Wo kann ich einen Angehörigen Bonus beantragen?

Gefragt von: Herr Dr. Edwin Sauter
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Wo Sie einen "Angehörigen Bonus" beantragen, hängt stark davon ab, welche Art von Bonus Sie meinen: Geht es um das Pflege-Unterstützungsgeld, beantragen Sie dies bei der Pflegekasse; für den Kinderzuschlag wenden Sie sich an die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit; und für generelle Gesundheitsboni der Krankenkassen nutzen Sie deren App oder Website; in Österreich gibt es spezifische Formulare beim Sozialministeriumservice oder der Pensionsversicherung.

Wo muss ich den Angehörigenbonus beantragen?

1 Jahr überwiegend in häuslicher Umgebung pflegen und Ihr durchschnittliches monatliches Netto-Einkommen im letzten Kalenderjahr nicht mehr als € 1.594,50 betrug, müssen Sie den Angehörigenbonus bei dem Pensionsversicherungsträger beantragen, der das Pflegegeld auszahlt.

Wie wird der Angehörigenbonus ausgezahlt?

Der Angehörigenbonus wird monatlich in Höhe von 130,80 Euro (Wert 2025) ausbezahlt. Vom Angehörigenbonus wird kein Kranken- versicherungsbeitrag abgezogen. Der Angehörigenbonus ist steuer- frei, unpfändbar und wird z.B. nicht auf die Ausgleichszulage, auf Hinterbliebenenleistungen oder die Mindestsicherung angerechnet.

Wann wird der Angehörigenbonus von 750 Euro ausgezahlt?

80.000 Angehörige von pflegebedürftigen Personen erhalten nun rückwirkend ab Juli das Geld. Für das vergangene halbe Jahr ergibt sich so eine Summe von 750 Euro. Mit 2024 wird auf monatliche Zahlungen umgestellt, konkret 125 Euro im Monat.

Wo beantrage ich Geld für pflegende Angehörige?

Setzen Sie sich mit Ihrer Kranken- beziehungsweise Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe in Verbindung. Selbstverständlich können das auch Familienangehörige, Nachbarinnen und Nachbarn oder gute Bekannte für Sie übernehmen, wenn Sie sie dazu bevollmächtigen.

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Welches Geld steht mir als pflegender Angehöriger zu?

Pflegende Angehörige in Deutschland erhalten finanzielle Unterstützung hauptsächlich durch das Pflegegeld, das je nach Pflegegrad gestaffelt ist (ab Pflegegrad 2). Wichtig sind auch der Entlastungsbetrag (bis 131€/Monat für Dienste), Pflegeunterstützungsgeld bei kurzfristiger Verhinderung und Leistungen zur sozialen Absicherung (Rente, Arbeitslosenversicherung). Ab 2026 gibt es ein gemeinsames Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. 

Was kann man als pflegende Angehörige beantragen?

Pflegende Angehörige können Geldleistungen (Pflegegeld, Entlastungsbetrag), Sachleistungen (Pflegesachleistungen, Hilfsmittel), Entlastungsleistungen (Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tagespflege), Unterstützung bei der Berufstätigkeit (Pflegeunterstützungsgeld, Arbeitslosenversicherung) und Rentenbeiträge beantragen, die alle bei der Pflegekasse oder Krankenkasse einzureichen sind, um die Belastung zu mindern und die eigene Altersvorsorge zu sichern. 

Wann werden die 1000 Euro Pflegebonus ausgezahlt?

Der "1000 Euro Pflegebonus" bezieht sich meist auf frühere Corona-Sonderzahlungen oder das bayerische Landespflegegeld; die Auszahlungstermine variieren: Der Corona-Pflegebonus wurde bis Ende 2022 (bzw. Mai 2023) ausgezahlt, das bayerische Landespflegegeld für 2025 wird im Jahr 2026 ausgezahlt (für neue Fälle nach Bewilligung, für Bestandskunden Anfang 2026), danach wird es auf 500 Euro halbiert. Aktuell gibt es das reguläre Pflegegeld monatlich, meist am Monatsende oder Monatsanfang. 

Wann hat man Anspruch auf einen Bonus?

Die Auszahlung eines Bonus ist nicht einheitlich, sondern hängt stark von den Vereinbarungen in Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag ab, oft erfolgt sie zum Jahresende, nach Quartalsende oder wenn bestimmte Ziele erreicht sind, typischerweise im ersten Quartal des Folgejahres, kann aber auch an spezielle Projekte geknüpft sein.
 

Wer hat Anspruch auf den Pflegezuschuss von 1000 Euro?

Menschen, die mit Pflegegrad 2 oder höher eingestuft wurden und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, haben Anspruch auf 1.000 Euro pro Pflegegeldjahr. Mit dem Landespflegegeld sollen pflegebedürftige Menschen eine Wertschätzung und eine finanzielle Unterstützung bekommen.

Was ist Angehörigenbonus bei Pflege?

Der Angehörigenbonus in der Pflege (in Österreich) ist eine monatliche Geldleistung für pflegende Angehörige, um sie finanziell zu unterstützen, die seit Juli 2023 gezahlt wird. Er beträgt aktuell (2025) 130,80 € pro Monat (valorisiert), ist steuerfrei, unpfändbar und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet, um die Pflege zu Hause zu erleichtern und die pflegenden Personen zu entlasten. 

Was ändert sich 2025 für pflegende Angehörige?

Januar 2025 werden alle Pflegeleistungen um 4,5 Prozent erhöht. Dies betrifft sowohl die häusliche Pflege als auch die teilstationäre und vollstationäre Versorgung. Ziel der Anpassung ist es, die finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu reduzieren und die Qualität der Pflege zu sichern.

Wird meine Rente gekürzt, wenn ich Pflegegeld bekomme?

Nein, Pflegegeld zählt nicht als Einkommen für die Rente, weder für den Pflegebedürftigen selbst noch für pflegende Angehörige, wenn die Pflegeleistung im Rahmen einer „sittlichen Pflicht“ erbracht wird. Es wird weder auf Alters-, Hinterbliebenen- noch Erwerbsminderungsrenten angerechnet, ist steuerfrei und führt nicht zu Rentenansprüchen, aber pflegende Angehörige können durch die Pflegezeit Rentenbeiträge erwerben.
 

Kann ich als Angehöriger den Entlastungsbetrag bekommen?

Der Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, nicht den pflegenden Angehörigen direkt. Das bedeutet: Der Betrag wird nicht bar an Angehörige ausgezahlt. Er wird nur erstattet, wenn Rechnungen für zugelassene Entlastungsleistungen eingereicht werden (§ 45b SGB XI).

Welche Anspruche haben pflegende Angehörige auf eine Ausgleichszahlung?

Für die Pflege von Angehörigen gibt es in Deutschland verschiedene finanzielle Entschädigungen und Unterstützungen, darunter das Pflegegeld (direkt an den Pflegebedürftigen), den Entlastungsbetrag (steuerfrei), Steuervorteile (Pflegepauschbetrag) und Leistungen bei Arbeitsausfall wie das Pflegeunterstützungsgeld sowie Rentenversicherungsbeiträge, die die Pflegekasse zahlt, abhängig von Pflegegrad, Stundenumfang und Arbeitszeit. 

Kann ich Pflegeunterstützungsgeld rückwirkend beantragen?

Ist Ihr Angehöriger bereits pflegebedürftig, legen Sie dessen Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit bei. Erhalt der Leistung: Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie das Pflegeunterstützungsgeld normalerweise rückwirkend ab dem ersten Tag der Arbeitsverhinderung.

Wie hoch dürfen Bonuszahlungen sein?

Wie hoch darf der Bonus sein? Es gibt keine festgelegte Obergrenze für Boni, da dies stark vom Unternehmen und den individuellen Verhandlungen abhängt. Theoretisch kann ein Bonus auch einen großen Teil des Gehalts ausmachen, wenn außergewöhnliche Leistungen oder Unternehmensgewinne vorliegen.

Welche Arten von Bonuszahlungen gibt es?

Welche Arten von Bonuszahlungen gibt es?

  • Zielvereinbarungen: Bei Zielvereinbarungen werden bestimmte Ziele festgelegt, die die Mitarbeiter erreichen müssen, um einen Bonus zu erhalten. ...
  • Gewinnbeteiligungen: ...
  • Provisionen: ...
  • Tantiemen: ...
  • Treueboni:

Hat man Anspruch auf einen Bonus?

Hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine Bonuszahlung? Merke: Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Bonuszahlung gibt es nicht. Ein Anspruch auf eine Bonuszahlung besteht nur dann, wenn der Bonus im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag vereinbart ist.

Wie hoch ist der Angehörigenbonus?

Im Kalenderjahr 2023 und 2024 beträgt der Angehörigenbonus monatlich € 125,00. Eine Anpassung des Angehörigenbonus erfolgt erstmals ab 1. Jänner 2025. Der Angehörigenbonus beträgt im Kalenderjahr 2025 monatlich € 130,80.

Wann wird das Pflegegeld für pflegende Angehörige erhöht?

Ab Januar 2025 wurden die Pflegegelder um 4.5% angehoben. Bei Pflegegrad 2 sind es 347 Euro, bei Pflegegrad 3 sind es 599 Euro, bei Pflegegrad 4 sind es 799 Euro und bei einem Pflegegrad 5 sind es 999 Euro, die Ihnen für die selbständige Pflegeorganisation zur Verfügung stehen.

Welche finanzielle Unterstützung erhalten Angehörige mit Pflegegrad 2?

Bei Pflegegrad 2 erhalten Angehörige eine monatliche Geldleistung in Form von Pflegegeld, das 2025 347 Euro beträgt; dieses Geld steht der pflegebedürftigen Person zu, kann aber vollständig an die pflegenden Angehörigen weitergegeben werden, als Dank und zur Deckung von Kosten, vorausgesetzt, die Pflege erfolgt privat zu Hause und es wird ein halbjährlicher Beratungseinsatz wahrgenommen. Alternativ gibt es Pflegesachleistungen (bis zu 796 €) für professionelle Dienste, aber auch eine Kombination ist möglich.
 

Wie beantrage ich den Angehörigenbonus?

Um den Angehörigenbonus in Österreich zu beantragen, müssen Sie ein bundesweit einheitliches Antragsformular ausfüllen und bei Ihrem zuständigen Pensionsversicherungsträger (z.B. BVAEB oder SVS) einreichen, wobei Sie die Pflege seit mindestens einem Jahr ausüben und der Pflegebedürftige mindestens Pflegestufe 4 hat, plus Einkommensgrenzen beachten. Der Antrag erfordert Nachweise über Pflege, Einkommen und die Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen. 

Welche Gelder stehen pflegenden Angehörigen zu?

Pflegende Angehörige in Deutschland erhalten finanzielle Unterstützung hauptsächlich durch das Pflegegeld, das je nach Pflegegrad gestaffelt ist (ab Pflegegrad 2). Wichtig sind auch der Entlastungsbetrag (bis 131€/Monat für Dienste), Pflegeunterstützungsgeld bei kurzfristiger Verhinderung und Leistungen zur sozialen Absicherung (Rente, Arbeitslosenversicherung). Ab 2026 gibt es ein gemeinsames Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. 

Wie weise ich nach, dass ich pflegender Angehöriger bin?

Die Pflegebedürftigkeit der oder des nahen Angehörigen muss dem Arbeitgeber durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes nachgewiesen werden. Bei in der privaten Pflege-Pflichtversicherung versicherten Pflegebedürftigen ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.