Welche Umsätze zählen bei der Kleinunternehmerregelung?
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Ab 2025 können Unternehmer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn ihr Umsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat (bisher 22.000 Euro). Im laufenden Jahr bleibt der Kleinunternehmerstatus erhalten, solange der Umsatz 100.000 Euro nicht übersteigt.
Was zählt zum Umsatz bei der Kleinunternehmerregelung?
Die gute Nachricht: Zum Jahresumsatz hinsichtlich der Kleinunternehmerregelung zählen ausschließlich Einnahmen aus Tätigkeiten, die der Umsatzsteuer unterliegen. Von Kleinunternehmern nicht in den Gesamtumsatz nach § 19 UStG einzubeziehen sind u.a. Umsätze aus dem Verkauf von Anlagegütern (z.
Welche Umsatze gehören zum Gesamtumsatz Kleinunternehmer?
Allgemein ausgedrückt: Solange Sie im vorangegangenen Jahr weniger als 22.000 Euro eingenommen haben und im neuen Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwarten, bleibt Ihnen der Kleinunternehmer-Status erhalten.
Was sind nicht steuerbare Umsätze als Kleinunternehmer?
Bei Betriebsbeginn während des Jahres sind Umsätze bis 25.000 € steuerfrei. Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze von 25.000 € überschritten wird, ist nicht mehr steuerfrei. Neu ist auch der verpflichtende Hinweis auf Steuerbefreiung des § 19 UStG, § 34a Nr.
Welche Umsatze gehören nicht zum Gesamtumsatz?
Zum Gesamtumsatz gehören nicht die Umsätze, für die der Unternehmer als Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 2 UStG ist. Außerdem gehören die Lieferungen an den letzten Abnehmer in einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft (§ 25b Abs. 2 UStG) nicht zum Gesamtumsatz beim letzten Abnehmer.
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Was zählt nicht zum Umsatz?
Nicht zum Umsatz zählen alle Einnahmen, die außerhalb der regulären Geschäftsaktivitäten eines Unternehmens generiert werden. Dazu gehören insbesondere: Zinserträge: Einnahmen aus angelegten Unternehmensgeldern oder ausgewährten Krediten. Dividenden: Einnahmen aus Beteiligungen an anderen Unternehmen.
Was muss ich als Kleinunternehmer beim Finanzamt abgeben?
Als Kleinunternehmer:in musst Du eine Einkommensteuererklärung abgeben. Teil der Steuererklärung ist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Anlage EÜR). In dieser Anlage ermittelst Du Deinen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, indem Du Deine Einnahmen und Ausgaben miteinander verrechnest.
Was zählt zu nicht steuerbaren Umsatzen?
Nicht steuerbare Bezüge beziehen sich auf Einnahmen, die auch nicht von der Umsatzsteuer befreit sind, etwa private Entnahmen aus einem Unternehmen, die nach den Bestimmungen des UStG nicht als Lieferungen oder andere Leistungen gelten.
Welche Änderungen gibt es ab 2025 für die Kleinunternehmerregelung?
Hinweis: Der Gesetzgeber hat mit dem Jahressteuergesetz 2024 die Kleinunternehmerregelung zum 1. Januar 2025 deutlich ausgeweitet und umfassend modifiziert. Insbesondere die Umsatzgrenzen von 22.000 Euro (Vorjahr) und 50.000 Euro (lfd. Kalenderjahr) wurden auf 25.000 Euro und 100.000 Euro angehoben.
Was ist der Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG?
Zum Gesamtumsatz i.S.d. § 19 Abs. 3 UStG gehören auch die vom Unternehmer ausgeführten Umsätze, die nach § 1 Abs. 3 UStG wie Umsätze im Inland zu behandeln sind, sowie die Umsätze, für die ein anderer als Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13b Abs. 5 UStG ist.
Wie berechnet man den Gesamtumsatz eines Kleinunternehmers?
U hat im bereits dargestellten Beispiel tatsächlich 2.000 Euro Umsatz statt 1.500 Euro Umsatz im Monat erzielt. Damit ergibt sich folgende Rechnung: 6.000 Euro (Gesamtumsatz Oktober bis Dezember, also 2.000 Euro x 3) x 12/3 (das heißt 12 Monate / 3 Monate) = 24.000 Euro (brutto) > 22.000 Euro.
Ist ein Umsatz von 25.000 € im Vorjahr Kleinunternehmerregelung?
Seit Jahresbeginn 2025 gelten für die Kleinunternehmer-Regelung folgende Grenzen: Umsatz Vorjahr < 25.000 €: Wer weniger als 25.000 € Umsatz im Vorjahr erzielt hat, darf im aktuellen Jahr Kleinunternehmer bleiben.
Was passiert, wenn man als Kleinunternehmer die Umsatzgrenze überschritten hat?
Überschreiten Sie im laufenden Jahr die Umsatzgrenzen, die für das vorangegangene Jahr gilt (25.000 Euro), so unterliegen Sie für das nächste Jahr der Regelbesteuerung. Sie sind somit im Folgejahr verpflichtet, Ihre Leistungen zuzüglich Umsatzsteuer abzurechnen.
Welche Nachteile hat die Kleinunternehmerregelung?
Zu den Nachteilen gehört, dass Kleinunternehmer kein Recht auf Vorsteuerabzug haben. Sie werden wie Endverbraucher behandelt, die Umsatzsteuer entrichten müssen, so dass sie im Ver gleich zu „regulären“ Unternehmern höhere Betriebsausgaben und damit einen höheren Liquiditätsbedarf haben.
Kann ich 2025 auf die Kleinunternehmerregelung verzichten?
Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung
Gemäß § 19 Abs. 2 UStG kann der Unternehmer auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten. Der Verzicht kann seit 2025 nur noch bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres abgegeben werden.
Was zählt bei Kleingewerbe Umsatz oder Gewinn?
Was ist ein Kleingewerbe? Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, welches einen Gewinn von 80.000 Euro und einen Jahresumsatz von 800.000 Euro nicht überschreitet. Ein Kleingewerbe bietet Gründenden viele Vorteile. Zum einen ist die Gründung schnell und unkompliziert, da es keine aufwändigen Formalitäten gibt.
Was ändert sich für Kleinunternehmer 2026?
2026 erzielst du jedoch einen Jahresumsatz von 26.000 €. Für das Jahr 2026 giltst du noch als Kleinunternehmer:in, würdest für das nächste Jahr jedoch in die Regelbesteuerung wechseln, da im Jahr 2027 dein Umsatz aus dem Jahr 2026 als Umsatz des Vorjahres zählt und demnach die Grenze von 25.000 € überschreitet.
Welche Änderungen gibt es für Kleinunternehmer ab 2025 im Finanzamt?
Ab 2025 werden die Umsätze der Kleinunternehmer ausdrücklich von der Umsatzsteuer befreit. In der Praxis ergibt sich daraus für betroffene Selbstständige keine Veränderung: Sie dürfen weiterhin keine Umsatzsteuer in ihren Rechnungen ausweisen und müssen keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt einreichen.
Ist die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung 2025 brutto oder netto?
Seit 2025 gilt: Wer im Vorjahr unter 25.000 EUR netto Umsatz gemacht hat und im laufenden Jahr nicht mehr als 100.000 EUR, kann Kleinunternehmer*in sein (bis 2024 waren diese Grenzwerte 22.000 bzw. 50.000 EUR und es galten jeweils die Bruttobeträge).
Welche Einnahmen zählen nicht zum Umsatz?
Nach wie vor gibt es jedoch bestimmte Einnahmen, die nicht zum Umsatz gezählt werden. Dazu gehören Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen, wie beispielsweise Maschinen. Auch Einnahmen aus der Vermietung oder Zinserträgen fallen nicht unter den Umsatz.
Was sind nicht steuerbare Einnahmen?
Nicht steuerbare Einnahmen sind Einnahmen, die nicht zu den sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes zählen, wie zum Beispiel Erbschaften, Schenkungen und Lotteriegewinne. Steuerfreie Einnahmen zählen zu den Einkunftsarten, sind aber gesetzlich von der Steuer befreit.
Was sind nicht steuerliche Umsätze?
Nicht steuerbare Umsätze sind Umsätze, die für eine Leistung berechnet werden, bei der das ausführende Unternehmen in einem anderen Land als der Kunde ansässig ist.
Was zählt zum Umsatz Kleinunternehmer?
Ist der Gesamtumsatz im Gründungsjahr unter 17.500 Euro und erwarten Sie im zweiten Jahr nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz, bleibt es bei der Kleinunternehmer-Regelung. Überschreiten Sie im zweiten Jahr die 17.500-Euro-Grenze, unterliegen Sie ab dem dritten Jahr automatisch der Regelbesteuerung.
Wann prüft das Finanzamt Kleinunternehmer?
Kleinunternehmern droht wie allen anderen Unternehmern eine Betriebsprüfung, wenn das Finanzamt feststellt, dass es Unregelmäßigkeiten bei der Buchführung gibt. Dazu zählen folgende Punkte: Ihre jährlichen Gewinne schwanken stark. Ihre Steuererklärung war nicht plausibel.
Welche Ausgaben kann ich als Kleinunternehmer steuerlich absetzen?
Welche Ausgaben kann ich als Kleinunternehmer:in steuerlich absetzen? Ob Technik, Büromaterial oder Fahrtkosten – als Kleinunternehmer:in kannst Du viele Ausgaben steuerlich geltend machen. Die Kosten müssen jedoch im direkten Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit stehen und nachvollziehbar dokumentiert sein.