Welches Einkommen ist AHV-pflichtig?
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Grundsätzlich ist jedes Erwerbseinkommen AHV-pflichtig, einschliesslich Lohn, Gratifikationen, 13. Monatslohn, Provisionen und Naturalleistungen (wie Unterkunft/Verpflegung). Für Arbeitnehmende besteht die Pflicht ab einem Bruttojahreseinkommen von CHF 5'000; bei tieferem Einkommen gilt ein jährlicher Freibetrag von CHF 16'800, sodass nur der Teil über diesem Betrag beitragspflichtig ist (oder bei CHF 2'500/Jahr auf Verlangen). Nichterwerbstätige (z.B. Studierende, Rentner) zahlen einen Mindestbeitrag (CHF 530/Jahr), während Selbständigerwerbende nach Einkommen und Vermögen (mind. CHF 530) einzahlen.
Welches Einkommen ist AHV-pflichtig 2025?
Mindestbeitrag an AHV, IV und EO steigt
Für Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende steigt der jährliche Mindestbeitrag von 514 Franken auf 530 Franken. Arbeitnehmende erfüllen die Beitragspflicht mit einem Jahresbruttoeinkommen ab 5000 Franken (bisher 4851 Franken).
Welches Einkommen ist für die Beitragspflicht der AHV IV massgebend?
Weiterhin beitragspflichtig
Es gibt allerdings für jedes Arbeitsverhältnis einen Freibetrag von CHF 16'800.00 pro Jahr, auf dem keine Beiträge an AHV, IV und EO zu bezahlen sind. Beitragspflichtig ist nur der Teil des Erwerbseinkommens, der den Freibetrag übersteigt. Dies gilt auch im Privathaushalt.
Was ist der AHV-pflichtige Lohn brutto oder netto?
Die Beitragspflicht für die Sozialversicherungen (AHV, IV, EO) gilt für alle und die Beiträge werden auf dem Bruttolohn erhoben.
Welches Einkommen ist sozialversicherungspflichtig?
Sozialversicherungspflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitnehmer, die ein regelmäßiges monatliches Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze (ca. 603 € in 2024, steigt auf ca. 603 €/Monat und 2000 € für Midijobs in 2025) verdienen, aber unter der Versicherungspflichtgrenze für die Krankenversicherung (ca. 6.150 € monatlich in 2025) liegen; auch einige Selbstständige und andere Personengruppen sind pflichtversichert, wobei für Gutverdiener die Beiträge oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen (z.B. 8.050 € für Rente/Arbeitslosigkeit in 2025) entfallen.
Besteht eine AHV Beitragspflicht ohne Einkommen?
Was zählt zu beitragspflichtigen Einkommen?
(1) 1Als beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ...
Welches Gehalt zählt zur Versicherungspflichtgrenze?
Befreiung von der Versicherungspflicht
Arbeitnehmer werden erst dann pflichtversicherungsfrei und können in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 € bzw. monatlich 6.150 €) überschreitet.
Welches Einkommen ist nicht AHV-pflichtig?
Keine AHV-pflichtigen Lohnbestandteile
Vom massgebenden Lohn ausgenommen und somit nicht AHV-pflichtig sind folgende Entgelte: Versicherungsleistungen bei Unfall oder Krankheit. Familienzulagen. Militärsold und Sold an Zivilschutzleistende sowie Taschengeld für Zivildienstleistende.
Wie viel muss ich verdienen, um AHV zu zahlen?
Die Beiträge, die Sie in dieser Zeit leisten, werden auf dem Teil ihres Lohns erhoben, der einen bestimmten Freibetrag übersteigt (gegenwärtig 16 800 Franken pro Jahr). Auf die Anwendung des Freibetrags können Sie jedoch verzichten, um auf das gesamte Einkommen Beiträge abzurechnen.
Ist der 13. Monatslohn AHV-pflichtig?
Allgemein gilt: Da es sich beim 13. Monatslohn um einen festen Lohnbestandteil handelt, werden auch die AHV, ALV, NBUV, KTG und PK in Abzug gebracht.
Wann beginnt die Beitragspflicht AHV?
Wer arbeitet, ist beitragspflichtig ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag, solange er oder sie arbeitet. Arbeitgebende sind deshalb im Jahr 2025 verpflichtet, den massgebenden Lohn ihrer Mitarbeitenden mit Jahrgang 2007 und älter mit der Ausgleichskasse abzurechnen.
Was ist massgebendes Einkommen?
Summe aus dem Durchschnitt der aufgewerteten Einkommen (Beiträge aus Erwerbstätigkeit, Nichterwerbstätigen-Beiträge, gesplittete Einkommen) und dem Durchschnitt der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.
Wie hoch ist der Freibetrag für die AHV?
Für Arbeitnehmende im Referenzalter gilt ein Freibetrag von 16 800 Franken im Jahr, auf dem keine Beiträge zu bezahlen sind. Nur jener Teil des Erwerbseinkommens, der den Freibetrag übersteigt, ist beitragspflichtig. Arbeitet jemand für mehrere Arbeitgebende, gilt der Freibetrag für jedes einzelne Arbeitsverhältnis.
Ist IV Rente AHV-pflichtig?
Sind Bezügerinnen und Bezüger von IV-Leistungen beitragspflichtig? Ja. Auch wer IV-Leistungen bezieht, muss weiterhin bis zum Erreichen des Referenzalters Beiträge an AHV, IV und EO leisten.
Wie hoch ist der AHV-Beitrag bei vorzeitiger Pensionierung?
Frühpensionierung und weitere AHV-Beitragspflicht
Die Höhe hängt vom Vermögen und dem mit dem Faktor 20 multiplizierten Renteneinkommen ab. Die Beiträge liegen je nach Ausgangslage zwischen 530 Franken (Mindestbeitrag, Stand: 2025) und 26'500 Franken pro Jahr (Maximalbeitrag, Stand: 2025).
Welche Änderungen gibt es in der Lohnabrechnung 2025?
2025 bringt Änderungen bei Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Mindestlohn und Sachbezugswerten, die den Nettolohn beeinflussen: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.096 €, Kinderfreibetrag auf 3.336 € (je Elternteil), der Mindestlohn auf 12,82 €/Std., die Minijob-Grenze auf 556 €/Monat, während neue, höhere Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft gelten, was auch steuerfreie Essenszuschüsse beeinflusst. Zudem gibt es neue digitale Prozesse für Arbeitgeber (DaBPV) und strengere Regeln für Echtzeitüberweisungen (IBAN-Prüfung).
Was ist ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen?
Beim AHV-pflichtigen Einkommen gilt ein jährlicher Freibetrag von CHF 2500. – pro Arbeitgeber. Die Beiträge müssen nur erhoben werden, wenn der Arbeitnehmende dies verlangt. Übersteigen sämtliche Entgelte eines Arbeitgebenden im Kalenderjahr diesen Betrag, sind die AHV-Beiträge auf dem gesamten Lohn zu erheben.
Ist es möglich, auf den Freibetrag für die AHV zu verzichten?
Sie melden Ihrem Arbeitgeber vor der ersten Lohnzahlung, ob Sie auf den Freibetrag verzichten möchten oder nicht. Ihr Arbeitgeber meldet Ihren AHV-pflichtigen Lohn Ende Jahr der zuständigen Ausgleichskasse. Selbstständigerwerbende können jedes Jahr entscheiden, ob sie auf den Freibetrag verzichten möchten oder nicht.
Wie lange reichen 500.000 Franken im Ruhestand?
500'000 Franken reichen im Ruhestand unterschiedlich lange, je nach Entnahmehöhe, Rendite und Inflation; mit konservativen 1-2% Rendite können es 24-27 Jahre sein, bei höheren Entnahmen kürzer, während bei 3-4% Rendite und moderaten Entnahmen (ca. 1'000 - 1'500 CHF monatlich) das Geld 30 Jahre oder länger halten kann, wobei die Inflation die Kaufkraft schmälert und eine genaue Planung nötig ist.
Wie viele Jahre muss ich arbeiten, um die volle AHV zu erhalten?
Beitragsjahre. Die Anzahl Beitragsjahre ist der wichtigste Faktor für die Höhe Ihrer AHV-Rente. Eine Vollrente erhalten Sie, wenn Sie 44 Jahre lang lückenlos AHV-Beiträge bezahlt haben: vom Kalenderjahr nach dem 20. Geburtstag bis zum Erreichen des Referenzalters .
Wie finde ich heraus, ob ich AHV-Lücken habe?
Über InfoRegister, können Sie die Ausgleichskassen finden, in die Sie bisher Beiträge eingezahlt haben. Sie können eine AHV-Ausgleichskasse beauftragen, sämtliche IK-Auszüge, die von der AHV in Ihrem Namen geführt werden, für Sie zu beschaffen (vollständiger Kontoauszug).
Welches Einkommen ist nicht sozialversicherungspflichtig?
Nicht sozialversicherungspflichtiges Einkommen sind z.B. Minijobs (bis 538 €/Monat 2025), Einnahmen von hauptberuflich Selbstständigen, Beamten, Soldaten, sowie bestimmte steuerfreie Aufwandsentschädigungen (z.B. Übungsleiterpauschale), die aber meist eine Krankenversicherungspflicht im GKV- oder PKV-System auslösen, während Werkstudenten unter bestimmten Stunden- und Einkommensgrenzen ebenfalls versicherungsfrei sein können (aber in der Rentenversicherung oft pflichtig).
Was zählt zum versicherungspflichtigen Einkommen?
Zu den beitragspflichtigen Einkommen gehören unter anderem:
Laufendes Arbeitsentgelt aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung (inkl. Einmalzahlungen, wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld) Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit. Beamtenbezüge.
Was passiert, wenn ich die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreite?
Beschäftigte, die mit ihrem Arbeitsentgelt sowohl im Vorjahr als auch im neuen Jahr die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten, sind in der Krankenversicherung versicherungsfrei. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt im Jahr 2025 in den alten und in den neuen Bundesländern 73.800 Euro.
Was passiert, wenn mein Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt?
Wenn man unter die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze, JAEG) fällt, wird man grundsätzlich wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), auch wenn man vorher privat versichert war, da die Türen zur GKV wieder offenstehen. Das kann durch Gehaltskürzungen oder durch die jährliche Anhebung der Grenze passieren. Man muss dann entweder in die GKV wechseln oder einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen, um in der PKV bleiben zu können, was aber nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist (z.B. bei < 5 Jahren PKV-Dauer oder bei bestimmten Umständen wie Elternzeit/Pflege).