Kann ich als Angehöriger den Entlastungsbetrag bekommen?

Gefragt von: Anny Engel-Blum
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Nein, der Entlastungsbetrag steht direkt der pflegebedürftigen Person zu, nicht dem Angehörigen, aber Sie können ihn für Dienstleistungen nutzen, die Ihre eigene Entlastung bringen – etwa durch Beauftragung von Hilfe bei anerkannten Anbietern, auch für Nachbarschaftshilfe (in einigen Bundesländern), oder Sie können den Betrag für die Verhinderungspflege verwenden, damit Sie sich eine Auszeit nehmen können, wobei die Abrechnung über die Pflegekasse läuft.

Kann der Entlastungsbetrag auch an Angehörige ausgezahlt werden?

Der Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, nicht den pflegenden Angehörigen direkt. Das bedeutet: Der Betrag wird nicht bar an Angehörige ausgezahlt. Er wird nur erstattet, wenn Rechnungen für zugelassene Entlastungsleistungen eingereicht werden (§ 45b SGB XI).

Können auch Angehörige als Haushaltshilfe tätig sein?

Kann eine Angehörige oder ein Nachbar als Haushaltshilfe tätig sein? Ja, Angehörige oder Nachbarn können als Haushaltshilfe für Pflegebedürftige tätig sein. In solchen Fällen ist es möglich, dass die Pflegekasse über den sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich die Kosten erstattet.

Wie kann ich als Angehöriger den Entlastungsbetrag bekommen?

Den Entlastungsbetrag müssen Sie nicht gesondert beantragen. Prinzipiell steht er allen Menschen zu, die einen anerkannten Pflegegrad haben. Er wird ebenso wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen durch die Pflegekasse organisiert und wird rückwirkend für bereits erbrachte Leistungen gezahlt.

Wer darf Entlastungsleistungen erbringen?

Entlastungsleistungen dürfen von zugelassenen professionellen Anbietern (Pflegedienste, Betreuungsdienste, Agenturen) und in vielen Bundesländern auch von anerkannten Nachbarschaftshelfern/ehrenamtlichen Helfern erbracht werden, sofern diese eine vorgeschriebene Schulung absolviert haben und nicht bis zum 2. Grad verwandt sind. Die Anbieter benötigen eine Anerkennung durch die Landesbehörden, um mit der Pflegekasse abrechnen zu können, und müssen die Qualitätskriterien (z.B. Qualifikation, Konzept, Schulungen) erfüllen.
 

Alles zum Entlastungsbetrag in der Pflege

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Ist der Entlastungsbetrag 2025 auch für Privatpersonen nutzbar?

Der Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige steigt 2025 auf 131 € monatlich (statt 125 €) und kann nun auch für Hilfe durch Privatpersonen genutzt werden, nicht nur für professionelle Dienste, was die Unterstützung im Alltag flexibler macht, insbesondere durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), mit dem auch andere Leistungen angehoben wurden. 

Wie kann ich den Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige abrechnen?

Die Abrechnung des Entlastungsbetrags (131 €/Monat seit 2025) erfolgt meist über das Kostenerstattungsprinzip: Sie zahlen zuerst selbst für anerkannte Leistungen (z.B. Haushaltshilfe, Betreuung) und reichen die Rechnung mit Belegen bei der Pflegekasse ein, die das Geld erstattet. Alternativ kann ein anerkannter Pflegedienst die Abrechnung direkt mit der Kasse vornehmen (oft mit Abtretungserklärung). Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und genutzt werden, danach verfallen sie. 

Ist der Entlastungsbetrag von 125 € auch für Privatpersonen nutzbar?

Der Entlastungsbetrag von 125 € (seit 2025: 131 €) ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (ab 1), der für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt wird, wie Tagespflege, Kurzzeitpflege, ambulante Dienste oder Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA), um pflegende Angehörige zu entlasten. Man beantragt ihn bei der Pflegekasse gegen Einreichung von Rechnungen, wobei nicht genutzte Beträge ins nächste Jahr übertragen und bis zum 30. Juni gesammelt werden können, bevor sie verfallen. 

Kann meine Frau den Entlastungsbetrag beantragen?

Jede pflegebedürftige Person mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 kann den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro ist für jeden Pflegebedürftigen gleich hoch, unabhängig davon, in welchem Pflegegrad er eingestuft ist. Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung.

Kann ich meine Tochter als Haushaltshilfe einstellen?

Ja, Sie können Ihre Tochter als Haushaltshilfe einstellen, wenn sie nicht im selben Haushalt lebt und die Tätigkeit keine reine Gefälligkeit ist, sondern ein echtes Arbeitsverhältnis darstellt (z. B. Minijob), mit schriftlichem Vertrag und korrekter Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, um Scheinarbeit zu vermeiden und Steuervorteile zu nutzen, was aber bei im Haushalt lebenden Kindern schwierig ist. 

Kann mein Mann meine Haushaltshilfe sein?

Ja, Ihr Ehemann kann unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Haushaltshilfe sein, insbesondere bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit oder nach Krankenhausaufenthalten, aber er wird nicht direkt von der Krankenkasse bezahlt; stattdessen kann er einen Verdienstausfall geltend machen oder Sie können Pflegeleistungen wie den Entlastungsbetrag nutzen, um eine Aufwandsentschädigung zu zahlen, da direkte Anstellungen von Ehepartnern im Minijob-Format nicht möglich sind. 

Kann ich meine Ehefrau als Haushaltshilfe einstellen?

Eine Haushaltshilfe kann dabei unterstützen. Voraussetzung ist, dass sowohl Aushilfe als auch Auftraggeber Privatpersonen sind. Gut zu wissen: Ehepartner oder Kinder einer Familie können nicht auf Minijob-Basis im Privathaushalt angestellt werden.

Kann ich den Entlastungsbetrag auch auszahlen lassen?

Nein, der Entlastungsbetrag lässt sich nicht direkt auszahlen; er ist zweckgebunden und dient der Erstattung von Kosten für anerkannte Entlastungsleistungen (z.B. Haushaltshilfe, Betreuung) durch die Pflegekasse, wofür Sie Rechnungen einreichen müssen, oder Sie können den Dienstleister per Abtretungserklärung direkt abrechnen lassen. Nicht genutzte Beträge können in der Regel angespart und bis zu sechs Monate ins nächste Jahr übertragen werden, verfallen aber danach.
 

Kann ich den Entlastungsbetrag rückwirkend beantragen?

Ja, den Entlastungsbetrag können Sie rückwirkend beantragen, aber nur für Leistungen, die Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres geltend machen können; nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr können bis zu diesem Datum angespart und abgerechnet werden, indem Sie die Belege bei der Pflegekasse einreichen, nicht ausgezahlt, sondern erstattet werden. Der Anspruch besteht ab dem Monat, in dem der Pflegegrad festgestellt wurde, und die Abrechnung erfolgt mit den Rechnungen der Anbieter für zugelassene Entlastungsleistungen wie Haushaltshilfen oder Nachbarschaftshilfe. 

Was steht mir als pflegender Angehöriger zu?

Als pflegender Angehöriger haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen wie Pflegegeld (je nach Pflegegrad), Entlastungsbeträge, Pflegehilfsmittel, Unterstützung bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung (Beitragszahlung), Sonderurlaub (z.B. Familienpflegezeit) und steuerliche Vorteile wie den Pflege-Pauschbetrag; zudem stehen Ihnen Pflegekurse, Beratung und bei Bedarf Rehabilitation/Kur zu. Der konkrete Umfang hängt stark vom Pflegegrad der gepflegten Person ab, der die Höhe der Geldleistungen bestimmt. 

Kann ich als pflegende Angehörige den Entlastungsbetrag bekommen?

Nein, Sie als pflegende Angehörige bekommen den Entlastungsbetrag nicht direkt ausgezahlt, aber Sie können ihn nutzen, um die Pflegearbeit zu erleichtern, indem er anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag finanziert, wie z.B. Haushaltshilfen, Einkaufsdienste oder Betreuung, wobei die pflegebedürftige Person die Kosten bei der Pflegekasse einreicht und erstattet bekommt. Der Betrag liegt bei bis zu 131 Euro monatlich und gilt für alle Pflegegrade (1-5) in häuslicher Pflege. 

Wie bekommt man den Bonus für pflegende Angehörige?

Um einen Bonus für pflegende Angehörige zu bekommen, müssen Sie oft spezifische Voraussetzungen erfüllen, wie einen anerkannten Pflegegrad (meist 4 oder höher), die Pflege zu Hause seit mindestens einem Jahr und ein Einkommen unter einer bestimmten Grenze (z.B. 1.594,50 € netto/Monat in Österreich für den Angehörigenbonus), wobei der Antrag bei der zuständigen Stelle wie Pflegekasse oder Pensionsversicherung gestellt wird – es gibt verschiedene Förderungen wie den Angehörigenbonus in AT, Pflegeunterstützungsgeld oder Landespflegegeld in DE, je nach Bundesland und Situation.
 

Wie kann ich den Entlastungsbetrag umwandeln?

Man kann den Entlastungsbetrag nicht direkt "umwandeln", aber bei Pflegegrad 2-5 können bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen (Geld für den Pflegedienst) zusätzlich in Entlastungsleistungen (für Alltagshelfer etc.) umgewandelt werden, was als Umwandlungsanspruch bezeichnet wird und das Budget für Alltagsunterstützung erhöht, wenn der monatliche 131 € Entlastungsbetrag nicht ausreicht, um die Rechnungen der anerkannten Anbieter zu decken. Der Umwandlungsanspruch funktioniert wie eine Erstattung gegen Beleg, nicht als Barauszahlung, und hilft, Versorgungslücken zu schließen, indem er mehr Mittel für Betreuungs- und Entlastungsdienste verfügbar macht.
 

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag im Jahr 2025?

Den Entlastungsbetrag 2025 bekommen alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden, wobei sich die Summe auf bis zu 131 € monatlich erhöht. Er dient der Erstattung von Kosten für anerkannte Unterstützungsleistungen, wie z.B. ambulante Pflegedienste, Tagespflege, Kurzzeitpflege oder Alltagshelfer (Einkaufen, Haushalt). Der Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern muss nach Vorlage der Rechnungen bei der Pflegekasse zurückgefordert werden und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden, bevor er verfällt.
 

Kann ich den Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen?

Ja, der Entlastungsbetrag kann rückwirkend geltend gemacht werden: Nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres bei der Pflegekasse (z.B. DAK) eingereicht und erstattet werden. Sie müssen dazu die Rechnungen für die erbrachten Leistungen (wie Nachbarschaftshilfe oder ambulante Dienste) sammeln und bei der DAK einreichen, um die Erstattung zu erhalten. Die erste eingereichte Rechnung dient dabei oft schon als Antrag. 

Was passiert, wenn man den Entlastungsbetrag nicht nutzt?

Was viele nicht wissen: Der Betrag kann verfallen

Das Guthaben von 131 € wird monatlich gesammelt, wenn Sie es nicht sofort einsetzen. Aber: Nicht genutztes Geld verfällt, wenn es nicht innerhalb bestimmter Fristen eingesetzt wird.

Wie wird der Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige abgerechnet?

Man kann den Entlastungsbetrag jährlich, also über das ganze Kalenderjahr hinweg zusammen abrechnen, sprich man muss den Betrag in Höhe von bis zu 131 Euro (Neuer Stand 2025) nicht jeden Monat ausgeben, sondern das Kalenderjahr zählt.

Wie komme ich an den 125 Euro Entlastungsbetrag?

Entlastungsbetrag beantragen

Ihr Anspruch besteht, sobald Ihnen ein Pflegegrad zugeteilt wurde. Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, müssen Sie lediglich die entsprechenden Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen beziehungsweise die Abtretungserklärung an den Pflegedienst unterschreiben (s. o.).

Wie viel kostet eine Stunde Entlastungsleistung?

Die Kosten für Haushaltshilfen belaufen sich auf ca. 13-30 € pro Stunde Die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe kann durch den Betreuungs- und Entlastungsbetrag finanziert werden. Damit stehen Ihnen 125 Euro im Monat für die Unterstützung zur Verfügung.