Welche Regelungen gelten für Hinterbliebenenleistungen?
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Hinterbliebenenleistungen (Witwen-/Witwerrente, Waisenrente) sichern den Unterhalt nach dem Tod eines Versicherten, basieren auf der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) und der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), wobei spezielle Regeln für Ehepartner, Kinder und frühere Ehepartner gelten, einschließlich Freibeträgen bei Einkommen, gestaffelten Rentenhöhen (klein/groß), einer Dreimonats-Sterbephase mit voller Rente und der Möglichkeit einer Kapitalabfindung bei Wiederheirat, wobei die genauen Beträge und Fristen (z.B. Ehe-Mindestdauer, Altersgrenzen) je nach Stichtag (Altes/Neues Recht) variieren können.
Was gibt es für neue Regeln bei der Witwenrente?
Wie berechnet man den Freibetrag bei der Witwenrente?
- Für Witwen- und Witwerrenten beträgt der Freibetrag das 26,4-Fache des jeweils geltenden aktuellen Rentenwerts.
- Dieser Rentenwert beträgt ab Juli 2025 bundeseinheitlich 40,79 Euro.
- Der Freibetrag liegt damit bei (26,4 × 40,79 Euro) = 1.076,86 Euro.
Welche Leistungen gibt es für Hinterbliebene?
Hinterbliebenenleistungen sind finanzielle Unterstützungen für Angehörige (Witwen, Witwer, Waisen, etc.) nach dem Tod einer versicherten Person, die den entfallenden Unterhalt ersetzen sollen und von der Deutschen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) oder über spezielle Versorgungsämter gezahlt werden können. Hauptformen sind die Witwen-/Witwerrente (oft 55 % des früheren Einkommens), die Waisenrente (bis 18 Jahre, bei Ausbildung länger) und manchmal ein Sterbegeld oder spezielle Leistungen aus der Unfallversicherung (z.B. 30 % des Verdienstes für 2 Jahre). Voraussetzungen sind oft eine Mindestversicherungsdauer des Verstorbenen und ein Ehe-Mindestbestand.
Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um die große Witwenrente zu bekommen?
Für die große Witwenrente müssen Sie die Ehe-Mindestdauer von einem Jahr erfüllt haben, der Verstorbene die Wartezeit erfüllt haben und Sie müssen entweder ein minderjähriges/behindertes Kind erziehen, erwerbsgemindert sein, oder eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben (aktuell 46 Jahre und 4 Monate in 2025, steigt bis 2029 auf 47 Jahre) – es gibt eine Einkommensanrechnung, die den Anspruch mindert.
Für wen gilt das neue Hinterbliebenenrecht?
Das neue Hinterbliebenenrecht gilt für alle, die nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet haben sowie für Ehen, die vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden und bei denen beide Ehepartner nach dem 1. Januar 1962 geboren sind.
VdK-TV: Hinterbliebenenrente: Welche Regeln gelten bei der Witwenrente?
Wer bekommt die große Witwenrente nach neuem Recht?
Nach neuem Recht bekommt die große Witwenrente, wer die Altersgrenze (2025: 46 J. + 4 Mo.) erreicht, erwerbsgemindert ist oder ein Kind unter 18 (oder ein behindertes Kind) erzieht, wobei die Rente 55 % der Rente des Verstorbenen beträgt und lebenslang gezahlt wird (plus Kinderzuschlag), solange nicht wieder geheiratet wird. Es gelten das „neue Recht“, wenn Sie nach 2002 geheiratet haben oder beide Partner nach 1961 geboren wurden, sonst gilt das „alte Recht“ mit 60 %.
Was ist der Unterschied zwischen einer Hinterbliebenenrente und einer Witwenrente?
Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Witwenrente haben Menschen, die beim Tod ihres Ehemanns beziehungsweise ihrer Ehefrau mindestens ein Jahr rechtskräftig miteinander verheiratet waren. Derselbe Anspruch auf diese Hinterbliebenenrente besteht bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft von mindestens einem Jahr.
Wann besteht kein Anspruch auf Witwenrente?
Man bekommt keine Witwenrente, wenn man wieder heiratet (außer bei bestimmten Ausnahmen), eine sogenannte Versorgungsehe geschlossen wurde (oft bei Heirat unter einem Jahr vor dem Tod), der Hinzuverdienst zu hoch ist (über dem Freibetrag), die Ehe kürzer als fünf Jahre bestand (bei betrieblicher Altersvorsorge), oder bei der Wahl des Rentensplittings. Auch nach einer Scheidung gibt es meist keinen Anspruch, es sei denn, es liegen spezielle Voraussetzungen vor, wie Unterhalt im letzten Ehejahr.
Was steht mir als Ehefrau zu, wenn mein Mann stirbt?
Wenn Ihr Mann stirbt, stehen Ihnen als Ehefrau die Witwenrente (groß oder klein), das Sterbevierteljahr (Sofortzahlung) und ein gesetzlicher Erbteil zu, der je nach Situation (Kinder, Zugewinngemeinschaft) variiert, wobei die Witwenrente meist 55 % der Partnerrente beträgt, nach den ersten drei Monaten aber eigenes Einkommen angerechnet wird.
Was ändert sich 2025 bei der Witwenrente?
Ab dem 1. Juli 2025 gibt es eine Rentenerhöhung von 3,74 % auch für Witwen- und Witwerrenten sowie eine Anhebung des Einkommensfreibetrags auf ca. 1.077 € (plus Kinder-Zuschlag), was zu einer finanziellen Entlastung führt, wobei der bisher separate Rentenzuschlag ab Dezember 2025 in die reguläre Rente integriert wird und sich erst ab Juli 2026 auf die Anrechnung auswirkt. Wichtig ist auch die Anhebung der Altersgrenze für die große Witwenrente.
Was ist eine Hinterbliebenenleistung?
Durch die Renten an Hinterbliebene sollen Familienangehörige einen Ersatz für den durch den Tod der versicherten Person entfallenden Unterhalt erhalten. Die BGHW kann an Witwen und Witwer sowie eingetragene Lebenspartnerinnen bzw. Lebenspartner eine Hinterbliebenenrente zahlen, wenn diese nicht wieder geheiratet haben.
Wann bekommt ein Hinterbliebener Witwenrente?
In den ersten drei Monaten nach dem Tod des Partners (folgend auf den Sterbemonat) erhalten Hinterbliebene die volle gesetzliche Rente des Verstorbenen. In diesem „Sterbevierteljahr“ rechnet die Rentenversicherung das Einkommen des Hinterbliebenen nicht auf die Witwenrente an.
Was zahlt die Krankenkasse im Todesfall?
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt im Todesfall nichts mehr für Bestattungskosten, da das Sterbegeld 2004 abgeschafft wurde. Es gibt aber Leistungen der Rentenversicherung (Witwen-/Witwerrente, Sterbevierteljahr), der gesetzlichen Unfallversicherung (bei Arbeitsunfall) und eventuell von Gewerkschaften oder privaten Vorsorgen wie der Sterbegeldversicherung, die die Kosten decken können.
Wie viel Einkommen darf ich haben, um Witwenrente zu bekommen?
Die Einkommensgrenze für die Witwenrente ist ein Freibetrag, der seit dem 1. Juli 2025 bei 1.076,86 € (netto, monatlich) liegt. Einkommen, das diesen Betrag übersteigt, wird zu 40 % auf die Witwenrente angerechnet, was zu einer Kürzung führt. Für Witwen mit minderjährigen Kindern erhöht sich dieser Freibetrag pro Kind zusätzlich.
Welche Änderungen gibt es bei der Witwenrente ab 2026?
Der Freibetrag entspricht dem 26,4-Fachen des aktuellen Rentenwerts und erhöht sich je waisenrentenberechtigtem Kind um das 5,6-Fache des Rentenwerts. Vom Teil des Nettoeinkommens, der den Freibetrag überschreitet, werden 40 Prozent von der Hinterbliebenenrente abgezogen.
Welches Einkommen wird nicht auf die Witwenrente angerechnet?
Auf die Witwenrente werden bestimmte Einkommen nicht angerechnet, vor allem Bedarfsorientierte Sozialleistungen wie Grundsicherung und Bürgergeld sowie andere Hinterbliebenenrenten (z.B. Waisenrente) und Leistungen der Beamtenversorgung (Witwen-/Witwergeld), aber auch staatlich geförderte Altersvorsorgeerträge (Riester) und der Anteil des Arbeitsentgelts bis zu einem bestimmten Freibetrag (z.B. ab Juli 2025 ca. 1.077 € brutto) werden nur teilweise oder gar nicht gekürzt, wobei für die ersten drei Monate (Sterbevierteljahr) gar keine Anrechnung erfolgt.
Wie viel Rente bekommt eine Frau, wenn der Mann gestorben ist?
Nach dem Tod des Mannes erhält die Witwe zunächst für drei Monate die volle Rente des Verstorbenen (Sterbevierteljahr), danach meist 55 % oder 60 % der Rente (große Witwenrente), wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, oder 25 % (kleine Witwenrente), wenn sie jung ist und kein Kind erzieht; die Höhe hängt von Ehedauer, Alter, Einkommen und Kindererziehung ab, wobei das eigene Einkommen angerechnet wird.
Was muss man beachten, wenn der Ehepartner stirbt?
Checkliste bei einem Todesfall: die wichtigsten Schritte
- Arzt verständigen und Totenschein ausstellen lassen. ...
- Standesamt benachrichtigen und Sterbeurkunde beantragen. ...
- Angehörige informieren. ...
- Versicherungen informieren. ...
- Beerdigung organisieren. ...
- Arbeitgeber benachrichtigen. ...
- Nachlassgericht verständigen.
Wer bekommt noch 60% Witwenpension?
Wer bekommt noch 60 Prozent Witwenrente? Für Paare, die vor 2002 geheiratet haben und bei denen ein Ehepartner oder eine Ehepartnerin vor dem 2. Januar 1962 geboren wurde, gilt das „alte Recht“.
Wann wird Witwenrente nicht gezahlt?
Man bekommt keine Witwenrente, wenn man wieder heiratet (außer bei bestimmten Ausnahmen), eine sogenannte Versorgungsehe geschlossen wurde (oft bei Heirat unter einem Jahr vor dem Tod), der Hinzuverdienst zu hoch ist (über dem Freibetrag), die Ehe kürzer als fünf Jahre bestand (bei betrieblicher Altersvorsorge), oder bei der Wahl des Rentensplittings. Auch nach einer Scheidung gibt es meist keinen Anspruch, es sei denn, es liegen spezielle Voraussetzungen vor, wie Unterhalt im letzten Ehejahr.
Muss man die Rente zurückzahlen, wenn jemand stirbt?
„Obwohl keine rechtliche Verpflichtung zur Rückzahlung solcher Schulden besteht , verstehen wir, dass manche Menschen bereit sind, Geld zurückzuzahlen, auf das sie keinen Anspruch hatten. Wir stellen alle Kontaktdaten zur Verfügung und ermutigen jeden, der Bedenken hat, uns anzurufen.“
Hat jede Frau Anspruch auf Witwenrente?
Hinterbliebene, die bis zum Tod des Ehepartners miteinander verheiratet waren, haben einen Anspruch auf eine Witwenrente oder Witwerrente, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat. Gleiches gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften.
Worin besteht der Unterschied zwischen Hinterbliebenenleistungen und Witwenrente?
Was ist der Unterschied zwischen Hinterbliebenenrente und Witwenrente? Witwenrente ist eine Form der Hinterbliebenenrente – sie steht nur Witwen und Witwern zu. Hinterbliebenenrente ist ein Oberbegriff, der auch anderen Angehörigen den Bezug von Leistungen ermöglicht .
Warum bekommen immer mehr Witwen keine Witwenrente?
Der Hauptgrund: die Witwenrenten reichen nicht aus, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten zu decken. Witwen müssen arbeiten gehen oder die Erwerbstätigkeit zeitlich ausdehnen. Witwenrenten sind nicht auskömmlich, also Bedarfsdeckend.
Welche Beispiele gibt es für Hinterbliebenenrenten?
Hinterbliebenenrenten
- Witwen- oder Witwerrente.
- Waisenrente.
- Erziehungsrente.