Können Anwaltskosten vom Pflichtteil abgezogen werden?
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Ja, Anwaltskosten können unter bestimmten Umständen vom Nachlass abgezogen werden, was den Pflichtteil mindert (z.B. Kosten für Nachlassverzeichnis), aber Kosten, die der Pflichtteilsberechtigte selbst zur Durchsetzung seines Anspruchs hat (z.B. Mahnung), werden meist erst bei Verzug des Erben erstattet, nicht direkt vom Nachlass abgezogen, da sie dem Verzugsschaden zuzuordnen sind.
Kann man Anwaltskosten vom Pflichtteil abziehen?
Kosten eines Erbscheinsverfahrens sind nur abzugsfähig, wenn es vom Pflichtteilsberechtigten ohne berechtigten Anlaß betrieben wurde. Anwaltskosten des Erben für die Pflichtteilsberechnung sind nicht abzusetzen.
Welche Kosten dürfen vom Pflichtteil abgezogen werden?
Vom Pflichtteil können alle Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers vor seinem Tod (z.B. Kredite, Rechnungen, Steuerschulden) sowie Kosten, die durch den Erbfall selbst entstehen, abgezogen werden, wie Bestattungskosten, Kosten der Nachlassverwaltung oder gerichtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erbe, um den Netto-Nachlasswert zu ermitteln, der die Basis für die Pflichtteilsberechnung darstellt. Nicht abzugsfähig sind dagegen Vermächtnisse, Erbschaftsteuer oder Auflagen.
Was reduziert den Pflichtteil?
Der Pflichtteil lässt sich nur unter strengen Voraussetzungen ganz entziehen. Allerdings gibt es verschiedenen Möglichkeiten, den Pflichtteil der eigenen Kinder wirksam zu reduzieren. Der Pflichtteil lässt sich unter anderem durch Schenkungen zu Lebzeiten, Adoption und den gewählten ehelichen Güterstand schmälern.
Wer bezahlt den Anwalt im Erbrecht?
Bei einem Erbstreit trägt in der Regel die unterliegende Partei alle Kosten, einschließlich der eigenen und der gegnerischen Anwaltskosten, wenn es zum Gerichtsprozess kommt; außergerichtlich zahlt jede Partei ihren Anwalt selbst, es sei denn, es wird eine andere Einigung erzielt. Bei Erbengemeinschaften können Kosten aus dem Nachlass gezahlt werden, wenn alle zustimmen oder der Anwalt im Gesamtinteresse handelt, aber bei getrennten Anwälten trägt jede Partei ihre eigenen Kosten. Bei Pflichtteilsansprüchen zahlt der Unterlegene (z.B. Erbe), wenn der Anspruch eingeklagt wird, sonst trägt der Berechtigte seine Kosten selbst, es sei denn, der Erbe gerät in Zahlungsverzug, dann muss er die Anwaltskosten des Berechtigten übernehmen.
Tipps vom Anwalt - Auskunftsansprüche im Erbrecht Teil 2
Wie hoch sind die Anwaltskosten bei Erbrecht?
Für eine Erstberatung ist eine Höchstgebühr von max. 190,00 € netto und für eine Mehrfachberatung eine Gebühr von max. 250,00 € netto gesetzlich festgeschrieben.
Kann ich den Pflichtteil ohne Anwalt einfordern?
Ja, Sie können den Pflichtteil grundsätzlich ohne Anwalt einfordern, indem Sie die Erben schriftlich zur Auskunft und Zahlung auffordern; dies ist aber riskant, da die Berechnung komplex ist und Erben oft nicht kooperieren, weshalb ein Anwalt (Fachanwalt für Erbrecht) für eine korrekte Berechnung und Durchsetzung der Ansprüche (Nachlassverzeichnis, Schenkungen) dringend empfohlen wird, besonders bei hohen Streitwerten über 5.000 €, wo ein Anwalt sogar Pflicht wird.
Was kann man alles vom Pflichtteil abziehen?
Vom Pflichtteil können alle Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers vor seinem Tod (z.B. Kredite, Rechnungen, Steuerschulden) sowie Kosten, die durch den Erbfall selbst entstehen, abgezogen werden, wie Bestattungskosten, Kosten der Nachlassverwaltung oder gerichtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erbe, um den Netto-Nachlasswert zu ermitteln, der die Basis für die Pflichtteilsberechnung darstellt. Nicht abzugsfähig sind dagegen Vermächtnisse, Erbschaftsteuer oder Auflagen.
Wie kann ich die Auszahlung des Pflichtteils verhindern?
Soll eine dieser Personen (oder alle) nicht Erbe werden, muss dies durch eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) angeordnet werden. Es genügt regelmäßig ein entsprechender Satz im Testament. Alternativ ist auch eine konkludente Enterbung möglich, indem man andere Personen als Erben einsetzt.
Was mindert den Pflichtteilsanspruch?
Schenkungen: die 10-jährige Abschmelzungsregelung
Wer Pflichtteilsansprüche nachhaltig verhindern möchte, sollte die 10-Jahres-Frist nach 2325 Abs. 3 BGB beachten: Denn erst, wenn 10 Jahre seit der Schenkung vergangen sind, wird sie bei der Ermittlung eines Pflichtteilsanspruchs nicht mehr berücksichtigt.
Kann ich die Beerdigungskosten von meinem Pflichtteil abziehen?
Ja, angemessene Beerdigungskosten (Bestatter, Grabmal, kirchliche Feier, Blumenschmuck) werden vom Wert des Nachlasses abgezogen, bevor der Pflichtteil berechnet wird, da sie Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 1968 BGB sind und den Nachlass mindern. Sie müssen vom Erben getragen worden sein und der Lebensstellung des Erblassers entsprechen, aber Grabpflegekosten oder Auflagen im Testament sind grundsätzlich nicht abzugsfähig, es sei denn, es besteht ein zu Lebzeiten geschlossener Grabpflegevertrag.
Sind Anwaltskosten Nachlassverbindlichkeiten?
§ 1967 BGB: Kosten der Nachlassverbindlichkeiten
Gemäß § 1967 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der/die Erbe(r) die Kosten der Nachlassverbindlichkeiten zu tragen. Hierzu zählen grundsätzlich auch Anwaltskosten, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des Erbes entstehen.
Was gehört zum Nachlass beim Pflichtteil?
Zur Erbmasse für den Pflichtteil zählen alle vererblichen Vermögenswerte (Immobilien, Bankguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Schmuck) und Schulden zum Zeitpunkt des Todes, wobei Schenkungen der letzten 10 Jahre (bei Ehegatten unbegrenzt) hinzugerechnet werden müssen (Pflichtteilsergänzung), während nicht vererbliche Forderungen (wie Gehaltsreste) und bestimmte Nutzungen nicht dazugehen; der Pflichtteil selbst ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Können Entrümpelungskosten vom Pflichtteil abgezogen werden?
3 ErbStG). Kosten für die Räumung und Entrümpelung der Wohnung des Erblassers werden dagegen als Kosten für die Verwertung des Nachlasses beurteilt und sind daher grundsätzlich nicht abzugsfähig.
Kann man Anwaltskosten im Erbrecht von der Steuer absetzen?
In der Regel keine steuerliche Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten wegen Erbstreitigkeiten als außergewöhnliche Belastung. In der Regel keine steuerliche Berücksichtigung von Rechtsanwaltskosten wegen Erbstreitigkeiten als außergewöhnliche Belastung.
Welche Kosten können den Pflichtteil mindern?
Vom Pflichtteil können alle Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers vor seinem Tod (z.B. Kredite, Rechnungen, Steuerschulden) sowie Kosten, die durch den Erbfall selbst entstehen, abgezogen werden, wie Bestattungskosten, Kosten der Nachlassverwaltung oder gerichtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erbe, um den Netto-Nachlasswert zu ermitteln, der die Basis für die Pflichtteilsberechnung darstellt. Nicht abzugsfähig sind dagegen Vermächtnisse, Erbschaftsteuer oder Auflagen.
Muss ich das Haus verkaufen, um den Pflichtteil auszahlen zu können?
Um den Pflichtteil auszuzahlen, wenn ein Haus vererbt wird, muss der Erbe nicht zwingend verkaufen; Alternativen sind die Nutzung eigener Mittel, Verkauf anderer Nachlasswerte, Aufnahme eines Kredits mit Grundschuld auf das Haus oder Ratenzahlung, aber oft ist der Verkauf die einzige Lösung, wenn Liquidität fehlt, da der Pflichtteilsanspruch ein reiner Geldanspruch ist. Wichtig ist, dass der Anspruch schnell geltend gemacht wird (Verjährung 3 Jahre), der Pflichtteilsberechtigte Auskunft verlangen kann und der Erbe die Stundung bei Härtefällen beantragen kann.
Wie hoch ist der Pflichtteil bei 200.000 €?
Der Pflichtteil bei 200.000 € Nachlass beträgt immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, was je nach Verwandtschaftsgrad variiert (z. B. 1/4 für ein Kind) und somit bei 50.000 € (1/4) liegt, wenn ein Kind enterbt wurde, aber auch höher (bis zu 100.000 €) oder niedriger ausfallen kann, wenn andere gesetzliche Erben (z.B. Ehepartner) ebenfalls an der Erbfolge beteiligt sind, die dann den großen oder kleinen Pflichtteil geltend machen können.
Wie kann ich meinen Pflichtteil gering halten?
Der Pflichtteil lässt sich per Erbvertrag auch umgehen, indem der Berechtigte auf seinen Anspruch verzichtet. Ein solcher Pflichtteilsverzicht gilt nicht nur für den Verzichtenden selbst, sondern auch für dessen Kinder und Enkelkinder. Ein Pflichtteilsverzicht muss notariell beurkundet werden.
Welche Verbindlichkeiten können bei der Berechnung des Pflichtteils abgezogen werden?
Vom Pflichtteil können alle Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers vor seinem Tod (z.B. Kredite, Rechnungen, Steuerschulden) sowie Kosten, die durch den Erbfall selbst entstehen, abgezogen werden, wie Bestattungskosten, Kosten der Nachlassverwaltung oder gerichtliche Kosten im Zusammenhang mit dem Erbe, um den Netto-Nachlasswert zu ermitteln, der die Basis für die Pflichtteilsberechnung darstellt. Nicht abzugsfähig sind dagegen Vermächtnisse, Erbschaftsteuer oder Auflagen.
Was ist, wenn ich den Pflichtteil nicht auszahlen kann?
Wenn ein Erbe den Pflichtteil nicht auszahlen kann, kann der Pflichtteilsberechtigte klagen, Zinsen fordern, eine Stundung beantragen oder eine Einigung (z.B. Ratenzahlung, Sachwerte) anstreben, wobei der Erbe bei Härtefällen eine Stundung beantragen kann, aber Sicherheiten und Zinsen zahlen muss. Ohne Einigung drohen Zwangsvollstreckung durch Pfändung oder Zwangsversteigerung, da der Pflichtteil ein durchsetzbarer Geldanspruch ist.
Welche Kosten dürfen vom Erbe abgezogen werden?
Von der Erbmasse können die Nachlassverbindlichkeiten (Schulden, Darlehen, Steuerschulden) und die Kosten der Bestattung (inkl. Grabpflege, Trauerkleidung, Todesanzeigen) abgezogen werden, was die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer mindert, ebenso wie Ansprüche des Ehepartners (Zugewinnausgleich). Auch Kosten für die Nachlassregelung (Erbschein, Notar, Anwalt bei Erbauseinandersetzung) sind abzugsfähig, nicht jedoch Vermächtnisse.
Welche Anwaltskosten fallen bei einem Pflichtteil an?
Anwaltskosten für den Pflichtteil trägt zunächst der Pflichtteilsberechtigte selbst, aber bei Verzug des Erben oder bei einer erfolgreichen Klage müssen die Erben diese Kosten erstatten (§ 286 BGB), da sie Verzugsschaden sind. Außergerichtlich zahlt jede Partei ihre Kosten, gerichtlich trägt der Verlierer die Kosten beider Seiten. Bei gerichtlichen Verfahren über 5000 € besteht Anwaltszwang, die Kosten richten sich nach dem Streitwert (Wert des Pflichtteils) nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wie schnell muss man Pflichtteile auszahlen?
Der Pflichtteilsanspruch verjährt grundsätzlich nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Erblasser verstorben ist und der Anspruchsberechtigte von seinem Anspruch erfahren hat. Es gibt jedoch eine absolute Obergrenze von 30 Jahren nach dem Erbfall, selbst wenn man später Kenntnis erlangt. Eine feste Frist für die Auszahlung gibt es nicht, aber der Anspruch muss rechtzeitig geltend gemacht werden, da der Anspruchsteller sonst seinen Anspruch verliert.
Was ist besser, Testament beim Notar oder Rechtsanwalt?
Für ein einfaches Testament ist der Notar oft ideal, da er es beurkundet und amtlich verwahrt, was im Erbfall einen Erbschein überflüssig machen kann. Bei komplexen Vermögensverhältnissen (Immobilien, Firmen, internationale Bezüge) oder steuerlichen Fragen ist die Kombination aus Fachanwalt für Erbrecht (für individuelle, strategische Beratung) und Notar (für die formelle Beurkundung) die beste Wahl, da Anwälte oft steuerliche Aspekte stärker berücksichtigen, aber nicht beurkunden dürfen.