Wo klagt man gegen die Krankenkasse?

Gefragt von: Herr Prof. Bernard Wirth
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Sie können Ihre Klage per Brief, am besten per Einschreiben, an das Sozialgericht schicken. Sie können aber auch zum Sozialgericht gehen und Ihre Klage durch eine Urkundsbeamtin oder einen Urkundsbeamten aufnehmen lassen.

Wo kann man sich beschweren wegen Krankenkasse?

Gesetzlich Krankenversicherte können sich bei etwaigen Rechtsverstößen an die für ihre Krankenkasse jeweils zuständige aufsichtsführende Bundes- oder Landesbehörde wenden. Das Bundesamt für Soziale Sicherung ( BAS ) führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen.

Wer hilft mir bei Ärger mit der Krankenkasse?

anwalt.de-Empfehlung: Bei Problemen mit Ihrer Krankenversicherung und Fragen zum Krankenversicherungsrecht wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht oder an einen Rechtsanwalt für Versicherungsrecht.

Welches Gericht ist für die Krankenkasse zuständig?

Die Sozialgerichtsbarkeit ist für alle Streitigkeiten der Sozialversicherung und im Hinblick auf die gesetzliche Krankenversicherung unter anderem für Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und Krankenkassen, Vertrags(zahn)ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen einschließlich ihrer Vereinigungen zuständig.

Kann ich die Krankenkasse anzeigen?

Beim Bundesamt für soziale Sicherung können Sie sich nur über rechtliche Dinge beschweren. Wenn Sie sich über einen Mitarbeiter der Krankenkasse beschweren möchten, ist das Bundesamt für soziale Sicherung nicht zuständig. Dafür müssen Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Dazu mehr weiter unten.

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Wie wehre ich mich gegen die Krankenkasse?

Sollten Sie sich gegen einen ablehnenden Bescheid wehren wollen, so müssen Sie bei der Krankenkasse schriftlich Widerspruch einlegen. Hierfür haben Sie nach Zugang des Bescheides einen Monat Zeit. Zunächst müssen Sie den Widerspruch nicht begründen, sondern nur der Entscheidung widersprechen.

Wer hilft wenn die Krankenkasse nicht zahlt?

Versicherte können Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse einlegen oder ein neues Gutachten fordern. Zahlt die Krankenkasse dann immer noch nicht, können Betroffene Klage beim Sozialgericht erheben. Ein Anwalt kann Sie über Ihre Handlungsoptionen aufklären, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten.

Wann greift das Sozialgericht?

Das Sozialgericht ist beispielsweise für Angelegenheiten folgender Personengruppen zuständig: Leistungsempfänger des Jobcenters: Bei Streitigkeiten geht es meist um die Gewährung / Ablehnung von Sozialleistungen, wie z.B. das Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Krankengeld, Wohngeld und ähnliches.

Für welche Fälle ist das Sozialgericht zuständig?

Das Sozialgericht hat über alle Verfahren zu entscheiden, die Leistungen der Sozialhilfe betreffen. Hierzu gehören unter anderem die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Hilfe zur Pflege.

Wann ist das Sozialgericht zuständig?

Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten aus folgenden Rechtsgebieten (§ 51 Sozialgerichtsgesetz): Gesetzliche Krankenversicherung. Gesetzliche Rentenversicherung der Arbeiter, Angestellten und Handwerker einschließlich der Alterssicherung der Landwirte.

Welches Gericht bei Streit mit Krankenkasse?

Die Klage ist vor dem örtlich zuständigen Sozialgericht zu erheben. Im Sozialgerichtsverfahren herrscht kein Anwaltszwang. Auch hier ist es aber ratsam, sich von einem Rechtsanwalt, der auf das Sozialrecht, bestenfalls sogar auf das Krankenversicherungsrecht spezialisiert ist, vertreten zu lassen.

Wie lange hat eine Krankenkasse Zeit auf einen Widerspruch zu antworten?

Spätestens drei Monate nach Eingang Ihres Widerspruchs bei der Krankenkasse soll seine Entscheidung bei Ihnen eingegangen sein.

Wie lange darf ein Widerspruch bearbeitet werden Krankenkasse?

Wenn Sie mit einer Entscheidung der TK nicht einverstanden sind (zum Beispiel mit einer Beitragsfestsetzung oder Leistungsablehnung), dann haben Sie das Recht, dagegen Widerspruch zu erheben und damit ein sogenanntes Widerspruchs-Verfahren einzuleiten. Dafür haben Sie 1 Monat Zeit.

Wer trägt die Kosten für den Ombudsmann?

Einen Ombudsmann einzuschalten, hat für Sie als Verbraucher:innen viele Vorteile: Ihnen entstehen keine Kosten, da die Schlichtungsstelle von den Instituten finanziert wird. Ausgenommen sind lediglich eigene Kosten, wie zum Beispiel das Porto, um Unterlagen einzureichen.

Was passiert wenn ich mich bei der Krankenkasse über ein Arzt beschwere?

Reichen Sie Ihre Beschwerden oder Fragen schrift- lich bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse klärt dann Ihr Anliegen und wendet sich je nach rechtlicher Zuständigkeit an die Kassenärztliche Vereinigung, die Ärztekammer oder die Hamburgi- sche Krankenhausgesellschaft.

Wie schreibe ich eine Beschwerde an die Krankenkasse?

Musterschreiben Beschwerde Krankenkasse. Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie als Aufsichtsbehörde meiner Krankenkasse, weil ich mit dem Verhalten der Krankenkasse in Bezug auf dringende Anträge auf Psychotherapie nicht einverstanden bin und hier auch Handlungsbedarf Ihrer Behörde sehe.

Ist die Klage beim Sozialgericht kostenlos?

Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist grundsätzlich kostenfrei. Das bedeutet, dass für einen Kläger Gerichtskosten nicht anfallen. Davon gibt es allerdings Ausnahmen: Wer nicht als Versicherter, Leistungsempfänger oder behinderter Mensch klagt, muss Gerichtskosten bezahlen (z.B. Unternehmer, Ärzte oder Therapeuten).

Wer trägt die Kosten bei einer Klage vor dem Sozialgericht?

Die Gegenseite muss Ihren Anwalt oder Ihre Anwältin bezahlen. Auch Fahrtkosten und Briefmarken muss dann die Gegenseite bezahlen. Beachten Sie, dass Sie die Kosten für einen Anwalt oder eine Anwältin erst einmal selbst bezahlen müssen. Erst wenn Sie gewinnen, bekommen Sie diese Kosten zurückerstattet.

Ist das Sozialgericht ein Zivilgericht?

Die Sozialgerichte arbeiten nach dem Amtsermittlungsgrundsatz und sind dabei, anders als die Zivilgerichte, nicht an den Vortrag der Beteiligten gebunden. Die angefochtene Entscheidung der Behörde wird in vollem Umfange überprüft.

Wie stelle ich einen Antrag beim Sozialgericht?

Die Klage muss schriftlich eingelegt werden. Hier genügt auch ein Fax mit Unterschrift, eine E-Mail reicht aber nicht. Es ist auch möglich, zum Gericht zu gehen und dort zu Protokoll zu erklären, dass man klagen möchte. Für den Prozess vor dem Sozialgericht werden keine Gerichtskosten erhoben.

In welchem Fall ist das Sozialgericht nicht zuständig?

(3) Von der Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit nach den Absätzen 1 und 2 ausgenommen sind Streitigkeiten in Verfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Rechtsbeziehungen nach § 69 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch betreffen.

Wie verhält man sich vor dem Sozialgericht?

Vorverfahren. Bevor Klage zum Sozialgericht erhoben werden kann, muss gegen einen Bescheid der Behörde Widerspruch erhoben werden. Die Behörde überprüft den Bescheid nochmals, hilft in manchen Fällen dem Widerspruch ab oder lehnt den Widerspruch sonst mit Widerspruchsbescheid ab.

Kann die Krankenkasse die Zahlung verweigern?

Der Paragraph greift für Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte gleichermaßen. Wer seine Schulden also pünktlich und regelmäßig in Raten bezahlt, dem darf die Krankenkasse die normalen Leistungen, auf die alle Versicherten Anspruch haben, nicht verweigern.

Kann die gesetzliche Krankenkasse Leistungen verweigern?

Krankenversicherung – Ruhen des Leistungsanspruchs wegen Beitragsrückstands. Gerät man in Rückstand mit der Bezahlung der Beiträge, kann die Krankenkasse Versicherungsleistungen weitgehend verweigern, bis die Beiträge nachgezahlt wurden. Das nennt man „Ruhen des Leistungsanspruchs“.

Wann muss die Krankenkasse nicht zahlen?

Wird der Anspruch auf Krankengeld (78 Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Erkrankung) ausgeschöpft, wird kein Krankengeld mehr gezahlt. Ist die versicherte Person noch immer arbeitsunfähig, endet zugleich ihre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (sog. Aussteuerung).