Kann Krankenkasse Krankenakte einsehen?

Gefragt von: Anatoli Reichert-Eckert
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Nein, Ihre Krankenkasse kann Ihre vollständige Krankenakte in der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht einsehen, da Sie die volle Kontrolle darüber haben. Die ePA ist sicher und nur Sie bestimmen, wer Zugriff hat, wobei die Kasse lediglich die Anbindung ermöglicht, aber keinen direkten Einblick in Ihre detaillierten Behandlungsdaten erhält. Sie sehen nur die Daten, die Ärzte oder Sie selbst hochgeladen haben, und können Zugriffe steuern oder verweigern.

Kann meine Krankenkasse meine Krankenakte einsehen?

Nein, die Krankenkasse hat grundsätzlich keinen direkten Zugriff auf Ihre vollständige Krankenakte, um Ihre sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen, insbesondere nicht die in der elektronischen Patientenakte (ePA), die nur Sie und das medizinische Personal einsehen können. Krankenkassen verwalten Sozialdaten und Abrechnungsdaten, aber nur wenn Sie der Weitergabe zustimmen oder es für spezielle Prüfungen (z. B. durch den MDK) notwendig ist, werden Informationen an Dritte weitergeleitet, wobei der Patient stets die Hoheit über seine Daten behält. 

Was kann die Krankenkasse alles sehen?

Die gesetzlichen Krankenkassen erheben und speichern eine große Anzahl an Sozialdaten ihrer Versicherten. Dazu gehören nicht nur Angaben wie der Name und die Anschrift, sondern auch Krankheitsdiagnosen und Abrechnungsbelege aus Heilbehandlungen.

Wer darf meine Krankenakte einsehen?

Nur Sie selbst dürfen Ihre Krankenakte grundsätzlich einsehen, aber Sie können anderen Personen (z.B. Angehörigen, Ärzten, Anwälten) mit Ihrer expliziten Zustimmung den Zugriff erlauben, entweder mündlich oder über die Einstellungen der elektronischen Patientenakte (ePA). Andere Personen haben ohne Ihre Erlaubnis kein Recht auf Einsicht, auch nicht Ehepartner oder Kinder; selbst Ärzte unterliegen der Schweigepflicht. In Notfällen oder bei gesetzlicher Pflicht kann die Akte auch ohne Ihr Einverständnis herausgegeben werden.
 

Wer hat Zugriff auf die elektronische Krankenakte?

Die elektronische Patientenakte – Zugriffsberechtigungen

Bei der ePA handelt es sich um eine Patienten-geführte Akte. Daher entscheidet jede Patientin/jeder Patient, wer Zugriff auf ihre/seine Gesundheitsdaten hat.

The electronic patient record (ePA) - THIS is what you need to know now!

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Kann der Arzt sehen, ob ich bei einem anderen Arzt war?

Nein, grundsätzlich kann ein Arzt nicht automatisch sehen, bei welchen anderen Ärzten Sie waren, da die ärztliche Schweigepflicht gilt und Daten nicht ohne Ihre Einwilligung geteilt werden dürfen; allerdings können über die elektronische Patientenakte (ePA) oder bei Abrechnung mit der Krankenkasse Informationen zu verordneten Medikamenten oder Behandlungen einsehbar sein, wenn Sie dem zustimmen oder bestimmte Funktionen aktivieren. 

Welche Nachteile hat die elektronische Patientenakte?

Die Nachteile der elektronischen Patientenakte (ePA) sind vor allem Datenschutzbedenken (Risiko für Cyberangriffe, Missbrauch sensibler Daten), technische Hürden (schlechte Alltagstauglichkeit, Probleme im Praxisablauf), digitale Ungleichheit (ältere Menschen ohne Smartphone ausgeschlossen) und mangelnde Kontrolle über die Weitergabe einzelner Dokumente, wobei Kritiker auch eine unzureichende Anonymisierung für die Forschung sehen, während die Regierung auf Sicherheit und verbesserte Versorgung pocht. 

Kann die Krankenkasse Befunde anfordern?

Übrigens: Befunde, Krankenhausentlassungsberichte, Rehaberichte usw. darf die Krankenkasse nicht für sich anfordern, sondern allenfalls für den Medizinischen Dienst (MDK). Hierfür wird ein gesonderter Umschlag beigefügt. Datenschutz gilt eben auch der Krankenkasse gegenüber.

Wie kann ich eine Diagnose aus meiner Krankenakte löschen lassen?

Eine Diagnose aus der Krankenakte zu löschen ist schwierig, aber nicht unmöglich; der beste Weg ist ein offenes Gespräch mit dem Arzt, um eine Korrektur zu erwirken, da Ärzte oft nicht freiwillig revidieren; bei Widerstand helfen die Datenschutzbehörde, Ärztekammer oder ein Fachanwalt für Medizinrecht, wobei Sie bei unrichtigen Daten ein Recht auf Korrektur nach DSGVO haben, aber der Originaleintrag erkennbar bleiben muss. In der elektronischen Patientenakte (ePA) können Sie selbst aktiv werden und Löschungen beantragen, was einfacher ist. 

Was sieht der Arzt beim Einlesen der Karte?

Was sieht der Arzt auf der elektronischen Gesundheitskarte? Standardmäßig sieht der Arzt auf der elektronischen Gesundheitskarte nur administrative Daten: Name, Geburtsdatum, Adresse, Versichertenstatus. Medizinische Inhalte wie Diagnosen oder Befunde sind nicht auf der Karte gespeichert.

Kann die Krankenkasse sehen, wie oft ich beim Arzt war?

Ja, Sie können von uns Übersichten über die von Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und von weiteren Therapeutinnen und Therapeuten abgerechneten Leistungen anfordern.

Hat die Krankenkasse alle meine Diagnosen?

Alle gesetzlich krankenversicherten Personen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, erhalten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte. Auch gesetzlich krankenversicherte Kinder und Jugendliche bekommen eine ePA. Bis zum 15.

Wie lehne ich die elektronische Patientenakte ab?

Seit dem 15.1.2025 erhalten alle gesetzlich Versicherten eine ePA. Wenn Sie die ePA nicht nutzen möchten, können Sie beantragen, dass Ihre ePA gelöscht wird. Das geht per DAK ePA-App, per Chat aus der DAK App oder Meine DAK im Web, per unterschriebenem Brief oder persönlich in einem unserer Servicezentren.

Welche Daten hat die Krankenkasse von mir?

Das Gesetz schreibt die Übermittlung folgender Daten vor: Erbrachte Leistung inklusive (verschlüsselter) Diagnose, Arztnummer, Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte.

Was ist die Patientenakte und wer kann sie einsehen?

Die Patientenakte beim Arzt ist die umfassende Dokumentation aller medizinisch relevanten Informationen einer Behandlung (Anamnese, Diagnosen, Therapien, Befunde), die Ärzte gesetzlich führen müssen und für mindestens 10 Jahre aufbewahren müssen. Patienten haben ein Recht auf Einsicht und Kopie (§ 630g BGB), müssen aber meist Kosten tragen. Seit 2025 wird die digitale elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten verpflichtend, die eine zentrale Plattform für diese Daten bietet.
 

Wie kann ich den Zugriff auf meine ePA einschränken?

Sie können den Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte (ePA) direkt in der ePA-App einschränken, indem Sie einzelne Einrichtungen blockieren, oder bei Ihrer Krankenkasse / Ombudsstelle den Zugriff verweigern; auch direkt vor Ort in der Praxis können Sie den Zugriff verbieten, indem Sie dies der Praxis mitteilen oder den Umschalter in der App nutzen, um Berechtigungen dauerhaft zu sperren oder nur für bestimmte Dokumente festzulegen. Sie können auch bestimmte Dokumente (z. B. die Medikationsliste) in der App sichtbar machen oder verbergen.
 

Wann löscht die Krankenkasse Diagnosen?

Die Prüfungsausschüsse und ihre Geschäftsstellen sind nach dem Sozialgesetzbuch (§ 304 SGB V) erst nach vier Jahren verpflichtet, ihre gespeicherten Daten (z. B. Art der Behand- lung, Tag der Behandlung, abgerechnete Gebührenposi- tionen, Diagnosen) zu löschen.

Sind Fehldiagnosen strafbar?

Ja, eine falsche Diagnose kann strafbar sein, aber nur unter bestimmten, strengen Voraussetzungen, wie einem groben Diagnosefehler, der zu einem Schaden führt (z. B. Körperverletzung, § 223 StGB, oder fahrlässige Tötung, § 222 StGB) und der ursächlich für den Schaden war. Oft sind die Folgen eher zivilrechtlicher Natur (Schadensersatz, Schmerzensgeld). Eine Strafbarkeit liegt vor, wenn der Arzt den Standard grob verletzt hat und eine „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ (ca. 99 %) besteht, dass der Schaden bei korrekter Diagnose vermieden worden wäre. 

Wie viel Prozent der Diagnosen sind falsch?

„Ganz generell liegen Ärzte bei rund zehn Prozent aller Diagnosen daneben“, sagt Wolf Hautz, Leitender Arzt an der Universitätsklinik für Notfallmedizin des Inselspitals in Bern. „Das heißt freilich nicht, dass auch zehn Prozent aller Behandlungen falsch sind“, stellt der Notfallarzt und Fehldiagnoseforscher klar.

Hat die Krankenkasse Einsicht in die Krankenakte?

Nein, die Krankenkasse hat grundsätzlich keinen direkten Zugriff auf Ihre vollständige Krankenakte, um Ihre sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen, insbesondere nicht die in der elektronischen Patientenakte (ePA), die nur Sie und das medizinische Personal einsehen können. Krankenkassen verwalten Sozialdaten und Abrechnungsdaten, aber nur wenn Sie der Weitergabe zustimmen oder es für spezielle Prüfungen (z. B. durch den MDK) notwendig ist, werden Informationen an Dritte weitergeleitet, wobei der Patient stets die Hoheit über seine Daten behält. 

Was darf die Krankenkasse abfragen?

Krankenkassen dürfen nach Ihrem Namen, Adresse, Bankverbindung und dem Grund für die Arbeitsunfähigkeit fragen, wenn Sie Krankengeld beziehen, um diesen zu prüfen; sie dürfen aber nicht nach Einzelheiten der Krankheit, der Ausgestaltung Ihres Arbeitsplatzes, Rentenplänen oder privaten Problemen fragen. Sie sind verpflichtet, auf zwei Fragen zu antworten: Ob eine Wiederaufnahme der Arbeit absehbar ist und ob konkrete Behandlungen einer Wiederaufnahme entgegenstehen. Bei Zweifeln können sie den Medizinischen Dienst (MD) einschalten, aber nur mit den bereits vorhandenen Daten. 

Hat der Arzt Schweigepflicht gegenüber der Krankenkasse?

Denn Ärzte dürfen persönliche Patientendaten nur bei gesetzlicher Erlaubnis, bei Pflicht zur Auskunftserteilung und mit Einwilligung des Patienten offen legen (§ 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Grundsätzlich sind sie auch gegenüber Krankenkassen, dem MDK und anderen Behörden zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Warum ist die elektronische Patientenakte nicht empfehlenswert?

Gegen die elektronische Patientenakte (ePA) sprechen vor allem Datenschutzbedenken (Risiko von Hackerangriffen, Missbrauch durch Arbeitgeber/Versicherungen), mangelnde Kontrolle für Patienten über die Detailfreigabe ihrer sensiblen Daten, die Gefahr der Diskriminierung (z.B. bei schambehafteten Diagnosen) und die Befürchtung eines Bruchs der Schweigepflicht; zudem gibt es Kritik an der fehlenden Nutzerfreundlichkeit für ältere Menschen und die potenziell erhöhte Arbeitsbelastung für Ärzte. 

Haben alle Ärzte Zugriff auf die elektronische Patientenakte?

Nein, nicht jeder Arzt kann automatisch die elektronische Patientenakte (ePA) einsehen; der Zugriff erfolgt nur mit Ihrer expliziten Erlaubnis, die Sie erteilen, indem Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Praxis einlesen lassen, wodurch Ärzte für bis zu 90 Tage Zugriff erhalten, den Sie aber über die ePA-App kontrollieren, sperren oder zeitlich sowie inhaltlich begrenzen können. Nur berechtigte Heilberufe mit elektronischem Heilberufsausweis (eHBA) dürfen zugreifen, aber Sie bestimmen, wer wann welche Dokumente sehen darf – Krankenkassen haben keinen Einblick.
 

Was sehen Ärzte auf der Gesundheitskarte?

Der Arzt sieht auf der Gesundheitskarte standardmäßig administrative Daten (Name, Geburtsdatum, Adresse), aber durch die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) kann er mit Ihrer Zustimmung auch medizinische Informationen einsehen, wie Diagnosen, Medikationspläne, Arztbriefe und Laborergebnisse, was eine umfassendere Behandlung ermöglicht, aber immer Ihre ausdrückliche Freigabe erfordert.