Kann ich in Deutschland eine Vollzeitstelle und einen Nebenjob gleichzeitig ausüben?
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Ja, in Deutschland können Sie eine Vollzeitstelle und einen Nebenjob gleichzeitig ausüben, aber Sie müssen die Regeln beachten: Informieren Sie Ihren Hauptarbeitgeber, da er in der Regel ein Mitspracherecht hat und den Job verbieten kann, wenn er die Leistung beeinträchtigt oder Konkurrenz darstellt. Es ist ratsam, zunächst den Arbeitsvertrag zu prüfen und das Einverständnis einzuholen. Ein Minijob (450-Euro-Job) neben dem Vollzeitjob ist oft steuer- und abgabenfrei, solange Sie nur einen solchen Job haben und die Verdienstgrenze einhalten. Bei mehreren Nebenjobs wird nur der erste Minijob begünstigt, alle weiteren werden sozialversicherungspflichtig. Eine Haupt- und Nebentätigkeit beim selben Arbeitgeber ist meist unzulässig.
Kann man Vollzeit und Minijob gleichzeitig machen?
Ja, man darf neben einem Vollzeitjob einen Minijob haben, aber es gibt wichtige Regeln: Es ist nur ein Minijob mit Verdienstgrenze (ca. 556 €/Monat in 2025) erlaubt, der steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigt ist, während weitere Minijobs wie normale Teilzeitjobs gelten. Wichtig sind auch Arbeitszeitgrenzen (max. 48 Std./Woche gesamt) und die Zustimmung des Hauptarbeitgebers, besonders bei Konkurrenztätigkeiten.
Kann ich in Deutschland eine Vollzeitstelle und einen Nebenjob gleichzeitig ausüben?
Ja, Sie können einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung und einem Nebenjob nachgehen . Sie dürfen jedoch nicht mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten (maximale Arbeitszeit). Es ist auch möglich, mehrere Nebenjobs zu kombinieren.
Wie viel darf ich dazuverdienen, wenn ich Vollzeit arbeite?
Bei einem Vollzeitjob können Sie steuerpflichtige Nebeneinkünfte haben, solange Ihr Gesamteinkommen den jährlichen Grundfreibetrag (2024: 11.784 € für Singles) nicht übersteigt; aber für steuerfreie Minijobs gilt eine Grenze von 556 € pro Monat (6.672 € pro Jahr), während gewerbliche/freiberufliche Nebeneinkünfte bis zu 410 € pro Jahr steuerfrei bleiben können, bevor sie steuerpflichtig werden.
Kann man in der selben Firma Vollzeit und Minijob arbeiten?
Nein, es ist nicht möglich, gleichzeitig einen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob und einen Minijob beim gleichen Arbeitgeber auszuüben, da dies sozialversicherungsrechtlich als eine einzige, zusammenhängende Beschäftigung gewertet wird und der Minijob-Status entfällt, sobald die Verdienstgrenzen überschritten werden. Der gesamte Verdienst wird dann voll sozialversicherungspflichtig behandelt, was den Zweck des Minijobs zunichtemacht.
Things to consider when taking on a second job
Kann ich in Deutschland gleichzeitig einen Vollzeitjob und einen Teilzeitjob ausüben?
Rechtliche Regelungen für Teilzeitbeschäftigung in Deutschland
Sie dürfen 120 volle Tage oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten . Während des Semesters ist eine wöchentliche Arbeitszeit von bis zu 20 Stunden erlaubt. In den Semesterferien dürfen Sie Vollzeit arbeiten. Verstöße gegen diese Bestimmungen können Ihren Studentenvisumsstatus beeinträchtigen.
Kann man beim selben Arbeitgeber zwei Arbeitsverträge haben?
Ja, man kann bei einem Arbeitgeber grundsätzlich zwei Arbeitsverträge gleichzeitig haben, aber es gibt wichtige Ausnahmen und Voraussetzungen: Die Tätigkeiten dürfen nicht in einem unmittelbaren Sachzusammenhang stehen, da sie sonst als einheitliches Verhältnis gelten (z. B. Reinigungskraft und Bote), und arbeitsrechtliche Grenzen (wie das Arbeitszeitgesetz) müssen eingehalten werden, insbesondere darf die Gesamtarbeitszeit 48 Std./Woche nicht überschreiten.
Wie viel darf ich bei Vollzeit dazuverdienen?
Bei einem Vollzeitjob können Sie steuerpflichtige Nebeneinkünfte haben, solange Ihr Gesamteinkommen den jährlichen Grundfreibetrag (2024: 11.784 € für Singles) nicht übersteigt; aber für steuerfreie Minijobs gilt eine Grenze von 556 € pro Monat (6.672 € pro Jahr), während gewerbliche/freiberufliche Nebeneinkünfte bis zu 410 € pro Jahr steuerfrei bleiben können, bevor sie steuerpflichtig werden.
Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich einen Nebenjob habe?
Ja, Ihr Arbeitgeber kann von Ihrem Nebenjob erfahren, oft sogar automatisch, besonders wenn es um Sozialversicherungsbeiträge (z.B. bei Überschreitung der Minijob-Grenze), das Finanzamt (via Steuerklasse) oder durch Kollegen geschieht, auch wenn das Sozialgeheimnis der Minijob-Zentrale eine direkte Weitergabe verhindert. Sie sind meist verpflichtet, Ihren Arbeitgeber über Nebentätigkeiten zu informieren, vor allem wenn diese die Interessen des Hauptarbeitgebers berühren könnten, da dies in Arbeits- oder Tarifverträgen geregelt sein kann.
Kann man im Hauptjob arbeiten und im Nebenjob krank sein?
Wenn du im Hauptjob krankgeschrieben bist, darfst du im Nebenjob nur arbeiten, wenn die Tätigkeit deine Genesung nicht behindert, also eine völlig andere Art von Belastung darstellt, wie z.B. ein körperlicher Job und ein Büro-Nebenjob (z.B. Homeoffice). Du läufst jedoch Gefahr, bei beiden Arbeitgebern das Vertrauen zu verspielen und im schlimmsten Fall sogar eine Kündigung zu riskieren, wenn die Arbeit im Nebenjob deine Genesung verzögert oder die Hauptkrankheit verschlimmert – der Arzt muss bestätigen, dass der Nebenjob unbedenklich ist, um rechtlich sicher zu sein.
Ist es erlaubt, mehr als 48 Stunden pro Woche in einem Nebenjob zu arbeiten?
Nein, mehr als 48 Stunden pro Woche dürfen Sie insgesamt nicht arbeiten, wenn Haupt- und Nebenjob addiert werden, gemäß dem Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG). Wenn Sie z.B. 40 Stunden im Hauptjob arbeiten, sind maximal 8 Stunden im Nebenjob erlaubt, wobei auch tägliche Grenzen (meist 10 Std. mit Ausgleich) und Ruhezeiten (11 Stunden) beachtet werden müssen. Überschreiten Sie die Grenze, ist der zweite Vertrag unwirksam und es drohen Abmahnungen.
Ist es in Deutschland möglich, zwei Jobs gleichzeitig auszuüben?
Kann ich in Deutschland zwei Minijobs haben? Ja, zwei Minijobs sind in Deutschland möglich, solange Ihr monatliches Gesamteinkommen aus den Jobs 556 € nicht übersteigt, was einem Jahreseinkommen von 6.672 € entspricht.
Wird ein Minijob versteuert, wenn man Vollzeit arbeitet?
Wenn Sie sich als Arbeitnehmer nebenberuflich etwas hinzuverdienen, müssen Sie dies grundsätzlich nicht beim Finanzamt anmelden und eventuell auch keine Steuern zahlen. Nämlich dann, wenn Ihre Nebentätigkeit ein sogenannter Minijob ist. Ihr Arbeitgeber muss den Minijob bei der Minijob-Zentrale anmelden!
Welche Steuerklasse bei Vollzeit und Minijob?
Hat man zwei Jobs, hat man auch zwei Steuerklassen. Das funktioniert so: Das Finanzamt ordnet Ihrem ersten Job – je nach Familienstand – einer Steuerklasse von I (1) bis V (5) zu. Für den zweiten Job bekommen Sie automatisch Steuerklasse VI (6), wenn Sie dort mehr als 556 Euro im Monat verdienen.
Was passiert, wenn ich in meinem Nebenjob mehr verdiene als in meinem Hauptjob?
Manche Menschen verdienen im Nebenberuf sogar mehr als im Hauptberuf. Ansonsten gilt: Berufstätige, die bis zu 520 Euro monatlich über einen Nebenjob dazuverdienen, brauchen keine Steuern oder Sozialabgaben für die Einkünfte zu zahlen. Fällt der Nebenverdienst höher aus, müssen die Einkünfte versteuert werden.
Kann man Vollzeit und geringfügig gleichzeitig arbeiten?
Ja, man darf neben einem Vollzeitjob einen Minijob haben, aber es gibt wichtige Regeln: Es ist nur ein Minijob mit Verdienstgrenze (ca. 556 €/Monat in 2025) erlaubt, der steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigt ist, während weitere Minijobs wie normale Teilzeitjobs gelten. Wichtig sind auch Arbeitszeitgrenzen (max. 48 Std./Woche gesamt) und die Zustimmung des Hauptarbeitgebers, besonders bei Konkurrenztätigkeiten.
Kann mein Chef mir einen Nebenjob verbieten?
Nein, ein Arbeitgeber darf einen Nebenjob nicht generell verbieten, da dies gegen die Berufsfreiheit verstößt. Er kann einen Job aber untersagen, wenn er die Arbeitsleistung beeinträchtigt (z.B. durch Übermüdung), die gesetzlichen Arbeitszeiten verletzt, in direkter Konkurrenz steht oder gegen andere arbeitsvertragliche Pflichten (z.B. Verschwiegenheit) verstößt. Generelle Verbote im Arbeitsvertrag sind unwirksam; es muss immer ein berechtigtes Interesse bestehen, um ein Verbot auszusprechen.
Was passiert, wenn ich meinen Nebenjob nicht melde?
Wenn Sie Ihre Haushaltshilfe nicht anmelden, ist das illegal und Schwarzarbeit. Wegen dieser Ordnungswidrigkeit müssen Sie mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro rechnen.
Kann man mehr als 100 Prozent arbeiten?
Ist das erlaubt? A: Ja, das ist möglich. Das Bundesgericht hat in einem Entscheid festgehalten, dass sich ein Arztzeugnis, das einem Beschäftigten eine 100-prozentige Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, immer auf die Tätigkeit an einer bestimmten Stelle bezieht.
Wie viel darf man bei einem Vollzeitjob dazuverdienen?
Es gibt Grenzen für Nebenjobs: Du darfst in Haupt- und Nebenjob zusammen nicht mehr als 48 Stunden in der Woche oder zehn Stunden am Tag arbeiten. Minijobs bis 556 Euro im Monat oder Nebentätigkeiten als Übungsleiter, Trainer, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer bis zu 3.000 Euro im Jahr lohnen sich besonders.
Muss ich eine Nebenbeschäftigung melden?
Muss ich eine erlaubte Nebenbeschäftigung melden? Grundsätzlich nur dann, wenn die Meldepflicht vereinbart ist. Zur Sicherheit sollte man aber vorher den:die Arbeitgeber:in informieren bzw. dessen schriftliche Zustimmung einholen, um späteren Problemen vorzubeugen.
Ist ein Nebenjob steuerfrei?
Wenn du regelmäßig bis zu 556 Euro pro Monat verdienst und der Job als Minijob angemeldet ist, zahlt dein Arbeitgeber pauschal die Abgaben. Für dich bleibt der Lohn in der Regel steuerfrei.
Ist es erlaubt, zwei Jobs gleichzeitig auszuüben?
Ja, man kann in Deutschland zwei oder mehr Jobs haben, es gibt aber wichtige Regeln zu beachten: Es ist erlaubt, solange Arbeitszeitgesetze (max. 48 Std./Woche) und Wettbewerbsverbote eingehalten werden, oft sind Kombinationen mit einem Hauptjob und einem steuerfreien Minijob möglich, aber bei mehreren Minijobs zählt oft nur einer steuerbegünstigt, während weitere sozialversicherungspflichtig werden. Die Arbeitsverträge sollten idealerweise geklärt sein, aber grundsätzlich besteht die Freiheit zur Mehrfachbeschäftigung.
Kann man einen Nebenjob beim selben Arbeitgeber haben?
Steuertipp der Woche Nr. 173: Hauptbeschäftigung neben Minijob beim selben Arbeitgeber? Eine - einzige - geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst bis zu 450 EUR monatlich darf neben einem Hauptberuf ausgeübt werden, ohne dass diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet wird.
Kann man zwei Gehälter beziehen?
Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse nebeneinander eingehen, auch wenn dies in Einzelarbeitsverträgen oder Tarifverträgen verboten oder an die Zustimmung des Arbeitgebers im Einzelfall gebunden ist.