Wann ist die Neuberechnung der Witwenrente?

Gefragt von: Judith Freitag
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Die Neuberechnung der Witwenrente findet hauptsächlich jährlich zum 1. Juli statt, wenn es um die Anrechnung Ihres Einkommens geht, wobei das Einkommen des Vorjahres berücksichtigt wird, oder bei einer deutlichen Einkommenssenkung (ab 10 % weniger Bruttoeinkommen), was zu einer sofortigen Neuberechnung führen kann. Eine spezielle Neuberechnung durch das neue Gesetz zur Erwerbsminderung tritt erst ab dem 1. Juli 2026 ein, obwohl die neuen Regelungen bereits ab Dezember 2025 gelten, um spätere Rentenkürzungen zu vermeiden.

Wann muss die Witwenrente neu berechnet werden?

Die Witwenrente wird automatisch jährlich zum 1. Juli neu berechnet, wenn sich Ihr eigenes Einkommen ändert (z. B. durch Rentenerhöhung oder Gehaltsanpassung). Wesentliche Einkommensänderungen, die nach dem 1. Juli eintreten, werden aber erst ab dem nächstfolgenden 1. Juli berücksichtigt. Eine sofortige Neuberechnung kann es nur geben, wenn Ihr Einkommen um mindestens 10 % sinkt, aber auch dann müssen Sie die Änderung melden, um die höhere Rente zu erhalten. 

Wird die Witwenrente 2025 neu berechnet?

Ein für viele Witwen und Witwer wichtiger Wert. Denn ihre Rente wird nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn das Einkommen den gesetzlich festgelegten Freibetrag nicht überschreitet. Und dieser Freibetrag steigt zum 1.7.2025 von bisher 1.038,05 Euro um rund 40 Euro auf dann 1.076,86 Euro.

Wann tritt die neue Witwenrente in Kraft?

Die Reform trägt überdies dem Finanzierungsbedarf der AHV und dem Bundeshaushalt Rechnung. Tritt sie 2026 in Kraft, wird sie bis 2030 eine Verringerung der AHV-Ausgaben um rund 350 Millionen Franken ermöglichen, davon Einsparungen für den Bund von 70 Millionen Franken.

Wann wurde die Witwenrente angepasst?

Die Witwenrente wurde zuletzt durch das "Gesetz zur Verbesserung der Hinterbliebenenrenten" zum 1. Januar 2002 grundlegend reformiert, was zu strengeren Regeln und teilweise gekürzten Leistungen führte, und es gab Anpassungen bei den Hinzuverdienstgrenzen, beispielsweise eine Erhöhung zum 1. Juli 2024. Wichtig sind die jährlichen Rentenanpassungen (z.B. 2024/2025) und seit 2025 eine schrittweise Anhebung der Altersgrenze für die kleine Witwenrente auf 47 Jahre (gestartet 2012). 

Wie wird die eigene Rente auf die Witwenrente angerechnet?

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Welche Jahrgänge bekommen noch Witwenrente?

Hinterbliebene, die jünger als 46 Jahre und vier Monate sind (2025) bzw. 46 Jahre und sechs Monate (2026), erhalten die sogenannte "Kleine Witwenrente" (bzw. "Kleine Witwerrente"). Diese beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen.

Was ändert sich bei der Witwenrente 2026?

Für 2026 ändern sich bei der Witwenrente vor allem die Freibeträge durch die jährliche Anpassung (ab Juli 2026 höher), die Rentenhöhe selbst durch die allgemeine Rentenanpassung (im Westen mehr, im Osten weniger) und es wird eine neue Rechengröße für Einkommensgrenzen eingeführt, aber die Grundregeln (kleine/große Witwenrente) bleiben bestehen. Der spezielle Zuschlag bei Erwerbsminderungsrente wird ab Dezember 2025/2026 in die reguläre Rente integriert, was die Einkommensberechnung beeinflusst, aber eine Übergangsfrist bis Juli 2026 schützt. 

Sind Änderungen bei der Witwenrente geplant?

Ja, es gibt bald Änderungen bei der Witwenrente: Ab dem 1. Juli 2025 steigt die Hinterbliebenenrente durch die allgemeine Rentenerhöhung (ca. 3,74 %), gleichzeitig wird der Hinzuverdienst-Freibetrag angepasst (zum 1. Juli 2025 auf 1.077 €), und es gibt eine wichtige Neuregelung ab dem 1. Dezember 2025, bei der ein separater Zuschlag in die reguläre Rente integriert wird, was die Berechnung beeinflussen kann und eine Meldung an die Rentenversicherung notwendig macht, um Kürzungen zu vermeiden. 

Was steht mir als Ehefrau zu, wenn mein Mann stirbt?

Wenn Ihr Mann stirbt, stehen Ihnen als Ehefrau die Witwenrente (groß oder klein), das Sterbevierteljahr (Sofortzahlung) und ein gesetzlicher Erbteil zu, der je nach Situation (Kinder, Zugewinngemeinschaft) variiert, wobei die Witwenrente meist 55 % der Partnerrente beträgt, nach den ersten drei Monaten aber eigenes Einkommen angerechnet wird. 

Erhält eine Ehefrau die Rente ihres verstorbenen Ehemanns?

Sie können einen Teil oder die gesamte zusätzliche staatliche Rente oder Kapitalabfindung Ihres Partners/Ihrer Partnerin erben, wenn: Ihr Partner/Ihre Partnerin während der Aufschiebung der staatlichen Rente (vor Rentenbeginn) verstorben ist oder die Rente nach der Aufschiebung bezogen hat; Ihr Partner/Ihre Partnerin das Rentenalter vor dem 6. April 2016 erreicht hat; Sie zum Zeitpunkt des Todes Ihres Partners/Ihrer Partnerin verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten.

Wie hoch ist die Rentenanpassung zum 1. Juli 2025?

Zum 1. Juli 2025 steigen die Renten in Deutschland um 3,74 Prozent. Die Rentnerinnen und Rentner profitieren damit von den guten Tarifabschlüssen des vergangenen Jahres.

Was ist mit der Witwenrente los?

Die Witwenrente ist eine Leistung der Deutschen Rentenversicherung für Hinterbliebene, die je nach Einkommen und Alter des Witwers/der Witwe entweder als kleine (24 Monate) oder große Rente (lebenslang) gezahlt wird, wobei die Renten seit Juli 2025 um 3,74 % gestiegen sind und Einkommen über einem Freibetrag angerechnet wird. Wichtige Aspekte sind die automatische Rentenerhöhung, der anrechnungsfreie Hinzuverdienst, der Anspruch bei Wiederheirat und die Beantragung bei der Deutschen Rentenversicherung. 

Wer bekommt im Dezember 2025 eine Rentennachzahlung?

Ja, im Dezember 2025 gibt es eine Rentennachzahlung für bestimmte Rentner aufgrund einer Neuberechnung des Rentenzuschlags (EM-Zuschlag): Wer durch die neue Berechnung einen höheren Zuschlag erhält, bekommt eine einmalige Nachzahlung für bis zu 17 Monate (Juli 2024 bis November 2025) ausgezahlt. Betroffene erhalten neue Rentenbescheide und der Zuschlag wird ab Dezember 2025 in die reguläre Rente integriert. Prüfen Sie Ihren Bescheid genau, aber Rückforderungen bei niedrigerem Zuschlag sind ausgeschlossen.
 

Wie hoch ist die neue Witwenrente ab Juli 2025?

Ab dem 1. Juli 2025 steigt die Witwenrente bundesweit um 3,74 %, und auch der Einkommensfreibetrag erhöht sich auf 1.076,86 € netto (zuzüglich Kinderfreibetrag), was die Renten anhebt und Hinzuverdienste besser schützt. Eine separate wichtige Änderung gibt es ab dem 1. Dezember 2025: Der bisherige Rentenzuschlag wird in die reguläre Rente integriert, was zu einer Kürzung führen kann, wenn diese erhöhte Rente zusammen mit anderen Einkünften den Freibetrag übersteigt, auch wenn die Rentenversicherung dies automatisch prüft.
 

Wie hoch ist der Freibetrag für die große Witwenrente ab Juli 2025?

Der Freibetrag bei der großen Witwenrente liegt aktuell (ab 1. Juli 2025) bei 1.076,86 € und erhöht sich für jedes waisenrentenberechtigte Kind um zusätzlich 220,19 €. Nur Einkommen, das diesen Freibetrag (bereinigtes Nettoeinkommen) übersteigt, wird zu 40 % auf die Rente angerechnet und führt zu einer Kürzung, ansonsten bleibt die Witwenrente in voller Höhe erhalten.
 

Was ändert sich 2026 bei der Rente?

2026 steigt der Steuergrundfreibetrag auf 12.348 Euro. Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente ebenfalls: Menschen, die 2026 in Rente gehen, müssen diese zu einem Anteil von 84 Prozent versteuern.

Wann bekommt man 60% der Witwenrente?

Die 60 % Witwenrente (große Witwenrente) bekommt man, wenn das „alte Recht“ gilt: Die Ehe wurde vor dem 1. Januar 2002 geschlossen und mindestens ein Ehepartner wurde vor dem 2. Januar 1962 geboren. Zusätzlich müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen: Sie sind 47 Jahre alt, erwerbsgemindert oder erziehen ein minderjähriges/behindertes Kind. 

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Witwenrente ab 2025?

Für die Witwenrente 2025 gilt: Der Grundfreibetrag für eigenes Einkommen (z.B. Lohn, Rente) liegt seit Juli 2025 bei 1.076,86 € pro Monat und erhöht sich pro Kind um 228,42 € (ab Juli 2025) bzw. 228,22 €. Einkommen über diesem Freibetrag wird zu 40 % angerechnet; ein zusätzlicher, dynamischer Sockelbetrag für Erwerbseinkommen (Geringfügigkeitsgrenze) wird eingeführt, der das anrechnungsfreie Bruttoeinkommen erhöht. 

Wie lange bin ich steuerfrei nach dem Tod des Partners?

Steuererklärung für Verstorbene: Gesetze im Überblick

25 EStG – Veranlagung zur Einkommensteuer: Die Einkommensteuerpflicht des Verstorbenen bleibt bis zum Todestag bestehen. Die Steuererklärung ist bei Bestehen einer Abgabepflicht für das Jahr des Todes noch von den Erben einzureichen.

Wann wird die Witwenrente immer neu berechnet?

Die Witwenrente wird automatisch jährlich zum 1. Juli neu berechnet, wenn sich Ihr eigenes Einkommen ändert (z. B. durch Rentenerhöhung oder Gehaltsanpassung). Wesentliche Einkommensänderungen, die nach dem 1. Juli eintreten, werden aber erst ab dem nächstfolgenden 1. Juli berücksichtigt. Eine sofortige Neuberechnung kann es nur geben, wenn Ihr Einkommen um mindestens 10 % sinkt, aber auch dann müssen Sie die Änderung melden, um die höhere Rente zu erhalten. 

Wann kommt die Kürzung der Witwenrente?

Witwenrente kann ab Dezember 2025 sinken – das sollten Hinterbliebene jetzt tun. Ab Dezember 2025 wird der Erwerbsminderungszuschlag neu verrechnet. Für viele Witwen und Witwer kann das zu einer unerwarteten Kürzung ihrer Rentenansprüche führen.

Wann wird in Deutschland die Witwenrente abgeschafft?

Wann endet die Witwen- oder Witwerrente? Bei erneuter Heirat: Sowohl die kleine als auch die große Witwen- oder Witwerrente enden mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie heiraten. Bei Rentensplitting: Der Anspruch auf Hinterbliebenenrente endet auch, wenn Sie sich für das Rentensplitting entscheiden.

Was ändert sich dieses Jahr an der Witwenrente?

Bei der Witwenrente ändern sich 2025/2026 vor allem die Höhe durch die jährliche Rentenerhöhung (ab Juli 2025 um 3,74 %), der Einkommensfreibetrag (auf 1.076,86 €) und die Altersgrenzen für die große Witwenrente, die weiter steigen, aber es gibt auch die Sorge vor Kürzungen durch die Integration des EM-Rentenzuschlags in die reguläre Rente ab Dezember 2025, was zu einer Neuberechnung führt, so Deutsche Rentenversicherung, VZ VermögensZentrum Deutschland und rentenbescheid24.de. 

Welche Änderungen gibt es für Rentner ab November 2025?

Im November 2025 gibt es spezielle Rentenänderungen, hauptsächlich durch das Ende einer Übergangsregelung für einen Rentenzuschlag, der seit 2024 gezahlt wurde (bis zu 7,5 %), der nun ab dem 1. Dezember 2025 neu berechnet und mit der regulären Rente verrechnet wird; dies führt zu einer früheren Auszahlung am 28.11.2025 und einer möglichen Nachzahlung für Vorschussrentner, da der Zuschlag dann als Teil der Nettorente gezahlt wird und die neuen Regelungen des Rentenpakets 2025 sowie Steuererleichterungen in Kraft treten. 

Wie hoch ist die Rentenanpassung für 2027?

Für 2027 wird eine moderate Rentenerhöhung von rund 2,6 % bis 4,75 % erwartet, während der Beitragssatz der Rentenversicherung voraussichtlich bis 2027 bei 18,6 % bleibt, bevor er 2028 sprunghaft ansteigt, sowie neue Anreize wie die Rentenaufschubprämie eingeführt werden sollen, um längeres Arbeiten zu belohnen.