Hat jede Kasse einen eigenen medizinischen Dienst?
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In Deutschland gibt es 15 Medizinische Dienste der Krankenkasse: Jedes Bundesland hat einen eigenen MDK, lediglich NRW ist in die Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe unterteilt. Zudem haben Berlin und Brandenburg einen gemeinsamen MDK, ebenso Hamburg und Schleswig-Holstein (MDK Nord).
Wann schaltet die Krankenkasse den MDK ein?
Die Krankenkassen sind nicht nur berechtigt, sondern, wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, gesetzlich sogar verpflichtet, gutachtliche Stellungnahmen des MDK einzuholen, um Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen (§ 275 Abs. 1 SGB V).
Ist der Medizinische Dienst unabhängig?
Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass der Medizinische Dienst neutral prüft und handelt. Um effektiv, glaubwürdig und handlungsfähig zu bleiben, wird der Medizinische Dienst daher unabhängig von den Krankenkassen organisiert.
Wer bezahlt den Medizinischen Dienst?
Finanzierung des MDK
Der MDK wird nach § 281 Abs. 1 SGB V durch eine Umlage und nicht nach Einzelaufträgen der Kranken- und Pflegekassen finanziert. Damit soll sichergestellt werden, dass der MDK ergebnis- und erfolgsunabhängig begutachtet und berät.
Wer schaltet den Medizinischen Dienst ein?
In etwa drei von hundert Fällen beauftragt die gesetzliche Krankenkasse den Medizinischen Dienst, zur Arbeitsunfähigkeit sozialmedizinisch Stellung zu nehmen mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit ihrer Versicherten zu erhalten oder wiederherzustellen.
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Was kostet der Medizinische Dienst?
Der Medizinische Dienst hat maximal fünf Wochen Zeit, um einen Termin für ein Gutachten anzubieten. Nach Ablauf dieser Frist stehen dem Antragsteller pauschal 70 Euro pro angefangene Woche zu bis zur Erstellung des Gutachtens.
Wie erreiche ich den Medizinischen Dienst?
- 0180 3 63568 - 1.
- 0180 3 63568 - 3. *Telefonkosten: 9 ct/min inkl. Mwst. aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkhöchstpreis: 42 ct/min. inkl. Mwst. Für alle anderen Anliegen an den Medizinischen Dienst Nord wählen Sie bitte.
- 040 2 51 69 - 0.
Ist der Medizinische Dienst für alle Krankenkassen zuständig?
In Deutschland gibt es 15 Medizinische Dienste der Krankenkasse: Jedes Bundesland hat einen eigenen MDK, lediglich NRW ist in die Regionen Nordrhein und Westfalen-Lippe unterteilt.
Wer entscheidet MDK oder Krankenkasse?
Entscheidung liegt letztlich bei der Krankenkasse
Auch wenn durch den MDK die medizinische Beurteilung erfolgt, liegt dennoch die Entscheidung über eine Leistung stets bei den Krankenkassen. Die Gutachter geben Empfehlungen ab, greifen aber nicht in die ärztliche Behandlung ein.
Auf was muss ich achten wenn der Medizinische Dienst kommt?
Machen Sie Kopien von allem, was wichtig sein könnte: medizinische Dokumente, ärztliche Verordnungen, Arztberichte und Bescheinigungen, Medikamenten- und Therapiepläne, Entlassungsberichte, MRT- oder Röntgenbilder und alles, was Ihnen sonst noch relevant erscheint.
Sind die Gutachter beim MDK Ärzte?
Er arbeitet als neutraler und unabhängiger Beratungs- und Begutachtungsdienst für alle gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen und wird bei medizinischen Fragen zu Rate gezogen. Die Ärzte des MD (früher MDK) sind nur ihrem ärztlichen Gewissen unterworfen. Sie dürfen nicht in die ärztliche Behandlung eingreifen.
Was kontrolliert der Medizinische Dienst?
Derzeit überprüft der Medizinische Dienst dort im Wesentlichen die pflegerischen und ärztlich verordneten pflegerischen Leistungen und die Organisation. Zudem findet eine Befragung der Pflegebedürftigen statt. Der Medizinische Dienst prüft seit 2016 außerdem die Abrechnungen der ambulanten Pflegedienste.
Warum nicht mehr MDK?
Warum hat der MDK seinen Namen geändert? Das alte Kürzel MDK stand für „Medizinischer Dienst der Krankenversicherung“ und durch durch die Gründung einer eigenen Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eben ein Teil des Namens (… der Krankenversicherung) weggefallen.
Warum schickt die Krankenkasse einen zum Medizinischen Dienst?
Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten durch den Medizinischen Dienst begutachten zu lassen, wenn es darum geht, den Behandlungserfolg zu sichern und die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen, oder. wenn Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit bestehen.
Kann meine Kasse mich zwingen wieder arbeiten zu gehen?
Kunden müssen sich von ihrer Krankenkasse nicht unter Druck setzen lassen. Die Kasse kann niemanden zwingen wieder arbeiten zu gehen.
Kann eine Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit aufheben?
Eine Krankenkasse darf die vom Arzt attestierte Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) überprüfen lassen. Wenn der MDK feststellt, dass der Versicherte wieder arbeitsfähig ist, kann die Krankengeldzahlung eingestellt werden.
Ist Krankenkasse an MDK-Gutachten gebunden?
Medizinischer Dienst: Gutachten nicht bindend
Beim Ablehnungsbescheid berufen sich die Krankenkassen häufig auf Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Doch daran sind die Krankenkassen nicht gebunden. Betroffene können das MDK-Gutachten anfordern und von Experten prüfen lassen.
Warum will die Krankenkasse über meine Arbeitsunfähigkeit sprechen?
Gesetzlich Krankenversicherte, die Krankengeld absehbar beziehen werden oder bereits beziehen, werden regelmäßig von der Krankenkasse kontaktiert und nach Informationen gefragt. Beratungsgespräche der Verbraucherzentrale zeigen, dass sich hierdurch nicht wenige Versicherte unter Druck gesetzt fühlen.
Wie reagieren wenn Krankenkasse anruft?
Wie sollte ich bei einem solchen Anruf reagieren? Bei mündlichen Auskünften ist Vorsicht geboten. Am besten die Krankenkasse bitten, eine schriftliche Aufforderung oder einen Fragebogen zu schicken. Dann kann man die Fragen schriftlich beantworten.
Wie schnell meldet sich der Medizinischer Dienst?
Von der Pflegekasse erhalten Sie dann den Bescheid über den Pflegegrad und die Leistungen sowie auf Wunsch das Gutachten des Medizinischen Dienstes. In der Regel dauert es von der Antragstellung bis zum Bescheid bis zu 25 Arbeitstage.
Wie oft kommt der MDK zur Überprüfung?
Stationäre und ambulante Einrichtungen werden einmal jährlich einer MDK-Prüfung unterzogen. Der MDK muss die Prüfung bei ambulanten Diensten einen Tag vorher ankündigen. Eine Ausnahme gilt bei Anlassprüfungen – hier sollte die Prüfung unangekündigt erfolgen.
Welche 6 Bereiche prüft der MDK?
Der Medizinische Dienst stellt Fragen über die Selbständigkeit und Fähigkeiten in 6 Lebensbereichen, sogenannten Modulen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten ...
Was fragt der MDK bei Depressionen?
- Mobilität.
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen.
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten.
- Selbstversorgung.
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen.
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte.
Was fragt der Medizinische Dienst am Telefon?
Welche Erkrankungen/Behinderungen wurden bei Ihnen festgestellt? Wann waren Sie zuletzt im Krankenhaus oder eine Rehabilitation? Wie groß sind Sie, wie viel wiegen Sie? Können Sie selbstständig Aufstehen, Sitzen, Gehen, sich Festhalten?
Wer steht über dem Medizinischen Dienst?
Aufsichtsbehörden des Medizinischen Dienstes
Die Kontaktdaten des Medizinischen Dienstes in Ihrem Bundesland finden Sie auf den Internetseiten des Medizinischen Dienstes. Die Aufsicht über den MD führt das entsprechende Landesministerium für Gesundheit bzw . Soziales.