Was mache ich mit einem Freistellungsauftrag?

Gefragt von: Emmi Kuhn
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Mit dem „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge“ weisen Sie das Kreditinstitut an, Ihre Zinsgewinne vom automatischen Steuerabzug zu befreien. Einzelpersonen können Zinserträge bis zu 801 Euro steuerfrei einbehalten, für gemeinsam veranlagte Ehepaare liegt die Grenze bei 1.602 Euro.

Was macht man mit einem Freistellungsauftrag?

Um Kapitalerträge von einer Besteuerung frei zu stellen, muss vom Anleger ein Freistellungsauftrag beim jeweiligen Kreditinstitut eingereicht werden. Darin legt der Anleger den Anteil des Sparer-Pauschbetrages (auch: Sparer-Freibetrag) fest, bis zu dem das Institut keine Abgeltungsteuer abführen soll.

Werden freistellungsaufträge dem Finanzamt gemeldet?

Die freistellende Stelle ( z. B. Kreditinstitut) ist verpflichtet, diese Beträge an das BZSt zu melden. Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden.

Was muss ich beim Freistellungsauftrag beachten?

Achten Sie darauf, dass der Freistellungsbetrag das Freistellungsvolumen von 801 Euro pro Sparer beziehungsweise 1.602 Euro nicht überschreitet. Das Finanzamt überprüft das. Haben Sie mehr angegeben, droht Ihnen im schlimmsten Fall eine Ordnungsstrafe. Es gilt: Pro Kreditinstitut ein Freistellungsauftrag.

Was wird vom Freistellungsauftrag abgezogen?

Was ist ein Freistellungsauftrag? Wer mit seinen jährlichen Kapitalerträgen den Freibetrag von 1.000 oder 2.000 Euro übersteigt, muss den Überschuss mit 25 Prozent Abgeltungssteuer versteuern, dazu kommen gegebenenfalls noch Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Freistellungsauftrag und Sparerpauschbetrag in der Praxis

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Sollte man den Freistellungsauftrag ausschöpfen?

Ein Freistellungsauftrag ist immer dann sinnvoll, wenn die zu erwartenden Kapitalerträge unterhalb des maximalen Sparerpauschbetrages liegen (unter 1.000 Euro bzw. 2.000 Euro). So können die Kapitalerträge steuerfrei vereinnahmt werden und es muss nicht extra eine Anlage KAP bei der Steuererklärung ausgefüllt werden.

Kann man sich den Freistellungsauftrag auszahlen lassen?

Ein ungenutztes Freistellungsvolumen bei anderen Banken wird nicht berücksichtigt. Bei einer Bank waren im letzten Jahr Ihre Zinserträge oder Dividenden höher als der Freistellungsauftrag – deshalb hat das Kreditinstitut Steuern einbehalten. Sie können sich diese Abgeltungsteuer vom Finanzamt erstatten lassen.

Ist ein Freistellungsauftrag wichtig?

Freistellungsauftrag: Was dieser bedeutet – und warum er so wichtig ist. Jeder Sparer hat einen Freibetrag auf seine Gewinne, den er nicht versteuern muss. Diesen können Sie mit einem Freistellungsauftrag beanspruchen. Falls nicht, zahlen Sie unnötig viele Steuern und müssen sich diese wieder zurückholen.

Was passiert wenn man keinen Freistellungsauftrag hat?

Gibt es keinen Freistellungsauftrag oder sind die Kapitalerträge höher als der Sparerpauschbetrag, führt das Kreditinstitut vom übersteigenden Betrag 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer automatisch an das Finanzamt ab.

Wie lange ist ein Freistellungsauftrag gültig?

Wenn Ihr Freistellungsauftrag nicht unbefristet erteilt wurde, gilt er ab dem 01. Januar und ist für ein Kalenderjahr gültig. Ist der erteilte Freistellungsauftrag unbefristet, behält dieser solange seine Gültigkeit, bis Änderungen oder Anpassungen vorgenommen werden.

Wie erfährt das Finanzamt von Kapitalerträgen?

Das Finanzamt kennt Ihre gesamten Kapitalerträge nicht. Die Banken müssen allerdings die vom Steuerabzug freigestellten Zinsen an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Dadurch kann das Finanzamt zumindest teilweise prüfen, ob Ihre Aufstellung der Kapitalerträge vollständig ist.

Wann muss ein Freistellungsauftrag spätestens eingereicht werden?

Ein Freistellungsauftrag muss spätestens 10 Geschäftstage vor einer Zinsfälligkeit vorliegen, damit er noch für diese berücksichtigt werden kann. Für Fälligkeiten Anfang Januar muss uns der Freistellungsauftrag bis spätestens 15. Dezember (des Vorjahres) vorliegen.

Wie viele freistellungsaufträge darf man haben?

Kann ein Freistellungsauftrag bei mehreren Banken erteilt werden? Der Freistellungsauftrag kann bei mehreren Banken und Anbietern erteilt werden. Dabei darf die Summe der erteilten Aufträge die Maximalhöhe von 1.000 € (Stand: 2023) nicht überschreiten.

Wie viel Geld darf man steuerfrei sparen?

Sie können den Sparerpauschbetrag auch splitten und auf mehrere Freistellungsaufträge bei verschiedenen Instituten verteilen. Natürlich dürfen Sie insgesamt die Summe von 1.000 Euro pro Person bzw. 2.000 Euro bei verheirateten, gemeinsam veranlagten Ehepaaren, nicht überschreiten.

Wo trage ich den Freistellungsauftrag in der Steuererklärung ein?

Hast Du entweder keinen oder zu niedrige Freistellungsaufträge gestellt und bis 2022 insgesamt nicht mehr als 801 Euro an Kapitalerträgen im Jahr eingenommen (ab 2023: bis 1.000 Euro), dann kannst Du die darauf einbehaltene Kapitalertragsteuer zurückbekommen. Dafür musst Du in Zeile 7 die Kapitalerträge angeben.

Welche Kapitalerträge muss ich angeben?

Wer den Kapitalertrag in der Steuererklärung angeben muss
  • Zinsen,
  • Dividenden,
  • Gewinne aus Aktienverkäufen (ab Kaufdatum 2009),
  • Erträge aus Versicherungsverträgen,
  • Gewinne aus Aktien-, Renten- oder Immobilienfonds, Zertifikaten, Options- oder Terminwertpapiergeschäften sowie.
  • Erträge aus stillen Gesellschaften.

Wird der Freistellungsauftrag geprüft?

So sparen Sie Steuern – Sparerpauschbetrag über Freistellungsaufträge richtig verteilen. Am Anfang jedes Jahres ist es bei vielen Sparen wieder so weit: Der Sparerpauschbetrag wird geprüft und über Freistellungsaufträge auf die Banken verteilt.

Wie oft muss man einen Freistellungsauftrag stellen?

Den Freistellungsauftrag müssen Sie nur einmal bei Ihrem Kreditinstitut vorlegen. Er gilt dann so lange, bis er von Ihnen widerrufen oder geändert wird.

Wann Freistellungsauftrag kündigen?

Solltest Du den Freistellungsauftrag für das laufende Jahr schon genutzt haben, kannst Du ihn nur noch bis zum schon genutzten Betrag reduzieren. Eine Löschung oder Änderung für das Folgejahr ist durch die Befristung eines vorhandenen Freistellungsauftrags auf das laufenden Jahr möglich.

Wie viel kostet ein Freistellungsauftrag?

Kostet die Erteilung bzw. Änderung eines Freistellungsauftrages Geld? Nein, sowohl die erstmalige Erteilung, als auch die spätere Änderungen eines Freistellungsauftrages ist kostenlos, und das auch unabhängig davon, auf wie viele Kreditinstitute Sie Ihren Sparerfreibetrag bzw. ab 2009 den Sparerpauschbetrag aufteilen.

Wie oft im Jahr Freistellungsauftrag ändern?

Freiräume nutzen
  1. Pro Jahr bis zu 1.000 Euro (Ledige) bzw. ...
  2. Der Freibetrag kann gesplittet und auf mehrere Institute verteilt werden.
  3. Sie können Ihren Freistellungsauftrag jederzeit ändern – oder ihn einfach weiterlaufen lassen.

Wie fülle ich den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge aus?

Das Formular für den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge enthält unter anderem folgende Angaben:
  1. Adressdaten des Kreditinstituts.
  2. Hinweis auf Erst- oder Folgeauftrag.
  3. Identifikationsnummer.
  4. Dauer.
  5. Auswahlmöglichkeit für Höhe (z.B. bei Verteilung des Freibetrags auf mehrere Kreditinstitute)
  6. Datum.

Wer bekommt den Freistellungsauftrag?

Jeder Bürger darf jährlich 1.000 Euro steuerfrei über Sparbücher, Aktien, Fonds oder andere Geldanlagen einnehmen. Bei Ehepaaren und Lebenspartnern verdoppelt sich der Freibetrag auf 2.000 Euro. Wenn Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilen, können Sie sich den Freibetrag sichern.

Woher weiß ich ob ich einen Steuerfreibetrag habe?

Jedem Arbeitnehmer und jeder Arbeitnehmerin steht automatisch der sogenannte Grundfreibetrag zu. Der Grundfreibetrag liegt 2023 bei 10.908 Euro (2022: 10.347 Euro), für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag. Liegen Ihre Einkünfte unter diesem Betrag, müssen Sie keine Steuern zahlen.

Wie hoch ist der Sparerfreibetrag ab 2023?

Für den Veranlagungszeitraum ab 2023 dürfen sich alle Sparer*innen über eine Erhöhung der Freibeträge um fast 25 Prozent freuen. Der neue Sparer-Pauschbetrag beträgt für Alleinstehende 1.000 Euro (vorher 801 Euro) und für Eheleute oder Lebenspartner 2.000 Euro (vorher 1.602 Euro).