Wohin bei fragen zur rente?
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Die Adressen findet man unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet. Auch telefonisch kann man sich informieren unter 0800 1000 4800, der kostenlosen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung.
Wer hilft bei Fragen zur Rente?
Bei Fragen wie diesen können sich Verbraucher an ehrenamtliche Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung wenden. Sie erteilen kostenfrei Auskünfte zu allen Fragen, die mit der Rente zusammenhängen, erklärt die Deutschen Rentenversicherung Bund.
Wo kann ich Fragen zur Rente stellen?
0800 1000 4800 - Ihr kurzer Draht zu uns
Ob per Festnetz von zuhause oder unterwegs mit dem Handy: Unser Servicetelefon ist Ihr kurzer Draht zu uns. Und das kostenlos und zu komfortablen Servicezeiten. Unsere Experten kennen die Antwort auf Ihre Fragen rund um Rente, Reha oder Altersvorsorge – probieren Sie es aus.
Wer hilft bei der Rentenberechnung?
Die Deutsche Rentenversicherung berät in allen Fragen rund um Rente, Rehabilitation und Altersvorsorge.
Wer hilft bei Problemen mit der Deutschen Rentenversicherung?
Mügge ist einer von über 2.600 ehrenamtlichen Versichertenberatern der Selbstverwaltung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Er berät Versicherte und Rentner kostenlos in seiner Nachbarschaft zu allen Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Wer hilft beim Ausfüllen von Erwerbsminderungsrente?
Hilfe beim Ausfüllen der Anträge. Mögliche Ansprechpartner sind beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung, die verschiedenen Sozialdienste und selbstständige Rentenberater.
Wo bekommt man Hilfe beim Ausfüllen eines Rentenantrages?
Bei der Antragstellung hilft Ihnen die Auskunfts- und Beratungsstelle Ihrer Rentenkasse. Oder Sie wenden sich an einen ehrenamtlichen Versichertenberater in Wohnortnähe.
Wie viel kostet ein Rentenberater?
Freiberufliche Rentenberater.
Die Kosten für eine einfache Beratung zum Widerspruch betragen rund 200 bis 300 Euro. Je komplizierter der Fall, desto teurer wird es. Schließen Sie vorher eine schriftliche Honorarvereinbarung mit dem Berater, in der seine Vergütung als Euro-Betrag steht.
Wo kann ich kostenlos meinen Rentenbescheid prüfen lassen?
Eine Überprüfung bei der Rentenversicherung ist jederzeit möglich und ist beim Rentenversicherungsträger in jedem Falle kostenfrei. Es sollte aber ein begründeter Verdacht bestehen, dass eine fehlerhafte Rentenberechnung vorliegt. Dies ist meist dann der Fall, wenn wichtige Zeiten im Rentenverlauf fehlen.
Wo bekomme ich eine kostenlose Rentenberatung?
Deutsche Rentenversicherung berät kostenlos
Wer eine Beratungsstelle sucht, hat mehrere Möglichkeiten: Entweder man ruft bei dem Service-Telefon der Rentenversicherung unter der Nummer 0800 1000 4800 an. Erreichbar sind die Experten Montag bis Donnerstag von 7.30 Uhr bis 19.30 Uhr und Freitag bis 15.30 Uhr.
Wo muss ich anrufen wegen Rente?
Service-Telefon der Deutschen Rentenversicherung Bund: 0800 1000 480 70. Fax: 030 865 27240.
Wo kann ich mich wegen meiner Rente beraten lassen?
Die Adressen findet man unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet. Auch telefonisch kann man sich informieren unter 0800 1000 4800, der kostenlosen Servicenummer der Deutschen Rentenversicherung.
Sollte ich meinen Rentenbescheid prüfen lassen?
Lassen Sie Ihren Rentenbescheid nur durch einen unabhängigen Rentenberater oder Anwalt prüfen. Niemals sollten Sie zur Rentenversicherung gehen und den Bescheid dort prüfen lassen! Wir prüfen Ihren Rentenbescheid auf Herz und Nieren. Damit Ihre Rente stimmt und Sie sich keine finanziellen Sorgen machen müssen.
Was kostet eine unabhängige rentenberatung?
Für den Ratsuchenden stellt sich zunächst immer die Frage, welche Kosten ihn für eine unabhängige rechtliche Beratung entstehen. Gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) darf die Gebühr für eine „pauschale, überschlägige Einstiegsberatung“ 190 EUR zuzüglich Auslagen und MwSt betragen.
Was kostet eine Rentenbescheidprüfung?
Was kosten die Angebote auf rentenbescheid24.de: Rentenbescheid prüfen. Die Rentenbescheidsprüfung oder die Prüfung des Kontenklärungsbescheids oder der Rentenauskunft/Witwen-Witwerrentenbescheid bieten wir für 399€ an. Nähere Inhalte der Leistungserbringungen können Sie hier nachlesen.
Wer bezahlt die rentenberatung?
In § 168 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI steht geschrieben, dass die Beiträge getragen werden bei Personen, die Arbeitsentgelt beschäftigt werden, von dem Versicherten und von dem Arbeitgeber je zur Hälfte.
Wann ist eine rentenberatung sinnvoll?
Damit alle nötigen Unterlagen für den Rentenantrag rechtzeitig eingereicht werden können, sollte man spätestens vier Monate vor dem Ruhestand einen Termin mit der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren. Dabei wird individuell geklärt, was noch zu tun ist, und der Berater hilft auch beim Ausfüllen des Rentenantrags.
Ist eine rentenberatung steuerlich absetzbar?
Wichtiger Hinweis: Rentenberatungskosten und Honorare sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar (BdF IV B5-S. 2255-356/97 vom 20.11.1997).
Wer hilft beim Ausfüllen der Witwenrente?
Wenn Sie sich unsicher bei der einen oder anderen Frage oder Angabe sind – der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder gern zum Thema Witwenrente in seinen bundesweit zahlreichen Geschäftsstellen. Falls Sie noch kein Mitglied sind: Treten Sie dem VdK bei.
Wer hilft beim Ausfüllen von?
Ämterlotsen helfen bei Problemen mit Behörden. Sie helfen beim Ausfüllen von Formularen. Und Sie kommen auch mit zu Behörden. Zum Beispiel begleiten Sie zum Jobcenter, zur Arbeitsagentur oder zur Ausländerbehörde.
Wer berät bei Rentenantrag?
Die Beratung durch die Deutsche Rentenversicherung wird durch die Sachbearbeiter der Rentenversicherung durchgeführt. Wer Fragen rund um die Rente hat, kann die Deutsche Rentenversicherung als Anlaufstelle nutzen.
Was brauche ich für Erwerbsminderungsrente?
Gültiger Personalausweis bzw. Reisepass. Lehrvertrag und Gesellenbrief / Kaufmannsgehilfenbrief oder Ähnliches (jeder angefangenen Lehre, d.h. auch wenn diese nicht bestanden oder abgebrochen wurde) Nachweise über Ausbildungszeiten/ Arbeitslosigkeit/ Krankheitszeiten.
Welche Unterlagen brauche ich für Erwerbsminderungsrente?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- Sozialversicherungsausweis der DDR (sofern vorhanden)
- Vertriebenenausweis oder Spätaussiedlerbescheinigung (sofern vorhanden)
- Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief etc.)
Was braucht man für Erwerbsminderungsrente?
Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente
Die Mindestversicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt fünf Jahre. In den letzten fünf Jahren wurden mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge entrichtet. Der Betroffene ist nicht mehr in der Lage, mehr als sechs Stunden täglich zu arbeiten.
Was tun wenn der Rentenbescheid falsch ist?
Wer der Meinung ist, sein Rentenbescheid ist falsch, kann innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen, im Ausland lebende Rentner haben drei Monate Zeit. Die Deutsche Rentenversicherung stellt auf ihrer Internetseite eine entsprechende Vorlage zur Verfügung.