Wird meine Rente auf die Rente meines Mannes angerechnet?

Gefragt von: Herr Prof. Hanns Stark MBA.
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Nein, Ihre eigene Altersrente wird nicht auf die Altersrente Ihres Mannes angerechnet, und umgekehrt – es gibt in der gesetzlichen Rentenversicherung keine maximale „Familieneinkommensgrenze“, die Ihre Renten reduziert. Die Anrechnung von Einkommen findet nur bei Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrente) statt, wo eigenes Einkommen oberhalb eines Freibetrags zu 40 % gekürzt wird, während der ersten drei Monate nach dem Tod (Sterbevierteljahr) jedoch keine Anrechnung erfolgt.

Wird die Rente des Ehepartners auf meine Rente angerechnet?

Richtig ist: Die Rente Ihres Ehepartners hat keinen Einfluss auf Ihre eigene Altersrente. Lediglich bei Rentenansprüchen nach dem Fremdrentengesetz hat der Gesetzgeber die Ansprüche begrenzt.

Wird meine eigene Rente gekürzt, wenn ich Witwenpension bekomme?

Ja, die Witwenrente wird bei Bezug einer eigenen Rente gekürzt, da die eigene Rente als Einkommen angerechnet wird, aber es gibt Freibeträge und die Kürzung beginnt erst nach Überschreiten dieser Grenze; die eigene Rente selbst wird nicht gekürzt, nur die Hinterbliebenenrente wird reduziert, beginnend mit 40% des anrechenbaren Einkommens über dem Freibetrag, wobei in den ersten drei Monaten nach dem Tod keine Anrechnung erfolgt (Sterbevierteljahr). 

Wie viel Rente bekommt die Ehefrau, wenn der Mann verstirbt?

Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Wird meine Rente auf die Pension meines Mannes angerechnet?

Auf Ihre eigene Rente wird die Altersrente des Ehepartners nicht angerechnet.

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Kann ich die staatliche Rente meines Partners/meiner Partnerin in Anspruch nehmen?

Erben einer zusätzlichen staatlichen Rente oder einer Einmalzahlung

Sie können einen Teil oder die gesamte zusätzliche staatliche Rente oder Kapitalabfindung Ihres Partners erben, wenn: Ihr Partner während der Aufschiebung seiner staatlichen Rente (vor der Beantragung) verstorben ist oder er diese nach der Aufschiebung bereits in Anspruch genommen hat; oder Ihr Partner das Rentenalter vor dem 6. April 2016 erreicht hat.

Hat meine Frau Anspruch auf meine Rente?

Ja, eine Ehefrau hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente (Witwenrente) des Mannes, die in den ersten drei Monaten nach dem Tod in voller Höhe gezahlt wird und danach meist 55 % (oder 60 % unter alten Bedingungen) der ursprünglichen Rente beträgt, wobei Einkommen angerechnet werden kann. Wichtige Voraussetzungen sind die Ehe zum Todeszeitpunkt, eine Mindestversicherungszeit des Verstorbenen (5 Jahre oder Rentenbezug) und oft eine Mindestdauer der Ehe (1 Jahr), es sei denn, es liegt ein Unfall vor.
 

Was steht mir als Ehefrau zu, wenn mein Mann stirbt?

Wenn Ihr Mann stirbt, stehen Ihnen als Ehefrau die Witwenrente (groß oder klein), das Sterbevierteljahr (Sofortzahlung) und ein gesetzlicher Erbteil zu, der je nach Situation (Kinder, Zugewinngemeinschaft) variiert, wobei die Witwenrente meist 55 % der Partnerrente beträgt, nach den ersten drei Monaten aber eigenes Einkommen angerechnet wird. 

Erhält die Ehefrau die volle Rente, wenn der Ehemann stirbt?

Höhe der Familienrente

Erhöhter Satz: - 50 % des letzten am Todestag bezogenen Grundgehalts oder das Doppelte des Normalsatzes . Normalsatz: - 30 % des letzten Grundgehalts. Anwendbarkeit des Normalsatzes: - Der Satz ist für die verstorbene Regierung anwendbar.

Wann wird die Witwenpension gekürzt?

Eine Witwenrente wird gekürzt, wenn der/die Hinterbliebene eigenes Einkommen (z.B. aus Arbeit, Rente) oberhalb eines Freibetrags hat, wenn der/die Verstorbene bei der Heirat sehr viel jünger war (Altersunterschied), oder bei Beamten, wenn eigene Versorgungsbezüge und die Witwenpension zusammen zu hoch sind. Zusätzlich kann durch die Einbeziehung früherer Zuschläge in die Berechnung ab Dezember 2025 eine Kürzung eintreten, die den Freibetrag übersteigen lässt.
 

Wie hoch darf die eigene Pension sein, damit die Witwenpension nicht gekürzt wird?

Zu 2.: Auch bei Bezug einer Eigenpension und/oder bei Vorliegen eines Erwerbseinkommens, kann die Witwen-/Witwerpension angehoben werden. Unter Beachtung der 60 Prozent-Obergrenze erfolgt die Anhebung soweit, bis in Summe der Grenzbetrag von 2.547,91 Euro (Wert 2025) erreicht ist.

Kann ich gleichzeitig Rente und Pension beziehen?

Ja, man kann Rente und Pension beziehen, aber die gesetzliche Rente wird meist auf die Pension angerechnet, um Doppelzahlungen zu vermeiden, da es zwei getrennte Systeme sind. Es gibt eine Höchstgrenze, die nicht überschritten werden darf, damit die Gesamtbezüge nicht höher sind als die, die man hätte, wenn man nur Beamter gewesen wäre. Die Anrechnung erfolgt, indem die Summe aus Ruhegehalt und Rente mit einer Höchstgrenze verglichen wird; bei Überschreitung wird das Ruhegehalt gekürzt. 

Wie hoch darf meine Rente sein, damit meine Witwenrente nicht gekürzt wird?

Damit Ihre eigene Rente die Witwenrente nicht kürzt, müssen Sie den Freibetrag beachten: Ab dem 1. Juli 2025 liegt dieser bei 1.076,86 € monatlich (brutto) für Arbeitseinkommen und kann sich mit Waisenkindern erhöhen. Nur das Nettoeinkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet; höhere Einkommen werden ab dem Folgejahr stärker berücksichtigt, es gibt aber politische Absichten, die Regeln zu verbessern.
 

Was steht mir von der Rente meines Mannes zu?

Diese beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Nach "neuem Recht" wird die "Kleinen Witwenrente" 24 Monate lang gezahlt, dann enden die Zahlungen. Wurde die Ehe vor 2002 geschlossen und wurde einer der Ehepartner vor 1962 geboren, gilt das "alte Recht". Dann wird die Rente unbegrenzt ausbezahlt.

Bei welchem Jahrgang fällt die Doppelbesteuerung der Rente weg?

Doppelte Besteuerung von Renten: Bei welchen Jahrgängen fällt die Doppelbesteuerung weg? Ab 2025 sind alle Rentenbeiträge, die Menschen vor dem Renteneintritt einzahlen, steuerfrei, sodass es nicht mehr zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Die Doppelbesteuerung der Rente fällt dann also weg.

Wie hoch ist die Witwenpension?

Die Höhe der Witwenpension hängt vom System ab (gesetzliche Rente vs. Beamtenpension) und beträgt meist 55 % der Rente des Verstorbenen (große Witwenrente). Bei Beamten kann es 55 % oder 60 % sein, je nach Eheschließungsdatum und Alter. Es gibt auch eine kleine Witwenrente (25 %) und Abschläge bei vorzeitigem Tod oder eigenem Einkommen, wobei die Pension im ersten Vierteljahr oft voll gezahlt wird. 

Wie lange wird die Rente für einen verstorbenen Ehepartner gezahlt?

Der hinterbliebene Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner kann Anspruch auf Leistungen des sogenannten Sterbevierteljahrs haben. Das bedeutet, dass die Rente nach dem Tod für 3 Monate in voller Höhe als Einmalbetrag ausgezahlt wird.

Was passiert mit der Rente meines Ehepartners, wenn ich sterbe?

Nach dem Tod des Ehepartners gibt es eine Witwen- oder Witwerrente, die in den ersten drei Monaten 100 % der Rente des Verstorbenen beträgt (Sterbevierteljahr), danach gestaffelt als "kleine" (25 %) oder "große" (55 %) Rente, abhängig von Alter, Kindererziehung oder Erwerbsminderung. Wichtig: Es muss ein Antrag bei der Rentenversicherung gestellt werden, der Ehepartner muss die Mindestversicherungszeit (5 Jahre) erfüllt haben, und die Ehe darf nicht geschieden gewesen sein. Eigene Einkünfte können die Rente kürzen, aber im Sterbevierteljahr wird nichts angerechnet.
 

Wie viel Rente bekommt eine Frau, wenn der Mann gestorben ist?

Nach dem Tod des Mannes erhält die Witwe zunächst für drei Monate die volle Rente des Verstorbenen (Sterbevierteljahr), danach meist 55 % oder 60 % der Rente (große Witwenrente), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, oder 25 % (kleine Witwenrente), wenn sie jung ist und kein Kind erzieht; die Höhe hängt von Ehedauer, Alter, Einkommen und Kindererziehung ab, wobei das eigene Einkommen angerechnet wird.
 

Wer bekommt noch 60% Witwenpension?

Die genaue Höhe hängt vom Jahr der Eheschließung ab. Wer vor 2002 geheiratet hat oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist, bekommt monatlich 60 Prozent des Ruhegehalts der verbeamteten Person als Witwengeld ausgezahlt. Bei Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften nach 2002 sind es noch 55 Prozent.

Was passiert mit der Witwenrente, wenn ich selber Rente bekomme?

Wenn Sie selbst eine Rente beziehen, wird Ihre Witwenrente gekürzt, sobald Ihr Nettoeinkommen den Freibetrag (für 2025: 1.076,86 €) übersteigt, wobei 40 % des übersteigenden Betrags angerechnet werden; Ihre eigene Rente bleibt jedoch unberührt, lediglich der Betrag der Witwenrente wird reduziert, wobei vorher ein pauschaler Abzug (meist 14 %) vom Brutto der eigenen Rente erfolgt, um das Nettoeinkommen zu ermitteln. 

Was steht mir als Ehemann zu, wenn meine Frau stirbt?

Stirbt ein Ehepartner, hat der hinterbliebene Partner Anspruch auf eine Hinterbliebenen-Rente (Witwen- oder Witwerrente). Diese beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen. Haben Sie jedoch vor 2002 geheiratet und ist ein Ehepartner vor dem 2.1.1962 geboren, gilt altes Recht. Die Hinterbliebenen-Rente beträgt dann 60 %.

Hat die erste Ehefrau Anspruch auf Witwenrente?

Ja, die erste Frau kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Witwenrente bekommen, vor allem wenn die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde, sie nicht wieder geheiratet hat und Unterhalt vom Ex-Partner bezog oder Anspruch darauf hatte, und der Ex-Partner die Mindestversicherungszeit erfüllt hat. Bei einer späteren Scheidung ist ein Anspruch unwahrscheinlicher, aber möglich, wenn sie z.B. während der Ehe in eine Notlage geriet und ein Unterhaltsanspruch bestand, der aber oft mit der Witwenrente der neuen Ehefrau verrechnet wird. 

Was ändert sich bei der Witwenrente 2025?

Für 2025 sind die wichtigsten Änderungen bei der Witwenrente die automatische Erhöhung um 3,74 % zum 1. Juli, die Anhebung des Einkommensfreibetrags auf 1.076,86 € und die Berücksichtigung des neuen EM-Rentenzuschlags als Einkommen ab Dezember 2025. Das bedeutet: Mehr Rente für alle und höhere Hinzuverdienstgrenzen, aber Vorsicht bei Einkommen aus Erwerbsminderung. 

Wird die Rente meines Ehepartners auf meine Rente angerechnet?

Nein. Auf Ihre eigene Rente wird die Altersrente des Ehepartners nicht angerechnet. Es gibt lediglich Ausnahmen bei Rentenansprüchen nach dem Fremdrentengesetz (bei Deutschen aus Osteuropa).