Wann Beitragsbemessungsgrenze 2023?

Gefragt von: Eckart Rothe-Stumpf
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Die Beitragsbemessungsgrenzen 2023 wurden zu Beginn des Jahres, also ab dem 1. Januar 2023, gültig und sind in der Sozialversicherung für verschiedene Bereiche unterschiedlich: In der Kranken- und Pflegeversicherung einheitlich 4.987,50 €/Monat (59.850 €/Jahr), während es in der Renten- und Arbeitslosenversicherung für West (inkl. Berlin) 7.300 €/Monat (87.600 €/Jahr) und für Ost (inkl. Berlin) 7.100 €/Monat (85.200 €/Jahr) waren.

Wann über Beitragsbemessungsgrenze?

Sobald Ihr Einkommen 6.150 Euro brutto im Monat übersteigt, können Sie von der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig in die private Krankenversicherung wechseln.

Ab wann bin ich 2023 freiwillig gesetzlich versichert?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie freiwillig versichert, wenn Sie ein Jahr lang regelmäßig mehr als 6.150 Euro pro Monat verdienen.

Was passiert, wenn ich die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreite?

Beschäftigte, die mit ihrem Arbeitsentgelt sowohl im Vorjahr als auch im neuen Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, sind in der Krankenversicherung versicherungsfrei. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt im Jahr 2025 in den alten und in den neuen Bundesländern 73.800 Euro.

Wann ändert sich die Beitragsbemessungsgrenze?

Sie bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt werden. Für darüberhinausgehende Beträge werden keine Beiträge fällig. 2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 8.050 Euro auf 8.450 Euro.

🎥 BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZE 2023 [TUTORIAL SOZIALVERSICHERUNG 2023]

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Was passiert, wenn ich mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdiene?

Überschreitet das Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze, steigen die Beiträge nicht weiter an, sondern bleiben konstant. Gutverdiener/innen zahlen also nur bis zu einem Höchstbetrag. 2025: Wenn Sie 8.050 Euro brutto verdienen, zahlen Sie 748,65 Euro monatlich in die Rentenkasse.

Wie hoch ist der Höchstbeitrag in der GKV ab 2026?

Der GKV-Höchstbeitrag steigt 2026 deutlich an, da die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) auf 5.812,50 € monatlich (69.750 € jährlich) und die Versicherungspflichtgrenze auf 6.450 € monatlich (77.400 € jährlich) angehoben wird und der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz auf 2,9 % steigt. Der Höchstbeitrag (inkl. Pflege) liegt damit je nach Kasse bei etwa 1.017 € bis über 1.000 € monatlich, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber je etwa die Hälfte tragen.
 

Was passiert, wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung liegt?

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung markiert den maximalen Verdienst, bis zu dem Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet werden müssen. Arbeitseinkommen, die diese Grenze übersteigen, sind insoweit beitragsfrei.

Was passiert, wenn man wieder unter die Beitragsbemessungsgrenze fällt?

Ganz einfach gesagt: Du wirst automatisch wieder pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse. Das passiert ohne Antrag und ohne Übergangsfrist – sobald dein Arbeitgeber oder die Krankenkasse feststellt, dass dein Einkommen nicht mehr reicht.

Wer prüft, ob ich über der Versicherungspflichtgrenze liege?

Ihr Arbeitgeber prüft, ob Sie mit Ihrem regelmäßigen beitragspflichtigen Arbeitsentgelt über der Versicherungspflichtgrenze im aktuellen und auch im folgenden Kalenderjahr liegen. Ist dies der Fall, werden Sie freiwillig versichert.

Bei welchem Jahresgehalt ist man nicht mehr gesetzlich krankenversichert?

Beschäftigte, deren regelmäßiges Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) von 73.800 Euro (2025) überschreitet, sind krankenversicherungsfrei. Sie können eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen.

Ist es ein Vorteil, freiwillig versichert zu sein?

Ja, als freiwillig Versicherter (GKV) hat man viele Vorteile wie keine Vorleistung bei Behandlungen, Familienmitversicherung, Beitragssätze abhängig vom Einkommen (nicht von Vorerkrankungen) und Zusatzleistungen, die über den Standard hinausgehen, was besonders für Selbstständige und Gutverdiener eine sichere Absicherung im solidaren System darstellt. 

Wann fliegt man aus der gesetzlichen Krankenkasse?

Man fliegt aus der gesetzlichen Krankenkasse (GKV), wenn das regelmäßige Brutto-Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) übersteigt (2025: 73.800 €/Jahr, 2026: 77.400 €) und man sich für die private Krankenversicherung (PKV) oder freiwillige GKV entscheidet, wobei ältere Arbeitnehmer über 55 Jahre oft nicht mehr zurück können, wenn sie die Grenze unterschreiten. Auch Selbstständige, Studenten oder Beamte können sich freiwillig gesetzlich versichern, aber der häufigste „Rauswurf“ erfolgt durch Überschreiten der JAEG bei Angestellten.
 

Was ist der Unterschied zwischen Jahresarbeitsentgeltgrenze und Beitragsbemessungsgrenze?

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) entscheidet, ob ein Arbeitnehmer in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln darf (Versicherungspflichtgrenze). Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bestimmt, bis zu welchem Einkommen überhaupt Beiträge für die Sozialversicherungen (GKV, Pflege, Renten-, Arbeitslosenversicherung) berechnet werden – Einkommen darüber wird bei der Beitragsberechnung ignoriert. Kurz gesagt: JAEG regelt das „ob“, BBG das „wie viel“ bei der Beitragsberechnung. 

Wie hoch ist der maximale gesetzliche Krankenkassenbeitrag?

Der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hängt vom Jahr ab, liegt aber 2025 bei rund 1.141,09 € (ohne Pflege) bzw. ~1.200 € (mit Pflege), während er für 2026 auf etwa 1.203,19 € (ohne Pflege) steigen wird und zusammen mit der Pflegeversicherung über 1.260 € erreicht, basierend auf der Beitragsbemessungsgrenze (BBG), die 2025 bei 66.150 €/Jahr liegt und 2026 auf 69.750 €/Jahr ansteigt. Arbeitnehmer zahlen die Hälfte, Selbstständige den vollen Betrag (ohne Krankengeldanspruch rund 970 €, mit Anspruch rund 1.005 € monatlich in 2025). 

Wie kann ich meine Beitragsbemessungsgrenze ermitteln?

Für einen Rechner zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) nutzen Sie am besten einen Brutto-Netto-Rechner oder spezialisierte Sozialversicherungsrechner von seriösen Webseiten wie Krankenkassen.de oder Finanz.de – diese berücksichtigen die aktuellen Werte (für 2025: KV/PV: 5.512,50 €/Monat; RV/AV: 8.050 €/Monat) und zeigen, ab welchem Einkommen Beiträge gedeckelt werden. Geben Sie Ihr Brutto-Einkommen ein, um zu sehen, wie die Sozialabgaben (Rent, Arbeitslos, Kranken, Pflege) berechnet werden und wo die BBG greift.
 

Was passiert, wenn ich über die Beitragsbemessungsgrenze komme in der Krankenversicherung?

Wenn dein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) liegt, zahlst du für die Kranken- und Pflegeversicherung nur Beiträge bis zu dieser Grenze, nicht auf dein volles Gehalt, sodass dein Beitrag nicht weiter steigt, auch wenn dein Einkommen über die Grenze hinauswächst, und du behältst den vollen Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung. 

Was passiert, wenn ich die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreite?

Wird die JAEG im Laufe des Beschäftigungsverhältnisses überschritten, endet die Versicherungspflicht erst zum Jahresende. Dies allerdings nur dann, wenn – bei vorausschauender Betrachtung – das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende JAEG übersteigt.

Wann muss ich in die gesetzliche Krankenversicherung zurück?

Man kann grundsätzlich bis zum Alter von 55 Jahren leichter in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln, meist durch Jobwechsel mit Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) oder bei Arbeitslosigkeit; nach dem 55. Geburtstag wird der Wechsel sehr schwierig, ist aber in Ausnahmefällen (z.B. bei Vorversicherungszeiten in der Rente oder speziellen Familienkonstellationen) noch möglich, da der Gesetzgeber eine Rückkehr älterer Privatversicherter in die GKV verhindern will. 

Was tun bei Überschreitung der Beitragsbemessungsgrenze?

Überschreitet bereits das Entgelt einer Beschäftigung die Beitragsbemessungsgrenze eines Sozialversicherungszweiges, kürzen Sie das Entgelt auf die entsprechende Grenze. Das gekürzte Entgelt multiplizieren Sie mit der jeweiligen monatlichen Beitragsbemessungsgrenze.

Wie viele Rentenpunkte gibt es bei der Beitragsbemessungsgrenze?

Bei der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung erhalten Sie die maximalen Rentenpunkte für das betreffende Jahr, was 2025 etwa 1,91 Punkte (bei der BBG von 96.600 €) entspricht, da Rentenpunkte nach dem Durchschnittseinkommen berechnet werden und die BBG die Obergrenze für die Beitragszahlung ist. Verdienen Sie mehr, gibt es keine zusätzlichen Rentenpunkte, da nur bis zur BBG Beiträge gezahlt werden. 

Kann ich 50000 Euro in die Rentenkasse einzahlen?

Ja, Sie können 50.000 Euro in die Rentenkasse einzahlen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Meistens ist dies als Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenminderungen möglich, wenn Sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen wollen, wobei ein Teilbetrag von 50.000 € sehr hoch ist, aber prinzipiell geht. Alternativ können Sie auch freiwillige Beiträge zahlen, aber hier gibt es jährliche Höchstgrenzen (ca. 1.500 € monatlich). Eine große Einmalzahlung wie 50.000 € ist vor allem für den Ausgleich von Abschlägen relevant, um die Rente zu erhöhen. 

Warum wird die freiwillige Krankenversicherung vom Netto abgezogen?

Freiwillige Krankenversicherungsbeiträge werden vom Netto abgezogen, weil sie zwar sozialversicherungsrechtlich als freiwillig gelten, aber trotzdem Teil des Einkommens sind, aus dem die Kasse ihren Anteil fordert, und zwar als Nettoabzug nach der Berechnung des gesetzlichen Nettogehalts, was bedeutet, dass der Arbeitgeber den steuer- und SV-freien Anteil zahlt, den Rest aber vom Auszahlungsbetrag abzieht, damit die Kasse ihr Geld bekommt und Sie den vollen Beitrag zahlen. 

Wie hoch ist die Belastungsgrenze im Jahr 2025?

Bei der Ermittlung der Belastungsgrenze werden für Ihre Angehörigen Familienabschläge vom Haushaltseinkommen abgezogen. Für das Jahr 2025 gelten dabei folgende Werte: 6.741 Euro für den ersten Angehörigen. 9.600 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind.