Was geschieht mit der staatlichen Rente meiner Frau, wenn sie stirbt?

Gefragt von: Sophia Walter
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Wenn Ihre Frau stirbt, geht ihre gesetzliche Rente zunächst bis zum Ende des Sterbemonats an den Erben (z.B. Sie) und wird dann durch eine Witwenrente ersetzt, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wobei es eine große (bis Lebensende, 55% der Rente des Verstorbenen) und eine kleine (max. 2 Jahre, unter 47 J. und keine Kinder erziehend) Variante gibt, die bei Wiederheirat endet. Ihre eigene Altersrente bleibt davon unberührt.

Was bekommt die Ehefrau Rente, wenn der Mann stirbt?

Nach dem Tod des Mannes erhält die Witwe zunächst für drei Monate die volle Rente des Verstorbenen (Sterbevierteljahr), danach meist 55 % oder 60 % der Rente (große Witwenrente), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, oder 25 % (kleine Witwenrente), wenn sie jung ist und kein Kind erzieht; die Höhe hängt von Ehedauer, Alter, Einkommen und Kindererziehung ab, wobei das eigene Einkommen angerechnet wird.
 

Wie hoch ist der Rentenanteil des verstorbenen Ehepartners?

Die Rente beträgt 25 Prozent der Rentenansprüche der verstorbenen Person. Sie wird nur für den Zeitraum von 24 Kalendermonaten nach dem Tod der Ehepartnerin beziehungsweise des Ehepartners oder der Lebenspartnerin beziehungsweise des Lebenspartners gezahlt.

Warum bekomme ich keine Rente von meiner verstorbenen Frau?

Lebt auch kein Partner des Verstorbenen mehr, dann stellt die Rentenversicherung die Zahlung ein (§ 102 Abs. 5 SGB VI). Kinder oder Erben haben keinen Anspruch auf die Rente des Verstorbenen. Denn Renten sind nicht vererblich.

Wie lange wird die Rente für einen verstorbenen Ehepartner gezahlt?

Der hinterbliebene Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner kann Anspruch auf Leistungen des sogenannten Sterbevierteljahrs haben. Das bedeutet, dass die Rente nach dem Tod für 3 Monate in voller Höhe als Einmalbetrag ausgezahlt wird.

Rentenvorschuss sichern: Ehepartner gestorben, Sterbevierteljahr beantragen, Antragsfrist?

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Was passiert mit der Rente meines Ehepartners, wenn ich sterbe?

Nach dem Tod des Ehepartners gibt es eine Witwen- oder Witwerrente, die in den ersten drei Monaten 100 % der Rente des Verstorbenen beträgt (Sterbevierteljahr), danach gestaffelt als "kleine" (25 %) oder "große" (55 %) Rente, abhängig von Alter, Kindererziehung oder Erwerbsminderung. Wichtig: Es muss ein Antrag bei der Rentenversicherung gestellt werden, der Ehepartner muss die Mindestversicherungszeit (5 Jahre) erfüllt haben, und die Ehe darf nicht geschieden gewesen sein. Eigene Einkünfte können die Rente kürzen, aber im Sterbevierteljahr wird nichts angerechnet.
 

Was zahlt der Staat bei Todesfall?

Der Staat zahlt bei einem Todesfall kein allgemeines Sterbegeld mehr für gesetzlich Versicherte, aber es gibt spezifische Leistungen wie Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwer-, Waisenrente), Unterstützung für Beamte und Sozialhilfeempfänger (Sozialbestattung), sowie Zahlungen aus der Unfallversicherung oder Bundesversorgungsgesetz (z. B. bei Kriegsopfern). Die wichtigste Unterstützung ist die Hinterbliebenenrente der Deutschen Rentenversicherung, die den Partner absichert, während das Sozialamt bei Bedürftigkeit die Kosten für eine einfache Bestattung übernimmt (Sozialbestattung).
 

Was steht mir als Ehemann zu, wenn meine Frau stirbt?

Stirbt ein Ehepartner, hat der hinterbliebene Partner Anspruch auf eine Hinterbliebenen-Rente (Witwen- oder Witwerrente). Diese beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen. Haben Sie jedoch vor 2002 geheiratet und ist ein Ehepartner vor dem 2.1.1962 geboren, gilt altes Recht. Die Hinterbliebenen-Rente beträgt dann 60 %.

Wird Rente an Ehepartner vererbt?

Man kann unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Rentenanwartschaft vererben. D. h., dass Hinterbliebene nach dem Tod des Rentenbeziehers Anspruch auf einen Teil der Rente haben. Dies können zum Beispiel der Ehepartner oder ein Kind sein.

Was ändert sich 2025 bei der Witwenrente?

Ab dem 1. Juli 2025 gibt es eine Rentenerhöhung von 3,74 % auch für Witwen- und Witwerrenten sowie eine Anhebung des Einkommensfreibetrags auf ca. 1.077 € (plus Kinder-Zuschlag), was zu einer finanziellen Entlastung führt, wobei der bisher separate Rentenzuschlag ab Dezember 2025 in die reguläre Rente integriert wird und sich erst ab Juli 2026 auf die Anrechnung auswirkt. Wichtig ist auch die Anhebung der Altersgrenze für die große Witwenrente. 

Wird meine eigene Rente gekürzt, wenn ich Witwenpension bekomme?

Ja, die Witwenrente wird bei Bezug einer eigenen Rente gekürzt, da die eigene Rente als Einkommen angerechnet wird, aber es gibt Freibeträge und die Kürzung beginnt erst nach Überschreiten dieser Grenze; die eigene Rente selbst wird nicht gekürzt, nur die Hinterbliebenenrente wird reduziert, beginnend mit 40% des anrechenbaren Einkommens über dem Freibetrag, wobei in den ersten drei Monaten nach dem Tod keine Anrechnung erfolgt (Sterbevierteljahr). 

Wann bekommt man 60% Witwenrente?

Die 60 % Witwenrente (große Witwenrente) bekommt man, wenn das „alte Recht“ gilt: Die Ehe wurde vor dem 1. Januar 2002 geschlossen und mindestens ein Ehepartner wurde vor dem 2. Januar 1962 geboren. Zusätzlich müssen Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen: Sie sind 47 Jahre alt, erwerbsgemindert oder erziehen ein minderjähriges/behindertes Kind. 

Was passiert mit der Rentenversicherung bei Tod?

Bei einem Todesfall eines Rentenempfängers muss der Sterbefall umgehend dem Renten Service der Deutschen Post gemeldet werden (mit Name, Sterbedatum, Postrentennummer und Sterbeurkunde), damit die Zahlungen eingestellt werden können, da die Rente noch bis zum Monatsende gezahlt wird und Überzahlungen zurückgebucht werden müssen. Angehörige haben zudem Anspruch auf Witwen-/Witwerrente, für die ein Vorschuss (das „Sterbevierteljahr“) beantragt werden kann, der die ersten drei Monate nach dem Tod des Partners in voller Höhe absichert, bevor die reguläre Hinterbliebenenrente greift. 

Erhält eine Ehefrau die staatliche Rente ihres verstorbenen Ehemanns?

Sie können einen Teil oder die gesamte zusätzliche staatliche Rente oder Kapitalabfindung Ihres Partners/Ihrer Partnerin erben, wenn: Ihr Partner/Ihre Partnerin während der Aufschiebung der staatlichen Rente (vor Rentenbeginn) verstorben ist oder die Rente nach der Aufschiebung bezogen hat; Ihr Partner/Ihre Partnerin das Rentenalter vor dem 6. April 2016 erreicht hat; Sie zum Zeitpunkt des Todes Ihres Partners/Ihrer Partnerin verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten.

Wie viel Pension bekommt die Frau, wenn der Mann stirbt?

Der Anspruch der Frau beträgt 60 Prozent der Pension ihres verstorbenen Mannes.

Erhält eine Ehefrau die Rente ihres verstorbenen Ehemanns?

Ja, das ist möglich. Die meisten Pensionspläne sehen nach dem Tod des Versicherten eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner vor . Diese Hinterbliebenenrente kann unabhängig davon beginnen, ob der Versicherte bereits seine Rente bezieht. Die Höhe der Hinterbliebenenrente und der Zeitpunkt des Rentenbeginns sind je nach Plan unterschiedlich und hängen von der bei Renteneintritt getroffenen Wahl ab.

Wie viel Rente bekommt die Ehefrau, wenn der Ehemann verstorben ist?

Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Kann ich meine staatliche Rente auf meine Ehefrau übertragen?

Ihre Rente ist speziell für Sie und Ihren Namen angelegt und unterliegt bestimmten Steuervorteilen, die nur für Sie gelten. Die Antwort auf die Frage „Kann ich meine Rente auf eine andere Person übertragen?“ lautet daher in der Regel nein, außer im Todesfall .

Was geschieht mit meiner Rente, wenn mein Ehepartner stirbt?

Gemeinsame lebenslange Renten

Im Todesfall eines Mitglieds wird die gemeinsame lebenslange Rente an den überlebenden Ehepartner oder Rentenpartner bis zu dessen Lebensende ausgezahlt . Die garantierte Rentenzahlungsdauer gilt nur, wenn sowohl das Mitglied als auch der Rentenpartner innerhalb der ersten fünf Jahre des Rentenbezugs versterben.

Was bekommt der Ehemann, wenn die Frau stirbt?

Die kleine Witwen/Witwer-Rente beträgt 25 % der Rente des Verstorbenen. Ist der Gatte vor dem 1.1.2024 und vor der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze gestorben, wird die Witwen/Witwer-Rente um einen Abschlag (maximal 10,8 %) gemindert.

Wie lange wird die Rente im Todesfall eines Rentenempfängers gezahlt?

Die Rente endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Rentenempfänger verstorben ist. Überzahlte Renten (oft zu Monatsanfang gezahlt) müssen von den Erben zurückgezahlt werden, daher sollte das Konto nicht sofort geschlossen werden, da die Rentenversicherung diese Beträge zurückbuchen kann. Für Witwen- und Witwerrenten gelten jedoch eigene Regeln, wie z.B. die Begrenzung bei Wiederheirat oder nach 24 Monaten (bei kleiner Witwenrente). 

Hat die erste Ehefrau Anspruch auf Witwenrente?

Ja, die erste Frau kann unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Witwenrente bekommen, vor allem wenn die Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurde, sie nicht wieder geheiratet hat und Unterhalt vom Ex-Partner bezog oder Anspruch darauf hatte, und der Ex-Partner die Mindestversicherungszeit erfüllt hat. Bei einer späteren Scheidung ist ein Anspruch unwahrscheinlicher, aber möglich, wenn sie z.B. während der Ehe in eine Notlage geriet und ein Unterhaltsanspruch bestand, der aber oft mit der Witwenrente der neuen Ehefrau verrechnet wird. 

Wann bekommt man Sterbegeld von der Krankenkasse?

Bis Ende 2003 erhielten Hinterbliebene von gesetzlich Krankenversicherten eine festgelegte Summe als sogenanntes Sterbegeld. Heute ist das Sterbegeld keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen mehr, was bedeutet, dass Hinterbliebene keinen pauschalen finanziellen Zuschuss für die Beerdigungskosten mehr erhalten.

Kann ich die Beerdigungskosten vom Konto des Verstorbenen bezahlen?

Ja, die Beerdigungskosten können grundsätzlich vom Konto des Verstorbenen bezahlt werden, da diese Kosten als Nachlassverbindlichkeit gelten und vom Erbe getragen werden müssen; dazu müssen die Rechnungen bei der Bank eingereicht werden, die oft eine Haftungserklärung oder einen Erbschein verlangt, wobei auch eine sogenannte "transmortale" Vollmacht den Zugriff ermöglicht. 

Was passiert, wenn die Ehefrau stirbt?

Wenn ein Verheirateter stirbt, erben gemäß der gesetzlichen Erbfolge der hinterbliebene Ehepartner und die Kinder. War der Verstorbene kinderlos, erben auch die Eltern.