Hat meine Krankenkasse alle Diagnosen?
Gefragt von: Nelli Fleischmann B.Sc.sternezahl: 4.5/5 (21 sternebewertungen)
Nein, deine Krankenkasse hat nicht automatisch alle deine Diagnosen, aber sie bekommt viele, weil Ärzte und Krankenhäuser ihre Abrechnungsdaten (inkl. Diagnosen) an die Kasse melden müssen, um Leistungen abzurechnen – aber nur, wenn du dem nicht widersprichst und es keine gesonderten Sperrvermerke gibt; für vollständige Einblicke in die elektronische Patientenakte (ePA) brauchst du die App, und um alles zu wissen, musst du eventuell auch Kassenärztliche Vereinigung (KV) und Arztpraxen einzeln befragen, da die Datenverteilung komplex ist.
Hat die Krankenkasse alle Befunde?
Alle gesetzlich krankenversicherten Personen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, erhalten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte. Auch gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche bekommen eine ePA.
Wo kann ich alle meine Diagnosen sehen?
Sie können Ihre Diagnosen hauptsächlich über die Elektronische Patientenakte (ePA) Ihrer Krankenkasse einsehen, die Sie per App oder Online-Portal aufrufen, oft mit Ihrer Gesundheitskarte (eGK) und PIN. Alternativ haben Sie das Recht, Ihre vollständige Patientenakte schriftlich bei Ihrem Arzt oder im Krankenhaus anzufordern, da Diagnosen Teil dieser Akte sind.
Werden Diagnosen an die Krankenkasse übermittelt?
Die übrigen Leistungserbringer - zum Beispiel, Krankenhäuser, Hebammen und Sanitätshäuser - übermitteln ihre Abrechnungsdaten versichertenbezogen unmittelbar an die jeweils zuständige Krankenkasse. Diese erhält also Kenntnis über die Behandlung und zumeist auch die Diagnose.
Sind Diagnosen auf der Krankenkassenkarte gespeichert?
Nein, Diagnosen sind nicht standardmäßig und automatisch auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert; die Karte enthält nur administrative Daten, aber auf Wunsch des Patienten können wichtige medizinische Informationen wie Diagnosen, Medikamente und Allergien in einem speziellen Bereich (Notfalldaten/ePA) hinterlegt werden, auf die nur Ärzte mit Ihrer Zustimmung zugreifen dürfen, erklärt Nelly Solutions und Techniker Krankenkasse. Ihre Krankenkasse speichert Diagnosen zwar für Abrechnungszwecke, aber nicht direkt auf der Karte selbst.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Kann die Krankenkasse sehen, wie oft ich beim Arzt war?
Ja, Sie können von uns Übersichten über die von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und von weiteren Therapeutinnen und Therapeuten abgerechneten Leistungen anfordern.
Wie lange werden Diagnosen bei der Krankenkasse gespeichert?
Diagnosen werden bei Krankenkassen in der Regel für mindestens 10 Jahre gespeichert, oft aber auch länger, je nach Art der Daten und gesetzlichen Vorschriften wie § 304 SGB V, der eine Löschung nach 10 Jahren für Prüfungsdaten vorsieht, wobei Leistungsinformationen auch länger aufbewahrt werden können, bis ein Bezug zum Versicherten nicht mehr herstellbar ist, und Patienten zudem ein Auskunfts- und Löschungsrecht haben.
Kann die Krankenkasse die Diagnose sehen?
Ja, die Krankenkasse erfährt Diagnosen, da Ärzte und Krankenhäuser sie zur Abrechnung und Prüfung übermitteln müssen, meist in Form von ICD-Codes auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und in Leistungsdaten, aber die Details bleiben geschützt und dienen nur bestimmten Zwecken wie der Krankengeld-Berechnung oder der Betrugsprävention. Sie als Patient haben jedoch das Recht, Ihre vollständige Krankenakte einzusehen.
Kann man Diagnosen bei der Krankenkasse löschen lassen?
Grundsätzlich ist es möglich, fälschlicherweise abgerechnete Diagnosen in der Krankenakte löschen bzw. korrigieren zu lassen. Einige gesetzliche Krankenkasse bieten sogar online Vordrucke mit entsprechendem „Antrag auf Korrektur einer falschen Diagnose“.
Hat die Krankenkasse Einsicht in die Krankenakte?
Nein, die Krankenkasse hat grundsätzlich keinen direkten Zugriff auf Ihre vollständige Krankenakte, um Ihre sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen, insbesondere nicht die in der elektronischen Patientenakte (ePA), die nur Sie und das medizinische Personal einsehen können. Krankenkassen verwalten Sozialdaten und Abrechnungsdaten, aber nur wenn Sie der Weitergabe zustimmen oder es für spezielle Prüfungen (z. B. durch den MDK) notwendig ist, werden Informationen an Dritte weitergeleitet, wobei der Patient stets die Hoheit über seine Daten behält.
Wie kann ich Diagnosen bei der Krankenkasse anfordern?
Die wohl einfachste Möglichkeit, die Krankenakte zu bekommen, ist es direkt bei der Krankenkasse anzufragen, bei welcher man versichert ist. Der Vorteil ist, dass hier alle Behandlungen bzw. Diagnosen hinterlegt sind. Man muss also nicht jeden Arzt einzeln anfragen, wenn man bei vielen Ärzten in Behandlung war.
Können Ärzte meine Diagnosen sehen?
Hierzu sind die Ärzte gemäß ihrer Berufsordnung verpflichtet. Für die Akte gilt wie für die eigentliche Behandlung die ärztliche Schweigepflicht, weshalb sie nicht allgemein zugänglich ist. Als Patient haben Sie als Einziger nach § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jederzeit das Recht, Ihre Patientenakte einzusehen.
Kann ich meine Gesundheitskarte selbst auslesen?
Ja, Sie können Ihre Gesundheitskarte selbst auslesen, um auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zuzugreifen, benötigen dafür aber eine NFC-fähige Gesundheitskarte mit PIN und die passende Krankenkassen-App (z. B. ePA-App) auf Ihrem Smartphone oder Tablet; alternativ mit einem speziellen Chipkartenleser am PC. Sie scannen die Karte mit NFC oder stecken sie in ein Lesegerät, geben die PIN ein und können dann Ihre Gesundheitsdaten verwalten und einsehen, was die Praxisberechtigung erteilt.
Was ist alles auf meiner Krankenkassenkarte gespeichert?
Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sieht man Ihre Stammdaten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse und Versichertennummer sowie den Beginn des Versicherungsschutzes und Ihren Versichertenstatus (z.B. Mitglied, Familienversicherter). Medizinische Daten wie Diagnosen oder Befunde sind nicht direkt auf der Karte gespeichert, sondern in der elektronischen Patientenakte (ePA), auf die Ärzte nur mit Ihrer Zustimmung zugreifen können.
Was darf die Krankenkasse abfragen?
Krankenkassen dürfen nach Ihrem Namen, Adresse, Bankverbindung und dem Grund für die Arbeitsunfähigkeit fragen, wenn Sie Krankengeld beziehen, um diesen zu prüfen; sie dürfen aber nicht nach Einzelheiten der Krankheit, der Ausgestaltung Ihres Arbeitsplatzes, Rentenplänen oder privaten Problemen fragen. Sie sind verpflichtet, auf zwei Fragen zu antworten: Ob eine Wiederaufnahme der Arbeit absehbar ist und ob konkrete Behandlungen einer Wiederaufnahme entgegenstehen. Bei Zweifeln können sie den Medizinischen Dienst (MD) einschalten, aber nur mit den bereits vorhandenen Daten.
Können Ärzte sehen, bei welchem Arzt man war?
Nein, ein Arzt kann nicht ohne Ihre Erlaubnis sehen, bei welchen anderen Ärzten Sie waren, da die ärztliche Schweigepflicht und der Datenschutz dies verhindern. Mit der Einführung der Elektronischen Patientenakte (ePA) können Sie aber die Sichtbarkeit Ihrer Daten steuern und bestimmten Ärzten den Zugriff auf Befunde und Diagnosen erlauben, damit diese besser informiert sind. Ohne Ihre Einwilligung bleibt der Zugriff auf sensible Gesundheitsdaten beschränkt.
Wann verfallen Diagnosen?
Wie lange wird meine Diagnose bei der Krankenkasse aufgehoben? Laut Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wird deine Diagnose zehn Jahre lang gespeichert und dann gelöscht.
Kann die Krankenkasse sehen, wann ich beim Arzt war?
Ja, Ihre Krankenkasse erfährt durch Arztbesuche und Behandlungen, da Ärzte und Krankenhäuser Daten zur Abrechnung übermitteln, aber Sie haben das Recht auf eine elektronische Patientenquittung (ePQ) mit Details zu Behandlungen und Diagnosen, um Transparenz zu haben und Ihre Daten selbst einzusehen. Sie können über die Online-Geschäftsstelle oder App Ihrer Kasse eine Übersicht anfordern, die zeigt, wann welche Leistungen abgerechnet wurden.
Was tun bei Fehldiagnose?
Um gegen eine falsche Diagnose vorzugehen, dokumentieren Sie alles genau, fordern Sie Ihre Patientenakte an, holen Sie sich eine fachärztliche Zweitmeinung ein, und wenden Sie sich bei Bedarf an die Schlichtungsstelle der Ärztekammer oder einen spezialisierten Anwalt für Medizinrecht, um Ihre Rechte zu prüfen und mögliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend zu machen.
Wie lange speichert die Krankenkasse eine Diagnose?
Krankenkassen speichern Diagnosedaten und Leistungsdaten in der Regel für mindestens 10 Jahre, oft auch länger (bis zu 30 Jahre), insbesondere wenn zivilrechtliche Ansprüche bestehen könnten; die 10-Jahres-Frist gilt für die Löschung von Angaben zur Leistungsvoraussetzung nach § 304 SGB V, während Ärzte oft 10 Jahre (manchmal 30 Jahre bei Röntgen) aufbewahren müssen. Die Fristen beginnen meist mit dem Ende des Jahres, in dem die Behandlung oder Leistung abgeschlossen wurde.
Was muss ich der Krankenkasse über meine Krankheit erzählen?
Wonach darf mich die Kasse fragen? Unstrittig ist, dass Krankenkassen zur Auszahlung des Krankengeldes bestimmte Informationen erfragen müssen und auch dürfen. Dazu gehören beispielsweise die Kontonummer und die Höhe des Gehalts.
Wie kann ich eine Diagnose aus meiner Krankenakte löschen lassen?
Eine Diagnose aus der Krankenakte zu löschen ist schwierig, aber nicht unmöglich; der beste Weg ist ein offenes Gespräch mit dem Arzt, um eine Korrektur zu erwirken, da Ärzte oft nicht freiwillig revidieren; bei Widerstand helfen die Datenschutzbehörde, Ärztekammer oder ein Fachanwalt für Medizinrecht, wobei Sie bei unrichtigen Daten ein Recht auf Korrektur nach DSGVO haben, aber der Originaleintrag erkennbar bleiben muss. In der elektronischen Patientenakte (ePA) können Sie selbst aktiv werden und Löschungen beantragen, was einfacher ist.
Können Krankenkassen Diagnosen einsehen?
Die gesetzlichen Krankenkassen erheben und speichern eine große Anzahl an Sozialdaten ihrer Versicherten. Dazu gehören nicht nur Angaben wie der Name und die Anschrift, sondern auch Krankheitsdiagnosen und Abrechnungsbelege aus Heilbehandlungen.
Was muss man 10 Jahre aufheben?
Aufbewahrungsfrist 10 Jahre:
Diese gilt für alle Bücher, Inventare und Jahresabschlüsse sowie Eröffnungsbilanzen, aber auch Arbeitsanweisungen oder andere Organisationsunterlagen.
Wie kann ich meine Patientenakte löschen?
Eine vollständige Löschung der Patientenakte ist meist nicht sofort möglich, da Ärzte gesetzliche Aufbewahrungsfristen von mindestens 10 Jahren (oft länger) einhalten müssen, aber Sie können fehlerhafte Diagnosen korrigieren lassen (mit ärztlichem Attest) oder unrichtige Angaben berichtigen (DSGVO-Recht). Bei der elektronischen Patientenakte (ePA) können Sie Inhalte löschen oder die gesamte ePA deaktivieren, aber auch hier gilt: Gelöschtes ist unwiderruflich weg, und Ärzte müssen die Originalakten weiterhin aufbewahren.