Kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen, auch wenn ich keine 35 Jahre gearbeitet habe?

Gefragt von: Danuta Buck B.A.
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Ja, Sie können mit 63 Jahren in Rente gehen, auch ohne 45 Jahre gearbeitet zu haben, aber meistens nur mit Abschlägen oder wenn Sie mindestens 35 Jahre lang Beiträge gezahlt haben (langjährig Versicherte), wobei auch Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten zählen können. Ohne 35 Jahre Wartezeit gibt es grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Rente mit 63, aber bei Schwerbehinderung oder speziellen Fällen können sich Möglichkeiten ergeben.

Kann man mit 63 in Rente gehen ohne 35 Arbeitsjahren?

Ja, man kann mit 63 in Rente gehen, wenn man 35 Versicherungsjahre erreicht hat, aber es gibt Abschläge, da die abschlagsfreie "Rente mit 63" (für besonders langjährig Versicherte) nur für ältere Jahrgänge galt; für Jahrgänge um 1963 liegt die Grenze höher, aber mit 35 Jahren kann man mit 63 vorzeitig in Rente gehen, wenn man die Abschläge (0,3 % pro Monat) akzeptiert, wobei Kindererziehungszeiten und andere Phasen (z.B. Pflege, Arbeitslosigkeit) die 35 Jahre füllen können. 

Was passiert, wenn man keine 35 Jahre gearbeitet hat?

Wenn Sie nicht 35 Jahre gearbeitet haben, können Sie grundsätzlich nicht die vorgezogene Rente für langjährig Versicherte (z.B. mit 63 Jahren) beantragen, müssen Ihre Rente aber auch nicht vollständig verfallen lassen, sondern gehen erst mit der Regelaltersgrenze (67 Jahre) in Rente, haben aber Anspruch auf eine Grundrente, wenn Sie mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten (auch mit Arbeitslosigkeit) haben. Fehlen Ihnen die nötigen Jahre für die Regelaltersrente, gibt es Grundsicherung im Alter, wenn Ihr Einkommen nicht reicht. 

Unter welchen Bedingungen kann man mit 63 in Rente gehen?

Die Rente mit 63 ist eine vorzeitige Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) mit Abschlägen oder für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) abschlagsfrei, wobei die Altersgrenzen je nach Geburtsjahr steigen (ab 1964 liegt die abschlagsfreie Grenze bei 65 Jahren). Für die Rente mit 63 benötigt man mindestens 35 Versicherungsjahre (inkl. Kindererziehungs- und Pflegezeiten), während für die abschlagsfreie Variante 45 Jahre nötig sind und die Altersgrenze schrittweise angehoben wird. 

Ist es möglich, mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente zu gehen?

Ein neues Gesetz für die "Rente mit 63 ohne Abzug" gibt es nicht; die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) wird schrittweise angehoben und ist für die jüngeren Jahrgänge (ab 1964) erst mit 65 Jahren möglich, während der frühere Start mit 63 nur mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) bleibt, es sei denn, man kauft Rentenpunkte nach. Die "Rente mit 63 ohne Abzug" galt ursprünglich nur für vor 1953 Geborene. Aktuell wird die Regelung weiter verschärft, um einen Rentenbeginn mit 63 ohne Abschläge praktisch unmöglich zu machen, indem die Altersgrenze weiter steigt, aber die "Rente mit 63" bleibt für langjährig Versicherte (35 Jahre) mit Abschlägen bestehen.
 

Retirement at 63: If you retire early, is it your own fault?

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Kann ich mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen?

Eine abschlagsfreie VBL-Rente mit 63 ist nur möglich, wenn Sie die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) erfüllen, insbesondere die 45 Versicherungsjahre für die Rente für besonders langjährig Versicherte (»besonders langjährig Versicherte«). Wenn Sie die „Altersrente für langjährig Versicherte“ (35 Jahre) mit 63 vorziehen, fallen bei der VBL (und DRV) Abschläge von 0,3 % pro Monat an (max. 10,8 % bei VBL), die nur durch längeres Arbeiten vermieden werden können. 

Kann ich mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen?

Früher ohne Abzüge in Rente zu gehen, geht in Deutschland hauptsächlich über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre), was je nach Geburtsjahr bis zu zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze möglich ist, z.B. mit 65 bei Jahrgang 1964+; oder durch Schwerbehinderung. Die "Rente mit 63" für 35 Jahre gilt nur mit 0,3% Abschlag pro Monat früher, aber seit 2023 können Sie unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. 

Wer kann mit 63 in Rente gehen Tabelle?

Mit 63 Jahren kann man unter bestimmten Voraussetzungen in Rente gehen, hauptsächlich über die Altersrente für langjährig Versicherte (ab 35 Jahren Beitragszeit mit Abschlägen) oder die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ (45 Jahre Beitragszeit, abschlagsfrei ab Jahrgang 1964 erst mit 65 Jahren, aber für frühere Jahrgänge früher möglich). Eine abschlagsfreie Rente mit 63 ist nur für vor 1953 Geborene mit 45 Jahren Beitragszeit möglich; für spätere Jahrgänge steigt das abschlagsfreie Eintrittsalter an, während bei der Rente mit 63 Jahren mit Abschlägen (ca. 0,3 % pro Monat zu früh) gerechnet werden muss, wie die Tabellen zeigen. 

Wird man mit 63 noch vom Arbeitsamt vermittelt?

Ja, auch mit 63 wird man grundsätzlich noch vom Arbeitsamt vermittelt, aber die Vermittlungschancen sind real oft geringer und die Vermittlungspflicht (Bewerbungen etc.) bleibt bestehen, bis Sie in Rente gehen – das Arbeitsamt zahlt sogar Beiträge, aber Sie müssen sich bewerben, falls Jobs angeboten werden, sonst droht Kürzung von ALG. Die Betreuung ist individuell und kann je nach Sachbearbeiter variieren, oft gibt es aber eine realistische Einschätzung, dass Sie bald in Rente gehen. 

Wie kann ich 3 Jahre bis zur Rente überbrücken?

Um die 3 Jahre bis zur Rente zu überbrücken, können Sie eine Kombination aus Altersteilzeit (Blockmodell), Nutzung von Arbeitslosengeld (ALG I) für Ältere (bis zu 24 Monate), einem Lebensarbeitszeitkonto mit angespartem Guthaben (Überstunden, Urlaub), Teilzeitarbeit, Mini- oder Midijobs, privaten Rücklagen, Sonderzahlungen in die Rentenkasse oder sogar Krankengeld und ALG II (für über 58-Jährige) nutzen; wichtig ist eine individuelle Strategie, die zu Ihrer Situation passt.
 

Kann ich mit 63 Jahren einen Rentenantrag stellen?

Um die sogenannte "Rente mit 63" zu beantragen, müssen Sie einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stellen, am besten mit dem Formular "R0100" (Antrag auf Versichertenrente) für die "Altersrente für langjährig Versicherte", idealerweise 3 bis 6 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn, da sich die Bearbeitung verzögert hat; dies kann online oder persönlich geschehen, erfordert aber oft eine Beratung, um die richtige Rentenart und Fristen zu klären, da abschlagsfreie Renten ab 63 nur für bestimmte Jahrgänge möglich sind. 

Welche Tricks gibt es, um früher in Rente zu gehen?

Um früher in Rente zu gehen, gibt es legale Wege wie die Rente für langjährig Versicherte (mit Abschlägen) oder die Rente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre, abschlagsfrei); Alternativen sind die Altersteilzeit, der Ausgleich von Abschlägen durch Sonderzahlungen an die Rentenversicherung, der Schwerbehindertenstatus (ab 50 % GdB), oder die Nutzung von Lebensarbeitszeitkonten für eine bezahlte Freistellung, wobei man weiter einzahlt und so Abschläge vermeidet. 

Bei welcher Rente müssen 35 Jahre Wartezeit erfüllt werden?

Die Wartezeit bei Altersrenten für Schwerbehinderte beträgt 35 Jahre. Diese Wartezeit kann mit allen rentenrechtlichen Zeiten erfüllt werden, also auch mit Anrechnungszeiten und Berücksichtigungszeiten.

Kann ich 2025 noch mit 63 in Rente gehen?

Im Jahr 2025 erfüllen Sie die erste Voraussetzung von mindestens 45 Beitragsjahren. Sie sind im Jahr 2025 aber erst 61 Jahre alt und können daher noch nicht in den Ruhestand gehen. Mit Abschlägen können Sie die Rente mit 63 Jahren in Anspruch nehmen. Abschlagsfrei können Sie mit 65 Jahren in Rente gehen.

Wie funktioniert die Teilrente mit 63 Jahren?

Die Teilrente ist eine flexible Form der Altersrente, bei der Menschen ab 63 Jahren einen Teil ihrer Altersrente beziehen können. Bei Schwerbehinderung kann die Altersrente und damit die Teilrente auch früher beginnen. Der Umfang der Teilrente kann von 10–99,99 % frei gewählt, die Aufteilung jederzeit geändert werden.

Was passiert, wenn ich keine 45 Arbeitsjahre voll habe?

Werden 45 Beitragsjahre nicht erreicht, können sie mit 67 Jahren abschlagfrei in den Ruhestand eintreten.

Was passiert, wenn ich 2 Jahre vor Rentenbeginn arbeitslos werde?

Wenn Sie 2 Jahre vor der Rente arbeitslos werden, erhalten Sie in der Regel Arbeitslosengeld 1, welches auch Rentenbeiträge zahlt und damit Ihre Rente weiter aufbaut, aber die Zeit zählt nicht für die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren (außer bei Insolvenz/Betriebsschließung) – es kann also eine Lücke entstehen, die Sie durch Minijobs o.Ä. füllen oder eine abschlagsfreie Rente gefährden. Für Ältere (ab 58) gibt es bis zu 24 Monate ALG 1, was eine gute Brücke sein kann. 

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um nahtlos Arbeitslosengeld i Nahtlosigkeitsregelung beziehen zu können?

Das Wichtigste in Kürze. Die Nahtlosigkeitsregelung ist eine Ausnahme vom Grundsatz, dass Arbeitslosengeld (ALG) nur dann gezahlt wird, wenn Versicherte für mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind.

Kann das Arbeitsamt mich mit 63 in Rente schicken?

Darf die Arbeitsagentur mich vorzeitig in Rente schicken? Nein. Ob ein Anspruch auf Rente bereits besteht, geht die Arbeitsagentur, wenn es um die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld 1 geht, nichts an. Anders ist es allerdings, wenn Sie bereits die volle Altersrente beziehen.

Welche Jahrgänge dürfen noch mit 63 in Rente gehen?

Jahrgänge vor 1953 können ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen, wenn sie 45 Versicherungsjahre (besonders langjährig Versicherte) erreicht haben. Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 steigt die Altersgrenze schrittweise an, sodass die abschlagsfreie Rente mit 63 für neuere Jahrgänge nicht mehr gilt. Ab 1964 ist die abschlagsfreie Rente erst mit 65 möglich, aber auch dann sind Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt mit 63 (z.B. durch Rentenkauf) möglich. 

Kann ich nach 35 Beitragsjahren mit 63 Jahren in Rente gehen?

Ja, mit 35 Arbeitsjahren können Sie mit 63 in Rente gehen, aber in der Regel nur mit lebenslangen Abschlägen (bis zu 14,4 %), da dies die "Rente für langjährig Versicherte" ist; für eine abschlagsfreie Rente mit 63 bräuchten Sie 45 Jahre (besonders langjährig Versicherte) oder einen Schwerbehindertenausweis. Die Abschläge von 0,3 % pro vorgezogenem Monat können je nach Geburtsjahrgang bis zu 14,4 % betragen, wenn Sie mit 63 (Regelalter 67) in Rente gehen, was für Jahrgänge ab 1964 der Fall ist. 

Ist es möglich, die Grundrente mit 63 Jahren zu beziehen?

Ja, eine Grundrente ist auch mit 63 möglich, aber nur bei der "Altersrente für langjährig Versicherte" mit Abschlägen (0,3 % pro Monat) und mindestens 35 Versicherungsjahren, nicht mit der abschlagsfreien Rente mit 63, die nur für ältere Jahrgänge gilt. Die Grundrente ist ein Zuschlag zur Rente für Geringverdiener mit langer Beitragszeit und wird automatisch von der Deutschen Rentenversicherung geprüft, unabhängig vom Renteneintrittsalter, solange Sie die Voraussetzungen (lange Gearbeitet, wenig verdient) erfüllen. 

Wie kann ich mit 63 ohne Abschläge in Rente gehen?

Um mit 63 ohne Abzüge in Rente zu gehen, müssen Sie besonders langjährig versichert sein, also mindestens 45 Beitragsjahre nachweisen können und zu den Jahrgängen gehören, für die die Regelaltersgrenze noch bei 63 oder 64 liegt, ansonsten wird die abschlagsfreie Rente mit 63 nur über Sonderregelungen wie Schwerbehinderung oder das „Schlupfloch“ durch Minijobs möglich, da die Altersgrenze für jüngere Jahrgänge (ab 1964) auf 65 Jahre angehoben wurde. 

Bei welchen Krankheiten kann man früher in Rente gehen?

Man kann bei vielen chronischen Krankheiten früher in Rente gehen, hauptsächlich über zwei Wege: die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (ab GdB 50, z. B. bei Rheuma, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Multiple Sklerose, Rückenleiden) oder die Erwerbsminderungsrente (bei allgemeiner Einschränkung der Arbeitsfähigkeit), wobei psychische Erkrankungen heute eine Hauptursache sind, aber auch Krebs, Asthma, Migräne und viele andere Leiden in Frage kommen, wobei die Entscheidung immer individuell durch die Rentenversicherung geprüft wird. 

Bin 1962 geboren, kann ich mit 63 in Rente gehen?

Für den Geburtsjahrgang 1962 liegt das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren und 8 Monaten, aber Sie können mit 63 in die Rente gehen, allerdings nur mit dauerhaften Abschlägen (ca. 13,2 %), da Sie 44 Monate zu früh gehen, was jeweils 0,3 % pro Monat bedeutet, wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren (Altersrente für besonders langjährig Versicherte) erfüllen. Ohne Abschläge geht es erst mit 64 Jahren und 8 Monaten (bei 45 Jahren Wartezeit).