Was spricht gegen Aufhebungsverträge?

Gefragt von: Herr Jörn Martens
sternezahl: 4.3/5 (13 sternebewertungen)

Gegen Aufhebungsverträge spricht vor allem der Verlust des Kündigungsschutzes, die drohende Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (meist 12 Wochen) und die verkürzte Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes, wenn Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Zudem entfallen Einflussrechte des Betriebsrats, und die betriebliche Altersvorsorge kann betroffen sein. Arbeitnehmer verzichten auf das Recht, gegen eine Kündigung zu klagen, was nur bei einer angemessenen Abfindung und klaren Regelungen gerechtfertigt ist.

Warum sollte man keinen Aufhebungsvertrag machen?

Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann für den Arbeitnehmer verschiedene gravierende sozialrechtliche Folgen haben, die sich unmittelbar auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld auswirken. Durch den Aufhebungsvertrag droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld für die Dauer von in der Regel 12 Wochen.

Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag?

Nachteile eines Aufhebungsvertrags sind vor allem eine drohende Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (bis zu 12 Wochen), der Verlust des Kündigungsschutzes (auch Sonderkündigungsschutz wie für Schwangere oder Behinderte), der Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage, dass Urlaubs- oder Überstundenansprüche verfallen können, wenn nicht explizit verhandelt, und der Wegfall der betrieblichen Altersvorsorge-Zuschüsse, wobei eine Abfindung stets verhandelt werden muss und nicht automatisch entsteht. 

Was sind die Folgen eines Aufhebungsvertrags?

Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich und vorzeitig durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, oft mit Vorteilen wie einer Abfindung oder bezahlten Freistellung, aber es droht in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen, da der Arbeitnehmer dem Ende des Arbeitsverhältnisses zustimmt. Wichtig ist die Schriftform und die genaue Regelung von Details wie Abfindung, Resturlaub und Beendigungstermin, um Nachteile zu vermeiden.
 

Warum ist ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung?

Ein Aufhebungsvertrag ist oft besser als eine Kündigung, weil er Flexibilität, Rechtssicherheit und die Chance auf bessere Konditionen (z.B. Abfindung, gutes Zeugnis, schnellerer Ausstieg) bietet, da er einvernehmlich verhandelt wird und gerichtliche Auseinandersetzungen vermeidet, aber man muss die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld beachten und sorgfältig verhandeln. Während eine Kündigung oft zu einem langwierigen und kostspieligen Kündigungsschutzprozess führt, schafft der Aufhebungsvertrag Klarheit und ermöglicht maßgeschneiderte Vereinbarungen für beide Seiten.
 

Aufhebungsvertrag: Dann solltest du IMMER gehen!

22 verwandte Fragen gefunden

Was muss im Aufhebungsvertrag stehen, um keine Sperrzeit zu bekommen?

Damit Sie im Falle eines Aufhebungsvertrags eine Sperre beim Arbeitsamt vermeiden, müssen Sie wichtige Beweggründe nachweisen, wie zum Beispiel eine drohende, betriebsbedingte Kündigung oder gesundheitliche Probleme. Auch eine Verkürzung der Sperrfrist ist in einigen Fällen möglich.

In welchen Fällen ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Ein Aufhebungsvertrag ist sinnvoll, wenn beide Seiten einvernehmlich und schneller aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden wollen, z.B. bei einem neuen Job, Umzug, Unzufriedenheit, oder um einer drohenden, wirksamen Kündigung (z.B. wegen Pflichtverletzung) zuvorzukommen, wobei rechtliche Beratung wegen möglicher Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld unerlässlich ist, da er nur bei Schriftform und freiwillig wirksam ist.
 

Warum bieten Firmen Aufhebungsverträge an?

Arbeitgebern bietet ein Aufhebungsvertrag deutliche Vorteile gegenüber einer Kündigung: Sie vermeiden eine Kündigungsschutzklage mit ungewissem Ausgang. Sie sind nicht an Kündigungsfristen gebunden und können sich kurzfristig von Mitarbeitern trennen.

Wie viel Geld bekommt man bei einem Aufhebungsvertrag?

Bei einem Aufhebungsvertrag gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Geld, aber eine Abfindung wird meist verhandelt; die Faustregel ist 0,5 bis 1 Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, abhängig von Verhandlungsgeschick, Betriebszugehörigkeit und der Stärke einer möglichen Kündigungsschutzklage. Faktoren wie die finanzielle Situation des Arbeitgebers und das Interesse an einer schnellen Einigung beeinflussen die Höhe ebenfalls, wobei die Abfindung steuerpflichtig ist und oft mit der Fünftelregelung versteuert wird.
 

Was ist ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag?

Ein wichtiger Grund für einen Aufhebungsvertrag, um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, liegt vor, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, etwa bei drohender Kündigung durch den Arbeitgeber (z.B. wegen Umstrukturierung), Mobbing, schweren gesundheitlichen Problemen (ärztlich attestiert) oder wichtigen familiären Gründen wie einem Umzug wegen des Partners oder der Pflege von Angehörigen. Wichtig ist, dass der Grund nachgewiesen werden kann und die Arbeitsagentur ihn anerkennt, um eine Sperrzeit zu verhindern.
 

Wer profitiert von einem Aufhebungsvertrag?

Durch einen Aufhebungsvertrag wird ein Schuldverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet. Dieses "Beziehungsende" lohnt sich für alle Arbeitgeber, die sich von einem Arbeitnehmer lösen möchten, aber rechtlich unsicher sind, ob eine Kündigung wirksam wäre.

Was passiert, wenn man einen Aufhebungsvertrag nicht akzeptiert?

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag ablehnen, bleibt Ihr Arbeitsverhältnis zunächst bestehen, aber Ihr Arbeitgeber kann versuchen, es durch eine reguläre Kündigung zu beenden, was oft zu Verhandlungen, Verschlechterung des Klimas oder im besten Fall zu einem besseren Angebot führt; rechtlich dürfen Ihnen keine Nachteile entstehen, aber Sie verlieren Ihren Kündigungsschutz, wenn der Arbeitgeber wirksam kündigt.
 

Wie hoch sind die Anwaltskosten für einen Aufhebungsvertrag?

Bei einem Aufhebungsvertrag trägt grundsätzlich jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten (Selbsttragungsprinzip), der Arbeitnehmer zahlt seinen Anwalt, der Arbeitgeber seinen. Die Kosten richten sich oft nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder sind frei verhandelbar (z.B. Stundensatz) und umfassen Beratung und Verhandlung. Eine Rechtsschutzversicherung kann die Kosten übernehmen, wenn ein "echter" Versicherungsfall vorliegt (z.B. angedrohte Kündigung). Eine Erstberatung liegt oft bei ca. 190 € zzgl. MwSt., kann aber variieren und ist oft auch ohne Rechtsschutz sinnvoll, da Anwaltskosten durch höhere Abfindungen kompensiert werden können. 

Wie sollte ich mich bei einem Aufhebungsvertrag verhalten?

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommen, bewahren Sie Ruhe, unterschreiben Sie nichts sofort, lassen Sie sich unbedingt von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einer Gewerkschaft beraten, holen Sie den Entwurf mit nach Hause und prüfen Sie ihn gründlich auf Nachteile wie Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld, bevor Sie überhaupt verhandeln, da eine Unterschrift kaum rückgängig zu machen ist.
 

Welche Alternative gibt es zu einem Aufhebungsvertrag?

Abwicklungsvertrag. Im Gegenteil zum Aufhebungsvertrag beendet der Abwicklungsvertrag das Arbeitsverhältnis nicht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen den Vertrag erst ab, wenn bereits eine Kündigung des Arbeitsvertrags durch eine der beiden Partien eingereicht wurde.

Was ist besser, Freistellung oder Abfindung?

Besser ist oft eine Kombination – eine Freistellung während der Kündigungsfrist mit einer zusätzlichen Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags, um den Arbeitsplatzverlust abzusichern und die Jobsuche zu erleichtern, da die Freistellung bezahlte Zeit für die Neuorientierung verschafft und die Abfindung das Einkommen nach dem Ende des Jobs (trotz Sperrzeit beim Arbeitslosengeld) abfedert, was eine bessere Verhandlungsposition ergibt. Es kommt stark auf die individuelle Situation an: Freistellung ist gut für die Übergangszeit, Abfindung für die finanzielle Absicherung danach.
 

Ist ein Aufhebungsvertrag gut oder schlecht?

Ein Aufhebungsvertrag ist weder pauschal gut noch schlecht, sondern hängt stark von der individuellen Situation ab: Er kann vorteilhaft sein, um schnell eine neue Stelle anzutreten oder eine hohe Abfindung auszuhandeln, birgt aber große Risiken wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG) von mindestens 12 Wochen, den Verlust von Kündigungsschutz und potenziell nicht geregelten Resturlaub, weshalb eine frühzeitige anwaltliche Beratung unerlässlich ist, um Nachteile zu vermeiden und bessere Konditionen zu sichern. 

Wie hoch ist die Abfindung bei Aufhebungsverträgen?

Die Höhe der Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag ist Verhandlungssache, orientiert sich aber oft an der Faustregel 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr; Faktoren wie Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Stärke einer Kündigungsschutzklage (je schwächer die Kündigung, desto höher die Abfindung), Verhandlungsgeschick und die finanzielle Lage des Arbeitgebers beeinflussen den finalen Betrag, der meist zwischen 0,25 und 1,0 Gehältern pro Jahr liegt.
 

Warum sollte man niemals einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

Aufhebungsverträge schaden den betroffenen Arbeitnehmern fast immer. Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, hat danach fast immer Probleme beim Arbeitslosengeld. In der Regel setzt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von mindestens 12 Wochen fest.

Was ist eine sehr gute Abfindung?

Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber orientieren sich bei Verhandlungen über die Höhe einer Abfindung an der Daumenregel, dass ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung "angemessen" ist.

Ist ein Aufhebungsvertrag besser als eine Kündigung?

Ein Aufhebungsvertrag ist nicht pauschal besser als eine Kündigung, sondern hängt stark von Ihrer Situation ab: Er ist sinnvoll für eine schnelle, einvernehmliche Trennung mit Gestaltungsspielraum (Abfindung, Freistellung), birgt aber oft eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und entfällt den Kündigungsschutz. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber sichert meist den sofortigen Anspruch auf Arbeitslosengeld und ermöglicht eine Kündigungsschutzklage, um eine Abfindung zu erzwingen, was jedoch oft langwierig ist.
 

Was für Folgen hat ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich und vorzeitig durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, oft mit Vorteilen wie einer Abfindung oder bezahlten Freistellung, aber es droht in der Regel eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen, da der Arbeitnehmer dem Ende des Arbeitsverhältnisses zustimmt. Wichtig ist die Schriftform und die genaue Regelung von Details wie Abfindung, Resturlaub und Beendigungstermin, um Nachteile zu vermeiden.
 

Wann sollten Sie eine üppige Abfindung ablehnen?

Was zunächst üppig klingt, ist also am Ende oft nicht mehr viel. Vor allem, sagt Abeln, wenn man der Netto-Abfindung die Summe gegenüberstellt, die eine Führungskraft von Mitte fünfzig oder älter durch die Kündigung verliert – zum Beispiel, weil sich die Ansprüche aus der betrieblichen Altersvorsorge verringern.

Was bedeutet es, wenn ein Arbeitnehmer um einen Aufhebungsvertrag bittet?

Als Arbeitnehmer können Sie Ihren Arbeitgeber um einen Aufhebungsvertrag bitten, haben aber keinen Anspruch darauf; der Arbeitgeber muss zustimmen, was oft durch ein persönliches Gespräch mit sachlicher Begründung und dem Aufzeigen von Vorteilen für beide Seiten erreicht wird. Eine schriftliche Anfrage (z.B. per E-Mail) mit Vorschlag für Datum und Details (Urlaub, Zeugnis) ist üblich und kann auch eine alternative Kündigung beinhalten, um Verhandlungsspielraum zu wahren, obwohl manche Anwälte davon abraten, die Initiative zu ergreifen, wenn der Arbeitgeber nicht zuerst anfragt, um keine Verhandlungsposition zu schwächen.