Kann man Geschäftsessen steuerlich absetzen?

Gefragt von: Klaus Wieland
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Das Gute: Geschäftsessen sind steuerlich absetzbar, da sie zu den Betriebsausgaben zählen. Alles, was Sie dafür in der Buchhaltung benötigen, ist ein Bewirtungsbeleg.

Was kann man als Geschäftsessen steuerlich absetzen?

Diese Kosten gehören zum Geschäftsessen:
  • Rechnung für Speisen und Getränke: hierzu zählen auch Bier, Wein oder Schnaps.
  • Trinkgeld.
  • Garderobengebühr.
  • Die Zigarrenrunde nach dem Essen.
  • Unterhaltungskosten.

Wie viel kann man beim Geschäftsessen absetzen?

Das klassische Geschäftsessen mit Businesspartnern ist nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG beschränkt als Betriebsausgabe abzugsfähig. Ausgaben für Essen und Getränke in Restaurants sind mit 70 % als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar (geschäftliche Aufwendungen).

Wann sind Bewirtungskosten steuerlich absetzbar?

Bewirtungskosten sind als Werbungskosten absetzbar, wenn sie beruflich veranlasst sind. Hingegen werden Bewirtungen aus Anlass persönlicher Ereignisse, wie Geburtstag, Hochzeit u. Ä., bisher nicht steuerlich anerkannt, weil diese der persönlichen Repräsentation dienen und damit privat veranlasst sind.

Welche Bewirtungskosten sind voll abzugsfähig?

Aufwendungen für die ausschließliche Bewirtung von Arbeitnehmern, z.B. bei Betriebsfesten, können voll abgezogen werden, da eine solche Bewirtung in der Regel nicht geschäftlich, sondern allgemein betrieblich veranlasst ist. Hier gilt seit 2015 ein lohnsteuerfreier Freibetrag von 110 EUR pro teilnehmenden Arbeitnehmer.

Geschäftsessen von der Steuer absetzen: Was muss ich beachten?

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Welche bewirtungsaufwendungen sind nicht abziehbar?

Das Wichtigste in Kürze. Betrieblich veranlasste Bewirtungsaufwendungen können Sie zu 70% als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Privat veranlasste Betriebsaufwendungen sind nicht abzugsfähig. Bei der Bewirtung von Arbeitnehmern ist der Anlass der Bewirtung ausschlaggebend für die Abzugsfähigkeit.

Was zählt alles unter Bewirtung?

Bewirtungskosten sind nach dem Einkommenssteuergesetz (Estg) alle Kosten für Speisen, Getränke, Trinkgelder, Garderobengebühren, Tabakwaren und Unterhaltungskosten, die bei einer Bewirtung anfallen. Sie können in der Einkommenssteuer als Betriebsausgaben oder Werbekosten abgesetzt werden.

Was kann ich als selbständiger steuerlich absetzen?

Neben diesen zentralen Kosten kann man als Selbstständiger noch eine ganze Reihe weiterer Positionen von der Steuer absetzen, darunter:
  • Kosten für Webseiten oder Logo-Erstellung.
  • Spenden, Geschenke, Zuwendungen & Provisionen.
  • Werbungskosten.
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Rentenversicherung & Altersvorsorge.

Wie hoch darf ein Bewirtungsbeleg sein?

Bei einem Beleg über 150 Euro (inklusive Umsatzsteuer) muss vom Restaurant aus der Name bzw. das Unternehmen des Bewirtenden auf den Bewirtungsbeleg geschrieben werden – unter 150 Euro ist dies nicht erforderlich. Notfalls muss der Bewirtende nachhaken, damit der Betreiber des Restaurants dies nicht vergisst.

Wer kann Bewirtungskosten absetzen?

Ein Unternehmer oder eine Unternehmerin, der bzw. die Geschäftspartner/innen oder Mitarbeiter/innen zu Essen und Getränken einlädt, kann diese Ausgaben in der Steuererklärung angeben. Für Selbstständige zählen Bewirtungskosten zu den Betriebsausgaben – also Ausgaben, die für den Betrieb nötig sind.

Welche Rechnung für Geschäftsessen?

Der Beleg muss vom Gastwirt maschinell erstellt sein. Eine händische Rechnung ist also nicht zulässig. Der Beleg muss Ort und Datum der Bewirtung, Name und Anschrift des Lokals enthalten. Die verzehrten Speisen und Getränke müssen genau aufgeschlüsselt und bezeichnet sein.

Unter Was bucht man Geschäftsessen?

Wie buche ich die Bewirtungskosten? Bewirtungskosten werden wie folgt gebucht: 70 Prozent des Nettoaufwands werden als Betriebsausgaben gebucht. Die restlichen 30 Prozent des Nettoaufwands werden auf steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gebucht.

Welchen Beleg für Geschäftsessen?

Wichtig für die Absetzbarkeit von Geschäftsessen ist neben dem Bewirtungsbeleg auch die Restaurantrechnung. Sie muss allen üblichen Anforderungen an eine Rechnung genügen. Dazu gehört auch, dass bei Beträgen über 150 Euro der Name des Rechnungsempfängers vorhanden ist.

Was muss alles auf einem Bewirtungsbeleg stehen?

Anlass der Bewirtung. Alle Teilnehmer der Bewirtung (mit Angabe der Firmenzugehörigkeit) einschließlich der eigenen Person. Trinkgeld, das ebenfalls absetzbar ist und vom Kellner beziehungsweise Restaurant entweder abzuzeichnen oder selbst anzugeben ist. Eigene Unterschrift.

Was tun wenn man keinen Bewirtungsbeleg hat?

Sollten Sie den Bewirtungsbeleg doch einmal vergessen haben, können Sie einen (digitalen) Eigenbeleg erstellen, der dann in der Buchhaltung mit der vorliegenden Bewirtungsrechnung abgeglichen werden kann.

Was bringt ein Bewirtungsbeleg?

Der Bewirtungsbeleg hält fest, welche Lebensmittel verzehrt wurden und wie viel diese gekostet haben. Doch nicht nur das: Auch Angaben zum Hintergrund des Geschäftsessens müssen ersichtlich sein. 70 % des Rechnungsbetrags inklusive der Umsatzsteuer können dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden.

Welche Pauschalen kann ich als Selbstständiger absetzen?

Die wichtigsten Pauschalen für Selbstständige:
  • Pendlerpauschale.
  • Verpflegungspauschale.
  • Pauschale für Werbungskosten.
  • Homeoffice-Pauschale.
  • Umzugskostenpauschale.
  • Sparerpauschbetrag.
  • Pflegepauschbetrag.
  • Behindertenpauschbetrag.

Was kann man alles ohne Nachweis von der Steuer absetzen?

Das Beschaffen von Arbeitsmitteln, wozu Büromaterialien, Berufskleidung, Computer, Bücher, Werkzeug und sogar Möbel zählen, kann man mit 110 Euro im Jahr pauschal in der Steuerklärung angeben. Auch Bewerbungen sind inbegriffen. Pro verschickter Mappe können dabei 8,50 Euro angesetzt werden.

Wie kann ich als Selbstständiger Steuern sparen?

Selbstständige: 11 Tipps, wie Sie Steuern sparen
  1. Stellen Sie einen Antrag auf Istversteuerung.
  2. Nutzen Sie den Investitionsabzugsbetrag (IAB)
  3. Steuertipp: Als Selbstständiger die Altersvorsorge anrechnen lassen.
  4. Auch Freiberufler haben Betriebsausgaben.
  5. Geringwertige Wirtschaftsgüter & Investitionen abschreiben.

Was ist eine geschäftliche Bewirtung?

Alles, was keine betriebliche Bewirtung ist, wird als geschäftliche Bewirtung eingestuft. Die geschäftlichen Bewirtungen umfassen im Wesentlichen die Bewirtungen zur Pflege und Anbahnung von Geschäftsbeziehungen (BFH Urteil vom 18.09.2007 - I R 75/06).

Ist Trinkgeld bei Bewirtung abzugsfähig?

Betriebliche, also interne Bewirtungskosten sind zu 100 % steuerlich abzugsfähig. Das schließt auch Trinkgelder mit ein. Geschäftliche, also externe Bewirtungskosten, sind zu 70 % abzugsfähig, sofern die Kosten angemessen und der Bewirtungsbeleg korrekt ausgefüllt sind. Das schließt auch Trinkgelder mit ein.

Was ist eine geschäftlich veranlasste Bewirtung?

Eine geschäftlich veranlasste Bewirtung besteht bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden. Zu den Geschäftsfreunden zählen Personen, mit denen Ihr Unternehmen Geschäftsbeziehungen eingehen möchte oder bereits geschäftlich zusammenarbeitet.

Was kann man auf Bewirtungsbelege schreiben?

Diese Angaben gehören in einen Bewirtungsbeleg:
  • Name und Anschrift der Gaststätte oder des Restaurants.
  • Name des Gastgebers ab einem Betrag von 250 Euro brutto.
  • Name und Unternehmenszugehörigkeit ALLER bewirteten Personen.
  • Anlass der Bewirtung.
  • Höhe der Aufwendungen inklusive Trinkgeld.
  • Unterschrift des Gastgebers.

Wie bucht man Essen für Mitarbeiter?

Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, sind Aufmerksamkeiten, die nicht zum Arbeitslohn gehören. Diese Kosten bucht der Unternehmer auf das Konto "Aufmerksamkeiten" 4653 (SKR 03) bzw. 6643 (SKR 04).

Kann man alkoholische Getränke von der Steuer absetzen?

Hierbei handelt es sich nicht um zu kürzende Bewirtungskosten. Alkoholische Getränke fallen nach Auffassung des FG aber nicht unter den Bereich der geringfügigen Höflichkeiten, sondern sind als Aufwendungen zur Bewirtung anzusetzen und unterliegen damit auch dem Abzugsrahmen.