Wer bekommt noch 60% Witwenrente?

Gefragt von: Marcus Lang
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Mit der großen Witwenrente nach alter Rechtslage erhalten Hinterbliebene 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners. Dieser muss auch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, also die Mindestversicherungszeit, erfüllt oder vorzeitig erfüllt haben oder Rentner gewesen sein.

Wie lange muss man verheiratet sein um 60% Witwenrente zu bekommen?

Damit Ihnen eine Witwenrente gezahlt werden kann, müssen Sie bis zum Tod Ihres Ehe- oder Lebenspartners mindestens ein Jahr lang mit ihm verheiratet gewesen sein. Waren Sie weniger als ein Jahr lang verheiratet, haben Sie keinen Anspruch, da der Rentenversicherungsträger von einer Versorgungsehe ausgeht.

Was ändert sich 2023 für die Witwenrente?

Zum 1. Juli 2023 erhöhen sich nicht nur die Renten, auch der für die Einkommensanrechnung bei Witwen- und Witwerrenten wichtige Einkommensfreibetrag erhöht sich zu diesem Zeitpunkt.: Denn Witwen- und Witwerrenten werden nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn anderes Einkommen der Witwe diesen gesetzlich festgelegten ...

Wie viel Prozent Witwenrente gibt es heute?

Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.

Wie hoch darf die eigene Rente sein damit die Witwenrente nicht gekürzt wird?

Das steht einem Bezug von Hinterbliebenenrente nicht entgegen. Für den Fall, dass die Altersrente nicht höher als 830 Euro brutto im Monat ist, wird die Hinterbliebenenrente in keinem Fall gekürzt – wenn keine weiteren Einkünfte hinzukommen.

Das weiß keiner. Die verstorbenen Rentenansprüche

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Bei welchem Einkommen wird die Witwenrente gekürzt?

Allgemeiner Freibetrag für die Witwenrente

Mit anderen Worten ist nur das monatliche Einkommen anrechenbar, welches den 26,4fachen Wert des aktuellen Rentenwerts übersteigt. Der allgemeine Freibetrag liegt damit aktuell für die Zeit vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 bei 992,64 Euro im Osten und bei 992,64 Euro im Westen.

Wird meine Witwenrente gekürzt wenn ich in Rente gehe?

Nein! Die Witwenrente oder die Witwerrente, die eine Witwe oder der Witwer neben der eigenen Altersrente erhält, sind kein Hinzuverdienst der auf die Altersrente anzurechnen wäre. Anders herum kann eine Altersrente auf die Witwen-oder Witwerrente angerechnet werden.

Wird die große Witwenrente ein Leben lang gezahlt?

Die große Witwenrente erhalten Sie ein Leben lang. Die Zahlung endet jedoch, wenn Sie wieder heiraten. Haben Sie eine große Witwenrente erhalten, besteht bei einer Heirat ein Anspruch auf eine Rentenabfindung, die zwei Jahresbeträge der großen Witwenrente ausmacht.

Wie hoch ist die große Witwenrente 2023?

Die Große Witwenrente beträgt zwischen 55 bis 60 Prozent dieser Rente, wobei die Kindererziehung berücksichtigt wird, ebenso Erwerbsminderung und das Lebensalter des überlebenden Gatten. Auch eingetragene Lebenspartner erhalten die adäquate Rente.

Wer bekommt die große Witwenrente nach altem Recht?

Neue Regelungen bei der großen Witwenrente

Grundsätzlich besteht nach neuem Recht erst dann ein Anspruch auf Witwenrente, wenn die Ehe mindestens ein Jahr bestanden hat – allerdings gibt es Ausnahmen: Bei beispielsweise einem plötzlichen Unfalltod kann auch eine kürzere Ehedauer einen Rentenanspruch begründen.

Wird Witwenrente 2023 auch erhöht?

Was ändert sich 2023 bei der Witwenrente? – Die Rentenerhöhung 2023 ist perfekt: Einkommensfreibeträge bei Witwen-und Witwerrenten steigen am 01.07.23. Zum Juli 2023 steigen prozentual auch die Freibeträge bei der Einkommensanrechnung Witwenrenten oder Witwerrente.

Wird bei der Rentenerhöhung 2023 auch die Witwenrente erhöht?

Heute hat auch der Bundesrat zugestimmt, und die Rentenerhöhung 2023 kann wie geplant in Kraft treten: Zum 1. Juli 2023 werden alle gesetzlichen Renten im Westen um 4,39 % und im Osten um 5,86 % angehoben. Entsprechend steigen auch die Witwen- und Witwerrenten (Hinterbliebenenrenten).

Wie lange muss man verheiratet sein um Witwenrente zu bekommen 2023?

Mit dem Verstorbenen muss eine Ehe oder Lebenspartnerschaft geführt worden sein. Wie die Deutsche Rentenversicherung schreibt, müssen Paare zum Todeszeitpunkt des einen mindestens ein Jahr verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft gewesen sein. Wer diesen Zeitraum nicht erfüllt, kann keine Witwenrente erhalten.

Wie wird die große Witwenrente auf die eigene Rente angerechnet?

Verrechnung der Witwenrente mit der eigenen Rente

Hierfür wendet die Rentenversicherung ein Berechnungsverfahren an, bei dem sie pauschal 40 Prozent vom Bruttoeinkommen des Hinterbliebenen abzieht. Sofern der Hinterbliebene eine eigene Rente bezieht, zieht die Rentenversicherung pauschal 14 Prozent davon ab.

Wann gibt es die große und wann die kleine Witwenrente?

Sind Sie oder Ihr Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren und haben Sie vor 2002 geheiratet, beträgt die große Witwenrente 60 Prozent der Rente oder Rentenansprüche des Verstorbenen. Die kleine Witwenrente beträgt lediglich 25 Prozent der Rente oder Rentenansprüche des Verstorbenen.

Hat Ehefrau Anspruch auf Rente des Mannes?

Jeder Partner bekommt die Hälfte, Für die gesetzliche Rente ermittelt die Rentenversicherung, welcher Anteil der Rentenpunkte auf dem Versicherungskonto während der Ehe gesammelt wurde. Haben beide Partner Versorgungsansprüche erworben, kommt es zum gegenseitigen Ausgleich der Anrechte – dem Hin- und Her-Ausgleich.

Wie hoch ist eine gute Witwenrente?

Wie hoch die Witwenrente ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Am häufigsten wird die große Witwenrente nach altem Recht ausgezahlt. Sie beträgt 60 Prozent der Rente des Verstorbenen. Bei jüngeren Ehen sind es 55 Prozent plus Kinderzuschläge.

Wie hoch ist maximale Witwenrente?

Bei neuem Recht beträgt die große Witwenrente nur noch 55 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen, nach altem Recht gelten 60 Prozent. Bei neuem Recht werden nahezu alle Einkünfte des Hinterbliebenen negativ auf die Höhe der Witwenrente angerechnet.

Was bleibt von 1800 € Rente übrig?

Wir betrachten das Veranlagungsjahr 2023. Susanne ging 2022 in Rente und bezieht eine Bruttorente von 1.800 Euro pro Monat beziehungsweise 21.600 Euro pro Jahr. Davon geht ein Rentenfreibetrag von 3.888,00 Euro weg. Das ergibt 17.712,00 Euro Einkünfte.

Wie lange wird die Witwenrente nach dem Tod noch bezahlt?

Diese Rente wird bis zu 24 Monate nach dem Tod des Versicherten an die Witwe oder den Witwer gezahlt. Nach § 242a Abs. 1 SGB IV zahlt die deutsche Rentenversicherung die Kleine Witwenrente zeitlich unbegrenzt, wenn der Ehepartner vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist oder wenn mindestens einer der Ehepartner vor dem 2.

Was wird nicht auf die Witwenrente angerechnet?

Bekommen Sie Lohn, werden Ihnen 40 Prozent von der Witwenrente abgezogen. Haben Sie Mieteinnahmen, werden Ihnen grundsätzlich 25 Prozent abgezogen. Darüber hinaus gibt es Einkünfte, die nicht angerechnet werden, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II.

Was bleibt von 1500 € Rente?

Bei einer Bruttorente in Höhe von 1.500 Euro müssen Sie als Versicherter mit Kind im Schnitt mit Abzügen in Höhe von 167,25 Euro von Ihrer Bruttorente rechnen. Damit bleiben Ihnen nach dem Abzug der Sozialversicherungsbeiträge nur (1.500 – 167,25 =) 1.332,75 Euro.

Hat die eigene Rente Einfluss auf die Witwenrente?

Witwenrente, Freibetrag und Anrechnung von Einkommen

Wenn Sie eigene Einkünfte aus Berufstätigkeit oder einer eigenen Rente haben, werden diese auf Ihre Witwenrente angerechnet. Es gibt allerdings einen Freibetrag, der jährlich zum 1. Juli angepasst wird. Einkommen unterhalb des Freibetrags bleibt unberücksichtigt.

Was bleibt von 1600 € Rente übrig?

Dieser baut sich aktuell einen Prozentpunkt pro Jahr ab, 2021 lag der Rentenfreibetrag bei 19 Prozent, 2022 bei 18 Prozent. In unserem Beispiel sind somit 80 Prozent der Rente steuerpflichtig. Beziehst du 1600 Euro Rente im Monat, sind das 19.200 Euro im Jahr. 20 Prozent davon sind 3840 Euro, die steuerfrei bleiben.

Was bedeutet 5 Jahre Wartezeit bei Witwenrente?

Anspruch auf Witwenrente

Die Witwenrente gibt es, wenn der/die verstorbene Ehepartner/in mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert war – das ist die sogenannte Mindestversicherungszeit –, Ihr/e Partner/in die Wartezeit vorzeitig erfüllt oder bereits eine Rente bezogen hat.