Wann wird die Erwerbsminderungsrente zum Bestandsschutz?
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Die Erwerbsminderungsrente wird zum Bestandsschutz, wenn Sie innerhalb von 24 Kalendermonaten nach Ende des Bezugs einer EM-Rente in eine Altersrente wechseln: Die Altersrente darf dann niemals niedriger sein als die zuvor bezogene EM-Rente, selbst wenn die reguläre Berechnung der Altersrente weniger ergeben würde; dieser Schutz greift dank § 88 SGB VI und sichert Ihren Rentenanspruch ab.
Was bedeutet Bestandsschutz bei der Erwerbsminderungsrente?
Der Bestandsschutz bei der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) garantiert, dass Ihre spätere Altersrente nie niedriger ausfällt als die vorangegangene EM-Rente, wenn der Wechsel nahtlos oder innerhalb von 24 Monaten nach Ende der EM-Rente erfolgt. Dies schützt vor finanziellen Nachteilen durch veränderte Rentenberechnungen, indem die Entgeltpunkte der EM-Rente als Basis für die Altersrente herangezogen werden, falls diese niedriger wären, und ist in § 88 SGB VI verankert.
Wann wird eine Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente umgewandelt?
Der Übergang von der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) in die Altersrente erfolgt bei Erreichen der Regelaltersgrenze (oft mit 67) oder früher durch spezielle Altersrenten, wobei die EM-Rente nicht automatisch weiterläuft, sondern aktiv beantragt werden muss, idealerweise 3-6 Monate vorher. Wichtig ist der sogenannte Bestandsschutz: Die neue Altersrente darf nicht niedriger sein als die bisherige EM-Rente, auch wenn die Berechnung (Zurechnungszeit) anders ist; meist entfällt der Druck der Überprüfungen und Hinzuverdienstgrenzen.
Wann verfällt der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Die Erwerbsminderungsrente endet grundsätzlich mit dem Tod des Rentenempfängers oder spätestens mit dem Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze, wobei sie dann automatisch in die Altersrente umgewandelt wird, oft ohne Lücke, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Bei unbefristeten Renten, die wegen dauerhafter Erwerbsminderung gezahlt werden, ist der Tod der einzige Endpunkt, während befristete Renten nach dem höchsten Bewilligungszeitraum (max. 9 Jahre) in eine unbefristete oder Altersrente übergehen.
Ist eine Erwerbsminderungsrente mit 62 Jahren abschlagsfrei?
Eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) mit 62 abschlagsfrei zu erhalten, ist in der Regel nicht möglich, da die Grenze für eine abschlagsfreie Rente seit 2024 bei 65 Jahren liegt; jedoch gibt es Ausnahmen durch sogenannte Vertrauensschutzregelungen (z.B. bei Geburtsjahrgängen vor 1964 oder Schwerbehinderung), die eine abschlagsfreie Rente bereits ab 63 oder sogar früher ermöglichen können, wobei die Abschläge bei vorzeitiger Inanspruchnahme meist 0,3 % pro Monat betragen und maximal 10,8 % ausmachen können.
Bestandsschutz beim Wechsel von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente
Kann ich mit 63 Jahren eine Erwerbsminderungsrente ohne Abschläge erhalten?
Ja, eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) mit 63 ist möglich, aber meist nur mit Abschlägen (bis zu 10,8 %), da die abschlagsfreie Grenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben wurde, es sei denn, Sie erfüllen besondere Voraussetzungen wie 40 Versicherungsjahre (§ 77 SGB VI) oder sind schwerbehindert, um sie abschlagsfrei mit 63 zu erhalten, wobei eine frühzeitige Prüfung bei der Deutschen Rentenversicherung empfohlen wird.
Wie hoch ist der Abschlag auf die Altersrente bei Erwerbsminderungsrente?
Ja, auch bei der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) gibt es Abschläge, wenn sie vor der abschlagsfreien Altersgrenze (aktuell 65 Jahre) bezogen wird, ähnlich wie bei vorgezogenen Altersrenten, aber mit einem maximalen Abschlag von 10,8 Prozent (0,3 % pro Monat, maximal 36 Monate). Diese Abschläge bleiben bestehen, wenn Sie später in eine Altersrente wechseln, und werden auf die Hälfte der Rente (bei Teilerwerbsminderung) oder die gesamte Rente angewendet, wobei der Vorteil darin liegt, dass die EM-Rente meist vorteilhafter ist als eine vorzeitige Altersrente und der Abschlag auf die EM-Rente begrenzt ist.
Wann fällt die Erwerbsminderungsrente weg?
Die Erwerbsminderungsrente endet grundsätzlich mit dem Tod des Rentenempfängers oder spätestens mit dem Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze, wobei sie dann automatisch in die Altersrente umgewandelt wird, oft ohne Lücke, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wird. Bei unbefristeten Renten, die wegen dauerhafter Erwerbsminderung gezahlt werden, ist der Tod der einzige Endpunkt, während befristete Renten nach dem höchsten Bewilligungszeitraum (max. 9 Jahre) in eine unbefristete oder Altersrente übergehen.
Wann bekommt man die Erwerbsminderungsrente unbefristet?
Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente gibt es, wenn ärztlich festgestellt wird, dass Ihre Erwerbsminderung voraussichtlich dauerhaft ist und sich nicht bessern wird – oft bei schweren, chronischen Erkrankungen. Alternativ wird sie nach insgesamt neun Jahren Befristung erteilt, weil die Deutsche Rentenversicherung annimmt, dass eine Besserung unwahrscheinlich ist. Auch bei sogenannten "Arbeitsmarktrenten", wenn der Gesundheitszustand allein nicht entscheidend ist, kann eine unbefristete Rente früher möglich sein, wenn die Chancen am Arbeitsmarkt dauerhaft schlecht sind.
Kann eine Erwerbsminderungsrente wieder aberkannt werden?
Bei voller Erwerbsminderungsrente sind das höchstens drei Stunden täglich und bei halber Erwerbsminderungsrente maximal sechs Stunden täglich. Arbeitet ein Erwerbsrentner in einem Nebenjob mehr als diese Stundenzahl, kann die Erwerbsminderungsrente komplett aberkannt werden.
Wird bei Erwerbsminderungsrente weiter in die Rentenkasse eingezahlt?
Nein, bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente werden keine neuen Beiträge direkt in die Rentenkasse gezahlt, aber die Rentenversicherung rechnet fiktiv Beiträge bis zum Rentenalter (sog. Zurechnungszeit) ein, um die Rente zu erhöhen. Wenn Sie neben der EM-Rente arbeiten (sog. Hinzuverdienst), werden zwar Beiträge vom Einkommen abgeführt, diese erhöhen aber nicht Ihre EM-Rente direkt, sondern wirken sich erst auf Ihre spätere Altersrente aus, was meist einen geringen Effekt hat.
Was passiert, wenn die Erwerbsminderungsrente ausläuft?
Wenn Ihre Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ausläuft, müssen Sie etwa 4-5 Monate vorher einen Antrag auf Weiterbewilligung stellen, um eine Zahlungslücke zu vermeiden; die Rentenversicherung meldet sich dazu, aber Sie können auch direkt einen Antrag auf Weitergewährung (Formular R0120) stellen oder eine Verlängerung beantragen, wenn die Befristung endet, wobei bei Erreichen der Regelaltersgrenze die Altersrente nahtlos übergeht. Wichtig: Frühzeitig Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder Sozialverbänden (VdK, SoVD) aufnehmen, besonders wenn eine Ablehnung droht, da dann umgehend Leistungen wie Alg I oder Bürgergeld beantragt werden müssen.
Kann ich nach Erwerbsminderungsrente mit 63 in Rente gehen?
Ja, Sie können mit 63 Jahren von der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) in eine vorgezogene Altersrente wechseln, oft sogar ohne weitere Abschläge durch den sogenannten Bestandsschutz, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (z.B. 35 oder 45 Versicherungsjahre und die nötigen Wartezeiten), besonders die Altersrente für langjährig oder besonders langjährig Versicherte oder die Rente für schwerbehinderte Menschen. Der Wechsel ist nicht automatisch, Sie müssen einen Antrag stellen und sollten eine Probeberechnung bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern, um Ihre finanzielle Situation zu prüfen, da die Altersrente mindestens so hoch wie die EM-Rente sein muss.
Wie oft kann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung verlängert werden?
Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich nur auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt grundsätzlich für längstens 3 Jahre nach Rentenbeginn. Die Befristung kann bis zu einer Gesamtdauer von 9 Jahren wiederholt werden (§ 102 Abs. 2 SGB VI).
Kann es passieren, dass meine Altersrente geringer ausfällt als meine Erwerbsminderungsrente?
Nein, die Altersrente fällt bei nahtlosem Übergang innerhalb von 24 Monaten grundsätzlich nicht niedriger aus als die vorherige Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) – dies nennt man Bestandsschutz; die EM-Rente wird durch Zurechnungszeiten oft künstlich angehoben, aber der Schutz stellt sicher, dass Sie im Alter nicht schlechter dastehen, obwohl die Berechnung der Altersrente ohne weitere Rentenpunkte oft niedriger wäre. Sie können aber eine höhere Altersrente bekommen, wenn Sie bis dahin weitere Rentenpunkte sammeln, oder auch eine niedrigere, wenn die EM-Rente sehr hoch berechnet wurde, aber der Bestandsschutz greift.
Wird unbefristete Erwerbsminderungsrente überprüft?
Ja, auch eine unbefristete Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wird grundsätzlich überprüft, auch wenn es sich um Einzelfallentscheidungen handelt und nicht immer sofort eine Nachprüfung stattfindet; dies geschieht vor allem bei neuen Anhaltspunkten für eine Besserung des Gesundheitszustandes, wie z.B. durch Aufnahme einer Beschäftigung oder bei Hinzuverdienst. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) kann jederzeit eine Nachuntersuchung anordnen, um zu prüfen, ob die medizinischen Voraussetzungen für die Rente weiterhin bestehen.
Wann wird die Erwerbsminderungsrente als Dauerrente gewährt?
Eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wird grundsätzlich befristet (max. 3 Jahre), kann aber auf Dauer gezahlt werden, wenn ärztlich festgestellt wird, dass eine Besserung unwahrscheinlich ist – dies wird meist nach 9 Jahren befristeter Rente angenommen. Die unbefristete Rente läuft bis zum regulären Rentenalter, endet aber mit dem Tod des Rentenempfängers. Sie wird beantragt, indem man eine Verlängerung stellt, wenn die Frist abläuft.
Was passiert mit der Erwerbsminderungsrente nach 9 Jahren?
Nach 9 Jahren befristeter Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wird diese in der Regel in eine unbefristete Dauerrente umgewandelt, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit aus medizinischen Gründen dauerhaft ist und keine Besserung mehr absehbar ist, nach dem Gesetz § 102 SGB VI. Falls der Anspruch jedoch (auch) auf dem Arbeitsmarkt beruht (Arbeitsmarktrente), wird die Rente immer befristet bleiben und muss erneut beantragt werden, da hier eine Besserung immer möglich erscheint.
Was ist der Nachteil bei Erwerbsminderungsrente?
Nachteile der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) sind oft niedrigere Rentenbeträge (wegen fehlender Beitragsjahre), strenge medizinische Hürden (hohe Ablehnungsquote), die Notwendigkeit, Hinzuverdienstgrenzen genau einzuhalten, sowie die Unsicherheit durch befristete Rentenbescheide und der psychische Druck. Viele Versicherte müssen zudem mit kleinen Renten leben und haben Schwierigkeiten, den Lebensunterhalt zu decken, was zu Grundsicherungs-Anträgen führen kann.
Wann verliere ich den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente?
Versicherte müssen für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente gesundheitlich stark eingeschränkt sein. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Versicherten eine volle Erwerbsminderungsrente, wenn Krankheit oder Unfall dazu führt, dass sie dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können.
Welche Änderungen gibt es ab Dezember 2025 für die Erwerbsminderungsrente?
bekommt im November 2025 einen Zuschlag in Höhe von 50 Euro zusätzlich zu ihrer Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1.111,11 Euro ausgezahlt. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag Bestandteil der Rente. Die Rente erhöht sich dadurch um rund 50 Euro. Die Erwerbsminderungsrente beträgt ab Dezember 2025 somit 1.161,11 Euro.
Wird Erwerbsminderungsrente automatisch in Regelaltersrente umgewandelt?
Ja, die Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wird grundsätzlich automatisch in die Regelaltersrente umgewandelt, sobald Sie Ihr gesetzliches Renteneintrittsalter (Regelaltersgrenze) erreichen; ein neuer Antrag ist dann meist nicht nötig, aber wenn Sie früher in die Altersrente wechseln wollen (z.B. mit Abschlägen), müssen Sie aktiv einen Antrag stellen, erklärt www.ihre-vorsorge.de. Die Rentenversicherung informiert Sie und sendet oft einen Fragebogen, damit Daten aktualisiert werden können, aber die Umstellung auf die Altersrente läuft nach Aktenlage weiter, falls Sie nicht widersprechen.
Wird bei Erwerbsminderungsrente weiterhin in die Rentenkasse eingezahlt?
Ja, bei einer Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wird in die Rentenkasse eingezahlt, wenn Sie neben der Rente arbeiten – dann werden reguläre Beiträge fällig und Sie erwerben eventuell sogar weitere Rentenansprüche, die sich auf die spätere Altersrente auswirken können. Auch ohne Job kann man freiwillig Beiträge einzahlen. Wenn Sie nur die Rente beziehen, sind Sie grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, aber zahlen einen ermäßigten Beitrag (7% als Arbeitnehmer bei Vollrente), da Sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
Ist die Erwerbsminderungsrente ab 63 Jahren abschlagsfrei?
Ja, eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) kann mit 63 abschlagsfrei sein, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen: Sie benötigen mindestens 40 Jahre anrechenbare Versicherungszeiten (Wartezeit "40 Jahre") und die Rente muss nach Vollendung des 63. Lebensjahres beginnen, da die abschlagsfreie Grenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben wurde. Wenn Sie die 40 Jahre nicht erfüllen, aber 35 Jahre haben, sind Abschläge möglich, aber die Regelungen sind komplex und hängen vom Jahr des Rentenbeginns ab.
Wie wirkt sich die Erwerbsminderungsrente auf die spätere Altersrente aus?
Eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) wird beim Erreichen der Regelaltersgrenze automatisch in eine Altersrente umgewandelt, wobei die EM-Rentenhöhe durch den sogenannten Bestandsschutz garantiert wird: Die Altersrente darf nicht niedriger sein als die vorherige EM-Rente, selbst wenn die neue Berechnung mit Abschlägen niedriger ausfiele. Zusätzlich wird eine Zurechnungszeit hochgerechnet, die die Rente erhöht, aber bei einem Wechsel in eine vorgezogene Altersrente kann sich der Vorteil durch die Herunterrechnung der Zurechnungszeit verringern – der Bestandsschutz verhindert jedoch eine Absenkung unter das bisherige Niveau.