Welche Lohnarten sind steuerfrei?

Gefragt von: Gerlinde Popp
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Steuerfreie Lohnarten sind Leistungen des Arbeitgebers, die nicht der Lohnsteuer unterliegen, wie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (§ 3b EStG), Verpflegungsmehraufwand bei Dienstreisen, Zuschüsse zur Kinderbetreuung (unbegrenzt), Gesundheitsförderung (bis 600€/Jahr), Sachbezüge bis 50 € monatlich (z.B. Gutscheine) sowie Umzugskosten und Fortbildungskosten unter bestimmten Voraussetzungen. Wichtig sind hierbei die gesetzlichen Freibeträge und Freigrenzen sowie die korrekte Nachweisführung.

Welche steuerfreien Gehaltsextras sind zulässig?

Welche steuerfreien Gehaltsextras sind zulässig? Steuerfreie Zuschüsse sind unter anderem Gutscheine und weitere Sachbezüge, Personalrabatt, Arbeitgeberdarlehen sowie Zuschüsse für Fort- und Weiterbildungen, für Umzüge und zur Kinderbetreuung oder Gesundheitsförderung.

Welcher Lohn ist steuerfrei?

Der allgemein gültige Grundfreibetrag, bis zu dem du keine Steuern zahlst, liegt 2025 bei 12.096 Euro. 2024 betrug er noch 11.784 Euro. Für 2026 erhöht sich der Betrag noch weiter auf 12.348 Euro.

Welche Gehaltszahlungen sind steuerfrei?

Sachbezüge innerhalb der 50 Euro-Freigrenze

Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer mit einem monatlichen Sachbezugswert bis 50 Euro (Freigrenze) sind steuerfrei. Hierunter fallen auch Aufmerksamkeiten ohne besonderen Anlass.

Welche Lohnzuschläge sind steuerfrei?

Nach § 3b Abs. 1 und 3 EStG sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, steuerfrei, soweit sie die gesetzlich festgeschriebenen Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen.

Working tax-free in retirement – ​​dream or illusion?

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Welche Einkünfte sind von der Steuer befreit?

Das bedeutet, dass Sie bei einem Einkommen von 20.000 € oder weniger keine Einkommensteuer zahlen (da Ihre Steuergutschrift von 4.000 € mindestens der Höhe der zu zahlenden Steuer entspricht). Allerdings müssen Sie möglicherweise eine allgemeine Sozialabgabe (bei einem Einkommen über 13.000 €) und Sozialversicherungsbeiträge (abhängig von Ihrem wöchentlichen Einkommen) entrichten.

Welche Zulagen sind steuerpflichtig?

Bei Zulagen handelt es sich stets um Arbeitslohn, es fallen also Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben an. Dagegen sind ausschließlich Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit in bestimmter Höhe von Steuern und Abgaben frei.

Welche Zahlungen an Mitarbeiter sind steuerfrei?

Beispiele für steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind Gutscheinkarten, ein Ticket für ein Bundesligaspiel oder ein Zuschuss zum Fitnessstudio. Seit 2022 sind diese Zuwendungen bis zu 50 Euro im Monat steuer- und sozialversicherungsfrei, zuvor lag die Freigrenze bei 44 Euro (§ 8 Einkommensteuergesetz EStG).

Welche Lohnarten sind steuerpflichtig?

Die drei Lohnarten

Sämtliche steuer- und sozialversicherungspflichtigen Lohnarten wie zum Beispiel Gehalt, Stundenlohn, ein Zuschlag, Lohnfortzahlung, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Diese Lohnarten werden vom Bruttolohn abgezogen, so zum Beispiel Lohnkürzungen oder ein Gehaltsverzicht.

Welche Vergütung ist steuerfrei?

Es ergibt sich keine Einkommensteuerschuld, sofern Ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Der Grundfreibetrag beträgt bei einzelveranlagten Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern im Jahr 2023 10.908 € (2024: 11.784 €).

Welche Einkommensarten sind steuerfrei?

Zu den wichtigsten dieser steuerfreien Einnahmen gehören.

  • Erziehungs-, Eltern- und Mutterschaftsgeld.
  • Kindergeld.
  • Leistungen aus der gesetzlichen Unfall-, Kranken- oder Pflegeversicherung.
  • Sozialhilfe, Arbeitslosengeld und Lohnersatzleistugen nach dem Arbeitsförderungsgesetz.
  • Wohngeld.

Welche Arbeitgeberleistungen sind steuerfrei?

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen sind Zuwendungen für den Arbeitnehmer, die von der Lohnsteuer befreit sind. Dazu zählen beispielsweise die Arbeitnehmer-Sparzulage, doppelte Haushaltsführung oder Fortbildungen.

Welche Sonderzahlungen sind steuerfrei?

Sonderzahlungen können steuerfrei sein, wenn sie als Sachbezüge bis 50 €/Monat, als Geschenke zu besonderen Anlässen bis 60 €/Anlass oder als steuerfreie Inflationsausgleichsprämie (bis 3.000 € bis Ende 2024) gewährt werden. Auch steuerfreie Zuschüsse für Fortbildungen, Jobtickets oder spezielle Boni (z. B. Pflege-Bonus) sind möglich, müssen aber bestimmte gesetzliche Vorgaben (z. B. § 3 EStG) erfüllen und steuerrechtlich korrekt ausgewiesen werden, getrennt vom regulären Gehalt. 

Welche Lohn ist steuerfrei?

Ein wichtiger Freibetrag ist zum Beispiel der sogenannte "Grundfreibetrag", der schon im Tarif eingearbeitet ist. Dieser liegt im Jahr 2021 bei 9.744 Euro, das bedeutet: bei einem Einkommen bis zu 9.744 Euro beträgt die Steuer 0 Euro.

Welche Beispiele gibt es für steuerfreie Sachbezüge?

Das sind die Freigrenzen für steuerfreie Sachbezüge

  • 50 Euro-Freigrenze für Sachbezüge in Form von Geschenken. ...
  • Das sollten Sie auf keinen Fall machen. ...
  • 60-Euro-Freigrenze für anlassbezogene Zuwendungen. ...
  • Geschenke. ...
  • Betriebsveranstaltungen. ...
  • Kinderbetreuung. ...
  • Betriebliche Gesundheitsförderung. ...
  • Mobilitätszuschuss.

Was kostet der Arbeitgeber 2000 € brutto?

Ein Angestellter mit 2.000 € Brutto kostet den Arbeitgeber zusätzlich zu den 2.000 € noch ca. 20-30 % Lohnnebenkosten, also insgesamt etwa 2.400 bis 2.600 € pro Monat, da Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (ca. 400-450 €) hinzukommen, während dem Arbeitnehmer netto rund 1.300 bis 1.500 € bleiben, abhängig von Steuerklasse und Kinderfreibeträgen. 

Welche 3 Lohnformen gibt es?

Beim Lohn für Arbeiter werden im Wesentlichen die Lohnformen Zeit-, Leistungs- und Prämienlohn unterschieden.

Welche 3 Lohnarten gibt es?

Lohnarten nach Entlohnungsformen

Bei Betrachtung des Lohns als Arbeitsentgelt für Arbeiter im Industrie- und Handwerksbereich ergeben sich Unterscheidungen in Zeitlohn, Leistungslohn und Beteiligungslohn.

Was bedeutet Lohnart 2480?

Die Lohnart 2480 steht in der Lohnabrechnung, speziell bei DATEV-Software, für einen steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezug, der monatlich bis zu 50 € steuer- und abgabenfrei gewährt werden kann (z.B. für Sachbezugskarten oder kleine Zuwendungen). Wird dieser Betrag überschritten, wird der gesamte Wert lohnsteuerpflichtig, wobei oft eine Folgelohnart wie 9011 für den Abzug im Nettobereich genutzt wird.
 

Welche Lohnbestandteile sind steuerfrei?

Steuerfreie Lohnbestandteile für Arbeitnehmer

  • Reisekostenersatz.
  • Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge.
  • Warengutscheine und Sachbezüge.
  • Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten (insbesondere Kindergarten)
  • Betriebsveranstaltungen.
  • Berufskleidung.
  • Fort- und Weiterbildung.
  • Belegschafts- oder Personalrabatte.

Welche steuerfreien Zuwendungen an Arbeitnehmer 2025?

Ab dem 1. Januar 2025 steigen die Sachbezugswerte für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten auf insgesamt 333 Euro pro Monat (zuvor 313 Euro). Dies entspricht einem kalendertäglichen Wert von 11,10 Euro, aufgeteilt in 2,30 Euro für Frühstück sowie je 4,40 Euro für Mittag- und Abendessen.

Welche Sachzuwendungen sind für Mitarbeiter steuerfrei?

Sachzuwendungen an Mitarbeiter sind steuer- und abgabenfreie Leistungen, die bis zu 50 Euro monatlich (Sachbezugsfreigrenze) oder bis zu 60 Euro pro Anlass (persönliche Anlässe wie Geburtstag, Hochzeit) gewährt werden können, ohne dass Lohnsteuer oder Sozialabgaben anfallen. Diese Zuwendungen ergänzen das Gehalt und können als Gutscheine (z.B. für Sachbezugskarten, Tanken, Fitness) oder Sachleistungen gewährt werden, solange die jeweilige Grenze eingehalten wird.
 

Welche Zulagen sind steuerfrei?

Gehaltszuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind steuerfrei, wenn sie bestimmte Prozentsätze des Grundlohns nicht übersteigen. Alle anderen Zuschläge, wie Überstundenzuschläge, Mehrarbeitszuschläge oder Schichtzuschläge sind grundsätzlich steuer- und sozialabgabenpflichtig.

Wie viel darf man steuerfrei nebenverdienen?

Monatlich sind das durchschnittlich 1.008 Euro. Wer zusätzliches Einkommen durch eine geringfügige Beschäftigung, wie einen Minijob, erzielt, ist 2025 bis zu einem monatlichen Verdienst von 556 Euro steuer- und sozialabgabenfrei (2024 waren es noch 538 Euro).

Was sind steuerfreie Bezüge auf der Lohnabrechnung?

Bei steuerfreien Arbeitgeberzuschüssen handelt es sich um Gehaltsextras wie Sonderzahlungen und Sachzuwendungen an Mitarbeiter, die steuer- und sozialversicherungsfrei sind. In der Regel können alle Arbeitnehmer eines Unternehmens steuerfreie Mitarbeiter-Benefits erhalten.