Bei welchem Betrag einige Rente werden die Witwenrente nicht gekürzt?

Gefragt von: Marga Buchholz-Schulz
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Die Witwenrente wird nicht gekürzt, solange Ihr eigenes Einkommen (z.B. aus Arbeit oder eigener Rente) einen bestimmten Freibetrag nicht übersteigt. Dieser Freibetrag liegt seit Juli 2025 bei 1.076,86 Euro pro Monat und erhöht sich pro Kind, das Anspruch auf Waisenrente hat, um 228,42 Euro. Erst wenn Ihr Einkommen diesen Betrag (plus Kinderzuschlag) übersteigt, wird der übersteigende Betrag zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet.

Wie hoch darf meine eigene Rente sein, damit meine Witwenrente nicht gekürzt wird?

Damit Ihre eigene Rente die Witwenrente nicht kürzt, müssen Sie den Freibetrag beachten: Ab dem 1. Juli 2025 liegt dieser bei 1.076,86 € monatlich (brutto) für Arbeitseinkommen und kann sich mit Waisenkindern erhöhen. Nur das Nettoeinkommen, das diesen Freibetrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet; höhere Einkommen werden ab dem Folgejahr stärker berücksichtigt, es gibt aber politische Absichten, die Regeln zu verbessern.
 

Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gestrichen?

Man bekommt die Witwenrente nicht bei einem bestimmten Einkommen komplett gestrichen, sondern sie wird gekürzt, wenn das eigene Nettoeinkommen (z.B. aus Rente, Job) einen bestimmten Freibetrag übersteigt, der aktuell (Juli 2025 - Juni 2026) bei 1.076,86 € liegt und sich jährlich erhöht; nur wenn das gesamte anzurechnende Einkommen höher als der eigene Rentenanspruch ist, kann die Witwenrente wegfallen, wobei die Kürzung meist 40 % des übersteigenden Betrags beträgt, aber es gibt auch Fälle, in denen die Rente bei sehr hohem Einkommen komplett entfällt. 

Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente 2025 gekürzt?

Die Einkommensgrenze (Freibetrag) für die Witwenrente liegt seit dem 1. Juli 2025 bei 1.076,86 € pro Monat, zuzüglich 228,42 € pro Kind, und wird jährlich angepasst; Einkommen über diesem Betrag wird zu 40 % auf die Rente angerechnet, wobei frühere Einkommenserhöhungen erst im Folgejahr berücksichtigt werden, und ist ein wichtiges Thema für Hinterbliebene. 

Wie hoch darf meine Rente sein, um die große Witwenrente zu bekommen?

Die große Witwenrente beträgt in der Regel 55 % der Versichertenrente des verstorbenen Partners, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Heirat vor 2002 und Partner geboren vor 1962) auch 60 % betragen; sie wird lebenslang gezahlt, wenn der Hinterbliebene bestimmte Kriterien erfüllt, wie z.B. ein bestimmtes Mindestalter (steigt bis 2029 auf 47 Jahre), Erwerbsminderung oder die Erziehung minderjähriger Kinder. 

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Was passiert mit der Witwenrente, wenn ich selber Rente bekomme?

Wenn Sie selbst eine Rente beziehen, wird Ihre Witwenrente gekürzt, sobald Ihr Nettoeinkommen den Freibetrag (für 2025: 1.076,86 €) übersteigt, wobei 40 % des übersteigenden Betrags angerechnet werden; Ihre eigene Rente bleibt jedoch unberührt, lediglich der Betrag der Witwenrente wird reduziert, wobei vorher ein pauschaler Abzug (meist 14 %) vom Brutto der eigenen Rente erfolgt, um das Nettoeinkommen zu ermitteln. 

Wie hoch ist der Freibetrag für Rentner mit Witwenrente?

Wenn Sie eigene Rente und Witwenrente beziehen, wird Ihr Einkommen über einem Freibetrag auf die Witwenrente angerechnet: Seit Juli 2025 liegt der Grundfreibetrag bei 1.076,86 € monatlich (plus 228,42 € pro Kind). Einkommen über diesem Betrag wird zu 40 % auf Ihre Witwenrente angerechnet, wobei Pauschalen für die Umrechnung von Brutto- in Nettoeinkommen gelten. 

Bei welchem Einkommen bekommt man keine Witwenrente mehr?

Man bekommt die Witwenrente nicht bei einem bestimmten Einkommen komplett gestrichen, sondern sie wird gekürzt, wenn das eigene Nettoeinkommen (z.B. aus Rente, Job) einen bestimmten Freibetrag übersteigt, der aktuell (Juli 2025 - Juni 2026) bei 1.076,86 € liegt und sich jährlich erhöht; nur wenn das gesamte anzurechnende Einkommen höher als der eigene Rentenanspruch ist, kann die Witwenrente wegfallen, wobei die Kürzung meist 40 % des übersteigenden Betrags beträgt, aber es gibt auch Fälle, in denen die Rente bei sehr hohem Einkommen komplett entfällt. 

Wie hoch darf die eigene Pension sein, damit die Witwenpension nicht gekürzt wird?

Zu 2.: Auch bei Bezug einer Eigenpension und/oder bei Vorliegen eines Erwerbseinkommens, kann die Witwen-/Witwerpension angehoben werden. Unter Beachtung der 60 Prozent-Obergrenze erfolgt die Anhebung soweit, bis in Summe der Grenzbetrag von 2.547,91 Euro (Wert 2025) erreicht ist.

Was reduziert die Witwenrente?

Ja, die Witwenrente kann gekürzt werden, wenn eigenes Einkommen (z.B. aus Arbeit, eigener Rente) einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Seit Juli 2025 liegt dieser Freibetrag bei ca. 1.077 €, wobei 40 % des darüber hinausgehenden Netto-Einkommens von der Hinterbliebenenrente abgezogen werden, was zu einer Reduzierung der Zahlung führt. Diese Kürzung, oft durch die Anrechnung eigener Einkünfte verursacht, betrifft viele Empfänger und wird kontrovers diskutiert. 

Wie viel Einkommen darf eine Witwe haben?

Als Witwe dürfen Sie aktuell (ab 1. Juli 2025) bis zu 1.076,86 € Netto-Einkommen monatlich anrechnungsfrei hinzuverdienen; darüber hinausgehende Einkünfte werden zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet. Einkünfte aus einem Minijob (520-Euro-Job) bleiben in der Regel komplett anrechnungsfrei, da der Freibetrag nicht überschritten wird. Für die Berechnung wird ein fiktives Nettoeinkommen aus Ihrem Brutto-Einkommen ermittelt, von dem pauschal 40 % abgezogen werden, bevor der Freibetrag angewendet wird. 

Warum wird meine Witwenrente gekürzt?

Die Witwenrente wird gekürzt, weil eigenes Einkommen (wie Lohn, eigene Rente, Betriebsrente, Mieten, Kapitalerträge) nach dem sogenannten Sterbevierteljahr auf die Rente angerechnet wird, wenn es einen gesetzlichen Freibetrag übersteigt; 40 % des übersteigenden Betrags werden dann abgezogen, um die Grundsicherung zu sichern, was jedoch viele Betroffene als ungerecht empfinden, da es die Erwerbstätigkeit bestraft und die Renten senkt.
 

Wie hoch ist der Freibetrag für Witwenrente ab 2026?

Der Freibetrag für die Witwenrente liegt vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 bei 1.076,86 € monatlich (Netto) und erhöht sich pro Kind um 228,42 €; Einkommen über diesem Betrag wird zu 40 % angerechnet, wobei die Anpassung für das Jahr ab Juli 2026 erst im darauffolgenden Jahr wirksam wird, sodass der Freibetrag für 2026 (bis Juni) aktuell bleibt und die nächste Anpassung für Juli 2026 erst nach dem 30. Juni 2026 greift.
 

Wie wird mein Einkommen auf die große Witwenrente angerechnet?

Die große Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr eigenes Einkommen (wie Lohn, Mieteinnahmen, Renten) einen bestimmten Freibetrag übersteigt; dieser liegt aktuell (ab 1. Juli 2025) bei 1.076,86 € monatlich und erhöht sich pro Kind um 228,42 €, wobei 40 % des darüber liegenden Nettoeinkommens (nach pauschalen Abzügen vom Brutto) angerechnet werden. Es gibt auch Einkünfte, die gar nicht angerechnet werden, und das sogenannte "Sterbevierteljahr" ist anrechnungsfrei, daher sollten Sie sich individuell bei der Rentenversicherung beraten lassen.
 

Wann wird meine Witwenpension gekürzt?

Eine Witwenrente wird gekürzt, wenn der/die Hinterbliebene eigenes Einkommen (z.B. aus Arbeit, Rente) oberhalb eines Freibetrags hat, wenn der/die Verstorbene bei der Heirat sehr viel jünger war (Altersunterschied), oder bei Beamten, wenn eigene Versorgungsbezüge und die Witwenpension zusammen zu hoch sind. Zusätzlich kann durch die Einbeziehung früherer Zuschläge in die Berechnung ab Dezember 2025 eine Kürzung eintreten, die den Freibetrag übersteigen lässt.
 

Wird meine Witwenrente auf meine Altersrente angerechnet?

Ja, die eigene Altersrente wird auf die Witwenrente angerechnet, aber erst nach einem Freibetrag und nur zu 40 % des übersteigenden Betrags, wobei die eigene Altersrente selbst gekürzt wird. In den ersten drei Monaten (Sterbevierteljahr) gibt es keine Anrechnung. Der Freibetrag für die Anrechnung liegt derzeit bei ca. 1.038 € (Stand Juli 2024). 

Wird die Witwenrente gekürzt, wenn die eigene Rente zu hoch ist?

Wichtig ist zunächst: Niemand muss sich um seine eigene Rente sorgen. Diese wird in jedem Fall auch an Witwen und Witwer unverändert gezahlt. Die Hinterbliebenenrente wird aber oft um das anzurechnende Einkommen gekürzt. Dabei wird vom Bruttobetrag der eigenen Rente pauschal 14 % abgezogen.

Wird die eigene Pension auf die Witwenpension angerechnet?

Ebenso werden eigene Altersrenten, die eine Witwe oder ein Witwer einer verstorbenen Ruhegehaltsempfängerin bzw. eines verstorbenen Ruhegehaltsempfängers erhält, nicht auf die Witwen- bzw. Witwerversorgung angerechnet.

Wer bekommt noch 60% Witwenpension?

Wer bekommt noch 60 Prozent Witwenrente? Für Paare, die vor 2002 geheiratet haben und bei denen ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt das „alte Recht“.

Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente jetzt gekürzt?

Die Witwenrente wird gekürzt, wenn Ihr Nettoeinkommen einen bestimmten Freibetrag übersteigt: Aktuell (Stand 2025) liegt dieser bei 1.076,86 €, plus 228,42 € pro Kind, wenn dieses Waisenrente bezieht; Einkommen über diesem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet. Es kommt also auf das Einkommen über diesem Betrag an, nicht auf das gesamte Einkommen. 

Wie wird die Witwenrente bei eigener Rente berechnet?

Die Witwenrente wird bei eigener Rente gekürzt, wenn Ihr eigenes Nettoeinkommen (nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben sowie 14 % Pauschale für Rentner) einen bestimmten Freibetrag übersteigt; vom übersteigenden Betrag werden 40 % auf die Hinterbliebenenrente angerechnet, die sich grundsätzlich aus 25 % (kleine) oder 55 % (große) des Rentenanspruchs des Verstorbenen berechnet. Ihre eigene Rente wird davon nicht berührt, bleibt aber bestehen. 

Wie hoch ist die Witwenrente bei 2000 € Rente?

Rentnerin Noack dagegen hat eine Rente von 2.000 €, als ihr Mann stirbt. Ihr stünde eine Witwenrente von 1.200 € zu. Ihr eigener Rentenbeginn war 2020. Das bedeutet: Statt der 1.200 € bekommt sie nur 942,74 € Witwenrente.

Was steht mir als Ehefrau zu, wenn mein Mann stirbt?

Wenn Ihr Mann stirbt, stehen Ihnen als Ehefrau die Witwenrente (groß oder klein), das Sterbevierteljahr (Sofortzahlung) und ein gesetzlicher Erbteil zu, der je nach Situation (Kinder, Zugewinngemeinschaft) variiert, wobei die Witwenrente meist 55 % der Partnerrente beträgt, nach den ersten drei Monaten aber eigenes Einkommen angerechnet wird. 

Wie hoch ist der Freistellungsauftrag bei Witwen?

Bei zusammenveranlagten Ehegatten oder Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 2.000 Euro gewährt. Bis zum 31. Dezember 2022 betrug dieser 801 Euro bzw. 1.602 Euro.