Ab wann entfällt die Kleinunternehmerregelung?

Gefragt von: Ariane Körner
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Unternehmerin U erwirtschaftet im Jahr 2024 einen Gesamtumsatz von 22.000 Euro. Aufgrund stark gestiegener Auftragseingänge überschreitet sie am 6. Oktober 2025 die 100.000 Euro-Grenze. 2024 war U Kleinunternehmerin, da ihr Gesamtumsatz nicht mehr als 25.000 Euro betragen hat.

Kann ich 2025 auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?

Für das Kalenderjahr 2025 kann der Verzicht der Kleinunternehmerregelung bis zum 28. Februar 2027 erklärt werden. Wird der Verzicht für das Kalenderjahr 2025 bis zu diesem Datum erklärt, kommt ab 1. Januar 2025 die Regelbesteuerung zur Anwendung.

Wann fällt man aus der Kleinunternehmerregelung weg?

Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze von 25.000 € überschritten wird, ist nicht mehr steuerfrei. Neu ist auch der verpflichtende Hinweis auf Steuerbefreiung des § 19 UStG, § 34a Nr. 5 UStDV. Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Abgabe von Voranmeldungen und USt-Jahreserklärungen befreit.

Ist die Kleinunternehmerregelung 2025 von der Umsatzsteuer befreit?

Seit 2025 können Unternehmer die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer auch für grenzüberschreitende Umsätze innerhalb der EU in Anspruch nehmen. Dafür gelten folgende Voraussetzungen: Teilnahme am besonderen Meldeverfahren (§ 19a UStG): Antragstellung beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

Welche Änderungen gibt es ab 2025 für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer ab 2025: Neue Umsatzgrenze

Die Grenzwerte für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung werden angepasst: Der Umsatz im Vorjahr (»unterer Grenzwert«) darf nun höchstens 25.000 Euro (bisher: 22.000 Euro) betragen. Maßgebend ist hierbei nach wie vor die Summe der im Vorjahr vereinnahmten Umsätze.

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Was ändert sich für Kleinunternehmer 2026?

Grundfreibetrag steigt: Ab 2026 liegt er bei 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro). Das bedeutet: Ein größerer Teil Ihres Einkommens bleibt steuerfrei – eine spürbare Entlastung für kleine Betriebe und Solo-Selbstständige.

Welche Änderungen gibt es für Kleinunternehmer ab 2025 im Finanzamt?

Lag Ihr steuerpflichtiger Jahresumsatz im Gründungsjahr unter 22.000 Euro und erwarten Sie im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz, bleibt es bei der Kleinunternehmer-Regelung. Überschreiten Sie im zweiten Jahr die 22.000-Euro-Grenze, unterliegen Sie ab dem dritten Jahr automatisch der Regelbesteuerung.

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung ab 2025?

Kleinunternehmer: Neue Regeln ab 2025 • Höhere Umsatzgrenzen und mehr Flexibilität. Ab 2025 können Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat (bisher 22.000 Euro).

Welche Änderungen gibt es ab 2025 im Umsatzsteuergesetz für Kleinunternehmer?

Januar 2025 § 19 UStG „Besteuerung der Kleinunternehmer“ neu gefasst und § 19a UStG „Besonderes Meldeverfahren für die Anwendung der Steuerbefreiung in einem anderen Mitgliedstaat“ neu eingeführt. Folgeänderungen wurden auch in §§ 15, 15a, 20, 24 und 27a UStG vorgenommen, zudem wurde § 34a UStDV neu eingeführt.

Wie hoch ist die Gewinngrenze für die Kleinunternehmerregelung ab 2025?

Kleinunternehmer Gewinngrenze

Für die Umsatzsteuer zählt ausschließlich die Umsatzgrenze von 55.000 Euro (brutto). In der Sozialversicherung kann eine Ausnahme von der Pflichtversicherung bestehen, wenn die Einkünfte höchstens das 12-fache der ASVG-Mindestbeitragsgrundlage betragen (2025: 6.613,20 Euro).

Welche Änderungen bringt das Jahressteuergesetz 2024 für Kleinunternehmer?

Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer berechnen. Das Jahressteuergesetz 2024 bringt für diese Kleinunternehmerregelung wichtige Änderungen. Dazu gehören höhere Umsatzgrenzen, eine EU-weite Geltung des Kleinunternehmer-Status und eine Befreiung von der Pflicht, E-Rechnungen auszustellen.

Was ändert sich 2025 für Kleingewerbe?

Ab dem 1. Januar 2025 können Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen auch die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Anspruch nehmen. Hierfür ist die Teilnahme am Meldeverfahren der EU-Kleinunternehmer-Regelung beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen.

Was passiert, wenn ich als Kleinunternehmer mehr als 50.000 Euro verdiene?

Wird im laufenden Kalenderjahr die maßgebliche Umsatzgrenze von 100.000 Euro (bzw. im Gründungsjahr 25.000 Euro) überschritten, endet die Kleinunternehmer-Regelung sofort. Bereits der Umsatz, der über die Grenze hinausgeht, unterliegt der Regelbesteuerung – ebenso alle weiteren Umsätze des Jahres.

Wie hoch ist die Toleranzgrenze für Kleinunternehmer ab 2025?

Neu geregelt wird auch die Toleranzgrenze: Wird der Betrag um nicht mehr als 10 Prozent überschritten, dürfen bis zum Jahresende weiterhin Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden. Sobald diese 10-Prozent-Grenze überschritten wird, sind alle weiteren Umsätze umsatzsteuerpflichtig.

Ist die Kleinunternehmerregelung für Photovoltaik im Jahr 2025 überflüssig?

Im Jahr 2025 ist die Kleinunternehmerregelung aufgrund der allgemeinen Steuerbefreiung für PV-Anlagen nicht mehr notwendig. Seit dem 1. Januar 2023 entfallen Einkommens- und Umsatzsteuer für Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp.

Ist die Kleinunternehmerregelung für 5 Jahre gebunden, wenn man erneut verzichtet?

Ein Unternehmer/eine Unternehmerin kann auf die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung verzichten. Wenn er/sie dies tut, ist er/sie für fünf Jahre an diesen Verzicht gebunden. Dies gilt auch unabhängig davon, dass unterschiedliche Tätigkeiten ausgeübt werden, so wie dies hier der Fall ist.

Wie hoch ist die Umsatzsteuergrenze für Kleinunternehmer im Jahr 2026?

Für das Jahr 2026 kann sie die Kleinunternehmerregelung jedoch nicht mehr in Anspruch nehmen, da sie dann die Grenze für das Vorjahr von 25.000 Euro übersteigt. Somit muss sie Ihre Umsätze ab dem 01. Januar 2026 der Umsatzsteuer unterwerfen.

Welche wichtigen Steueränderungen gibt es ab 2025?

So steigt der Grundfreibetrag ab 2025 auf 12.096 Euro. Auf Einkommen bis zu diesem Freibetrag fällt keine Einkommensteuer an. Dies entlastet insbesondere Angestellte und Rentner:innen mit niedrigen oder mittleren Einkommen. Auch Familien profitieren: Der Kinderfreibetrag steigt auf 3.336 Euro pro Elternteil.

Wie hoch ist die Kleinbetragsgrenze für Rechnungen ab 2025?

Rechnungen unterhalb der Kleinbetragsgrenze

Als Kleinbetragsrechnung gelten Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro (inkl. Umsatzsteuer) nicht überschreitet.

Ist die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung 2025 brutto oder netto?

Seit 2025 gilt: Wer im Vorjahr unter 25.000 EUR netto Umsatz gemacht hat und im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 EUR, kann Kleinunternehmer*in sein (bis 2024 waren diese Grenzwerte 22.000 bzw. 50.000 EUR und es galten jeweils die Bruttobeträge).

Was passiert, wenn man als Kleinunternehmer die Umsatzgrenze überschritten hat?

Überschreiten Sie im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 € Umsatz, müssen Sie unterjährig zur Regelbesteuerung wechseln. Das heißt: 👉 Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung. 👉 Es kann vorkommen, dass Sie mitten im Jahr zur Regelbesteuerung wechseln müssen.

Was muss ich als Kleinunternehmer beim Finanzamt abgeben?

Als Kleinunternehmer:in musst Du eine Einkommensteuererklärung abgeben. Teil der Steuererklärung ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR). In dieser Anlage ermittelst Du Deinen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, indem Du Deine Einnahmen und Ausgaben miteinander verrechnest.

Welche Änderungen gibt es ab 2025 für die Kleinunternehmerregelung?

Die Grenze von 25.000 € gilt auch im Jahr der Gründung des Unternehmens. Sie ist ebenfalls eine feste Grenze. Eine Umrechnung in einen Gesamtjahresumsatz entfällt. Wird die Grenze von 25.000 € im Erstjahr überschritten, kann ab diesem Zeitpunkt die Kleinunternehmerregelung nicht mehr in Anspruch genommen werden.

Wie hoch ist die neue Umsatzgrenze für Kleinunternehmer ab 2025?

Die konkrete Ermittlung der Grenzen erfolgt nach den Regelungen des § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG). Wird der Umsatz von 100 000 EUR im laufenden Jahr vom Kleinunternehmer überschritten, zählt ab diesem Zeitpunkt die Regelbesteuerung.

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer ab 2025?

Mit 1.1.2025 wurde die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer von € 35.000 netto auf € 55.000 brutto pro Jahr erhöht. Für die Berechnung dieser Grenze ist nicht der Zufluss des Entgelts ausschlaggebend, sondern wann die entsprechende Leistung ausgeführt wurde.