Wer bearbeitet den Widerspruch?
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Wann gilt ein Widerspruch als angenommen?
Der Widerspruch wird nur dann zur Entscheidung in der Sache angenommen („ist zulässig“), wenn er die entsprechende Form beachtet und innerhalb der Widerspruchsfrist bei der richtigen Behörde eingeht. Bitte beachten Sie dabei die Rechtsbehelfsbelehrung des Verwaltungsaktes, gegen den Sie sich wenden wollen.
Wie lange dauert es bis ein Widerspruch bearbeitet wird?
Ein Widerspruch muss in der Regel innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden. Darf die Bearbeitung in Ausnahmefällen länger dauern? Ja, wenn triftige Gründe vorliegen, darf die Frist überschritten werden.
Wie geht es nach einem Widerspruch weiter?
Wird der Widerspruch ganz oder teilweise abgelehnt, so erlässt die Behörde einen sog. Widerspruchsbescheid. Gegen den Widerspruchsbescheid ist eine Klage möglich. Vor einer Klage muss grundsätzlich erst Widerspruch eingelegt werden (Vorverfahren), weil erst nach einem erfolglosen Widerspruch eine Klage zulässig ist.
Wann Antwort auf Widerspruch?
Sie sollten nicht zu lange damit warten, die Begründung nachzureichen. Denn eine Behörde oder öffentliche Stelle muss spätestens drei Monate nach Ihrem Widerspruch eine Entscheidung treffen.
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Wie lange darf sich das Amt Zeit lassen?
Wenn alle notwendigen Unterlagen eingereicht wurden, haben Behörden in der Regel sechs Monate Zeit, einen Antrag zu bearbeiten. Überschreiten sie diese Frist, können der Antragsteller oder die Antragstellerin klagen. Ausnahme: Es liegt ein „zureichender Grund“ dafür vor, dass die Behörde noch nicht reagiert hat.
Wie viel kostet ein Widerspruch?
Sowohl ein Widerspruchs- als auch ein Sozialgerichts-Verfahren ist für Sie grundsätzlich kostenlos. Es können für Sie allerdings Kosten entstehen, wenn Sie einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen.
Wer bezahlt den Widerspruch?
Die Kosten eines Widerspruchsverfahrens müssen jeweils von der Partei getragen werden, zu dessen Ungunsten der Widerspruch entschieden wird.
Was kann man tun wenn Widerspruch abgelehnt wird?
Um Klage gegen einen abgelehnten Widerspruchsbescheid zu erheben, wenden Sie sich direkt an das im Widerspruchsbescheid benannte zuständige Gericht. Dies können Sie selbst vornehmen. Alternativ können Sie zum Beispiel auch einen Anwalt oder eine Anwältin beauftragen. Bei dieser Vertretung können Ihnen Kosten entstehen.
Was bringt ein Widerspruch?
Ziel des Widerspruchs ist es in der Regel, dass ein Problem gütlich gelöst wird und somit ein gerichtliches Klagverfahren vermieden wird. In den meisten Fällen hat ein eingelegter Widerspruch aufschiebende Wirkung; das heißt, dass die Sache erst einmal nicht rechtskräftig wird bis über den Widerspruch entschieden wird.
Wie lange hat eine Behörde Zeit auf einen Widerspruch zu antworten?
Grundsätzlich dürfte eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 3 bzw. 6 Monaten zulässig sein.
Was ist bei einem Widerspruch zu beachten?
Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und die folgenden Angaben enthalten: Mitteilung des Einspruchs, Angaben zu Absender und Adressaten, Datum, Bezeichnung des Bescheids, Angabe der fraglichen Entscheidung, Begründung und eine eigenhändige Unterschrift. Ohne Unterschrift ist der Widerspruch nicht gültig.
Was ist beim Widerspruchsverfahren zu beachten?
- Absender(adresse)
- Empfängeradresse.
- Datum.
- Aktenzeichen und Datum des Bescheids.
- Begründung des Widerspruchs (wenn möglich mit Nachweisen) – nicht zwingend notwendig, aber sinnvoll.
- Unterschrift.
Was kann ich machen wenn die Behörde nicht reagiert?
Das Sozialgerichtsgesetz sieht vor, dass die Zulässigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde erst dann gegeben ist, wenn die Behörde sechs Monate lang nicht auf einen Antrag reagiert hat. Zu laufen beginnt die Frist an dem Tag, an dem der Behörde alle nötigen Dokumente, Nachweise, Formulare u. ä. vorliegen.
Was passiert wenn Widerspruch nicht begründet wird?
Ist der Widerspruch nicht begründet, wird er abgelehnt. Die Entscheidung und der Verwaltungsakt bleiben unverändert bestehen. Dem Antragsteller steht dabei die Klage vor dem Verwaltungsgericht offen, um gegen den Widerspruchsbescheid vorzugehen.
Wie muss ein Widerspruch zugestellt werden?
Ein Widerspruchsbescheid ist nach § 73 III VwGO förmlich bekannt zu geben, also zuzustellen. An dieser Stelle ist zu vermerken, in welcher Zustellungsart der Verfasser den Widerspruchsbescheid zustellen möchte.
Kann man mehrmals Widerspruch einlegen?
Gegen einen Steuerbescheid/Verwaltungsakt ist nur einmal ein Einspruch zulässig.
Was bedeutet der Widerspruch wird zurückgewiesen?
Wurde ein Widerspruch als unbegründet zurückgewiesen, bedeutet dies noch nicht, dass Sie keine Handhabe mehr gegen einen Bescheid oder gegen eine Entscheidung haben. Es sind in einem solchen Fall immer noch andere Möglichkeiten zum Rechtsbehelf möglich. Eine Option ist es, Klage beim zuständigen Gericht einzulegen.
Wie oft kann man einen Widerspruch einlegen?
Wenn man einen Antrag gestellt hat und dieser wird abgelehnt, hängt es dann von der Antragsform ab wie oft man Widerruf einreichen kann, oder ist das bei jedem Antrag gleich.
Welche Arten von Widerspruch gibt es?
- Der Anfechtungswiderspruch.
- Der Verpflichtungswiderspruch.
- Der Fortsetzungsfeststellungswiderspruch.
Was ist besser Widerspruch oder Einspruch?
Sind Sie mit einen Bescheid (Verwaltungsakt) einer Behörde inhaltlich nicht einverstanden oder halten Sie den Bescheid für rechtswidrig, können Sie gegen diesen in der Regel Widerspruch einlegen; in Abgabenangelegenheiten nach der Abgabenordnung ist als Rechtsbehelf gegen Verwaltungsakte der Einspruch statthaft.
Ist ein Widerspruch ohne Begründung zulässig?
Grundsätzlich ist ein Widerspruch auch ohne Begründungen zulässig, allerdings sind die Erfolgschancen dabei in der Regel relativ gering, da es offensichtlich keine validen Gegenargumente gibt.
Wie schreibt man eine Begründung für einen Widerspruch?
Im Einzelnen ist Folgendes zu beachten: – Der Prüfling muss in der Begründung des Widerspruchs substantiiert darlegen, warum die von ihm gewählte Antwort zumindest vertretbar ist. Nehmen Sie diese Darlegungslast ernst, sie kann über den Erfolg des Verfahrens entscheiden.
In welcher Frist müssen Behörden antworten?
Als Richtwert dienen hier 4 Wochen nach Abgabe aller Unterlagen. Denken Sie auch daran, dass Sie nicht die einzigen Antragsteller sind. Wenn sich nach Ablauf von sechs, bzw. drei Monaten noch nichts getan hat, so sollten Sie aber auch keine Scheu haben eine Untätigkeitsklage einzureichen.
Wer hilft bei Ärger mit Behörden?
Schindlers Aufgabe als Bürgerbeauftragter ist es, die Stellung der Bürgerinnen und Bürger im Kontakt mit Behörden zu stärken. Er unterstützt im Dialog mit der Polizei und wirkt darauf hin, dass Behörden begründeten Beschwerden nachgehen und Abhilfe schaffen.