Wer bekommt die Stromsteuersenkung?

Gefragt von: Detlev Schröter B.Eng.
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Die Stromsteuersenkung in Deutschland kommt hauptsächlich Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der Land- und Forstwirtschaft sowie Schienenbahnen zugute, die einen Antrag stellen müssen, um eine Erstattung auf den Mindeststeuersatz (z. B. 20 €/MWh für 2024/2025) zu erhalten. Private Haushalte und die meisten Dienstleister profitieren nicht direkt von einer Stromsteuersenkung, aber die Bundesregierung plant Entlastungen für alle Stromkunden über eine Senkung der Netzentgelte ab 2026.

Für wen gilt die Stromsteuersenkung?

Haushalt für 2025 beschlossen: Ausgeweitete Stromsteuersenkung bleibt für bestimmte Branchen. Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, der Land- und Forstwirtschaft sowie Betreiber von Blockheizkraftwerken profitieren ab 2026 dauerhaft von der ausgeweiteten Stromsteuerentlastung.

Wer profitiert von der Strompreissenkung?

Damit sollen etwa 600.000 Unternehmen, darunter viele Mittelständler (z. B. Bäckereien, Handwerker, Metallbauer industrielle Betriebe), entlastet werden. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer geht davon aus, dass nur 15 Prozent der Unternehmen in Deutschland von der Stromsteuer-Senkung profitieren.

Wer wird durch die Stromsteuer entlastet?

Nun wurde die Entlastung für 2024 und 2025 auf 20,00 Euro pro MWh angehoben, was einem Mindestverbrauch von 12.500 kWh entspricht. Das bedeutet, dass alle Unternehmen aus dem Produzierenden Gewerbe, die einen Verbrauch von mehr als 12.500 kWh haben, die Entlastung beantragen können.

Wer hat Anspruch auf Stromsteuerentlastung?

§ 9b StromStG wird auf Antrag eine Steuerentlastung für nachweislich nach § 3 StromStG versteuerten Strom gewährt, den ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder ein Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft für betriebliche Zwecke entnommen hat und der nicht von der Steuer befreit ist.

Weiter Diskussion um Senkung der Stromsteuer – Koalitionsausschuss tagt

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Wer bekommt einen Zuschuss für Strom?

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die in besonders energieintensiven Wirtschaftszweigen tätig sind. Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis Dezember 2022 in drei Stufen gezahlt.

Wie beantrage ich Stromsteuererstattung?

Der Antrag ist beim zuständigen Hauptzollamt online zu stellen. Voraussetzung ist die Entnahme des Stroms zu betrieblichen Zwecken durch ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft. Der Strom darf nicht schon aus anderen Gründen nach § 9 Abs. 1 StromStG von der Steuer befreit sein.

Wie hoch ist die Stromsteuerentlastung für 2026?

Die Stromsteuerentlastung 2026 konzentriert sich auf Unternehmen des produzierenden Gewerbes, denen eine dauerhafte Entlastung von 20 €/MWh (also fast die volle Steuer) bis auf einen Restbetrag von 0,50 €/MWh gesetzlich zugesichert wurde, um Planungssicherheit zu schaffen. Für Privathaushalte gibt es keine direkte Senkung der Stromsteuer, stattdessen bleibt die Steuer bei 2,05 ct/kWh bestehen, während andere Umlagen (wie die § 19 StromNEV-Umlage) leicht steigen, was den Gesamtpreis leicht erhöht, aber durch Netzentgeltsenkungen abgefedert werden soll.
 

Wer ist von der Stromsteuer befreit?

Strom ist von der Steuer befreit, wenn er aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt und vom Betreiber der Anlage am Ort der Erzeugung entnommen wird. Die elektrische Nennleistung der Anlage muss 2 Megawatt übersteigen.

Welche Zollentlastungen gibt es für die Stromsteuer?

Steuerentlastung nach § 9b StromStG

Die Steuerentlastung beträgt für die Jahre bis einschließlich 2023 5,13 Euro je MWh und für die Jahre 2024 sowie 2025 20,00 Euro je MWh. Eine Entlastung wird jedoch nur gewährt, soweit der Entlastungsbetrag mehr als 250 Euro pro Kalenderjahr beträgt.

Welche Unternehmen profitieren von einer reduzierten Stromsteuer?

Eine generelle Senkung der Stromsteuer für alle Verbraucher kommt vorerst nicht, aber die Bundesregierung hat die Steuersenkung für das produzierende Gewerbe und die Land-/Forstwirtschaft ab 2026 dauerhaft verstetigt, wodurch die Steuer auf den EU-Mindestsatz von 0,50 €/MWh reduziert wird (entspricht ca. 2 ct/kWh), was insbesondere für Betriebe mit hohem Verbrauch eine große Entlastung darstellt. Privatkunden profitieren stattdessen von sinkenden Netzentgelten und anderen Maßnahmen, aber nicht durch eine direkte Stromsteuersenkung. 

Welches Land hat die höchsten Strompreise in Europa?

Deutschland hat häufig die höchsten Strompreise in Europa für private Haushalte, dicht gefolgt von Ländern wie Dänemark, Belgien und Irland, wobei die genaue Reihenfolge je nach Erhebungszeitpunkt und Datenquelle (z.B. Verivox, ADAC, Statista) leicht variiert, oft zwischen 39-41 Cent/kWh im Jahr 2024/2025, während Länder wie Ungarn und Bulgarien die niedrigsten Preise haben. 

Wird Strom 2026 teurer oder billiger?

Strom wird günstiger ⇓

Strom wird für viele Verbraucher 2026 günstiger. Mehr als 300 Grundversorger haben zum Jahreswechsel Preissenkungen um im Schnitt rund neun Prozent angekündigt, hat das Vergleichsportal Verivox ermittelt.

Welche Unternehmen profitieren von der Stromsteuersenkung?

Mit dem Strompreispaket der Bundesregierung konnten Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie Land- und Forstwirtschaft bereits für die Jahre 2024 und 2025 eine Ermäßigung auf den Mindeststeuersatz von 0,05 ct/kWh beantragen. Diese Regelung war ursprünglich befristet.

Wer muss die Stromsteuer abführen?

Grundsätzlich entsteht die Stromsteuer immer dann, wenn Strom dem Leitungsnetz zum Verbrauch entnommen wird und die sich daran anschließende Verwendung nicht von der Steuer befreit ist. Steuerschuldner wird in der Regel der Versorger oder Eigenerzeuger, in bestimmten Fällen aber auch der Letztverbraucher.

Welche Entlastungen gibt es ab 2025?

Wirkungsvolle Entlastungen

Steuersenkungen und „Investitions-Booster ”: Für Ausrüstungsinvestitionen nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 ist eine degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent möglich. Zudem sinkt die Körperschaftsteuer ab 2028 in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt pro Jahr.

Wann entfällt die Stromsteuer?

Das Stromsteuerrecht soll an das Energierecht angeglichen werden. Ab dem 01.01.2026 soll der Betreiber der Ladesäule steuerlich als Letztverbraucher gelten. Schwierige Abgrenzungen, ob der CPO, ein MSP oder der Inhaber des E-Autos Letztverbraucher sind, entfallen damit.

Wie hoch ist die Stromsteuer für Privatpersonen?

Die Stromsteuer für Haushalte beträgt 2,05 ct/kWh.

Wer bekommt Stromsteuerentlastung?

Für die Entnahme von Strom zur Erzeugung von Licht, Wärme, Kälte, Druckluft und mechanischer Energie wird eine Steuerentlastung nur dann gewährt, wenn die genannten Erzeugnisse nachweislich durch ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder ein Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft genutzt werden.

Was ändert sich 2026 für Hausbesitzer?

2026 treten zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter beachten müssen. Dazu zählen Änderungen im Mietrecht, Anpassungen bei energetischen Vorschriften, neue Rahmenbedingungen für Modernisierungen und eine angepasste Förderkulisse.

Wie lange gilt die § 7 Mehrwertsteuer auf Strom?

Der Umsatzsteuersatz ist für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 gesenkt.

Wer hat Anspruch auf Stromkostenzuschuss?

Wer bekommt den Stromkostenzuschuss? Vom Stromkostenzuschuss des Bundes (auch bekannt als Stromkostenbremse oder Strompreisdeckelung) profitieren alle Privatpersonen, die einen aufrechten Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten haben und auf Ihrem Zählpunkt ein Haushalts-Lastprofil zugeordnet haben.

Wann bekommt man Geld für Strom zurück?

Geld für Strom bekommt man zurück, wenn Ihr tatsächlicher Verbrauch geringer war als die Summe Ihrer monatlichen Abschlagszahlungen; der Anbieter muss das Guthaben nach der Jahresabrechnung meist innerhalb von zwei Wochen auszahlen oder mit zukünftigen Zahlungen verrechnen, wobei Sie bei Verzögerung eine Mahnung senden sollten. Das passiert typischerweise einmal pro Jahr nach Erhalt der Jahresabrechnung.
 

Was ist die Stromsteuerentlastung nach § 10 StromStG?

Der sogenannte Spitzenausgleich nach § 10 StromStG soll dafür gestrichen und die Steuerentlastung nach § 9b StromStG von 5,13 EUR/MWh auf 20,00 EUR/MWh für den Zeitraum 2024 bis 2026 erhöht werden. Die geplanten Änderungen sind mit keinem zusätzlichen Aufwand für die begünstigten Unternehmen verbunden.