Was ist bei Teilrente zu beachten?
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Bei einer Teilrente müssen Sie beachten, dass Sie die Höhe flexibel (10-99,99 %) wählen, aber Rentenabschläge haben (außer bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte) und weiterhin rentenversicherungspflichtig sind, wenn Sie arbeiten, was Ihre Rente erhöht, aber auch steuer- und sozialabgabenpflichtig macht. Wichtig sind zudem die Auswirkungen auf Krankengeld, Betriebsrente und die steuerliche Behandlung, da der Rentenfreibetrag festgelegt wird.
Welche Nachteile hat eine Teilrente?
Nachteile einer Teilrente sind vor allem die möglichen Probleme mit der Betriebsrente (oft erst bei Vollrente gezahlt), die Auswirkungen auf andere Sozialleistungen (weniger Anspruch auf z.B. Bürgergeld) und dass man weiterhin volle Sozialversicherungsbeiträge zahlt, während man nur einen Teil der Rente bekommt. Es kann sich aber lohnen, da Abschläge nur auf den bezogenen Teil anfallen und man durch Weiterarbeit neue Rentenpunkte sammelt, was die Verluste oft ausgleicht.
Wie viele Stunden darf ich bei Teilrente arbeiten?
Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente (Teilrente) dürfen Sie mindestens 3 Stunden, aber weniger als 6 Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten; die Rente ergänzt Ihr Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung, wobei Sie die Hinzuverdienstgrenzen (individuell berechnet) nicht überschreiten dürfen, da sonst Rentenkürzungen drohen; entscheidend ist die gesundheitliche Leistungsfähigkeit für alle Tätigkeiten, nicht nur für Ihren alten Job, und Sie sollten dies unbedingt mit der Deutschen Rentenversicherung abklären.
Wie wird eine Teilrente besteuert?
Grundsätzlich sind Voll- wie Teilrente zu versteuern. Es gilt jeweils der Rentenfreibetrag des Jahres, in dem das Altersruhegeld erstmals bezogen wird. 2024 liegt der steuerfreie Anteil bei 17 Prozent. Er schmilzt in den kommenden Jahren um jeweils 0,5 Prozent.
Wie hoch ist der Abschlag bei einer Teilrente?
Bei einer Teilrente werden Abschläge (0,3 % pro Monat vor der Regelaltersgrenze) nur auf den bereits bezogenen Teil der Rente berechnet; der Rest wird später oft mit weniger oder keinen Abschlägen gezahlt, da man weiterhin Beiträge einzahlt und die Rente neu berechnet wird, aber die ersten Abschläge bleiben lebenslang bestehen, sodass die Teilrente sich lohnt, wenn man dadurch einen höheren Steuerfreibetrag sichert, was eine individuelle Rechnung erfordert. Die genaue Höhe der Abschläge hängt vom Zeitpunkt des Rentenbeginns ab, aber sie werden immer auf das Regelalter hochgerechnet, wobei die Rente mit 63 (besonders langjährig Versicherte) abschlagsfrei sein kann, wenn man den richtigen Zeitpunkt nicht verpasst.
99.99 percent partial pension: why should I apply for this?
Was ist der Teilrenten-Trick?
Der "Teilrenten-Trick", oft als 99,99 % Teilrente bezeichnet, ist eine legale Strategie für pflegende Angehörige, um ihre Rente zu erhöhen, indem sie nur 0,01 % ihrer Vollrente abgeben (z.B. 8 Cent bei 1000 € Rente) und dadurch weiterhin als pflichtversichert in der Rentenversicherung gelten. Dies ermöglicht den Bezug von Rentensteigerungen durch die Pflege (wie z.B. durch die Pflegeversicherungsbeiträge), die bei einer 100%-Vollrente entfallen würden, da man dann versicherungsfrei wäre. Es ist eine gezielte Steuerung der Rentenhöhe, um lebenslange Rentenansprüche zu sichern, da jede Pflegestunde zählt.
Wie hoch ist die Auszahlung bei einer Teilrente?
Eigentlich sind die Grundlagen der Teilrente nicht kompliziert: Wer eine Altersrente beantragen kann, hat Anspruch auf die Teilrente. Das ist eine Möglichkeit, kein Muss. Anstatt der kompletten Auszahlung können Sie vorerst zwischen zehn und 99,99 Prozent Ihrer Rente beziehen.
Was muss ich bei Teilrente beachten?
Bei der Teilrente wird – im Unterschied zur Vollrente – die gesetzliche Altersrente nur teilweise in Anspruch genommen. Die Teilrente muss mindestens 10 % betragen. Sie darf sich neuerdings aber auch auf 99,99 % belaufen - was bei 2.000 € Monatsrente 20 Cent weniger als die Vollrente bedeutet.
Welche Sozialabgaben gibt es bei Teilrente?
Empfänger einer Teilrente sind in allen Sozialversicherungen pflichtversichert und zahlen die normalen Beiträge – mit einer Ausnahme: Mit Ablauf des Monats, in dem Sie die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht haben, endet Ihre Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung.
Welche Steuerklasse bei Teilrente und Gehalt?
Bei Teilrente und Gehalt behalten Sie Ihre ursprüngliche Steuerklasse (meist I, III, IV oder V) für das Gehalt, da die Rente selbst steuerfrei, aber steuerpflichtige Teile hat und die Steuerklasse nur den monatlichen Lohnsteuerabzug bestimmt, nicht die jährliche Steuerlast. Fällt das Gehalt unter die Geringfügigkeitsgrenze (ca. 556 € monatlich) oder ist es ein Minijob, kann es anders sein; bei einem zweiten Job (z.B. Betriebsrente oder Midijob) landet man jedoch oft in Steuerklasse VI, was hohe Abzüge bedeutet, aber meist zu einer Erstattung führt, wenn Sie eine Steuererklärung machen.
Wie lange wird eine Teilrente gezahlt?
Altersrenten können als Vollrente oder als Teilrente gezahlt werden ( § 42 SGB VI ). Der Anteil der Teilrente kann bei den Altersrenten beliebig gewählt werden, solange er mindestens 10 Prozent oder höchstens 99,99 Prozent der Vollrente beträgt.
Wer zahlt die Krankenversicherung bei Teilrente?
Bei einer Teilrente zahlen Sie als Rentner die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags, die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung; zudem zahlt die Rentenversicherung die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags Ihrer Kasse. Für geringe Einkünfte können Sie einen Beitragszuschuss beantragen, der gemeinsam mit der Rente ausgezahlt wird, aber bei GKV-Versicherungspflichtige erhalten diesen Zuschuss automatisch. Bei Beschäftigung neben der Teilrente müssen Beiträge aus dem Arbeitseinkommen gezahlt werden, aber die Rentenversicherung zahlt weiterhin die Hälfte des Beitrags zur Krankenversicherung.
Kann man gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen?
Ja, man kann gleichzeitig Rente und Gehalt beziehen, besonders bei der Altersrente, wo es seit 2023 keine Hinzuverdienstgrenzen mehr gibt – man darf unbegrenzt dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird, was den Übergang in den Ruhestand flexibler macht. Bei Erwerbsminderungsrenten oder Hinterbliebenenrenten gelten jedoch weiterhin spezifische, dynamische Hinzuverdienstgrenzen, deren Überschreitung zu Rentenkürzungen führen kann. Wichtig ist auch, dass auf das zusätzliche Einkommen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen können und eine Steuererklärung oft verpflichtend ist.
Wie funktioniert das mit der Teilzeitrente?
Eine Teilrente funktioniert, indem Sie nur einen Teil (10 % bis 99,99 %) Ihrer vollen Altersrente beziehen, während der Rest auf dem Rentenkonto verbleibt, was einen sanften Übergang in den Ruhestand ermöglicht und oft Vorteile wie den Anspruch auf Krankengeld oder Arbeitslosengeld behält – ein wesentlicher Unterschied zu einer Vollrente, die diese Sozialleistungen ausschließt. Sie können die Höhe der Auszahlung selbst wählen, um weiterzuarbeiten, aber sozialversichert zu bleiben, und können später oft zur Vollrente wechseln oder den Rest aufschlagen.
Kann ich mit 63 in Rente gehen und weiter arbeiten?
Ja, Sie können mit 63 in Rente gehen und weiterarbeiten, denn seit 2023 gibt es bei Altersrenten in Deutschland keine Hinzuverdienstgrenze mehr, sodass Sie unbegrenzt zu Ihrem Gehalt verdienen können, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Der beste Weg ist oft, eine Teilrente (z. B. 99,99 %) zu beantragen, da Sie dann weiterhin Beiträge zahlen und Ansprüche auf Sozialversicherungen wie Arbeitslosen- und Krankengeld behalten, während Sie mit 63 in Rente gehen können, falls Sie die Voraussetzungen erfüllen (z. B. 35 Beitragsjahre).
Welche Jahrgänge haben Nachteile bei der Rente?
Das Ergebnis: Die Geburtsjahrgänge 1948, 1949, 1950 und 1952 fallen in die oben genannten Dellen des Rentenniveaus. Damit gehen sie mit schlechteren Bedingungen in Rente als andere Jahrgänge.
Für wen lohnt sich die Teilrente?
Die Teilrente lohnt sich besonders für Menschen, die nach dem Renteneintritt weiterarbeiten, Angehörige pflegen, Steuervorteile nutzen oder Anspruch auf Krankengeld behalten wollen, da sie durch den Bezug eines kleinen Teils der Rente (z.B. 99,99 %) die Rentenversicherungspflicht erhalten und dadurch weitere Rentenansprüche erwerben oder Sozialleistungen sichern, ohne große Einbußen. Sie ist ideal für den gleitenden Übergang, um Rentenabschläge zu vermeiden oder die Rente durch weitere Beiträge aufzubessern.
Wie wird Teilrente und Gehalt versteuert?
Wenn Sie Teilrente beziehen und arbeiten, müssen beide Einkommen versteuert werden, aber die Teilrente sichert Ihnen einen festen steuerfreien Rentenfreibetrag für das Leben, was steuerliche Vorteile bringen kann, da der Hinzuverdienst (ab 2026 teils 2000 € steuerfrei) zu Ihrem Gesamteinkommen zählt und der Steuersatz steigen kann – eine Steuererklärung ist meist Pflicht. Seit dem 1. Januar 2026 gilt die "Aktivrente" mit 2.000 € steuerfreiem monatlichem Hinzuverdienst, wenn Sie im Rentenalter weiterarbeiten, was die Belastung reduziert, aber Gesamteinkommen zählt.
Kann ich mit einer Teilrente weiterarbeiten?
Ja, Sie können mit einer Teilrente weiterarbeiten, und seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenzen mehr, sodass Sie unbegrenzt verdienen können, ohne dass Ihre Altersrente gekürzt wird. Wichtig ist, dass Sie bei sozialversicherungspflichtiger Arbeit weiterhin Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung zahlen, was zusätzliche Rentenansprüche schafft, aber auch bedeutet, dass Sie weiterhin Anspruch auf Krankengeld haben, wenn Sie eine Teilrente von bis zu 99,99 % beziehen. Die Teilrente ermöglicht einen flexiblen Übergang in den Ruhestand und kann steuerliche Vorteile bringen.
Warum nur Teilrente beantragen?
Man beantragt eine Teilrente für einen flexiblen Ruhestands-Übergang, um steuerliche Vorteile durch einen höheren Freibetrag zu sichern, Krankengeld-Ansprüche zu bewahren (besonders bei 99,99%), die familiäre Krankenversicherung zu nutzen, neue Rentenansprüche (z.B. durch Pflege) zu erwerben oder einfach parallel zum Job ein zweites Einkommen zu haben, ohne sofort komplett aufhören zu müssen, erklärt der Focus online und rentenbescheid24.de. Eine Teilrente (ab 10%) ermöglicht es, die Rente flexibel mit Arbeit zu kombinieren, um finanzielle Einbußen zu minimieren und gleichzeitig die eigene Altersvorsorge zu stärken, so die Deutsche Rentenversicherung.
Welche Auswirkungen hat eine Teilrente auf die Sozialversicherung?
Wer eine Teilrente bezieht und weiterarbeitet, bleibt in der Regel voll sozialversicherungspflichtig (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) bis zur Regelaltersgrenze, zahlt also normale Beiträge, was sich positiv auf die spätere Rente auswirkt und Anspruch auf Krankengeld sichert. Erst ab der Regelaltersgrenze endet die Rentenversicherungs-, später die Arbeitslosenversicherungspflicht, wenn man auf die Beitragszahlung verzichtet.
Was ist der Unterschied zwischen Teilrente und Flexirente?
Was ist die Flexi-Rente ? Mit der Flexi-Rente konnten Teilrente und Hinzuverdienst ab 2017 flexibler und einfacher als vorher miteinander kombiniert werden. Dies sollte das längere und flexiblere Weiterarbeiten fördern. Seit 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten entfallen.
Wie hoch wird die Teilrente besteuert?
Jahr für Jahr steigt der Prozentsatz des steuerpflichtigen Teils der Rente für die jeweiligen Neurentner um zwei Prozentpunkte bis 2020. Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 sind es somit 80 Prozent, 2021 sind es 81 Prozent und 2022 82 Prozent, also nur noch 1 Prozentpunkt Steigerung pro Jahr.
Wie lange kann ich eine Teilrente beziehen?
Sie können eine Teilrente beziehen, solange Sie wollen, da sie ein flexibler Übergang in den Ruhestand ist (10 % bis 99,99 % der Rente), aber der eigentliche Bezugszeitpunkt hängt davon ab, wann Sie die Altersrente beantragen – sie kann sofort mit Abschlägen oder nahtlos ohne Abschläge (z. B. mit 45 Versicherungsjahren) starten und jederzeit in die Vollrente wechseln oder umgekehrt, ohne Bindungsfrist, einfach per formlosem Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung. Wichtig ist: Wenn Sie vor der Regelaltersgrenze die Teilrente (besonders die hohe 99,99% Variante) nehmen, können Sie weiterarbeiten und unbegrenzt dazuverdienen, ohne Kürzungen, aber die frühere Inanspruchnahme führt zu dauerhaften Abschlägen, die oft nicht wieder ausgeglichen werden können, daher gut prüfen.
Wer zahlt die Krankenkasse bei Teilrente?
Bei einer Teilrente zahlen Sie als Rentner die Hälfte Ihres Krankenversicherungsbeitrags, die andere Hälfte übernimmt die Rentenversicherung; zudem zahlt die Rentenversicherung die Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags Ihrer Kasse. Für geringe Einkünfte können Sie einen Beitragszuschuss beantragen, der gemeinsam mit der Rente ausgezahlt wird, aber bei GKV-Versicherungspflichtige erhalten diesen Zuschuss automatisch. Bei Beschäftigung neben der Teilrente müssen Beiträge aus dem Arbeitseinkommen gezahlt werden, aber die Rentenversicherung zahlt weiterhin die Hälfte des Beitrags zur Krankenversicherung.