Kann ich ab 18 mein Kindergeld selbst beantragen?

Gefragt von: Klaus Dieter Feldmann-Gottschalk
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Ja, ab 18 kannst du Kindergeld selbst beantragen, besonders wenn du nicht mehr zu Hause wohnst oder die Eltern den Unterhalt nicht mehr leisten, indem du einen Abzweigungsantrag stellst, um es direkt auszuzahlen, was ohne Zustimmung der Eltern möglich ist, um die Auszahlung für dich zu sichern, wenn du dich in Ausbildung, Studium, Freiwilligendienst befindest oder arbeitslos bist und die Voraussetzungen erfüllst.

Wer beantragt Kindergeld ab 18?

Mit 18 Jahren stehen viele Kinder finanziell noch nicht auf eigenen Füßen. Eltern sind dann weiterhin unterhaltspflichtig und haben Anspruch auf die Zahlung von Kindergeld. Die Familienkasse zahlt auf Antrag weiter, solange Ihre Tochter oder Ihr Sohn studiert, eine Ausbildung macht oder weiter die Schule besucht.

Kann man ohne Eltern Kindergeld beantragen?

Man kann Kindergeld ohne die Eltern beantragen, indem man bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag (Formular KG 11e) stellt, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen, oder wenn man volljährig ist und die Voraussetzungen für einen eigenen Antrag (z.B. Ausbildung, Arbeitslosigkeit) erfüllt. Auch als Vollwaise oder Kind, dessen Eltern unbekannt sind, kann man das Kindergeld für sich selbst beantragen (Formular KG 1a), oft mit Unterstützung des Jugendamts oder Familiengerichts. 

Wird das Kindergeld mit 18 automatisch eingestellt?

Das Verfahren ist sehr einfach: Das Kindergeld muss zwar schriftlich beantragt werden – aber dies nur einmal nach der Geburt des Kindes! Danach wird das Kindergeld automatisch bis zum 18. Geburtstag weiter gezahlt.

Kann ich Kindergeld ohne Unterschrift des Vaters beantragen?

Eigenhändige Unterschrift ist ein Muss

„Ohne eine eigenhändige Unterschrift der Mutter, des Vaters beziehungsweise von beiden Elternteilen ist der Antrag auf Kindergeld per se formunwirksam“, sagt Marco Lemme, Fachbereichsleiter Kindergeld bei der Familienkasse in der BA-Zentrale in Nürnberg.

Unterhalt für volljährige Kinder - Kindesunterhalt ab 18

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Kann das Kind selbst Kindergeld beantragen?

Ja, ein Kind kann unter bestimmten Voraussetzungen selbst Kindergeld beantragen, meist durch einen sogenannten Abzweigungsantrag, insbesondere wenn es volljährig ist oder getrennt von den Eltern wohnt, sich in Ausbildung befindet oder eine eigene Wohnung hat. Bei Minderjährigen ist eine Antragstellung durch das Kind selbst möglich, wenn es das 15. Lebensjahr vollendet hat, ansonsten durch den gesetzlichen Vertreter, aber oft muss ein spezieller Antrag gestellt werden, damit das Geld direkt an das Kind geht, wie z.B. bei Vollwaisen. 

Warum gibt es ab 2025 kein Kindergeld mehr?

Eine tragende Rolle bei dieser Maßnahme soll die neue Kindergrundsicherung spielen. Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder den Kinderzuschlag bündeln. Dadurch entstehen auch zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe.

Welches Formular für Kindergeld ab 18?

Formulare für den Kindergeldantrag ab 18

  • Antrag auf Kindergeld (KG1) ...
  • Anlage Kind zum Hauptantrag Kindergeld (KG1-AnK) ...
  • Schulbescheinigung für das Kindergeld (KG 5a) ...
  • Erklärung zum Ausbildungsverhältnis (KG 5b) ...
  • Erklärung zu den Verhältnissen eines volljährigen Kindes (KG 5d) ...
  • Erklärung zur Hochschulausbildung (KG 7e)

Wem gehört das Kindergeld bei volljährigen Kindern?

Ab 18 Jahren steht das Kindergeld den Eltern weiterhin zu, wenn das Kind sich in einer Ausbildung oder einem Studium, einem Freiwilligendienst, einer beruflichen Orientierung, in der Übergangszeit zwischen Ausbildungen oder bei der Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzsuche befindet, und zwar bis maximal 25 Jahre (bei Behinderung auch länger). Wichtig ist, dass das Kind die Voraussetzungen erfüllt und die Bemühungen nachgewiesen werden, auch bei Arbeitslosigkeit (mit Meldung bei der Arbeitsagentur) oder bei geringfügiger Beschäftigung. 

Was muss man beachten, wenn das Kind 18 wird?

Wenn das Kind 18 wird, ändert sich rechtlich viel: Es wird voll geschäftsfähig (eigene Verträge, Bankkonto), übernimmt volle Verantwortung, braucht aber auch neue Vollmachten (Patientenverfügung), Kindergeld endet (kann aber bei Ausbildung weitergezahlt werden, falls Voraussetzungen stimmen), und es gibt neue Freiheiten (Alkohol, Ausgehen) sowie Pflichten (Steuern, Führerschein), was eine gute Kommunikation zwischen Eltern und Kind über Finanzen und Selbstständigkeit erfordert, damit der Übergang gelingt.
 

Kann ich Kindergeld für mein volljähriges Kind bekommen, wenn es nichts macht?

Meldet sich Ihr Kind bei der Berufsberatung ausbildungssuchend, kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen – bis zum Tag vor seinem 25. Geburtstag. Das gilt auch für eine Übergangszeit zwischen Schule und Studium oder Ausbildung von bis zu 4 Kalendermonaten.

Wer muss den Antrag auf Kindergeld stellen?

Kindergeld sollte von den Eltern oder Erziehungsberechtigten beantragt werden, die in Deutschland leben und ein Kind haben, das unter 18 ist (oder bis 25 bei Ausbildung). Bei getrennt lebenden Eltern bekommt es der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, oder wer höheren Unterhalt zahlt. Der Antrag wird bei der Familienkasse gestellt, oft online über die Bundesagentur für Arbeit, und ist unabhängig vom Einkommen. 

Sind meine Eltern verpflichtet mir mein Kindergeld zu geben?

Nein, Eltern müssen das Kindergeld nicht grundsätzlich an das Kind auszahlen, aber ein volljähriges Kind kann eine direkte Auszahlung (Abzweigung) bei der Familienkasse beantragen, wenn die Eltern ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen oder das Kind einen eigenen Haushalt führt und keinen oder nur geringen Unterhalt erhält. Es ist also eine Ausnahme und nicht die Regel, und erfordert einen Antrag des Kindes, oft bei mangelnder oder unzureichender Unterhaltsleistung der Eltern. 

Wie lange vor dem 18. Geburtstag Kindergeld beantragen?

Bereits drei Monate vor dem 18. Geburtstag ihres Kindes erhalten Eltern ein Schreiben der Familienkasse mit einem persönlichen Zugangscode für den Online-Kindergeld-Service.

Wann hört der Anspruch auf Kindergeld auf?

Normalerweise bekommen Sie Kindergeld bis zum Ablauf des Monats, in dem Ihr Kind noch keine 18 Jahre alt ist. Wenn Ihr Kind also am 20. Mai 18 Jahre alt wird, dann bekommen Sie im Mai das letzte Mal Kindergeld.

Wer ist die kindergeldberechtigte Person bei Volljährigkeit?

Ab 18 Jahren steht das Kindergeld den Eltern weiterhin zu, wenn das Kind sich in einer Ausbildung oder einem Studium, einem Freiwilligendienst, einer beruflichen Orientierung, in der Übergangszeit zwischen Ausbildungen oder bei der Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzsuche befindet, und zwar bis maximal 25 Jahre (bei Behinderung auch länger). Wichtig ist, dass das Kind die Voraussetzungen erfüllt und die Bemühungen nachgewiesen werden, auch bei Arbeitslosigkeit (mit Meldung bei der Arbeitsagentur) oder bei geringfügiger Beschäftigung. 

Kann ich Kindergeld direkt an mein volljähriges Kind auszahlen?

Um Kindergeld direkt an das Kind auszuzahlen, muss das Kind einen Abzweigungsantrag bei der Familienkasse stellen, meistens wenn die Eltern ihre Unterhaltspflichten nicht erfüllen, das Kind einen eigenen Haushalt führt oder bei getrennt lebenden Eltern das Kind nicht hauptsächlich bei dem Elternteil lebt, der das Geld erhält. Das Kind muss nachweisen, dass es bedürftig ist (z. B. durch Nachweis von Ausbildung, Studium, Arbeitslosigkeit oder Behinderung) und die Eltern nicht ausreichend unterstützen, um eine Bewilligung zu erhalten, wobei der offizielle Vordruck KG11e genutzt wird und die Eltern diesem nicht widersprechen können. 

Welche Eltern haben Anspruch auf Kindergeld?

Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es erreicht die Familien direkt und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei. Eltern, die im Inland wohnen und unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, erhalten Kindergeld nach Paragraf 62 ff.

Ist Kindergeld Einkommen der Eltern oder des Kindes?

Das Kindergeld ist eine staatliche Geldleistung an Eltern und wird in Höhe des sogenannten ►Existenzminimums eines Kindes gezahlt. Unter dem Existenzminimum versteht man den Mindestbedarf für Unterhalt, Betreuung und Ausbildung eines Kindes.

Kann man als volljähriges Kind selbst einen Antrag auf Kindergeld stellen?

Wenn Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Kindergeld-Antrag ab 18 Jahren direkt online einreichen. Wenn Sie über eine Bund-ID verfügen, müssen Sie den Online-Antrag nicht mehr ausdrucken, sondern können diesen ohne Unterschrift direkt online an die Familienkasse übermitteln.

Wie bekomme ich Kindergeld ab 18?

Kindergeld kann auch für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren gezahlt werden, wenn Ihr Kind eine Berufsausbildung macht. Zur Berufsausbildung gehören schulische und nicht-schulische Ausbildungsmaßnahmen, die eine Grundlage für den angestrebten Beruf sind.

Wird das Kindergeld automatisch eingestellt?

Nein, Kindergeld wird nicht automatisch komplett eingestellt, aber der Anspruch ändert sich und muss oft aktiv bei der Familienkasse nachgewiesen werden, besonders nach dem 18. Geburtstag oder bei Ausbildungsende; sonst kann es zu Rückforderungen kommen, da das Kindergeld bei volljährigen Kindern an bestimmte Bedingungen (Ausbildung, Studium, Arbeitssuche) geknüpft ist, die Sie aktiv melden müssen. 

Wie viel Geld darf ein Kind verdienen, um noch Kindergeld zu bekommen?

Für Kinder in der ersten Ausbildung (Schule, erste Berufsausbildung, erstes Studium) gibt es keine Verdienstgrenze für das Kindergeld, nur die 20-Stunden-Grenze bei einem Zweitstudium/zweiter Ausbildung; danach wird es komplizierter und es gelten andere Regeln (z.B. für Kinder mit Behinderung oder arbeitssuchende Kinder). Solange das Kind sich in einer Erstausbildung befindet, ist der Verdienst egal, auch Minijobs (bis 556 €/Monat) sind erlaubt, aber bei Zweit-Ausbildungen oder nach der Ausbildung darf es nicht mehr als ca. 20 Stunden pro Woche arbeiten. 

Wer bekommt 2025 noch Kindergeld?

In Deutschland bekommen alle Eltern (oder Erziehungsberechtigte) Kindergeld für ihre Kinder, bis diese 18 sind, und oft auch länger, wenn sie sich in Ausbildung, Studium oder Freiwilligendiensten befinden (bis max. 25 Jahre), wenn sie einen Minijob haben oder arbeitslos sind, wobei der Anspruch grundsätzlich einkommensunabhängig ist und ab 2025 auf 255 € pro Kind pro Monat steigt. Den Antrag stellt man bei der Bundesagentur für Arbeit Familienkasse.