Was kann man außer Pflegegeld noch beantragen?

Gefragt von: Pia Kraus
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Außer dem Pflegegeld können Sie zahlreiche weitere Leistungen beantragen, darunter den monatlichen Entlastungsbetrag (131 €) für Alltagshelfer & Co., Pflegehilfsmittel (42 €), Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (bis zu 4.180 €), Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie das neue, größere Entlastungsbudget (ab 01.07.2025: 3.539 €/Jahr), wenn Sie Pflegegrad 2-5 haben. Bei Bedarf gibt es auch die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt, wenn die Pflegeversicherung nicht ausreicht.

Was gibt es zusätzlich zum Pflegegeld?

Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es mehrere Leistungen, die Pflegebedürftige beantragen können, wie den monatlichen Entlastungsbetrag (131 €), Zuschüsse für Pflegehilfsmittel (42 €/Monat), Wohnumfeld-Verbesserung (bis 4.180 € pro Maßnahme) und Verhinderungspflege/Kurzzeitpflege (bis ca. 1.685 €/Jahr), sowie das neue Entlastungsbudget (ab 2025: 3.539 €/Jahr für PG 2-5), die alle die häusliche Pflege ergänzen und die Pflegepersonen entlasten. Diese Leistungen werden separat gewährt und kürzen das Pflegegeld in der Regel nicht, wenn sie korrekt genutzt werden, und es besteht auch die Möglichkeit der Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen (Kombinationspflege). 

Welche Gelder stehen pflegenden Angehörigen zu?

Pflegende Angehörige in Deutschland erhalten finanzielle Unterstützung hauptsächlich durch das Pflegegeld, das je nach Pflegegrad gestaffelt ist (ab Pflegegrad 2). Wichtig sind auch der Entlastungsbetrag (bis 131€/Monat für Dienste), Pflegeunterstützungsgeld bei kurzfristiger Verhinderung und Leistungen zur sozialen Absicherung (Rente, Arbeitslosenversicherung). Ab 2026 gibt es ein gemeinsames Budget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege. 

Was kann ich tun, wenn mein Pflegegeld nicht ausreicht?

Wenn das Pflegegeld nicht ausreicht, um die Pflegekosten zu decken, gibt es in Deutschland mehrere Optionen: Beantragung von "Hilfe zur Pflege" beim Sozialamt für die Differenz, Prüfung von Grundsicherung, Nutzung des Entlastungsbetrags, Beantragung einer Pflegegrad-Höherstufung oder alternative Finanzierungsmodelle wie Teilverkauf einer Immobilie; wichtig ist, zuerst die Pflegekasse anzusprechen, bevor man zum Sozialamt geht. 

Was ist ein Angehörigenbonus bei der Pflegekasse?

Der Angehörigenbonus in der Pflege (in Österreich) ist eine monatliche Geldleistung für pflegende Angehörige, um sie finanziell zu unterstützen, die seit Juli 2023 gezahlt wird. Er beträgt aktuell (2025) 130,80 € pro Monat (valorisiert), ist steuerfrei, unpfändbar und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet, um die Pflege zu Hause zu erleichtern und die pflegenden Personen zu entlasten. 

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Was kann ich als pflegender Angehöriger alles beantragen?

Pflegende Angehörige können Geldleistungen (Pflegegeld, Entlastungsbetrag), Sachleistungen (Pflegesachleistungen, Hilfsmittel), Entlastungsleistungen (Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tagespflege), Unterstützung bei der Berufstätigkeit (Pflegeunterstützungsgeld, Arbeitslosenversicherung) und Rentenbeiträge beantragen, die alle bei der Pflegekasse oder Krankenkasse einzureichen sind, um die Belastung zu mindern und die eigene Altersvorsorge zu sichern. 

Wer bekommt die 1000 € Pflegebonus?

Wird ein Pflegebedürftiger mit mindestens Pflegegrad 2 zuhause von Angehörigen oder Freunden gepflegt, kann die pflegebedürftige Person monatliches Pflegegeld von der gesetzlichen Pflegekasse erhalten. Aber auch Privatversicherte haben Anspruch auf Pflegegeld.

Kann ich mit dem Pflegegeld machen, was ich will?

Diese Geldleistung ist nicht zweckgebunden; Der Pflegebedürftige und pflegende Angehörige können daher frei entscheiden, wofür die Leistung verwendet werden soll. Oft wird das Pflegegeld genutzt, um pflegende Angehörige für ihre Unterstützung zu entlohnen.

Wer bekommt Pflegewohngeld?

Pflegewohngeld wird gewährt, wenn das Einkommen der pflegebedürftigen Person zur Finanzierung der Investitionskosten nicht oder teilweise nicht ausreicht. Pflegewohngeld ist einkommens- und teilweise vermögensabhängig. Kinder werden allerdings nicht zum Unterhalt herangezogen.

Warum bekomme ich plötzlich kein Pflegegeld mehr?

Sie bekommen kein Pflegegeld mehr, weil es oft gekürzt oder eingestellt wird, wenn der Pflegegrad sich ändert (Herabstufung auf 1), Sie länger als 4 Wochen im Krankenhaus/Reha sind, die verpflichtenden Beratungsbesuche nicht stattfinden, Sie zusätzlich viele Pflegesachleistungen (Pflegedienst) nutzen, oder Sie nicht mitwirken (z.B. Begutachtung verweigern). Auch bei längeren Auslandsaufenthalten (außerhalb EU) oder Inhaftierung ruht das Pflegegeld. 

Was steht mir als Pflegeperson alles zu?

Zu den Pflegeleistungen der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen gehören: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, Leistungen für die stationäre Pflege, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Umbaumaßnahem für Barrierefreiheit, ...

Wie beantrage ich den Angehörigenbonus?

Um den Angehörigenbonus in Österreich zu beantragen, müssen Sie ein bundesweit einheitliches Antragsformular ausfüllen und bei Ihrem zuständigen Pensionsversicherungsträger (z.B. BVAEB oder SVS) einreichen, wobei Sie die Pflege seit mindestens einem Jahr ausüben und der Pflegebedürftige mindestens Pflegestufe 4 hat, plus Einkommensgrenzen beachten. Der Antrag erfordert Nachweise über Pflege, Einkommen und die Selbst- oder Weiterversicherung in der Pensionsversicherung. Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Teilbeträgen. 

Wofür kann ich Pflegegeld verwenden?

Pflegegeld ist eine flexible Sozialleistung, die der pflegebedürftigen Person zusteht und für alle pflegebedingten Ausgaben genutzt werden kann, um die häusliche Pflege sicherzustellen – meist als finanzielle Anerkennung für pflegende Angehörige, zur Beauftragung einer Haushaltshilfe, für Pflegehilfsmittel (z.B. zum Verbrauch), zur Finanzierung von Betreuungsangeboten (Entlastungsbetrag), aber auch für Wohnraumanpassungen oder Fahrkosten, ohne dass eine Nachweispflicht (Quittungen) besteht.
 

Für was bekommt man 4000 € von der Pflegekasse?

Für Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Barrierefreiheit zuhause) können Sie bis zu 4.000 € (aktuell sogar bis zu 4.180 €) von der Pflegekasse erhalten, wenn ein Pflegegrad vorliegt, um das selbstständige Leben zu erleichtern – das gilt für den Badumbau, Einbau von Treppenliften, Türverbreiterungen oder Rampen. Mehrere Pflegebedürftige im selben Haushalt können den Zuschuss auch mehrfach erhalten (z.B. 8.000 € für ein Ehepaar).
 

Welche finanzielle Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige?

Für pflegende Angehörige gibt es in Deutschland finanzielle Unterstützung durch das Pflegegeld, Sachleistungen, den Entlastungsbetrag, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie steuerliche Vorteile (Pflege-Pauschbetrag) und bei Arbeitsausfall durch Pflegeunterstützungsgeld, alles gestaffelt nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen. Wichtig ist, die Leistungen bei der zuständigen Pflegekasse zu beantragen und sich beraten zu lassen. 

Kann man Pflegesachleistungen und Pflegegeld gleichzeitig bekommen?

Ja, man kann Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren, dies nennt sich Kombinationsleistung, die besonders dann sinnvoll ist, wenn die Pflege durch Angehörige den Bedarf nur teilweise deckt und ein Pflegedienst nur ergänzend tätig wird. Sie erhalten dann für den Teil der Pflegesachleistungen, den Sie nicht nutzen, anteilig Pflegegeld. Die Kombination ist ab Pflegegrad 2 möglich und wird für sechs Monate bindend festgelegt, wobei ein Wechsel bei veränderter Pflegesituation möglich ist.
 

Kann man Wohngeld und Hilfe zur Pflege beantragen?

Wissen Pflegeheimbewohner*innen aufgrund der stark gestiegenen Pflegeheimkosten nicht, wie sie mit ihrer Rente den Platz im Pflegeheim noch finanzieren sollen, können sie unter Umständen Wohngeld oder Hilfe zur Pflege beziehen.

Wie hoch ist die Bekleidungspauschale für Heimbewohner?

Heimbewohner, die Sozialhilfe beziehen, erhalten neben dem Taschengeld (Barbetrag) auch eine monatliche Bekleidungspauschale, die seit dem 1. Januar 2024 in der Regel 28,00 € beträgt und zusammen mit dem Barbetrag (ca. 152,01 €) ausgezahlt wird, um persönliche Bedürfnisse wie Kleidung zu decken. Die Höhe wird von den überörtlichen Sozialhilfeträgern festgelegt und dient dazu, die Kosten für Kleidung und andere kleine Ausgaben zu bestreiten, wenn die Rente nicht ausreicht. 

Welche Voraussetzungen muss ich haben, um Wohngeld zu beantragen?

Die Vermögensfreigrenzen betragen in der Regel 60.000 Euro bei einer alleinstehenden Person und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied. Besitzen Sie mehr, wird es ebenfalls schwierig. Es gibt außerdem dann kein Wohngeld, wenn Sie schon andere Sozialleistungen erhalten.

Was kann ich als pflegender Angehöriger beantragen?

Pflegende Angehörige können Geldleistungen (Pflegegeld, Entlastungsbetrag), Sachleistungen (Pflegesachleistungen, Hilfsmittel), Entlastungsleistungen (Verhinderungs-, Kurzzeit-, Tagespflege), Unterstützung bei der Berufstätigkeit (Pflegeunterstützungsgeld, Arbeitslosenversicherung) und Rentenbeiträge beantragen, die alle bei der Pflegekasse oder Krankenkasse einzureichen sind, um die Belastung zu mindern und die eigene Altersvorsorge zu sichern. 

Was darf man beim MDK nicht sagen?

Beim MDK (Medizinischer Dienst) sollten Sie nichts beschönigen, verschweigen oder übertreiben; sagen Sie die Wahrheit über Ihre Einschränkungen, zeigen Sie den tatsächlichen Pflegebedarf (auch Verweigerungen), aber vermeiden Sie unnötige intime Details oder Fragen zu Politik und Religion, die nicht relevant sind; seien Sie vorbereitet, aber verstellen Sie sich nicht, um einen falschen, zu positiven Eindruck zu erwecken. Wichtig ist, dass Sie Ihre Schwierigkeiten realistisch schildern, da der Gutachter sonst Ihren Unterstützungsbedarf falsch einschätzt. 

Welche Leistungen kann ich in meinem Pflegegrad beantragen?

Leistungen bei Pflegegrad umfassen Pflegegeld (direktes Geld), Pflegesachleistungen (ambulante Pflegedienste), den Entlastungsbetrag (für Hilfe im Alltag) sowie Mittel für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, auch Zuschüsse für Wohnraumanpassung und Digitale Pflegeanwendungen (DiPA). Die Höhe der Leistungen steigt mit dem Pflegegrad (PG), wobei PG 1 nur Entlastungsleistungen und PG 2-5 auch Geld- oder Sachleistungen erhalten. Seit 2025 gibt es zudem eine pauschale Erhöhung der Beträge, um die Inflation auszugleichen. 

Wann werden die 750 Euro Bonus ausgezahlt?

80.000 Angehörige von pflegebedürftigen Personen erhalten nun rückwirkend ab Juli das Geld. Für das vergangene halbe Jahr ergibt sich so eine Summe von 750 Euro. Mit 2024 wird auf monatliche Zahlungen umgestellt, konkret 125 Euro im Monat.

Wie bekomme ich den Angehörigenbonus?

Es gibt 2 Möglichkeiten: Sie sind in der Pensionsversicherung wegen der Pflege einer oder eines nahen Angehörigen oder eines behinderten Kindes selbst- oder weiterversichert: Dann erhalten Sie den Angehörigenbonus automatisch von dem Pensionsversicherungsträger, bei dem sie selbst- oder weiterversichert sind.

Wie hoch ist der Angehörigenbonus 2025?

Der Angehörigenbonus beträgt im Kalenderjahr 2025 monatlich € 130,80. Der Angehörigenbonus wird monatlich im Nachhinein ausgezahlt.