Was ändert sich 2025 für Minijobs?
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Für Minijobs ändert sich 2025 hauptsächlich die Verdienstgrenze: Sie steigt durch den neuen Mindestlohn von 538 € auf 556 € pro Monat, bei einem Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde. Das bedeutet, Minijobber können nun etwas mehr verdienen, müssen aber die neue Grenze beachten; auch der Übergangsbereich (Midijob) verschiebt sich entsprechend. Eine weitere Neuerung ist, dass Minijobs für Schüler und Studierende nicht mehr auf das BAföG angerechnet werden.
Was ändert sich 2025 mit dem Minijob?
Dieser beträgt entsprechend dem Mindestlohn seit dem 1. Januar 2025 mindestens 12,82 Euro. Zahlt ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin genau diesen vorgeschriebenen Stundenlohn, kann ein Minijobber 43,37 Stunden pro Monat arbeiten, ohne die Verdienstgrenze von 556 Euro zu überschreiten.
Wie viel kann man im Jahr 2025 mit Minijobs verdienen?
Seit dem 1. Januar 2025 liegt die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs bei 556 Euro . Diese Anpassung erfolgte parallel zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde. Hochgerechnet auf das Jahr ergibt sich daraus eine maximale Verdienstgrenze von 6.672 Euro.
Wie viel dürfen Minijobber ab 2025 verdienen?
Die Verdienstgrenze für einen Minijob in Deutschland wird zum 1. Januar 2025 von 538 € auf 556 € pro Monat angehoben, passend zum gestiegenen Mindestlohn auf 12,82 € pro Stunde; damit dürfen Sie jährlich bis zu 6.672 € verdienen und können auch kurzfristig die Grenze überschreiten, solange der Jahresdurchschnitt passt.
Welche Regelungen gelten 2025 für die geringfügige Beschäftigung von Schülern?
Voraussetzung für die geringfügige Beschäftigung: Das Entgelt darf die monatliche Geringfügigkeitsgrenze (Stand Januar 2025: 556 Euro) nicht übersteigen. Stellt sich ihre Beschäftigung aber als geringfügig entlohnte Beschäftigung dar, gelten die allgemeinen Regelungen zu geringfügigen Beschäftigungen.
Mindestlohn, Minijob & Co. Das ändert sich 2025
Was ändert sich 2025 für geringfügig Beschäftigte?
Für 2025 erhöht sich die Minijob-Verdienstgrenze auf 556 € pro Monat (vorher 538 €), basierend auf dem gestiegenen gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 € pro Stunde. Das bedeutet, Sie dürfen bei 12,82 € Stundenlohn rund 43 Stunden pro Monat arbeiten, wobei der Jahresverdienst 6.672 € nicht überschreiten darf, auch bei schwankendem Einkommen durch das sogenannte "schwäbische Modell". Zudem entfällt für Schüler und Studierende die Anrechnung von Minijob-Einkommen auf den BAföG-Bedarf.
Was ändert sich 2026 beim Minijob?
Ab 2026 ändert sich beim Minijob vor allem die Verdienstgrenze: Sie steigt durch den höheren gesetzlichen Mindestlohn von 12,82 € auf 13,90 € pro Stunde auf 603 € monatlich (bisher 556 €) an, was Arbeitgebern mehr Spielraum bei der Stundenzahl gibt. Zudem gibt es Änderungen bei kurzfristigen Minijobs in der Landwirtschaft sowie Anpassungen bei den Freibeträgen für Ehrenamtliche (Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale).
Wie viel darf man steuerfrei dazuverdienen 2025?
Für 2025 gibt es mehrere steuerfreie Zuverdienst-Möglichkeiten: Der Grundfreibetrag erhöht sich auf 12.096 € (keine Einkommensteuer auf die ersten 12.096 €), die Minijob-Grenze steigt auf 556 € monatlich (steuer- und abgabenfrei), und für Rentner gibt es ab 2026 eine geplante Aktivrente, die bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei erlaubt (dieses Thema wird 2025 diskutiert).
Wie hoch ist die neue Einkommensgrenze für Midijobs ab 2025?
Die Midijob-Grenze 2025 liegt bei einem monatlichen Verdienst zwischen 556,01 € (untere Grenze, da die Minijob-Grenze auf 556 € stieg) und 2.000 € (obere Grenze). In diesem „Übergangsbereich“ zahlt man reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, behält aber volle Rentenansprüche und den vollen Sozialversicherungsschutz bei, was den Midijob attraktiv macht.
Wird der Minijob auf 600 € erhöht?
Zum 1. Januar 2026 steigt er auf 13,90 Euro, ab Januar 2027 auf 14,60 Euro. Mit jeder Anhebung des Mindestlohns wird auch die Verdienstgrenze für Minijobs angepasst: 2025 liegt sie bei 556 Euro im Monat, 2026 bei 603 Euro und 2027 bei 633 Euro.
Was passiert, wenn ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet?
Wenn Minijobber die Verdienstgrenze (aktuell 603 € monatlich / 7.236 € jährlich) regelmäßig überschreiten, wird der Job sozialversicherungspflichtig (Midijob), was bedeutet, dass Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung fällig werden, aber mit reduzierten Sätzen für den Arbeitnehmer (Vorteil) und volle Beiträge vom Arbeitgeber. Bei gelegentlichen, unvorhersehbaren Überschreitungen (z. B. Krankheitsvertretung) sind bis zu zwei Monate pro Jahr erlaubt, ohne dass der Minijob verloren geht. Bei dauerhafter Überschreitung drohen Nachzahlungen durch die Minijob-Zentrale, wofür der Arbeitgeber haftet.
Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze ab 2026?
Die Geringfügigkeitsgrenze (Minijob-Grenze) steigt zum 1. Januar 2026 aufgrund des höheren Mindestlohns von aktuell 556 € auf 603 € pro Monat an, was sich auch auf die Jahresgrenze von 7.236 € auswirkt. Diese dynamische Anpassung wird durch den Mindestlohn von dann 13,90 € brutto pro Stunde ermöglicht, um die Arbeitszeit bei steigenden Löhnen nicht reduzieren zu müssen.
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch für Minijobber ab 2025?
Auch Minijobber haben 2025 Anspruch auf bezahlten Urlaub, basierend auf dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG), wobei die Anzahl der Tage von den wöchentlichen Arbeitstagen abhängt, nicht von Stunden: Bei einer 6-Tage-Woche sind es 24 Werktage, bei 5 Tagen 20, bei 4 Tagen 16 usw. Die Berechnung erfolgt anteilig nach dem gesetzlichen Mindestanspruch (4 Wochen) und gilt auch für Minijobs, wobei der volle Anspruch erst nach 6 Monaten besteht.
Was ist der Übergangsbereich ab 2025?
Der Übergangsbereich 2025 (auch Midijob genannt) gilt für regelmäßige monatliche Einkommen zwischen 556,01 € und 2.000 €; Arbeitnehmer zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, während Arbeitgeber den vollen Beitrag zahlen; die Berechnung erfolgt über eine spezielle Formel mit dem Faktor F, der für 2025 bei 0,6683 liegt; Leistungen der Sozialversicherungen sind vollumfänglich gegeben, so Deutsche Rentenversicherung, Techniker Krankenkasse, Mobil Krankenkasse und Haufe.
Wie wird Krankheit bei einem Minijob bezahlt?
Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber Minijobbern bis zu sechs Wochen lang den Lohn weiter, den sie ohne die Krankheit verdient hätten, basierend auf dem Durchschnitt der letzten vier Wochen. Diese Lohnfortzahlung wird vom Arbeitgeber über das U1-Verfahren bei der Knappschaft-Bahn-See (Arbeitgeberversicherung) erstattet (ca. 80 % der Aufwendungen). Minijobber erhalten danach kein Krankengeld von der Krankenkasse, da sie nicht in die Krankenversicherung einzahlen, es sei denn, sie haben einen versicherungspflichtigen Hauptjob.
Welche Einmalzahlungen sind im Minijob 2025 erlaubt?
Für 2025 liegt die neue Minijob-Verdienstgrenze bei 556 € pro Monat (bzw. 6.672 € pro Jahr), was eine Erhöhung gegenüber 2024 (538 €) darstellt, bedingt durch den gestiegenen Mindestlohn. Arbeitgeber können zusätzliche Prämien wie die Inflationsausgleichsprämie (IAP) steuer- und abgabenfrei zahlen, solange diese nicht auf die monatliche Grenze angerechnet wird. Wichtig: Auch bei Prämien gilt die allgemeine Jahresgrenze von 6.672 €; Sonderzahlungen müssen schriftlich dokumentiert werden, um den Minijob-Status zu erhalten.
Welche neuen Gesetze gibt es ab 2025 für Minijobber?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen aktuell 556 Euro pro Monat mit Minijobs verdienen – im Rahmen der sogenannten Geringfügigkeitsgrenze. Das ist die Grenze seit dem 1. Januar 2025. Steigt der Mindestlohn, dann steigt auch die Geringfügigkeitsgrenze beim Minijob.
Ist ein Minijob oder ein Midijob besser?
Besser ist, was zu deiner Lebenssituation passt: Der Minijob (bis ca. 600 €/Monat 2025/2026) ist ideal für Studenten, Rentner oder als steuer- & abgabenfreier Zuverdienst, da kaum Abzüge anfallen, aber auch der Rentenanspruch ist gering. Der Midijob (ca. 600 € bis 2.000 €/Monat) ist besser, wenn du mehr verdienen, aber weiterhin volle Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen-, Rentenversicherung) willst, da die Beiträge im unteren Bereich sehr günstig sind und der Nettoverdienst oft höher ausfällt als beim Minijob, aber du musst in der Regel Steuern zahlen.
Wie oft darf man die Minijob-Grenze überschreiten 2025?
Sie dürfen die Minijob-Grenze in 2025 höchstens zweimal pro Kalenderjahr unvorhersehbar überschreiten, zum Beispiel wegen Krankheitsvertretung, wobei der Monatsverdienst dann maximal das Doppelte der Grenze (also 1.112 €) nicht übersteigen darf, während die Jahresgrenze (6.672 €) stets eingehalten werden muss; ansonsten liegen Sozialversicherungspflicht und steuerpflichtige Beschäftigung vor.
Welche Steuervergünstigungen gibt es ab 2025?
Beginnen wir mit dem Erfreulichen: Der Grundfreibetrag steigt 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro. Das heißt: Egal, wie viel Sie verdienen, auf die ersten 12.096 Euro zahlen Sie keine Einkommensteuer. 2023 lag der Wert noch bei 10.908 Euro, 2024 nach mehreren Anpassungen bei 11.784 Euro.
Was passiert, wenn ich als Rentner mehr als 520 Euro verdiene?
Wenn Sie als Rentner mehr als 520 € verdienen, passiert je nach Rentenart unterschiedliches: Bei einer normalen Altersrente gibt es keine Kürzung, Sie dürfen unbegrenzt verdienen, müssen aber ab dem Minijob-Betrag (derzeit ca. 556 €) Sozialversicherungs- und Steuern zahlen, was Ihre Rente zwar nicht kürzt, aber Ihr Gesamteinkommen mindert. Bei vorgezogenen Renten (z.B. wegen Erwerbsminderung) gibt es feste Hinzuverdienstgrenzen (oft 6.300 €/Jahr), danach wird die Rente gekürzt.
Wann kommt der 600 € Minijob?
Die Minijob-Grenze wird nicht auf genau 600 Euro erhöht, sondern steigt zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro monatlich, da sie an den gestiegenen gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 € pro Stunde gekoppelt ist. Diese Anpassung erlaubt es Minijobbern, mehr zu verdienen, ohne den Status zu verlieren, und gilt ab dem ersten Tag des neuen Jahres.
Ist die Minijob-Grenze 2025 brutto oder netto?
Die Minijob-Grenze 2025 liegt bei 556 Euro monatlich und bezieht sich immer auf den Bruttolohn – also das Geld, das Sie vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben verdienen, wobei die Pauschalsteuer des Arbeitgebers und ggf. der Rentenversicherungsanteil noch vom Brutto abgezogen werden kann, aber die 556 € sind die Basis vor diesen Abzügen. Diese Grenze ist dynamisch und orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn, der 2025 auf 12,82 € pro Stunde steigt.
Kann ein Minijobber auch die 3000 € bekommen?
Die Obergrenze von insgesamt 3.000 Euro gilt für den gesamten Zeitraum und entsteht nicht jedes Jahr aufs Neue. Die Inflationsausgleichsprämie können alle Arbeitnehmende erhalten – ganz egal, ob sie eine Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung ausüben. Daher können auch Beschäftigte in Minijobs diese Zahlung erhalten.