Welche Änderungen bringt das Steueränderungsgesetz 2025 für den gemeinnützigen Bereich?

Gefragt von: Simona Zeller
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Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt wichtige Änderungen für gemeinnützige Organisationen: höhere Freigrenzen und Pauschalen, neue steuerliche Erleichterungen und die Anerkennung von E-Sport und Photovoltaikanlagen als gemeinnützig. Ziel ist die Modernisierung und Vereinfachung des Steuerrechts ab dem 1. Januar 2026.

Wird die Ehrenamtspauschale 2025 erhöht?

Die Ehrenamtspauschale bleibt 2025 unverändert bei 840 Euro, aber eine Erhöhung auf 960 Euro wird durch das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen und tritt am 1. Januar 2026 in Kraft, zusammen mit einer Erhöhung der Übungsleiterpauschale auf 3.300 € und einer angepassten Haftungsgrenze für Ehrenamtliche. Bis Ende 2025 können also noch die 840 € steuerfrei ausgezahlt werden, wobei die neuen, höheren Beträge ab 2026 gelten. 

Wird die Ehrenamtspauschale 2026 erhöht?

Mit der Ehrenamtspauschale haben Vereine die Möglichkeit, das Engagement ihrer ehrenamtlichen Mitarbeiter und Helfer zu honorieren. Zum 01.01.2026 wurde die Ehrenamtspauschale auf € 960 pro Jahr pro Person erhöht.

Was ändert sich steuerlich 2026?

Für 2026 plant die Bundesregierung verschiedene steuerliche Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. So sinkt die Umsatzsteuer in der Gastronomie, die Pendlerpauschale steigt und auch bei den Gas- und Strompreisen sollen Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell entlastet werden.

Wann wird das Steueränderungsgesetz beschlossen?

Die Bundesregierung hat das Steueränderungsgesetz 2025 am 10. September auf den Weg gebracht. Am 4. Dezember hat der Bundestag den Gesetzesentwurf beschlossen.

Lob und Kritik für das Steueränderungsgesetz 2025

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Welche Änderungen gibt es im Steuergesetz 2025?

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 4. Dezember 2025, ein umfassendes Steuerentlastungspaket beschlossen. Die Entfernungspauschale wird erhöht, der Mehrwertsteuersatz in Restaurants abgesenkt und die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angehoben.

Welche Änderungen ergeben sich für 2025 bei den Steuerabzügen?

Der Standardabzug für Alleinstehende wurde für 2025 auf 15.750 US-Dollar erhöht (vorher 15.000 US-Dollar). Für gemeinsam veranlagte Ehepaare steigt er auf 31.500 US-Dollar (vorher 30.000 US-Dollar). Und für Alleinerziehende beträgt der Standardabzug 23.625 US-Dollar (vorher 22.500 US-Dollar).

Welche Entlastungen gibt es für die Steuern ab 2025?

Wirkungsvolle Entlastungen

Steuersenkungen und „Investitions-Booster ”: Für Ausrüstungsinvestitionen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 ist eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent möglich. Zudem sinkt die Körperschaftsteuer ab 2028 in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt pro Jahr.

Welche Änderungen gibt es bei der Steuererklärung ab 2025?

Beginnen wir mit dem Erfreulichen: Der Grundfreibetrag steigt 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro. Das heißt: Egal, wie viel Sie verdienen, auf die ersten 12.096 Euro zahlen Sie keine Einkommensteuer. 2023 lag der Wert noch bei 10.908 Euro, 2024 nach mehreren Anpassungen bei 11.784 Euro.

Wie hoch ist die Übungsleiterpauschale 2025?

Egal, ob du selbstständig oder angestellt bist, die steuerfreie Höchstgrenze der Übungsleiterpauschale liegt 2025 bei 3.000 Euro jährlich. Nur der darüber liegende Anteil deiner Einnahmen ist steuerpflichtig. Achte darauf, die Beträge richtig auszuweisen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Was ändert sich für Rentner 2026?

Steueranteil für Neurentner steigt auf 84 Prozent

2026 steigt der Steuergrundfreibetrag auf 12.348 Euro. Für Neurentner steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente ebenfalls: Menschen, die 2026 in Rente gehen, müssen diese zu einem Anteil von 84 Prozent versteuern.

Welche Freibeträge gibt es für Ehrenamte?

Der Freibetrag für ehrenamtlich Tätige

Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler dürfen 840 Euro steuerfrei im Jahr als Aufwandsentschädigung annehmen, ohne dass Sozialabgaben anfallen und Steuerabzüge an das Finanzamt abzuführen sind.

Wie hoch ist die steuerfreie Aufwandsentschädigung im Jahr 2025?

Hast Du beispielsweise 2025 für Deine Tätigkeit als Jugendtrainerin von Deinem Sportverein die Übungsleiterpauschale von 3.000 Euro erhalten und dazu weitere 840 Euro Ehrenamtspauschale für Deine Vorstandstätigkeit, dann sind beide Aufwandsentschädigungen steuerfrei. 2026 steigen die Werte auf 3.300 Euro und 960 Euro.

Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale ab 2026?

Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale 2026? Ab 2026 bekommst Du für Dein Ehrenamt 940 Euro steuerfrei – zuvor waren es 840 Euro, also steigt der Betrag um 100 Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Ehrenamtspauschale und Aufwandsentschädigung?

Ehrenamtspauschale bei bis zu € 840 pro Jahr und Person und für die sog. Übungsleiterpauschale bei maximal € 3.000 pro Jahr und Person. Eine Aufwandsentschädigung kann mit Ausnahme des Vorstandes jedem ehrenamtlich Tätigen gezahlt werden unabhängig davon, ob die Person Mitglied im Verein ist oder nicht.

Welche Änderungen gibt es in der Steuererklärung 2025?

Höherer Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag

Daher wird der Grundfreibetrag jährlich angepasst. So steigt der Grundfreibetrag ab 2025 auf 12.096 Euro. Auf Einkommen bis zu diesem Freibetrag fällt keine Einkommensteuer an. Dies entlastet insbesondere Angestellte und Rentner:innen mit niedrigen oder mittleren Einkommen.

Was ändert sich 01.01 2025?

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto in der Stunde. Damit wird die unterste Lohngrenze um 41 Cent höher liegen als im Jahr 2024. Gleichzeitig erhöht sich die Minijob-Grenze: von 538 Euro auf 556 Euro brutto.

Welche Änderungen bringt das Jahressteuergesetz 2025 für Vereine?

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt einige Änderungen für Vereine. Für viele wichtig: Die Kleinunternehmerregelung wird angepasst. Ab 2025 liegt die Umsatzgrenze bei 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr; die Steuerpflicht kann nun unterjährig entstehen.

Was kann man steuerlich absetzen 2025?

  • Das Wichtigste in Kürze. ...
  • Kinderfreibetrag. ...
  • Kinderbetreuungskosten. ...
  • Schulgeld. ...
  • Ausbildungsfreibetrag. ...
  • Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. ...
  • Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen. ...
  • Kinderzulage bei Riester-Altersvorsorge.

Welche Einmalzahlungen gibt es 2025?

Januar 2025 um 100 Euro gestiegen, zum 1. September 2025 steigen sie um 50 Euro und zum 1. April 2026 noch einmal um 100 Euro. Die Jahressonderzahlung wird in drei Schritten erhöht: noch in 2025 um 200 Euro, 2026 und 2027 jeweils um 200 Euro.

Was ändert sich 2025 steuerlich für Rentner?

Sie hängen ab von Faktoren wie dem Jahr des Rentenbeginns, dem Geburtsjahr oder dem Alter. Bei der gesetzlichen Rente zum Beispiel erhalten Neurentner, die 2025 in Rente gehen, einen Rentenfreibetrag von 16,5 Prozent. Bei Rentenbeginn 2026 liegt der Freibetrag bei 16 Prozent und bei Rentenbeginn 2027 bei 15,5 Prozent.

Was bringt mir die Steuerentlastung 2025?

Anhebung des Grundfreibetrags 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro als Ausgleich zur Inflation. Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der nicht versteuert werden muss. Davon profitieren alle Steuerpflichtigen, auch Rentner. Bei Ehepaaren bleibt der doppelte Grundfreibetrag von 24.192 Euro steuerfrei.

Welche Abgaben haben sich 2025 erhöht?

Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung haben Sie im Jahr 2025 aus einem Entgelt von maximal 5.512,50 Euro berechnet. Im Jahr 2026 berechnen Sie die Beiträge aus 5.812,50 Euro.