Welche Unterlagen sollte man als Vermieter verlangen?

Gefragt von: Adam Steiner-Springer
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Als Vermieter dürfen Sie verschiedene Unterlagen und Dokumente (SCHUFA-Auskunft, Mieterselbstauskunft etc.) sowie persönliche Angaben (Kopie von Personalausweis) von Mietinteressenten anfordern. Achten Sie vor allem auf die Einkommensnachweise und die Bonitätsauskunft.

Welche Unterlagen kann man vom Vermieter verlangen?

Diese Unterlagen sollten Vermieter vom künftigen Mieter einholen:
  • Kopie des Personalausweises.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Gehaltsnachweis.
  • Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Bonitätsauskunft (ggf. zusätzlich SCHUFA-Auskunft durch den Mietinteressenten)

Welche Unterlagen werden vom Mieter benötigt?

Diese Dokumente sollten Sie dabei haben
  • Personalausweis – oder Pass und Meldebescheinigung.
  • Gehalts- oder Lohnabrechnungen der letzten drei Monate.
  • Bestätigung ihres derzeitigen Vermieters, dass ihre Miete bezahlt wurde (und bei Untermietern den Untermietvertrag)
  • eine Schufa-Auskunft, die höchstens drei Monate alt ist.

Was will der Vermieter alles haben?

Als wichtigstes Auswahlkriterium sehen Vermieter entsprechend der Studie die Bonität der Interessenten. Für 43 Prozent der Befragten entscheidet der Nachweis der Zahlungsfähigkeit darüber, ob ein Mietinteressent den Zuschlag für die Wohnung bekommt.

Kann ein Vermieter einen Kontoauszug vom Mieter verlangen?

Der Vermieter kann sich vor Unterzeichnung des Mietvertrags Nachweise zu den Einkommensverhältnissen vorlegen lassen (z.B. in Form von Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Kontoauszügen oder eines Einkommensteuerbescheids in Kopie).

Diese 10 UNTERLAGEN brauchst du von deinem MIETER (sehr wichtig)

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Was zählt als Einkommensnachweis?

Als Einkommensnachweis können unter anderem folgende Dokumente dienen: Gehalts- oder Lohnabrechnungen der vergangenen drei Monate. Verdienstbescheinigung. Einkommensteuerbescheid.

Was muss ein neuer Mieter vorlegen?

Kommt ein Mietinteressent für Sie infrage, sollte er Ihnen zur Besichtigung, spätestens jedoch vor Abschluss des Mietvertrags, diese Nachweise vorlegen:
  • Mieterselbstauskunft.
  • Einkommensnachweis und Arbeitsvertrag.
  • eine bankbestätigte Auskunft über die Bonität des Mieters.
  • ggf. ...
  • Kopie des Personalausweises.

Welche Auskünfte vom Mieter?

Folgende Auskünfte dürfen hier von dir verlangt werden: Die Anzahl und das jeweilige Alter der Personen, die in die Wohnung einziehen sollen. Informationen zum Familienstand. Angaben zum Arbeitsverhältnis und zum Arbeitgeber.

Wo bekomme ich eine Schufa Auskunft für den Vermieter her?

Sie können die SCHUFA-BonitätsAuskunft als Nachweis für ihren Vermieter online bestellen. Diese wird Ihnen dann zugeschickt. Sie können alternativ auch SCHUFA-BonitätsCheck nutzen. Dieser bietet sowohl eine Variante zum Herunterladen als auch zum Ausdrucken.

Welche Auskünfte vom Mieter?

Folgende Auskünfte dürfen hier von dir verlangt werden: Die Anzahl und das jeweilige Alter der Personen, die in die Wohnung einziehen sollen. Informationen zum Familienstand. Angaben zum Arbeitsverhältnis und zum Arbeitgeber.

Wie viel darf ein Vermieter verlangen?

Frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung dürfen Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete anheben. Der Preisaufschlag darf innerhalb von drei Jahren nicht höher sein als 20 Prozent, in vielen Städten sogar nicht höher als 15 Prozent. Das besagt die sogenannte Kappungsgrenze.

Welche Kosten dürfen nicht auf den Mieter?

Was zählt nicht zu den Nebenkosten? Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.

Welche Kosten darf der Vermieter dem Mieter in Rechnung stellen?

Der Vermieter darf dem Mieter nur die sogenannten Betriebskosten in Rechnung stellen. Damit sind per Gesetz Kosten gemeint, die wiederkehrend „durch das Eigentum oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen“.

Wie viel Grundsteuer darf der Vermieter auf den Mieter umlegen?

Kann die Grundsteuer voll auf den Mieter umgelegt werden? Ja, der Vermieter darf die Grundsteuer in voller Höhe auf den beziehungsweise die Mieter umlegen. Voraussetzung: Im Mietvertrag ist die Zahlung von Nebenkosten, zu denen gemäß Betriebskostenverordnung (BetrkV § 2 Nr. 1) auch die Grundsteuer zählt, festgehalten.

Was prüft der Vermieter?

Vermieter wollen häufig umfassend die Bonität der Wohnungsbewerber prüfen. Gängige Praxis ist das Verlangen einer Selbstauskunft, einer Schufa-Auskunft, sowie einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.

Was darf der Vermieter nicht fragen?

Haustiere, die über Kleintiere hinausgehen, müssen benannt werden. Auch die Zahl der einziehenden Personen darf der Vermieter erfragen. Religion, Familie, Vorstrafen: Fragen zu Vorstrafen, Ermittlungsverfahren, Religion oder Familienplanung sind allesamt unzulässig.

Welche Fragen sollte man als Vermieter stellen?

Fragen an Vermieter oder Makler
  • Welche Heizungsart hat das Haus?
  • Liegt ein Energieausweis vor?
  • Wie hoch sind die Nebenkosten? ...
  • Gibt es einen Keller, Dachboden, Stellplatz?
  • TV: Hat die Wohnung einen Kabel- oder Satellitenanschluss?
  • Haben Mieter Pflichten im Haus? ( ...
  • Sind Renovierungsarbeiten erlaubt?

Was hat ein Vermieter für Pflichten?

Vermieter sind verpflichtet, eine Immobilie instand zu halten oder instand zu setzen. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kosten für notwendige Reparaturen an Wasser-, Strom- und Gasleitungen tragen muss. Lediglich für Kleinreparaturen an Gegenständen in der Wohnung darf der Vermieter den Mieter zur Kasse bitten.

Kann Vermieter mein Lohnabrechnung prüfen?

Schufa Auskunft: Unabhängig von dem vorgelegten Einkommensnachweisen sollten Sie immer eine Schufa Auskunft verlangen. Bürgschaft: Wenn Sie trotz Einkommensnachweis unsicher sind, ob der Mietinteressent ausreichend solvent ist, können Sie neben der Schufa Auskunft auch um eine Bürgschaft bitten.

Welche Mängel muss der Vermieter akzeptieren?

Undichte Fenster, verschlissene Fußböden, feuchte Wände, Pilzbefall an der Decke und nicht zuverlässig funktionierende Heizungen oder Aufzüge sind gerichtlich anerkannte Mängel an der Mietsache. Mängel, die während der Mietzeit auftreten, müssen von Mietern unverzüglich mitgeteilt werden.

Für welche Mängel haftet der Vermieter?

Vermieter werden meist für Beschädigungen an Gemeinschafts- und Außenräumen verantwortlich gemacht, während Mieter für Beschädigungen in ihren Innenräumen, die der normalen Abnutzung entsprechen, selbst haften müssen. Achten Sie darauf, sich im Mietvertrag gut gegen alle Eventualitäten abzusichern.

Welche Mängel muss der Vermieter beheben?

Treten Fehler und Mängel auf, muss der Vermieter sie beseitigen. Typische Wohnungsmängel sind undichte Fenster, Feuchtigkeitsschäden oder verstopfte Abflüsse. Aber auch Lärm, Ungeziefer oder eine um mindestens zehn Prozent kleinere Wohnfläche als im Mietvertrag angegeben gelten mietrechtlich als Mängel.

Ist die Gebäudeversicherung vom Mieter zu zahlen?

Die Kosten für die Gebäudeversicherung dürfen Immobilieneigentümer auf die Mieter umlegen. Bei Mehrfamilienhäusern erfolgt die Umlage meist je nach Anteil der einzelnen Wohnungen an der gesamten Wohnfläche. Vermieter müssen beim Abschluss einer Gebäudeversicherung darauf achten, dass die Prämie nicht überhöht ist.

Wie hoch darf die Gebäudeversicherung für den Mieter sein?

Die Wohngebäudeprämie für ein 100 Quadratmeter großes Haus beträgt 200 Euro. Für die 30 Quadratmeter große Einzimmerwohnung darf der Vermieter entsprechend 30 Prozent der Kosten auf den Mieter umlegen.

Welche Kosten hat der Vermieter zu tragen?

In der Regel gehören Grundsteuer, Wasser, Abwasser, Beleuchtung, Schornstein- und Straßenreinigung sowie Müllabfuhr dazu.