommen den Freibetrag übersteigt.

Wie viel Witwenrente bekomme ich, wenn ich selber Rentner bin?

Wenn Sie selbst Rente beziehen, wird Ihre Witwenrente gekürzt, aber nur der Teil Ihres Einkommens, der einen monatlichen Freibetrag (2025: 1076,86 €) übersteigt, und zwar zu 40 % Ihres Nettoeinkommens; Ihre eigene Rente bleibt voll erhalten, aber von der Witwenrente werden 40 % des Mehrbetrags abgezogen, wobei Ihre eigene Rente nicht angerechnet wird, sondern Ihr sonstiges Einkommen. 

Was geschieht mit meiner Witwenrente, wenn ich 65 werde?

Die Hinterbliebenenrente ist eine steuerfreie monatliche Leistung für den überlebenden Ehepartner oder Lebenspartner mit geringem Einkommen. Beide Leistungen werden bis zum 65. Lebensjahr bezogen. Danach wird sie, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, durch die gesetzliche Altersrente ersetzt .

Was passiert mit der Witwenrente, wenn ich eigene Rente bekomme?

Ja, man kann Witwenrente und eigene Altersrente gleichzeitig beziehen, aber die Witwenrente wird gekürzt, wenn das eigene Einkommen (inkl. eigener Rente) einen bestimmten Freibetrag übersteigt – außer in den ersten drei Monaten nach dem Todesfall (Sterbevierteljahr), in denen keine Anrechnung erfolgt. Die eigene Rente wird vom Bruttobetrag um pauschal 14 % bereinigt (anzurechnende Nettorente), davon wird ein Freibetrag abgezogen, und vom Rest werden 40 % auf die Witwenrente angerechnet. 

Kann man gleichzeitig Rente und Pension bekommen?

Ja, man kann Rente und Pension bekommen, wenn man in verschiedenen Systemen gearbeitet hat (z.B. als Angestellter und später als Beamter), aber die Pension wird gekürzt, wenn die Summe aus Pension und Rente eine gesetzliche Höchstgrenze (meist 71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge) übersteigt, wobei Rententeile aus freiwilligen Beiträgen unberücksichtigt bleiben können. Man muss beide Leistungen beantragen und die Anrechnung erfolgt nach dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG).
 

Wird die Beamtenpension auf die Witwenrente angerechnet?

Ja, eine Beamtenpension (Ruhegehalt) wird auf eine Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet, wenn das eigene Einkommen den Freibetrag übersteigt; der übersteigende Betrag wird zu 40 % gekürzt, wobei die Pension zunächst pauschal um 25 % reduziert wird, um das Netto-Einkommen zu ermitteln, aber es gibt einen Mindestbetrag, der bestehen bleiben muss (mindestens 20 % des ursprünglichen Ruhegehalts). Die genaue Berechnung hängt von den aktuellen Freibeträgen ab, weshalb eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung empfohlen wird. 

Was passiert mit der Witwenrente bei Pensionierung?

Mit der Wiederverheiratung erlischt der Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. Die Höhe der Witwenrente beläuft sich vor der eigenen Pensionierung auf 80% der Rente des Verstorbenen.

Kann man Witwenrente und staatliche Rente beziehen?

Ab 80 Jahren. Weitere Informationen zu den Zahlungssätzen finden Sie unter www.welfare.ie. Die Witwen-, Witwer- oder Hinterbliebenenrente wird nicht zusätzlich zur staatlichen Übergangsrente oder staatlichen Rente (beitragsbezogen) gezahlt .

Was passiert, wenn Ihr Ehemann vor dem Rentenalter stirbt?

Der überlebende Ehepartner, der 60 Jahre oder älter, aber jünger als das reguläre Rentenalter ist, erhält zwischen 71 % und 99 % der Grundleistung des Arbeitnehmers .

Wie wird die Witwenpension mit meiner eigenen Rente verrechnet?

Ja, die eigene Rente wird grundsätzlich auf die Witwenrente (gesetzliche Hinterbliebenenrente) angerechnet, wenn sie einen bestimmten Freibetrag übersteigt, wobei bis zu 40 % des übersteigenden Betrags abgezogen werden, aber bei Witwenpensionen (Beamtenversorgung) gilt eine andere Regelung mit einer Anrechnung auf die Höchstgrenze. Eigene Renten aus der Deutschen Rentenversicherung (DRV) werden nicht gekürzt, aber sie werden bei der Berechnung der Witwenrente der DRV berücksichtigt, während die Witwenpension von der Pensionsstelle geprüft wird und hier oft eine Anrechnung auf die Höchstgrenze erfolgt. 

Wie hoch ist die Witwenpension bei Beamten?

Die Witwenpension für Beamte beträgt grundsätzlich 55 % des Ruhegehalts des verstorbenen Beamten, das er erhalten hat oder hätte erhalten können, aber bei Ehen vor 2002 kann es noch 60 % sein, je nach Geburtsjahr des Hinterbliebenen. Diese Pension wird auf das eigene Einkommen (z. B. eigene Rente) angerechnet, wobei ein Mindestbetrag von 20 % der ursprünglichen Pension bestehen bleiben muss, was bei Angestellten-Witwen nicht der Fall ist. 

Wer bekommt noch 60% Witwenpension?

Wer bekommt noch 60 Prozent Witwenrente? Für Paare, die vor 2002 geheiratet haben und bei denen ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt das „alte Recht“.

Wie lange erhält man Witwenpension?

Die Dauer einer Witwenpension hängt vom Land und den individuellen Umständen ab, oft gibt es eine unbefristete große Witwenrente (lebenslang, wenn Kinder versorgt werden oder Alter/Ehedauer erreicht) und eine befristete kleine Witwenrente (z.B. 24 Monate in Deutschland), die bei Wiederheirat endet. In Österreich gibt es ebenfalls befristete (30 Monate) und unbefristete Ansprüche, die von Alter, Kindererziehung und Ehedauer abhängen. 

Warum ist die Beamtenpension höher als die gesetzliche Rente ausfällt?

Beamte bekommen oft höhere Pensionen als Rentner, weil ihre Pensionen direkt vom letzten Gehalt abhängen (bis zu 71,75% nach 40 Jahren), aus Steuermitteln gezahlt werden (keine Rentenversicherungsbeiträge), und als Ausgleich für besondere Pflichten wie Streikverzicht und Loyalität dienen, während Renten ein deutlich geringeres Niveau haben und erst schrittweise steuerpflichtig werden. Das System der Pension ist eine Art staatliche Betriebsrente, die einen Lebensstandard sichern soll, im Gegensatz zur gesetzlichen Rente, die oft nur eine Grundsicherung darstellt, so tagesschau.de und Handelsblatt Research Institute. 

Wird Rente und Pension gemeinsam versteuert?

Pensionen sind in vollem Umfang steuerpflichtig!

Pensionäre müssen ihre Versorgungsbezüge theoretisch voll versteuern, praktisch bleibt ein Freibetrag jedoch verschont.