Wie füllt man einen Bewirtungsbeleg richtig aus?

Gefragt von: Kevin Wendt
sternezahl: 4.5/5 (69 sternebewertungen)

Diese Angaben gehören in einen Bewirtungsbeleg:
  1. Name und Anschrift der Gaststätte oder des Restaurants.
  2. Name des Gastgebers ab einem Betrag von 250 Euro brutto.
  3. Name und Unternehmenszugehörigkeit ALLER bewirteten Personen.
  4. Anlass der Bewirtung.
  5. Höhe der Aufwendungen inklusive Trinkgeld.
  6. Unterschrift des Gastgebers.

Wie füllt man einen Bewirtungsbeleg korrekt aus?

Damit ein Bewirtungsbeleg vom Finanzamt anerkannt wird, müssen folgende korrekte Angaben ausgefüllt werden:
  1. Datum, Ort der Bewirtung.
  2. konkreter Anlass der Bewirtung; eine allgemeine Bezeichnung wie „Geschäftsessen“ ist nicht ausreichend.
  3. Liste der Personen, die bewirtet wurden; mit deren Namen und Firma.
  4. entstandene Kosten.

Wer füllt den Bewirtungsbeleg aus?

Das bedeutet konkret: Nicht der Wirt muss den Bewirtungsbeleg ausfüllen und die Namen der Gäste und des Gastgebers im Bewirtungsbeleg eintragen, sondern der Unternehmer selbst. Er bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben gegenüber dem Finanzamt.

Was muss alles auf einem Bewirtungsbeleg stehen?

Anlass der Bewirtung. Alle Teilnehmer der Bewirtung (mit Angabe der Firmenzugehörigkeit) einschließlich der eigenen Person. Trinkgeld, das ebenfalls absetzbar ist und vom Kellner beziehungsweise Restaurant entweder abzuzeichnen oder selbst anzugeben ist. Eigene Unterschrift.

Was ist ein Anlass für eine Bewirtung?

Ein betrieblicher Anlass liegt vor, wenn die eigenen Angestellten – oder auch deren Ehepartner:innen – bewirtet werden. Demgegenüber ist bei der Einladung von Kund:innen oder Geschäftspartner:innen und ebenso Behördenvertreter:innen oder Journalist:innen immer eine geschäftliche Veranlassung gegeben.

Bewirtungsbeleg richtig ausfüllen und STEUERN SPAREN! Wie geht das?

40 verwandte Fragen gefunden

Wann sind Bewirtungskosten zu 100% abzugsfähig?

Aufwendungen für die ausschließliche Bewirtung von Arbeitnehmern, z.B. bei Betriebsfesten, können voll abgezogen werden, da eine solche Bewirtung in der Regel nicht geschäftlich, sondern allgemein betrieblich veranlasst ist. Hier gilt seit 2015 ein lohnsteuerfreier Freibetrag von 110 EUR pro teilnehmenden Arbeitnehmer.

Wie teuer darf ein Geschäftsessen sein?

Ein Arbeitsessen mit Mitarbeitenden oder eine Betriebsfeier ordnet das Finanzamt in die Kategorie „Betrieblich veranlasste Bewirtungen“. Alle Kosten, die hierfür anfallen, können zu 100 % als Bewirtungsausgaben abgesetzt werden. Hier ist pro teilnehmenden Angestellten ein Betrag von 110 Euro festgelegt.

Was zählt alles unter Bewirtung?

Bewirtungskosten sind nach dem Einkommenssteuergesetz (Estg) alle Kosten für Speisen, Getränke, Trinkgelder, Garderobengebühren, Tabakwaren und Unterhaltungskosten, die bei einer Bewirtung anfallen. Sie können in der Einkommenssteuer als Betriebsausgaben oder Werbekosten abgesetzt werden.

Wie hoch darf ein Bewirtungsbeleg sein?

Bei einem Beleg über 150 Euro (inklusive Umsatzsteuer) muss vom Restaurant aus der Name bzw. das Unternehmen des Bewirtenden auf den Bewirtungsbeleg geschrieben werden – unter 150 Euro ist dies nicht erforderlich. Notfalls muss der Bewirtende nachhaken, damit der Betreiber des Restaurants dies nicht vergisst.

Kann ich Trinkgeld steuerlich geltend machen?

Trinkgelder sind im Rahmen der Bewirtungsaufwendungen, wenn sie geschäftlich veranlasst sind, absetzbar. Bei der Bewirtung eines Geschäftspartners oder eines baldigen Geschäftspartners ist es möglich, die Trinkgelder auch zu 70% abzusetzen. Also genauso wie den Rechnungsbetrag.

Wann muss ein Bewirtungsbeleg ausgefüllt werden?

Liegt der Rechnungsbetrag oberhalb der Grenze von 250 Euro, sind weitere Angaben zum bewirtenden Restaurant nötig. Sollte der Gastwirt vergessen, diese zu machen, musst du ihn beim Ausfüllen daran erinnern. Zusätzliche Angaben auf dem Bewirtungsbeleg müssen in diesem Fall sein: Rechnungsnummer.

Wie oft essen absetzen?

Ausgaben für Essen und Getränke in Restaurants sind mit 70 % als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar (geschäftliche Aufwendungen). Die verbleibenden 30 % muss der Bewirtende selbst übernehmen, sie gelten als private Ausgabe.

Wer ist die bewirtete Person?

Name der bewirteten Personen – Zu den bewirteten Personen gehören alle anwesenden Personen – Also auch der Unternehmer selbst. Anlass der Bewirtung – Der Grund, warum überhaupt im Restaurant gegessen wurde, ist eine wichtige Angabe und darf auf keinen Fall fehlen.

Was ist ein betrieblicher Anlass?

Ein geschäftlicher Anlass liegt vor, wenn betriebsfremde Personen außerhalb des Unternehmens bewirtet werden, auch wenn an der Besprechung Mitarbeiter teilnehmen. Kein geschäftlicher Anlass liegt vor, wenn die Bewirtung privater Natur ist. Bei einem Geburtstag, einer Hochzeit etc.

Wie buche ich Bewirtungskosten richtig?

Bei einer Bewirtung kann eine Aufteilung danach vorgenommen werden, ob die Gäste aus privaten oder geschäftlichen Gründen eingeladen wurden. Die Aufteilung erfolgt dann nach der Anzahl der Personen. Der Unternehmer bucht die abziehbaren Bewirtungskosten auf das Konto "Bewirtungskosten" 4650 (SKR 03) bzw. 6640 (SKR 04).

Wie Verbuche ich Bewirtungskosten für Mitarbeiter?

Getränke und Genussmittel, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern zum Verzehr im Betrieb unentgeltlich oder teilentgeltlich überlässt, sind Aufmerksamkeiten, die nicht zum Arbeitslohn gehören. Diese Kosten bucht der Unternehmer auf das Konto "Aufmerksamkeiten" 4653 (SKR 03) bzw. 6643 (SKR 04).

Was kann man als Bewirtungskosten absetzen?

Bewirtungsbeleg: 70 Prozent absetzbar

Es geht dabei vor allem um Essen und Trinken in Gaststätten. Von den angemessenen Aufwendungen sind nur 70 Prozent als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar. Umsatzsteuerpflichtige können jedoch die gesamte Vorsteuer dafür absetzen. Voraussetzung ist ein Bewirtungsbeleg.

Werden Bewirtungsbelege geprüft?

Bewirtungsbeleg: Bei Fehlern nicht mehr steuerlich absetzbar. Schon mit kleinen Fehlern im Beleg sind Bewirtungskosten nicht mehr steuerlich absetzbar. Nach einer Bewirtung sollten Belege sofort geprüft werden. Sind weitere Angaben notwendig, sollten sie immer sofort beigefügt werden.

Kann ich mein Mittagessen von der Steuer absetzen?

Ausgaben für Essen und Getränke gehören grundsätzlich zu den Kosten der privaten Lebensführung. Als Werbungskosten darf daher nur der pauschale Verpflegungsmehraufwand geltend gemacht werden. Dessen tatsächliche Höhe ist unerheblich: Entscheidend ist vielmehr die Abwesenheitsdauer von Wohnung und erster Arbeitsstätte.

Wo bucht man Trinkgeld hin?

Buchungssatz: Gezahltes Trinkgeld verbuchen

Die Summe aus dem Nettobetrag der Bewirtungskosten und dem Trinkgeld ist zu 70 % steuerlich abzugsfähig. Daher bucht die Buchhaltung 70% der Summe im Soll auf das Konto mit der Bezeichnung Bewirtungskosten 70% (SKR 03: Nr. 4650 und SKR 03: Nr. 6640).

Was muss auf einer Rechnung stehen Restaurant?

Der Belegnachweis muss folgende Angaben enthalten: Betrieblicher Anlass der Bewirtung (Hinweis: möglichst genau, allgemeine Angaben wie Arbeitsgespräch, Infogespräch, Hintergrundgespräch genügen nicht) mit Ort und Tag. Namen der bewirteten Personen. Unterschrift des Bewirtenden, also des Gastgebers.

Was gilt als Arbeitsessen?

Ein Arbeitsessen liegt vorwiegend vor, wenn der ArbG einem oder mehreren ArbN ein Essen anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes überlässt. Ein überwiegend betriebliches Interesse an einer günstigen Gestaltung des Arbeitsablaufes an der Überlassung dieser Speisen und Getränke wird vorausgesetzt.

Was kann man auf Bewirtungsbelege schreiben?

Diese Angaben gehören in einen Bewirtungsbeleg:
  • Name und Anschrift der Gaststätte oder des Restaurants.
  • Name des Gastgebers ab einem Betrag von 250 Euro brutto.
  • Name und Unternehmenszugehörigkeit ALLER bewirteten Personen.
  • Anlass der Bewirtung.
  • Höhe der Aufwendungen inklusive Trinkgeld.
  • Unterschrift des Gastgebers.

Kann man Essen für Mitarbeiter absetzen?

Unter einem Arbeitsessen wird die Bewirtung von eigenen Arbeitnehmern durch den Arbeitgeber verstanden, ohne dass an dieser Bewirtung externe Geschäftspartner teilnehmen. Die Aufwendungen für die Mitarbeiter-Beköstigung sind als Betriebsausgaben unbeschränkt abzugsfähig.