Kann man in den Urlaub fahren wenn man Krankengeld bezieht?

Gefragt von: Vinzenz Schulze
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Ja, Urlaub während des Krankengeldbezugs ist möglich, aber mit Regeln: Innerhalb Deutschlands sind Reisen meist unproblematisch, solange der Arzt zustimmt und Sie erreichbar bleiben, aber eine Abstimmung mit der Krankenkasse ist ratsam. Im EU-Ausland ist die Zahlung ebenfalls möglich, bedarf aber unbedingt vorheriger Genehmigung der Krankenkasse, da sonst das Krankengeld gekürzt wird; das Bundessozialgericht bestätigt dies. Außerhalb der EU ruht der Anspruch in der Regel.

Kann man trotz Krankengeld in den Urlaub fahren?

Ja, wer Krankengeld bezieht, darf währenddessen in den Urlaub fahren und erhält weiter die Zahlungen. Dies gilt auch, wenn der Urlaub im Ausland stattfindet, solange die Betroffenen in der EU bleiben.

Was passiert, wenn man im Krankenstand ins Ausland fährt?

Urlaub trotz Krankenstand - welche Konsequenzen drohen? Entscheidet man sich dazu, das Risiko einzugehen und trotz Krankenstand und fehlender ärztlicher Erlaubnis während des Krankenstands eine Urlaubsreise anzutreten, kann das mit einer Entlassung enden.

Was passiert, wenn man der Krankenkasse während Krankengeld keinen Auslandsaufenthalt meldet?

Urlaub während Krankschreibung: Reise ohne Zustimmung

Es ist jedoch sehr riskant, auf eine Genehmigung zu verzichten. Erlangen die Krankenkassen Kenntnis von einem nicht im Vorfeld genehmigten Auslandsaufenthalt, wird mindestens für diesen Zeitraum kein Krankengeld gezahlt.

Wie stelle ich einen Antrag bei der Krankenkasse auf Urlaub?

Dazu ist ein formloser Antrag mit allen Reisedaten ( Reisedauer, Orte, Art der Reise ) beim Leistungsträger, also der zuständigen Krankenkasse zu stellen. Bei Reisen innerhalb der EU ist dei Krankenkasse verpflichtet zuzustimmen, wenn keine medizinischen oder sonstige Gründe dagegen sprechen.

Krankgeschrieben - Darf ich trotzdem in den Urlaub fahren? | Rechtsanwältin Nicole Mutschke

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Habe ich trotz Krankengeld Anspruch auf Urlaub?

Ja, Ihr gesetzlicher Urlaubsanspruch bleibt auch bei langem Krankengeldbezug bestehen und wird nicht gekürzt; Sie können den Urlaub später nehmen, aber Sie können ihn nicht während der Krankschreibung nehmen und müssen ihn rechtzeitig geltend machen, wobei der Arbeitgeber Sie auf den drohenden Verfall hinweisen muss. Der Anspruch entsteht durch das Arbeitsverhältnis selbst und nicht durch Arbeitsleistung. 

Ist es erlaubt, während der Krankschreibung in Urlaub zu fahren?

Ja, eine Reise während der Krankschreibung ist grundsätzlich erlaubt, wenn sie der Genesung dient und diese nicht gefährdet – z.B. eine Wellness-Reise bei Stress, aber kein Langstreckenflug bei Rückenproblemen. Wichtig ist die vorherige Rücksprache mit dem Arzt, um die Reise gesundheitlich abzusichern, und bei längerem Krankengeldbezug die Einholung einer Genehmigung der Krankenkasse, besonders bei Reisen ins Ausland. Eine solche Reise kann arbeitsrechtliche Konsequenzen vermeiden, wenn sie die Genesung fördert und Sie sich an die Regeln halten. 

Wird Krankengeld durch Urlaub unterbrochen?

Nein, Urlaub unterbricht den Anspruch auf Krankengeld nicht, solange Sie krankgeschrieben sind, aber während des Krankengeldbezugs Urlaub machen wollen (z. B. eine Reise), wird der Krankengeldanspruch unterbrochen, wenn Sie die Krankenkasse nicht vorher um Erlaubnis fragen – besonders im Ausland. Grundsätzlich ruht der Anspruch im Ausland; nur mit Zustimmung der Krankenkasse läuft das Krankengeld weiter, da die Arbeitsunfähigkeit im Ausland schwerer zu prüfen ist. Die Reise muss außerdem der Genesung dienen und darf diese nicht beeinträchtigen.
 

Ist es erlaubt, trotz Krankschreibung in den Urlaub zu fahren?

Seid ihr wiederum krankgeschrieben und der Urlaub schadet eurem Heilungsprozess (z.B. Skiurlaub trotz Grippe), dann droht eine Kündigung. Das Gleiche gilt auch, wenn ihr eine Krankheit vortäuscht, um in den Urlaub zu fahren. Das zählt unter Betrug und ihr könnt dafür fristlos gekündigt werden.

Kann ich in die Ferien, wenn ich krankgeschrieben bin?

Grundsätzlich sei es erlaubt, krankgeschrieben in die Ferien zu verreisen, sagt Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich, zu Travelnews.

Was ist verboten, wenn man krankgeschrieben ist?

Wenn Sie krankgeschrieben sind, dürfen Sie nichts tun, was Ihre Genesung verzögert, aber auch keine strikte Bettruhe halten, wenn der Arzt sie nicht verordnet hat; erlaubt sind meist Spaziergänge, Einkäufe und leichte Aktivitäten, verboten sind hingegen alles, was die Krankheit verschlimmert, wie z.B. Nächte durchfeiern, Leistungssport bei grippalen Infekten, übermäßiger Alkoholkonsum oder Reisen, die der Erholung widersprechen (z.B. Partyurlaub), da dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann. 

Kann man aus dem Krankenstand direkt in den Urlaub?

Sind Sie krankgeschrieben, dürfen Sie nicht in den Urlaub fahren. Ist Ihre Krankschreibung aber genau dann zu Ende, wenn Ihr Urlaub anfängt, haben Sie rein rechtlich keine Probleme.

Ist es erlaubt, trotz Arbeitsunfähigkeit in Urlaub zu fahren?

Bei einem Arbeitsunfall sind Urlaub und Arbeitszeit getrennt zu betrachten: Grundsätzlich dürfen Sie während einer Krankschreibung Urlaub machen, solange die Reise der Genesung dient und nicht schadet (ärztliche Absprache wichtig), aber ein Arbeitsunfall selbst führt zur Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und ggf. Verletztengeld der Berufsgenossenschaft (BG), wobei der Urlaubstag bei einem Unfalltag nicht als Urlaubstag zählt, aber Sie müssen sich auch im Urlaub krankschreiben lassen, um Urlaubstage zurückzubekommen. 

Kann die Krankenkasse mir Urlaub verbieten?

Wer als Arbeitnehmer:in länger krank ist, bekommt in der Regel nach 6 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse statt Geld vom Arbeitgeber. Dann gibt es zwar bestimmte Auflagen, aber einen Urlaub im EU-Ausland darf die Krankenkasse auf Antrag nicht einfach verbieten. So urteilte das Bundessozialgericht.

Ist ein Auslandsaufenthalt während der Krankschreibung erlaubt?

Ja, Reisen im Ausland während einer Krankschreibung sind prinzipiell erlaubt, solange die Genesung nicht gefährdet wird, aber bei längerfristiger Krankheit mit Krankengeldbezug ist eine vorherige Genehmigung der Krankenkasse Pflicht und bei Reisen außerhalb der EU kann das Krankengeld entfallen, daher ist eine Absprache mit Arzt und Krankenkasse sowie ggf. Arbeitgeber essenziell, um arbeitsrechtliche und finanzielle Probleme zu vermeiden.
 

Wann darf die Krankenkasse Krankengeld verweigern?

Die Krankenkasse darf Krankengeld verweigern oder einstellen, wenn formale Fehler (z.B. verspätete AU-Meldung) vorliegen, der Anspruch durch den MDK (Medizinischer Dienst) entfällt, weil keine Arbeitsunfähigkeit mehr besteht, oder wenn vorrangige Sozialleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) bezogen werden; auch fehlende Mitwirkung (z.B. Ablehnung einer Reha-Maßnahme) oder Beitragsrückstände können Gründe sein, wobei viele Ablehnungen angefochten werden können, da die Kasse eine umfassende Prüfung durchführen muss.
 

Wie weit darf man fahren, wenn man krankgeschrieben ist?

Wenn Sie krankgeschrieben sind, dürfen Sie so weit wegfahren, wie es Ihre Genesung erlaubt – es gibt keine starre Entfernungsgrenze, aber die Reise darf Ihre Heilung nicht verzögern oder gefährden, sonst drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen. Kurze Ausflüge sind oft unproblematisch, aber Fernreisen oder Aktivitäten, die der Krankheit widersprechen (z.B. Skiurlaub mit Grippe), sind riskant. Bei längeren Reisen oder Reisen ins EU-Ausland, wenn Sie bereits Krankengeld beziehen, ist eine Absprache mit dem Arzt und ggf. der Krankenkasse ratsam.
 

Ist Urlaub während einer Krankschreibung erlaubt?

Ja, Urlaub auf Krankenschein ist erlaubt, solange die Reise die Genesung fördert und nicht behindert – z.B. eine Reise ans Meer bei Bronchitis oder zu den Eltern zur Pflege. Wichtig ist die Rücksprache mit dem Arzt und bei Auslandsreisen die Genehmigung der Krankenkasse, besonders bei Krankengeldbezug, um arbeitsrechtliche Konsequenzen (z.B. Kündigung) oder Kürzung der Leistungen zu vermeiden. 

Wer zahlt bei Unfall trotz Krankschreibung?

Der Arbeitgeber ist während einer Krankschreibung für die Lohnfortzahlung verantwortlich. Ab der siebten Woche bekommst du Verletztengeld, das von der Krankenkasse ausgezahlt wird.

Kann ich in den Urlaub fahren, wenn ich Krankengeld beziehe?

Ja, Urlaub während des Krankengeldbezugs ist möglich, aber mit Regeln: Innerhalb Deutschlands sind Reisen meist unproblematisch, solange der Arzt zustimmt und Sie erreichbar bleiben, aber eine Abstimmung mit der Krankenkasse ist ratsam. Im EU-Ausland ist die Zahlung ebenfalls möglich, bedarf aber unbedingt vorheriger Genehmigung der Krankenkasse, da sonst das Krankengeld gekürzt wird; das Bundessozialgericht bestätigt dies. Außerhalb der EU ruht der Anspruch in der Regel. 

Wie wirkt sich 1 Jahr Krankengeld auf die Rente aus?

Ein Jahr Krankengeld wirkt sich rentenmindernd aus, da auf Basis des geringeren Krankengeldbetrags (ca. 80% des Brutto-Einkommens) weniger Rentenbeiträge gezahlt werden, was zu weniger Entgeltpunkten führt, aber die Wartezeiten für die Rente nicht negativ beeinflusst; es ist finanziell ein Nachteil im Vergleich zu einem Jahr voller Erwerbstätigkeit, aber keine kompletten Nachteile. Die Minderung ist spürbar, aber nicht dramatisch, und bei späterem Rentenbeginn wird die Zeit mit Krankengeld durch die gezahlten Pflichtbeiträge aufgewertet. 

Was passiert, wenn man krankgeschrieben ist und in Urlaub fährt?

Wenn Sie Urlaub in einem EU-Land machen möchten, während Sie krankgeschrieben sind, müssen Sie dies weder Ihrem Arbeitgeber noch Ihrer Krankenkasse melden. Das Krankengeld bekommen Sie auch im Urlaub weiterhin, denn in der Europäischen Union gilt der sogenannte Geldleistungsexport.

Ist es erlaubt, während der Krankschreibung in den Urlaub zu fahren?

Ja, man darf trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren, solange die Reise der Genesung dient und diese nicht gefährdet wird; bei längerem Bezug von Krankengeld (über sechs Wochen) muss die Krankenkasse vorab informiert und ggf. genehmigt werden. Wichtig ist, dass das Reiseziel die Heilung fördert, z. B. durch Erholung (Kur), ansonsten drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen (Abmahnung, Kündigung) und die Krankenkasse kann die Zahlungen kürzen. 

Was darf man nicht tun, wenn man krankgeschrieben ist?

Wenn Sie krankgeschrieben sind, dürfen Sie nichts tun, was Ihre Genesung verzögert, aber auch keine strikte Bettruhe halten, wenn der Arzt sie nicht verordnet hat; erlaubt sind meist Spaziergänge, Einkäufe und leichte Aktivitäten, verboten sind hingegen alles, was die Krankheit verschlimmert, wie z.B. Nächte durchfeiern, Leistungssport bei grippalen Infekten, übermäßiger Alkoholkonsum oder Reisen, die der Erholung widersprechen (z.B. Partyurlaub), da dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann. 

Ist es erlaubt, statt einer Krankschreibung Urlaub zu nehmen?

Nein, Urlaub statt Krankschreibung ist grundsätzlich nicht erlaubt, da Urlaub der Erholung dient, während eine Krankschreibung die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt und der Heilung dient; nimmt man statt einer Krankmeldung Urlaub, darf der Arbeitgeber diesen nicht genehmigen, wenn er weiß, dass Sie eigentlich krank sind, da dies gegen seine Fürsorgepflicht verstößt und Sie riskieren, dass die Urlaubstage nicht als Erholung zählen und Sie im schlimmsten Fall arbeitsrechtliche Konsequenzen tragen. Es ist wichtig, bei Krankheit eine Krankschreibung einzuholen, um den Erholungszweck nicht zu gefährden, auch wenn ein nahtloser Übergang von Krankheit zu genehmigtem Urlaub möglich ist, wenn dies ordnungsgemäß beantragt wurde, aber die Krankschreibung hat immer Vorrang.