Wo muss ich die Einspeisevergütung beantragen?

Gefragt von: Christian Herbst
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Die Einspeisevergütung beantragen Sie nicht direkt bei einer Behörde, sondern bei Ihrem lokalen Stromnetzbetreiber, nachdem Sie Ihre Photovoltaikanlage (PV-Anlage) im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (MaStR) gemeldet haben, was Voraussetzung ist, um überhaupt einen Anspruch zu haben. Sie benötigen dafür den Nachweis der MaStR-Registrierung und das Inbetriebnahmeprotokoll Ihrer Anlage, das Ihnen der Installateur gibt, um dann den Vertrag mit dem Netzbetreiber abzuschließen und die Auszahlung zu erhalten.

Wie kann ich eine Einspeisevergütung beantragen?

Wie beantragt man die Einspeisevergütung? Sie beantragen die Einspeisevergütung bei Ihrem lokalen Stromnetzbetreiber. Dafür brauchen Sie den Nachweis über die Anmeldung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister sowie das Inbetriebnahmeprotokoll Ihrer Anlage, das Ihnen Ihr Installationsbetrieb aushändigt.

Wo melde ich die Einspeisevergütung?

Anmeldung der PV-Anlage bei der Bundesnetzagentur. Für die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur haben Sie nach der Installation 4 Wochen Zeit. Erst wenn diese Anmeldung erfolgt ist, haben Sie einen Anspruch auf die Auszahlung der Einspeisevergütung. Deshalb ist eine zeitnahe Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ratsam.

Wie bekommt man die Einspeisevergütung ausgezahlt?

Die Einspeisevergütung wird ab dem Datum der Inbetriebnahme einer PV-Anlage 20 Jahre lang ausgezahlt. Die 20-Jahres-Frist startet übrigens erst nach Ablauf des ersten Betriebsjahres – erst jetzt weiß der Netzbetreiber, wie viele Überschüsse Ihre Anlage im Jahr einspeist und kann einen monatlichen Abschlag berechnen.

Wer ist zuständig für die Einspeisevergütung?

Für die Auszahlung der Vergütung ist gemäß EEG bzw. KWKG derjenige Netzbetreiber zuständig, an dessen Netz die Anlage angeschlossen ist. Als Netzbetreiber übernimmt die Hamburger Energienetze GmbH üblicherweise die Abrechnung der Stromeinspeisung.

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Wie kommt man an die Einspeisevergütung?

Um die Einspeisevergütung zu bekommen, müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber anmelden, sie innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren und einen Zwei-Wege-Zähler installieren lassen; danach schließen Sie einen Einspeisevertrag ab, und der Netzbetreiber zahlt Ihnen basierend auf den gesetzlichen Sätzen für Ihren erzeugten und eingespeisten Strom. 

Wie erfolgt die Abrechnung der Einspeisevergütung?

Die Abrechnung der Einspeisevergütung für PV-Anlagen läuft über den Netzbetreiber, der monatliche Abschläge zahlt und eine jährliche Abrechnung erstellt, die auf dem Zählerstand basiert – entweder über Standardlastprofile (kleinere Anlagen) oder Lastgangmessung (größere Anlagen). Entscheidend sind die aktuellen Vergütungssätze des EEG, die sich nach Anlagengröße und Inbetriebnahmejahr richten (z.B. für 2024/2025 gestaffelt) und für 20 Jahre gezahlt werden, wobei der Zählerstand gemeldet werden muss. 

Wird Einspeisevergütung rückwirkend gezahlt?

Nein, die Einspeisevergütung wird grundsätzlich nicht rückwirkend für vergangene Zeiträume gezahlt; sie beginnt mit dem Datum der Inbetriebnahme der Solaranlage und läuft 20 Jahre, wobei der Satz vom Inbetriebnahmedatum abhängt, aber es gibt eine wichtige Ausnahme bei der Einkommensteuer: Steuerbefreiungen für kleine Anlagen gelten rückwirkend ab 2022, und bei Verzögerungen der Auszahlung durch Netzbetreiber wird die Vergütung für die gesamte Zeit nachgezahlt, sobald die Anmeldung abgeschlossen ist. 

Wann muss der Netzbetreiber eine Einspeisevergütung zahlen?

Das EEG enthält keine separate Frist, bis zu der der Netzbetreiber die Monatsabrechnung vorgenommen haben muss. Die Vergütung ist aber unabhängig von der Erstellung einer Monatsabrechnung durch den Netzbetreiber zu zahlen.

Wann erhalte ich meine erste Einspeisevergütung?

Wann bekomme ich meine Einspeisevergütung? Sobald uns alle dafür notwendigen Informationen von Ihnen vorliegen, wird Ihre Anlage in unserem System erfasst und die Einspeisevergütung beginnt.

Was kann ich tun, wenn der Netzbetreiber die Einspeisevergütung nicht zahlt?

Wer ist mein Ansprechpartner, wenn die Einspeisevergütung nicht rechtzeitig gezahlt wird? Bei Fragen und Beschwerden aufgrund ausstehender Förderzahlungen ist der erste Ansprechpartner der Netzbetreiber. Der zivilrechtliche Zahlungsanspruch besteht ihm gegenüber (§ 21 Abs.

Wie erhält man die beste Einspeisevergütung?

Zeitabhängige Einspeisevergütungen für Solarstrom

Eine zeitabhängige Einspeisevergütung (FiT) bedeutet, dass der Kunde die höchste Vergütung erhält, wenn er während der Spitzenlastzeiten (z. B. 16–21 Uhr an Wochentagen) Strom einspeist, und die niedrigste Vergütung, wenn er außerhalb der Spitzenlastzeiten (z. B. 10–14 Uhr) Strom einspeist. Wenn Ihre Solaranlage über einen Solarspeicher verfügt, kann eine zeitabhängige Einspeisevergütung die beste Option sein .

Was tun nach Ablauf der Einspeisevergütung?

Wenn die Einspeisevergütung (EEG) für Ihre Photovoltaik-Anlage ausläuft, erhalten Sie eine deutlich niedrigere Anschlussvergütung (Marktwert Solar) oder können auf Eigenverbrauch umstellen, Strom direkt vermarkten oder die Anlage modernisieren, etwa mit einem Stromspeicher. Die beste Option hängt von Ihrem Stromverbrauch ab; Eigenverbrauch mit Speicher ist oft am lukrativsten, da Sie teuren Netzstrom vermeiden und nur Überschuss einspeisen, für den Sie den geringeren Marktwert erhalten. 

Wann wird keine Einspeisevergütung mehr gezahlt?

Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen ab 1. Februar 2026

Vom 1. Februar bis 31. Juli 2026 gäbe es 7,78 Cent/kWh für eine Teileinspeisung und 12,35 ct/kWh für die Volleinspeisung von Solarstrom – bei neuen PV-Anlagen bis 10 kWp. Möglich ist jedoch auch, dass es künftig kein Geld mehr gibt.

Welche Unterlagen brauche ich für die PV-Anmeldung?

Welche Daten benötige ich zur Anmeldung meiner PV-Anlage?

  • Standort der PV-Anlage (in der Regel Ihre Wohnadresse)
  • Datum der erstmaligen Inbetriebnahme.
  • Anzahl der PV-Module.
  • Bruttoleistung der Solaranlage.
  • Leistung des zugehörigen Wechselrichters.
  • Ausrichtung und Neigungswinkel Ihres Dachs.

Wie lange dauert die PV-Anmeldung?

Grundsätzlich kann der Prozess von der Anmeldung bis zur Inbetriebnahme der Anlage zwischen 6 Wochen und 10 Monaten dauern. Verzögerungen entstehen oft durch die Bearbeitungszeiten der 866 örtlichen Netzbetreiber in Deutschland, die häufig durch hohe Auslastung beeinflusst werden.

Was muss ich tun, um die Einspeisevergütung zu erhalten?

Um die Einspeisevergütung zu bekommen, müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage beim zuständigen Netzbetreiber anmelden, sie innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren und einen Zwei-Wege-Zähler installieren lassen; danach schließen Sie einen Einspeisevertrag ab, und der Netzbetreiber zahlt Ihnen basierend auf den gesetzlichen Sätzen für Ihren erzeugten und eingespeisten Strom. 

In welchem Rhythmus wird die Einspeisevergütung ausgezahlt?

Seit dem 1. Februar 2024 gilt sie jedoch wieder.

Seither sinkt die Vergütung im halbjährlichen Rhythmus um ein Prozent – jeweils zum 1. Februar und zum 1. August.

Kann ein Netzbetreiber Einspeisung ablehnen?

Kann ein Netzbetreiber Einspeisung ablehnen? Ja, ein Netzbetreiber kann den Anschluss von Erzeugungsanlagen ablehnen, wenn die Kosten für den notwendigen Netzausbau wirtschaftlich unzumutbar sind.

Wie funktioniert das mit der Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung funktioniert so: Sie erzeugen mit Ihrer Solaranlage Strom, nutzen ihn selbst und speisen den Überschuss ins öffentliche Netz ein, wofür der Netzbetreiber Ihnen für 20 Jahre einen festen Betrag pro Kilowattstunde (kWh) zahlt, garantiert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die Höhe hängt vom Inbetriebnahmedatum, der Anlagengröße und der Art der Einspeisung (Überschuss- oder Volleinspeisung) ab, wobei Volleinspeisung höher vergütet wird. Gemessen wird der eingespeiste Strom über einen Zweirichtungszähler, und die Vergütung dient als stabile Einnahmequelle, auch wenn die Sätze durch halbjährliche Degression sinken. 

Wann wird die Einspeisevergütung abgerechnet?

Wie wird die Einspeisevergütung abgerechnet? Pro Kalenderjahr erhalten Sie von uns eine Abrechnung Ihrer Einspeisevergütung nach EEG oder KWKG. Diese erfolgt jedes Jahr zum 31. Dezember.

Wird die Einspeisevergütung monatlich gezahlt?

Meist erhalten Sie eine monatliche Abschlagszahlung. Die genaue Abrechnung erfolgt einmal jährlich, wenn der Netzbetreiber den tatsächlichen Zählerstand prüft oder Sie diesen melden. Dann wird die Differenz zwischen den Abschlägen und der tatsächlichen Einspeisevergütung ausgeglichen.

Wer überweist die Einspeisevergütung?

Wer zahlt die Einspeisevergütung? Die Einspeisevergütung wird immer von dem Netzbetreiber bezahlt, in dessen Netz der Strom eingespeist wird, beispielsweise der Pfalzwerke Netz AG.

Was kann ich tun, wenn die Einspeisevergütung nicht gezahlt wird?

Sollte die Einspeisevergütung vom Netzbetreiber dennoch nicht bezahlt werden, so haben Sie 30 Tage nach Zugang der Rechnung beim Netzbetreiber das Recht, beim zuständigen Mahngericht des jeweiligen Bundeslandes einen Mahnbescheid zu erlassen. Hier können Sie nach § 288 BGB Verzugszinsen geltend machen.

Wie muss die Einspeisevergütung versteuert werden?

Seit dem 1. Januar 2023 sind private Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit sind. Das heißt, sowohl für die Einspeisevergütung als auch für die wirtschaftlichen Vorteile aus dem Eigenverbrauch von Photovoltaik müssen keine steuerlichen Abgaben mehr gezahlt werden.