Was kommt alles in die Selbstauskunft?

Gefragt von: Herr Prof. Leonhard Jakob
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Ausgewählte Themen, zu denen der Vermieter Fragen stellen darf:
  • Name, Anschrift, Geburtsdatum.
  • Nettoeinkommen.
  • Anzahl und Alter sämtlicher Bewohner.
  • Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber.
  • Raucher/Nichtraucher.
  • Familienstand.
  • Mietschulden.
  • Haustiere.

Was gehört alles zu einer Selbstauskunft?

Welche Daten enthält die klassische Selbstauskunft im Allgemeinen? Bei einer Selbstauskunft für Dritte handelt es sich für gewöhnlich um einen Fragebogen, der sowohl Informationen zur Person als auch zu den wirtschaftlichen Verhältnissen enthält. Obligatorisch sind Personenangaben wie Name, Anschrift oder Geburtsdatum.

Welche Daten werden bei der Selbstauskunft abgefragt?

Bei der SCHUFA werden vor allem diese Aspekteim Rahmen einer Selbstauskunft abgefragt: Kontaktdaten wie Name und Anschrift, Geburtsdatum, Güterstand - zum Beispiel, ob Sie ledig, verheiratet oder geschieden sind und die Anzahl der Kinder.

Was gehört in eine Selbstauskunft Mieter?

Relevante Daten sind unter anderem die Anzahl der einziehenden Personen, die finanzielle Situation des Mieters/der Mieter sowie die Haustierhaltung. Kommt das Mietverhältnis nicht zustande, sind Sie verpflichtet, die gesammelten Daten zu löschen bzw. zu vernichten, da sie nicht mehr notwendig sind.

Was ist eine ausgefüllte Selbstauskunft?

Im Grunde beinhaltet die Selbstauskunft zwei Hauptgruppen - die Personendaten und Informationen zu wirtschaftlichen Verhältnissen. Die Auskunft enthält: Persönliche Daten (wie Name, Adresse, Wohnsitz, Geburtsdatum, ...) Daten über dich und über deine wirtschaftlichen Verhältnisse oder Bonität.

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Wird die Selbstauskunft überprüft?

Makler oder Vermieter dürfen die gemachten Angaben durch Überprüfung des Personalausweises kontrollieren. Eine Kopie des Personalausweises darf allerdings für Zwecke einer Wohnungsbesichtigung nicht gemacht werden.

Was darf der Vermieter nicht fragen?

Haustiere, die über Kleintiere hinausgehen, müssen benannt werden. Auch die Zahl der einziehenden Personen darf der Vermieter erfragen. Religion, Familie, Vorstrafen: Fragen zu Vorstrafen, Ermittlungsverfahren, Religion oder Familienplanung sind allesamt unzulässig.

Was darf ein Vermieter bei der Selbstauskunft prüfen?

Mit einer Selbstauskunft kann ein Vermieter einige Angaben über einen Mieter erhalten, um ihn besser einschätzen zu können. Allerdings sind hier nur bestimmte Fragen zulässig! Wenn der Vermieter einen Mietinteressenten ausgewählt hat, dann ist er berechtigt den Mieter nach seiner Bonität zu fragen.

Ist eine Selbstauskunft Pflicht?

Grundsätzlich ist es legitim, eine Mieterselbstauskunft zu verlangen. Allerdings dürfen Vermieter dies erst dann tun, wenn der potenzielle Mieter die Wohnung bereits besichtigt hat und sie dann auch tatsächlich mieten möchte. Persönliche Fragen haben in einer Mieterselbstauskunft nichts verloren.

Was darf der Vermieter den Mieter fragen?

Grundsätzlich darf der Vermieter alle Fragen stellen, die er möchte. Frei nach dem Motto: Fragen darf man ja. Jedoch muss der Mieter diese Fragen nicht beantworten.

Wie viel kostet eine Selbstauskunft?

Die 29,95 Euro teure Bonitätsauskunft enthält neben dem Dokument für die Selbstauskunft auch noch ein Dokument zur Weitergabe an Drittparteien, wie zum Beispiel den Vermieter, und enthält Informationen zu Ihrer Bonität, zur Regelmäßigkeit der Einkünfte und die damit verbundene Zahlungsfähigkeit.

Was berechnet die Bank für Lebenshaltungskosten?

In der Regel kommen die Banken bei einem Einpersonenhaushalt auf 600 bis 800 Euro. Für jede weitere Person kommen 200 bis 250 Euro hinzu. Darin nicht enthalten sind die monatlichen Kosten für Warmmiete, Unterhaltszahlungen, Baufinanzierungsraten und sonstige bestehende Kredite.

Was passiert bei einer Selbstauskunft?

Eine Selbstauskunft ist im Finanzwesen die von einem künftigen Schuldner/Kreditnehmer abgegebene und dem Gläubiger/Kreditgeber zur Verfügung gestellte Auskunft über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Ist eine Selbstauskunft eine SCHUFA-Auskunft?

Was ist der Unterschied zur Selbstauskunft? Die Selbstauskunft, auch Schufa-Selbstauskunft genannt, ist ein Dokument, das die Schufa jeder Privatperson einmal im Jahr kostenfrei zur Verfügung stellen muss. Sie enthält weniger detaillierte Daten als die reguläre und nicht kostenfreie Schufa-Auskunft.

Wie schreibe ich eine Selbstauskunft?

In der vertraulichen Selbstauskunft für den Mieter solltest Du zusammenfassend die folgenden Angaben abfragen:
  1. persönliche Angaben (Name, Geburtsdatum, etc.),
  2. Nettoeinkommen,
  3. Beruf und Arbeitgeber,
  4. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder eine Räumungsklage läuft.

Wo bekomme ich die Selbstauskunft her?

Eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO erhalten Sie unter www.meineschufa.de. Diese kostenfreie SCHUFA-Selbstauskunft ist allerdings nur für Ihre Unterlagen bestimmt und eignet sich nicht zur Weitergabe an Dritte, wie z.B. Vermieter. Einmal im Jahr können Sie eine solche kostenfreie SCHUFA-Selbstauskunft beantragen.

Wer muss eine Selbstauskunft ausfüllen?

Es besteht für Privatpersonen keine gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Selbstauskunft. In der Regel handelt es sich um eine freiwillige Selbstauskunft. Ein Wohnungsbewerber kann also das Ausfüllen der Selbstauskunft verweigern, er sollte jedoch keine Falschangaben machen, wenn er das Dokument doch ausfüllt.

Was will der Vermieter alles wissen?

Der Mietinteressent muss aber wahrheitsgemäße Auskünfte über den Namen, Vornamen sowie das Geburtsdatum und die derzeitige Anschrift geben. Zur Verifizierung darf der Vermieter an dieser Stelle darum bitten, den Personalausweis zu sehen (ohne sich eine Kopie davon zu machen).

Wie sieht eine Selbstauskunft für Mieter aus?

I. Ich/ Wir erkläre(n), dass ich/ wir in der Lage bin/ sind, alle zu übernehmenden Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, insbesondere die Erbringung der Mietkaution sowie Miete nebst Nebenkosten, zu leisten. II. Ich/ Wir erkläre(n), dass die vorgenannten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.

Was darf der Vermieter in der Schufa sehen?

Vermietern ist es nicht gestattet, generell von allen Wohnungsinteressenten eine Schufa-Auskunft zu verlangen. Dies würde gegen das aktuell geltende Datenschutzgesetz verstoßen. Ob eine Selbstauskunft vorgelegt wird oder nicht, ist nicht rechtlich verpflichtend.

Was prüft der Vermieter?

Vermieter wollen häufig umfassend die Bonität der Wohnungsbewerber prüfen. Gängige Praxis ist das Verlangen einer Selbstauskunft, einer Schufa-Auskunft, sowie einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Kann Vermieter Meine Schufa sehen?

Die kurze Antwort lautet: Ja, ein Vermieter darf von Wohnungsinteressenten die SCHUFA-Auskunft verlangen. Das darf er allerdings nicht immer: Erst, wenn es wirklich darum geht, den Mietvertrag aufzusetzen, hat der Vermieter auch das Recht, in den SCHUFA-Score der Bewerberin oder des Bewerbers zu schauen.

Bin ich verpflichtet dem Vermieter meine Handynummer zu geben?

Die Weitergabe der Telefonnummer muss für Sie als Mieter transparent sein. Das bedeutet, dass Ihr Vermieter Ihnen mitteilen muss, wem er Ihre Rufnummer weitergegeben hat. Er muss die Weitergabe der Daten auf ein Mindestmaß beschränken.

Welche Fragen sollte man dem Vermieter stellen?

Fragen an Vermieter oder Makler
  • Welche Heizungsart hat das Haus?
  • Liegt ein Energieausweis vor?
  • Wie hoch sind die Nebenkosten? ...
  • Gibt es einen Keller, Dachboden, Stellplatz?
  • TV: Hat die Wohnung einen Kabel- oder Satellitenanschluss?
  • Haben Mieter Pflichten im Haus? ( ...
  • Sind Renovierungsarbeiten erlaubt?

Kann Vermieter mein Lohnabrechnung prüfen?

Schufa Auskunft: Unabhängig von dem vorgelegten Einkommensnachweisen sollten Sie immer eine Schufa Auskunft verlangen. Bürgschaft: Wenn Sie trotz Einkommensnachweis unsicher sind, ob der Mietinteressent ausreichend solvent ist, können Sie neben der Schufa Auskunft auch um eine Bürgschaft bitten.