Kann man von der gesetzlichen Krankenkasse abgelehnt werden?
Gefragt von: Frau Juliane Springer B.Sc.sternezahl: 4.2/5 (30 sternebewertungen)
Nein, eine gesetzliche Krankenkasse darf niemanden ablehnen (Kontrahierungszwang), unabhängig von Alter, Gesundheitszustand, Einkommen oder Vorerkrankungen, solange die allgemeinen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind; sie hat eine Aufnahmepflicht. Ausnahmen bestehen nur, wenn jemand die versicherungsrechtlichen Bedingungen (z.B. Vorversicherungszeiten) nicht erfüllt oder nicht zum berechtigten Personenkreis einer bestimmten Kasse (z.B. Betriebskrankenkasse) gehört.
Kann eine gesetzliche Krankenkasse mich ablehnen?
Nein, grundsätzlich dürfen gesetzliche Krankenkassen niemanden ablehnen, da sie dem sogenannten "Kontrahierungszwang" unterliegen; das bedeutet, sie müssen jeden aufnehmen, der die grundlegenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand, wobei Ausnahmen bestehen, wenn jemand nicht zum berechtigten Personenkreis gehört oder bestimmte Vorversicherungszeiten fehlen, insbesondere bei speziellen Kassen wie manchen Betriebskrankenkassen.
Kann man von der Krankenkasse abgelehnt werden?
Nein, eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) darf dich grundsätzlich nicht ablehnen, da sie einen sogenannten „Kontrahierungszwang“ hat und jede versicherungspflichtige Person aufnehmen muss – egal wie krank oder gesund du bist. Ablehnungen sind nur bei speziellen Voraussetzungen möglich, z. B. wenn du nicht in den Personenkreis der Kasse (z.B. Betriebskrankenkasse für bestimmte Berufsgruppen) gehörst oder Vorversicherungszeiten fehlen. In der Privaten Krankenversicherung (PKV) hingegen können Vorerkrankungen, laufende Therapien oder schlechte Bonität zu Ablehnungen oder Risikozuschlägen führen.
Wann fliegt man aus der gesetzlichen Krankenkasse?
Man fliegt aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), wenn das regelmäßige Brutto-Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt (2025: 73.800 €/Jahr, 2026: 77.400 €) und man sich für die private Krankenversicherung (PKV) oder freiwillige GKV entscheidet, wobei ältere Arbeitnehmer über 55 Jahre oft nicht mehr zurück können, wenn sie die Grenze unterschreiten. Auch Selbstständige, Studenten oder Beamte können sich freiwillig gesetzlich versichern, aber der häufigste „Rauswurf“ erfolgt durch Überschreiten der JAEG bei Angestellten.
Wann kann die Krankenkasse Leistungen verweigern?
Übersteigen beantragte Leistungen ein Maß des medizinisch Notwendigen, kann die Krankenkasse eine Kostenübernahme verweigern und z. B. die Reha ablehnen. Dann muss der Versicherte die Kosten selbst tragen.
Kann man von der gesetzlichen Krankenversicherung abgelehnt werden?
Was tun, wenn die Krankenkasse ablehnt?
Bei einer Ablehnung können Versicherte Widerspruch einlegen. Dafür haben sie einen Monat Zeit. Stichtag ist der Tag, an dem das Schreiben der Kasse eingegangen ist. Der Widerspruch muss immer schriftlich eingelegt werden.
Kann die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnen?
Wenn Krankenkassen Zuschussanträge oder die Übernahme von Leistungen ablehnen, haben Patientinnen und Patienten das Recht auf ein Widerspruchsverfahren. Nicht immer weisen Krankenkassen die Betroffenen auf dieses Recht hin. In Einzelfällen werden sie sogar wiederholt zur Rücknahme des Widerspruchs gedrängt.
Kann man aus der gesetzlichen Krankenkasse rausgeworfen werden?
Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse kann mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.
Kann man aus der Krankenkasse geschmissen werden?
Nein, eine Krankenkasse kann dich grundsätzlich nicht einfach so kündigen, es herrscht Versicherungspflicht, aber sie kann unter bestimmten Umständen eine außerordentliche Kündigung aussprechen (z. B. bei arglistiger Täuschung oder schweren Pflichtverletzungen), und bei gesetzlichen Kassen kann ein Wechsel erzwungen werden, wenn die Mitgliedschaft endet (z. B. durch Jobverlust). Bei privater Krankenversicherung (PKV) gibt es zwar einen Kündigungsschutz, aber bei groben Verstößen (wie Gesundheitsangaben) ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wobei du dann meist in einen Basistarif wechseln musst.
Was kostet eine gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen?
Eine gesetzliche Krankenversicherung ohne Einkommen kostet einen Mindestbeitrag, der 2025 bei etwa 175 bis 220 Euro monatlich liegt (inkl. Pflegeversicherung), da er auf einer fiktiven Mindestbemessungsgrundlage berechnet wird (ca. 1.248,33 € Einkommen) und je nach Krankenkasse und Anspruch auf Krankengeld variiert. Wer kein Einkommen hat, zahlt diesen Mindestbeitrag, da er unabhängig von tatsächlichen, geringeren Einnahmen gilt.
Was tun, wenn mich keine Krankenkasse nimmt?
Wo bekomme ich Unterstützung? Wenn Sie in Deutschland leben und keine Krankenver- sicherung haben oder Ihr Versicherungsstatus unklar ist, können Sie sich an eine Clearingstelle für Krankenversiche- rung wenden. Dort erhalten Sie kostenlos Unterstützung, um einen individuellen Weg in die Krankenversicherung zu finden.
Welche Vorerkrankungen sind in der Krankenversicherung abgedeckt?
Laut IRDAI gilt eine Erkrankung als Vorerkrankung, wenn sie innerhalb der letzten 48 Monate vor Abschluss einer Krankenversicherung diagnostiziert wurde. Zu den häufigsten Vorerkrankungen zählen Bluthochdruck, Diabetes, Asthma, Schilddrüsenerkrankungen, Arthritis, Herzerkrankungen und Nierenerkrankungen .
Wer hilft mir, wenn die Krankenkasse nicht zahlt?
Kostenlose Hilfe gibt es bei der UPD, bei Sozialverbänden oder über eine Rechtsschutzversicherung. Der Weg führt meist über Widerspruch, dann ggf. zum Widerspruchsausschuss und Sozialgericht.
Was kann ich tun, wenn meine Krankenkasse meinen Antrag abgelehnt hat?
Wird ein Antrag bei der Krankenkasse abgelehnt, besteht zunächst kein Grund zur Sorge. Oft kann Widerspruch eingelegt werden. Ihre gesetzliche Krankenkasse hat einen Antrag auf eine bestimmte Leistung abgelehnt und Sie wollen das nicht akzeptieren? Sie können gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen.
Kann man von der Krankenkasse ausgeschlossen werden?
Nein, eine Krankenkasse kann dich grundsätzlich nicht einfach so kündigen, es herrscht Versicherungspflicht, aber sie kann unter bestimmten Umständen eine außerordentliche Kündigung aussprechen (z. B. bei arglistiger Täuschung oder schweren Pflichtverletzungen), und bei gesetzlichen Kassen kann ein Wechsel erzwungen werden, wenn die Mitgliedschaft endet (z. B. durch Jobverlust). Bei privater Krankenversicherung (PKV) gibt es zwar einen Kündigungsschutz, aber bei groben Verstößen (wie Gesundheitsangaben) ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wobei du dann meist in einen Basistarif wechseln musst.
Wann darf eine gesetzliche Krankenkasse kündigen?
Wann kann ich meine Krankenkasse kündigen? Bei der gesetzlichen Krankenversicherung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Dabei ist ein Mindestbindungszeitraum von 12 Monaten zu beachten. Bei einer Beitragserhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Kann eine gesetzliche Krankenkasse dich ablehnen?
In der gesetzlichen Krankenkasse gibt es einen Kontrahierungszwang, was bedeutet, dass dich keine Krankenkasse zum Beispiel aufgrund deines Gesundheitszustands ablehnen darf.
Kann eine gesetzliche Krankenkasse die Aufnahme verweigern?
Nein, eine gesetzliche Krankenkasse darf niemanden ablehnen (Kontrahierungszwang), unabhängig von Alter, Gesundheitszustand, Einkommen oder Vorerkrankungen, solange die allgemeinen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind; sie hat eine Aufnahmepflicht. Ausnahmen bestehen nur, wenn jemand die versicherungsrechtlichen Bedingungen (z.B. Vorversicherungszeiten) nicht erfüllt oder nicht zum berechtigten Personenkreis einer bestimmten Kasse (z.B. Betriebskrankenkasse) gehört.
Kann man aus der gesetzlichen Krankenkasse rausfliegen?
Ja, man kann aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) "rausfliegen", aber meistens nur, wenn man in die private Krankenversicherung (PKV) wechselt oder die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung entfallen (z.B. bei Auswanderung, Jobverlust ohne Anschlussversicherung), wobei eine Kündigung der freiwilligen Mitgliedschaft nur mit Nachweis einer anderen Absicherung möglich ist. Wer Schulden hat, wird nicht rausgeworfen, verliert aber Leistungsansprüche und muss mit Mahnungen rechnen, während die Krankenkasse Mahnungen verschickt, aber nicht kündigen kann.
Wann fällt die gesetzliche Krankenversicherung weg?
Seit 2013 wurde diese Entgeltgrenze um über 48 Prozent erhöht: von 52.200 Euro auf 77.400 Euro ab 2026. Anders gerechnet: Ab dem kommenden Jahr muss ein Arbeitnehmer 2.100 Euro mehr im Monat verdienen als im Jahr 2013, um in die Private Krankenversicherung wechseln zu können.
Was kann ich tun, wenn meine Krankenkasse ruht?
Wenn Ihre Krankenkasse ruht, weil Sie Beiträge nicht zahlen, müssen Sie sofort aktiv werden: Nehmen Sie Kontakt zur Kasse auf, um eine Ratenzahlung, Stundung oder einen Vergleich auszuhandeln, da die Kasse Leistungen kürzt oder einstellt (außer Notfälle). Suchen Sie sich Hilfe bei einer Schuldnerberatung oder Verbraucherzentrale, um einen Plan zu erstellen, da auch bei Schulden die Versicherungspflicht bleibt und die Beiträge weiterlaufen.
Welche Krankenkasse ist in Deutschland die beste?
Die beste Krankenkasse in Deutschland ist laut verschiedenen Tests häufig die Techniker Krankenkasse (TK), die durch hervorragende digitale Angebote, Service und Zusatzleistungen überzeugt. Auch die HEK (Hanseatische Krankenkasse) und die HKK werden oft als bundesweit gute Optionen genannt, während regionale Kassen wie die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und die Bergische Krankenkasse in ihren Gebieten punkten. Die Wahl hängt aber von persönlichen Bedürfnissen ab, da manche Kassen bei Zusatzbeiträgen (z.B. BKK Firmus, HKK) oder speziellen Leistungen (z.B. alternative Medizin) besser abschneiden können.
Kann die Krankenkasse eine Behandlung ablehnen?
Gemäß Bundesmantelvertrag für Ärztinnen und Ärzte darf der Vertragsarzt die Behandlung eines Versicherten nur in begründeten Fällen ablehnen, zum Beispiel bei Überlastung der Praxis. Keinesfalls aber, weil der Patient eine kostenpflichtige Voruntersuchung oder (Weiter-)Behandlung ablehnt.
Was ist, wenn die Kostenübernahme von der Krankenkasse nicht übernommen wird?
Gut zu wissen: Verweigert die gesetzliche Krankenkasse die Kostenübernahme, haben Patienten einen Monat Zeit für ihren Widerspruch. Wird auch dieser abgelehnt, bleibt noch einmal ein Monat Zeit, um Klage beim Sozialgericht einzureichen.
Kann die Krankenkasse freiwillig Versicherte ablehnen?
Gesetzliche Krankenkassen dürfen den Antrag auf eine freiwillige Versicherung nicht ablehnen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ablehnen können sie aber natürlich Anträge von Personen, welche keinen Anspruch auf eine gesetzliche Krankenversicherung haben.