Sind 40 Euro Mahngebühren zulässig?

Gefragt von: Stefan Kurz
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Ja, 40 Euro Mahngebühren sind in Deutschland zulässig, aber nur bei Geschäftsbeziehungen (B2B) zwischen Unternehmen, Behörden oder Freiberuflern, gemäß § 288 Abs. 5 BGB als Verzugspauschale, nicht bei Privatkunden (B2C). Bei Verbrauchern müssen Mahngebühren tatsächlich entstanden und angemessen sein (meist nur 2-5 Euro).

Wie hoch darf eine Mahngebühr maximal sein?

Mahngebühren dürfen in Deutschland die tatsächlich entstandenen Kosten des Gläubigers decken, sind aber nicht gesetzlich festgelegt; die Rechtsprechung akzeptiert oft nur ca. 2,50 € bis 5,00 € pro Mahnung, da höhere Beträge (wie 9 € bei Vodafone) oft als überhöht und unzulässig eingestuft wurden, wenn sie nicht nachgewiesen werden können. Personalkosten dürfen meist nicht eingerechnet werden, nur Portokosten und Material. Bei zu hohen Gebühren können Verbraucher widersprechen, da der Gläubiger den Aufwand beweisen muss.
 

Wann ist die 40-Euro-Mahnpauschale anwendbar?

Die 40-Euro-Mahnpauschale ist nur bei B2B-Geschäften zulässig. Voraussetzung für die Berechnung der Pauschale ist der Verzug des Schuldners. Laut 286 Abs. 3 BGB tritt der Verzug bei Geschäftskunden spätestens „30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung“ ein.

Wann sind Mahngebühren nicht zulässig?

Wann sind Mahngebühren unzulässig? Fehlende oder unwirksame Vertragsgrundlage: Mahngebühren dürfen nicht beliebig erhoben werden. Fehlt eine Vereinbarung oder eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage, sind sie nicht durchsetzbar. Erste Mahnung ohne Gebühr: Die erste Mahnung sollte grundsätzlich gebührenfrei sein.

Wann kann ich die 40-Euro-Mahnpauschale geltend machen?

Häufige Fragen zur 40-Euro-Mahnpauschale

Im Fall des Zahlungsverzugs kommen mehrere Ansprüche des Gläubigers in Betracht. Neben einem Anspruch auf Ersatz des Verzögerungsschadens, auf Zahlung von Verzugszinsen hat der Gläubiger auch Anspruch auf Zahlung einer Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB.

Welche Mahngebühr darf ich nehmen?

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Bin ich verpflichtet, Mahngebühren zu bezahlen?

Ja, grundsätzlich müssen Sie Mahngebühren bezahlen, wenn Sie mit einer Zahlung in Verzug geraten sind und die Gebühren angemessen sind. Sie sind verpflichtet, die Kosten zu decken, die dem Gläubiger durch Ihre verspätete Zahlung entstehen (Verzugsschaden), aber nur, wenn der Verzug tatsächlich eingetreten ist und die Gebühren (z.B. Porto, Arbeitsaufwand) nachvollziehbar sind. Unangemessen hohe oder pauschale Gebühren, die nicht dem tatsächlichen Aufwand entsprechen, müssen Sie nicht zahlen. 

Sind Mahngebühren bei der ersten Mahnung zulässig?

Ja, Mahngebühren können schon bei der ersten Mahnung zulässig sein, aber nur, wenn der Kunde wirklich in Zahlungsverzug gerät und die Gebühren angemessen sind, d.h., die tatsächlichen Kosten für Porto, Papier, Druck und Versand (ca. 2-3 €), nicht aber Personalkosten abdecken. Oft wird die erste Mahnung als Zahlungserinnerung gebührenfrei gehalten, aber sobald der Schuldner nach der Fälligkeit gemahnt wird und die Frist verstreicht, ist er im Verzug und die Kosten dürfen berechnet werden, sofern vereinbart oder bei Geschäftskunden (§ 288 Abs. 5 BGB).
 

Welche Mahngebühren sind pro Mahnung erlaubt?

Mahngebühren sind nicht gesetzlich pauschal festgelegt, sollten aber angemessen sein und die tatsächlichen Kosten decken; Gerichte sehen oft 2,50 € bis 4 € pro Mahnung als Obergrenze, wobei Beträge darüber hinaus (z.B. 5 € oder mehr) vom Gläubiger nachgewiesen werden müssen, da Personalkosten meist nicht erstattungsfähig sind, sondern nur Portokosten, Papier etc. Im Geschäftsverkehr (B2B) kann der Gläubiger zusätzlich eine gesetzliche Verzugspauschale von bis zu 40 € verlangen. 

Kann man Mahngebühren verweigern?

Aber im Gesetz steht nirgendwo, dass man für Mahnungen generell Gebühren verlangen kann. Das Gesetz kennt nur einen sogenannten Verzugsschaden. Der umfasst auch Kosten, um eine Forderung einzutreiben - aber eben nur, wenn sich der Schuldner tatsächlich im Verzug befindet.

Sind Mahngebühren rechtlich erlaubt?

Ja, Mahngebühren sind grundsätzlich rechtens, wenn sich ein Schuldner im Zahlungsverzug befindet, aber sie müssen angemessen sein und dürfen nur die tatsächlichen Kosten des Gläubigers decken (z. B. Porto, Material), nicht aber Personalkosten einbeziehen. Üblich und oft akzeptiert sind 2 bis 5 Euro pro Mahnung, wobei die erste Mahnung idealerweise ohne Gebühren erfolgen sollte und Verzugszinsen eine gesetzliche Alternative darstellen, die ebenfalls anfallen können.
 

Kann ich Mahngebühren einklagen?

Ja, man kann Mahngebühren einklagen, vor allem wenn sie unzulässig hoch sind oder unberechtigt erhoben wurden, aber in der Praxis kommt es oft gar nicht erst zum Prozess, weil Gläubiger bei Anfechtung zurückrudern oder man sie durch Zahlung des Grundbetrags zwingen kann, die Kosten zu beweisen, was oft zu einem gerichtlichen Verfahren führt, wenn die Gebühren überhöht sind (meist über 5 € für Privatkunden). Man muss die Gebühren aber nicht zahlen, wenn der Verzug nicht verschuldet ist (z.B. wegen Krankenhausaufenthalt) oder eine klare Berechnungsgrundlage fehlt.
 

Wie hoch dürfen Verzugskosten sein?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höhe, aber die Gebühr muss angemessen sein. Üblich sind 2 bis 5 Euro pro Mahnung, maximal der tatsächliche Aufwand. Mahngebühren dürfen erst nach Eintritt des Verzugs ( § 286 BGB ) verlangt werden. Zusätzlich können Verzugszinsen oder Inkassokosten entstehen.

Wie hoch ist der Verzugszinssatz für Entgeltforderungen?

Verzugszinsen für Entgeltforderungen sind gesetzliche Zinsen, die fällig werden, wenn eine Zahlung nicht fristgerecht erfolgt, geregelt in § 288 BGB: Für Geschäfte mit Verbrauchern (B2C) sind es 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, für Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird halbjährlich von der Bundesbank festgelegt (z. B. 1,27 % seit Juli 2025), was zu aktuellen Zinssätzen von ca. 6,27 % (B2C) oder 10,27 % (B2B) führen kann. Zusätzlich können 40 € Verzugspauschale bei B2B-Geschäften gefordert werden. 

Was kann ich tun, wenn die Mahngebühren zu hoch sind?

Wichtig: Sind die Mahngebühren zu hoch, müssen Sie diese nicht zahlen. Begleichen Sie die offene Rechnung und verlangen Sie eine Aufstellung der Kosten. Dasselbe gilt für Verzugszinsen sowie Anwalts- oder Inkassogebühren. Legen Sie Widerspruch gegen die Kosten ein.

Sind Mahngebühren bei Zahlungserinnerung zulässig?

Nein, eine Zahlungserinnerung als erste freundliche Aufforderung sollte keine Mahngebühren enthalten, da der Schuldner rechtlich noch nicht im Verzug ist. Mahngebühren (Verzugsschaden) werden erst ab der zweiten oder späteren formellen Mahnung fällig, wenn der Schuldner durch eine klare Fristsetzung in Verzug gesetzt wurde und die Zahlung weiterhin ausbleibt. 

Wann ist eine Mahnung unwirksam?

Eine Mahnung ist unwirksam, wenn sie vor Fälligkeit der Forderung verschickt wird, unklare Angaben enthält (z.B. fehlender Betrag oder Frist), die Zustellung nicht nachweisbar ist, oder bei Verträgen mit Verbrauchern die speziellen Verzugshinweise fehlen. Auch eine Mahnung, die eine unberechtigt zu hohe Forderung stellt oder eine nicht erfüllte Gegenleistung (z.B. mangelhafte Ware) des Gläubigers ignoriert, kann unwirksam sein. 

Bin ich dazu verpflichtet, Mahngebühren zu bezahlen?

Mahngebühren müssen nicht bezahlt werden, kein Verzug vorliegt, wenn sie vertraglich nicht vereinbart wurden, unangemessen hoch sind oder die Mahnung ungerechtfertigt ist (z.B. bei bereits erfolgter Zahlung). Ob du Mahngebühren zahlen musst, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (§280 BGB) geregelt.

Wie kann ich einer Mahngebühr widersprechen?

Der Antragsgegner hat nach Zustellung des Mahnbescheid zwei Wochen lang Zeit, entweder die Forderung zu begleichen oder Widerspruch einzulegen. Der Widerspruch kann schriftlich auch ohne den amtlichen Vordruck eingelegt werden.

Kann ein Privatperson Mahngebühren erheben?

Ja, als Privatperson können Sie Mahngebühren verlangen, aber nur, wenn der Schuldner in Verzug ist und die Gebühren die tatsächlichen Kosten für Mahnung (Porto, Papier) decken, nicht aber Verwaltungs- oder Personalkosten; typischerweise sind 2-3 Euro als Pauschale erlaubt, alles darüber muss der Gläubiger nachweisen, da der BGH pauschale Gebühren über 2,50 € (in bestimmten Fällen) für unzulässig erklärte. 

Wie hoch dürfen Mahngebühren maximal sein?

Mahngebühren dürfen in Deutschland die tatsächlich entstandenen Kosten des Gläubigers decken, sind aber nicht gesetzlich festgelegt; die Rechtsprechung akzeptiert oft nur ca. 2,50 € bis 5,00 € pro Mahnung, da höhere Beträge (wie 9 € bei Vodafone) oft als überhöht und unzulässig eingestuft wurden, wenn sie nicht nachgewiesen werden können. Personalkosten dürfen meist nicht eingerechnet werden, nur Portokosten und Material. Bei zu hohen Gebühren können Verbraucher widersprechen, da der Gläubiger den Aufwand beweisen muss.
 

Was passiert, wenn ich die Mahngebühr nicht bezahle?

Was passiert, wenn ich Mahngebühren nicht bezahle? Wenn Sie Mahngebühren nicht bezahlen, kann Ihr Kreditinstitut die Forderung an ein Inkassobüro weitergeben. Dieses hat die Möglichkeit, weitere Gebühren zu erheben und Ihnen eine Zahlungsaufforderung zu schicken.

Sind Mahngebühren netto oder brutto?

Auf Mahngebühren wird keine Umsatzsteuer aufgeschlagen. Wenn Sie eine Mahnung schreiben, mahnen Sie also die ursprüngliche Rechnungssumme an – wenn es sich um eine Rechnung handelt, in der Umsatzsteuer enthalten ist, besteht die Rechnungssumme aus dem Nettobetrag zuzüglich Umsatzsteuer.

Ist eine Mahngebühr von 5 Euro erlaubt?

(2) Für die Mahnung nach § 3 Abs. 3 wird eine Mahngebühr erhoben. Sie beträgt ein halbes Prozent des Mahnbetrages, mindestens jedoch 5 Euro und höchstens 150 Euro. Die Mahngebühr wird auf volle Euro aufgerundet.

Sind Mahngebühren einklagbar?

Ja, Mahngebühren sind einklagbar, aber nur, wenn sie angemessen sind und den tatsächlichen Kosten entsprechen, die dem Gläubiger entstehen. Unzulässig sind überhöhte Pauschalen oder Gebühren, die schon bei der ersten Erinnerung ohne Verzug berechnet werden. Wenn Sie zu Unrecht erhobene Gebühren nicht zahlen, kann der Gläubiger diese einklagen (lassen), aber Sie können der Forderung widersprechen und Nachweis verlangen, wie oben in den Suchergebnissen gezeigt, können Kunden bereits bezahlte, unzulässige Mahnkosten zurückfordern (bis zu drei Jahre lang), notfalls über eine Schlichtungsstelle. 

Wie hoch dürfen Mahnspesen sein?

Mahngebühren dürfen in Deutschland die tatsächlich entstandenen Kosten des Gläubigers decken, sind aber nicht gesetzlich festgelegt; die Rechtsprechung akzeptiert oft nur ca. 2,50 € bis 5,00 € pro Mahnung, da höhere Beträge (wie 9 € bei Vodafone) oft als überhöht und unzulässig eingestuft wurden, wenn sie nicht nachgewiesen werden können. Personalkosten dürfen meist nicht eingerechnet werden, nur Portokosten und Material. Bei zu hohen Gebühren können Verbraucher widersprechen, da der Gläubiger den Aufwand beweisen muss.