Kann ich bei voller Erwerbsminderungsrente mit 63 in Rente gehen?
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Ja, Sie können mit 63 eine volle Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen, aber der frühere Rentenbeginn führt meist zu Abschlägen von bis zu 10,8 %, da die abschlagsfreie EM-Rente schrittweise auf 65 Jahre angehoben wurde. Der große Vorteil ist aber der Bestandsschutz: Beim Wechsel in die spätere Altersrente kann Ihre Rente nicht niedriger sein als Ihre EM-Rente, und die Zurechnungszeiten werden oft so berechnet, als hätten Sie bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet, was die Rente erhöht.
Ist die Erwerbsminderungsrente oder die Rente mit 63 Jahren höher?
Die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist oft höher als eine niedrige Altersrente, da bei der Berechnung der EM-Rente eine sogenannte „Zurechnungszeit“ eingerechnet wird, die das Rentenkonto künstlich aufbessert; beim nahtlosen Übergang in die Regelaltersrente garantiert aber der sogenannte Bestandsschutz, dass die Altersrente mindestens so hoch wie die vorherige EM-Rente ausfällt, auch wenn sie durch die fehlende Zurechnungszeit tendenziell niedriger wäre. Eine höhere Altersrente ist nur möglich, wenn bereits vor der EM-Rente viele Rentenpunkte gesammelt wurden oder später neue hinzukommen.
Wie hoch ist der Abschlag bei voller Erwerbsminderungsrente?
Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) gibt es hauptsächlich zwei Arten von Abzügen: den Abschlag für vorzeitigen Bezug (bis zu 10,8 %, wenn vor 65) und die Anrechnung von Hinzuverdienst, wobei zu viel verdientes Geld zu 40 % von der Rente abgezogen wird, bis zu einer Obergrenze. Zudem müssen Rentenbezieher Steuern zahlen (anteilig nach Rentenbeginn) und teilweise Beiträge zur Sozialversicherung, wobei der Krankenversicherungsbeitrag ermäßigt ist, da kein Krankengeldanspruch besteht.
Ist die Erwerbsminderungsrente ab 63 Jahren abschlagsfrei?
Ja, eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) kann mit 63 abschlagsfrei sein, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Sie benötigen mindestens 40 Jahre anrechenbare Versicherungszeiten (Wartezeit "40 Jahre") und die Rente muss nach Vollendung des 63. Lebensjahres beginnen, da die abschlagsfreie Grenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben wurde. Wenn Sie die 40 Jahre nicht erfüllen, aber 35 Jahre haben, sind Abschläge möglich, aber die Regelungen sind komplex und hängen vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Kann ich mit einer Erwerbsminderungsrente früher in Altersrente gehen?
Ja, kann sie. Das ist aber heutzutage selten der Fall. In der Regel immer dann, wenn die Erwerbsminderungsrente erst kurz vor dem Rentenalter beginnt. Denn dann kann sie nicht durch eine lange Zurechnungszeit besonders hochgerechnet werden.
Is retirement at 63 also available to those with reduced earning capacity, or are they not allowe...
Wie wirkt sich eine volle Erwerbsminderungsrente auf die Altersrente aus?
Eine volle Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wird bei Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch in eine Altersrente umgewandelt, wobei durch einen Bestandsschutz gewährleistet wird, dass die spätere Altersrente mindestens so hoch ist wie die bisherige EM-Rente. Wichtig ist der nahtlose Übergang, denn durch die sogenannte Zurechnungszeit wird die EM-Rente künstlich erhöht, aber die Altersrente kann niedriger ausfallen, wenn danach keine Rentenpunkte mehr gesammelt werden. Um dies zu verhindern, sichert der Bestandsschutz die Höhe, auch bei vorgezogener Altersrente innerhalb von 24 Monaten nach EM-Rentenende.
Ist eine Rente mit 63 Jahren oder eine Erwerbsminderungsrente besser?
Ob Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) oder Altersrente mit 63 besser ist, hängt von der Gesundheit und den Versicherungsjahren ab: Bei gesundheitlicher Eignung und dem Wunsch nach einem früheren Ruhestand ist die Altersrente mit 63 (oft „Rente mit 63“ genannt) für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) ohne Abschläge möglich, wenn der Geburtsjahrgang es erlaubt; wer gesundheitlich nicht mehr arbeiten kann, bekommt eher eine EM-Rente, die ab 65 abschlagsfrei ist, aber vor 65 mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) verbunden ist, wobei der Übergang von EM-Rente zur Altersrente oft vorteilhaft ist.
Wie hoch ist der Abschlag auf die Altersrente bei Erwerbsminderungsrente?
Ja, auch bei der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) gibt es Abschläge, wenn sie vor der abschlagsfreien Altersgrenze (aktuell 65 Jahre) bezogen wird, ähnlich wie bei vorgezogenen Altersrenten, aber mit einem maximalen Abschlag von 10,8 Prozent (0,3 % pro Monat, maximal 36 Monate). Diese Abschläge bleiben bestehen, wenn Sie später in eine Altersrente wechseln, und werden auf die Hälfte der Rente (bei Teilerwerbsminderung) oder die gesamte Rente angewendet, wobei der Vorteil darin liegt, dass die EM-Rente meist vorteilhafter ist als eine vorzeitige Altersrente und der Abschlag auf die EM-Rente begrenzt ist.
Wer bekommt die abschlagsfreie Rente mit 63?
Wer langjährig versichert war und vor 1953 geboren wurde, konnte die Rente ab 63 abschlagsfrei erhalten. Aktuell gilt: Wer mit 63 Jahren in Rente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen und zudem bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Was passiert mit der Erwerbsminderungsrente bei Renteneintritt?
Wenn Sie das reguläre Rentenalter erreichen, wird Ihre Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) automatisch in die Altersrente umgewandelt; die neue Altersrente ist mindestens so hoch wie die vorherige EM-Rente, oft sogar höher, weil sie keine Abschläge mehr hat und auch ein möglicher Rentenzuschlag seit 2025 einberechnet wird, was den Übergang nahtlos und finanziell stabil macht.
Wie hoch ist der Abschlag bei der Erwerbsminderungsrente?
Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2025 ist das maßgebende Lebensalter für eine abschlag freie Erwerbsminderungsrente 65 Jahre. Für jeden Monat, den Sie vor Erreichen dieses Lebensalters in Rente gehen, beträgt der Abschlag 0,3 Prozent, ins gesamt jedoch höchstens 10,8 Prozent.
Was ist der Nachteil bei Erwerbsminderungsrente?
Nachteile der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) sind oft niedrigere Rentenbeträge (wegen fehlender Beitragsjahre), strenge medizinische Hürden (hohe Ablehnungsquote), die Notwendigkeit, Hinzuverdienstgrenzen genau einzuhalten, sowie die Unsicherheit durch befristete Rentenbescheide und der psychische Druck. Viele Versicherte müssen zudem mit kleinen Renten leben und haben Schwierigkeiten, den Lebensunterhalt zu decken, was zu Grundsicherungs-Anträgen führen kann.
Was muss ich bei voller Erwerbsminderungsrente beachten?
Sie erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können. Und zwar nicht nur in Ihrer, sondern in allen Tätigkeiten. Wir prüfen das anhand ärztlicher Unterlagen. Eventuell fordern wir weitere Gutachten an.
Wie hoch ist die Rente nach voller Erwerbsminderungsrente?
Beim Wechsel von einer vollen Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) zur Altersrente bleibt die Rente mindestens so hoch wie die vorherige EM-Rente, dank eines Bestandsschutzes nach § 88 SGB VI, der die Berechnungsgrundlage schützt; oft wird die bestehende EM-Rente einfach weitergezahlt, kann aber durch neue Rentenpunkte (z. B. durch Teilrente) leicht steigen, wobei der Rentenwert (aktuell ca. 40,79 € pro Entgeltpunkt) und die persönlichen Entgeltpunkte entscheidend sind.
Wird volle Erwerbsminderungsrente automatisch in Altersrente umgewandelt?
Der Übergang von der vollen Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) in die Regelaltersrente erfolgt grundsätzlich automatisch, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wird; kein neuer Antrag ist nötig, aber die Rentenversicherung schickt vorab Formulare für die Datenaktualisierung. Die EM-Rente endet dann automatisch, die Altersrente beginnt. Wichtig: Obwohl ein Bestandsschutz die Altersrente nicht niedriger macht als die EM-Rente, kann sie durch fehlende Rentenpunkte nach dem EM-Rentenbezug niedriger ausfallen, daher ist eine frühzeitige Beratung zur optimalen Gestaltung der Altersrente sinnvoll, besonders bei Hinzuverdiensten oder vorzeitigen Altersrenten.
Was bedeutet Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrente?
Um Versicherten, die bereits vor dem vollendeten Lebensalter von 65 Jahren und 8 Monaten erwerbsgemindert sind, eine ausreichende Rente zu sichern, wird ihnen eine Zurechnungszeit angerechnet.
Was muss man machen, um mit 63 in Rente zu gehen?
Um mit 63 in Rente zu gehen, benötigen Sie mindestens 35 Versicherungsjahre für die Altersrente für langjährig Versicherte, was aber fast immer mit 0,3 % Abschlag pro Monat vor der Regelaltersgrenze verbunden ist; abschlagsfrei geht es nur mit 45 Versicherungsjahren (besonders langjährig Versicherte) und für ältere Jahrgänge (vor 1953), wobei die Altersgrenzen für die abschlagsfreie Rente schrittweise angehoben wurden. Sie müssen den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, am besten drei Monate vorher, und können dies auch online tun.
Ist es möglich, mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente zu gehen?
Ein neues Gesetz für die "Rente mit 63 ohne Abzug" gibt es nicht; die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) wird schrittweise angehoben und ist für die jüngeren Jahrgänge (ab 1964) erst mit 65 Jahren möglich, während der frühere Start mit 63 nur mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) bleibt, es sei denn, man kauft Rentenpunkte nach. Die "Rente mit 63 ohne Abzug" galt ursprünglich nur für vor 1953 Geborene. Aktuell wird die Regelung weiter verschärft, um einen Rentenbeginn mit 63 ohne Abschläge praktisch unmöglich zu machen, indem die Altersgrenze weiter steigt, aber die "Rente mit 63" bleibt für langjährig Versicherte (35 Jahre) mit Abschlägen bestehen.
Wer profitiert von der Rente mit 63 Jahren?
Personen, die vor 1953 geboren wurden und die 45 Versicherungsjahre erreicht haben, können ab einem Alter von 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Für Geburtsjahrgänge zwischen 1953 und 1963 gilt das jedoch nicht mehr uneingeschränkt, weil das Rentenalter schrittweise angehoben wurde.
Wird bei Erwerbsminderungsrente weiterhin in die Rentenkasse eingezahlt?
Ja, bei einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wird in die Rentenkasse eingezahlt, wenn Sie neben der Rente arbeiten – dann werden reguläre Beiträge fällig und Sie erwerben eventuell sogar weitere Rentenansprüche, die sich auf die spätere Altersrente auswirken können. Auch ohne Job kann man freiwillig Beiträge einzahlen. Wenn Sie nur die Rente beziehen, sind Sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, aber zahlen einen ermäßigten Beitrag (7% als Arbeitnehmer bei Vollrente), da Sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
Ist eine Erwerbsminderungsrente mit 62 Jahren abschlagsfrei?
Eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) mit 62 abschlagsfrei zu erhalten, ist in der Regel nicht möglich, da die Grenze für eine abschlagsfreie Rente seit 2024 bei 65 Jahren liegt; jedoch gibt es Ausnahmen durch sogenannte Vertrauensschutzregelungen (z.B. bei Geburtsjahrgängen vor 1964 oder Schwerbehinderung), die eine abschlagsfreie Rente bereits ab 63 oder sogar früher ermöglichen können, wobei die Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme meist 0,3 % pro Monat betragen und maximal 10,8 % ausmachen können.
Kann es passieren, dass meine Altersrente geringer ausfällt als meine Erwerbsminderungsrente?
Nein, die Altersrente fällt bei nahtlosem Übergang innerhalb von 24 Monaten grundsätzlich nicht niedriger aus als die vorherige Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) – dies nennt man Bestandsschutz; die EM-Rente wird durch Zurechnungszeiten oft künstlich angehoben, aber der Schutz stellt sicher, dass Sie im Alter nicht schlechter dastehen, obwohl die Berechnung der Altersrente ohne weitere Rentenpunkte oft niedriger wäre. Sie können aber eine höhere Altersrente bekommen, wenn Sie bis dahin weitere Rentenpunkte sammeln, oder auch eine niedrigere, wenn die EM-Rente sehr hoch berechnet wurde, aber der Bestandsschutz greift.
Ist es möglich, mit 63 Jahren eine Erwerbsminderungsrente ohne Abschlag zu erhalten?
Ja, eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) kann mit 63 abschlagsfrei sein, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Sie benötigen mindestens 40 Jahre anrechenbare Versicherungszeiten (Wartezeit "40 Jahre") und die Rente muss nach Vollendung des 63. Lebensjahres beginnen, da die abschlagsfreie Grenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben wurde. Wenn Sie die 40 Jahre nicht erfüllen, aber 35 Jahre haben, sind Abschläge möglich, aber die Regelungen sind komplex und hängen vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Was passiert mit meiner Erwerbsminderungsrente, wenn ich in Rente gehe?
Wenn Sie das reguläre Rentenalter erreichen, wird Ihre Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) automatisch in die Altersrente umgewandelt; die neue Altersrente ist mindestens so hoch wie die vorherige EM-Rente, oft sogar höher, weil sie keine Abschläge mehr hat und auch ein möglicher Rentenzuschlag seit 2025 einberechnet wird, was den Übergang nahtlos und finanziell stabil macht.
Wie wirkt sich die Erwerbsminderungsrente auf die spätere Altersrente aus?
Eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wird beim Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch in eine Altersrente umgewandelt, wobei die EM-Rentenhöhe durch den sogenannten Bestandsschutz garantiert wird: Die Altersrente darf nicht niedriger sein als die vorherige EM-Rente, selbst wenn die neue Berechnung mit Abschlägen niedriger ausfiele. Zusätzlich wird eine Zurechnungszeit hochgerechnet, die die Rente erhöht, aber bei einem Wechsel in eine vorgezogene Altersrente kann sich der Vorteil durch die Herunterrechnung der Zurechnungszeit verringern – der Bestandsschutz verhindert jedoch eine Absenkung unter das bisherige Niveau.