Wer hat Anspruch auf die neue Mütterrente?

Gefragt von: Hans Hofmann
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Der Anspruch auf Mütterente ist im Sozialgesetzbuch (SGB VI) festgelegt. Sie haben Anspruch auf Mütterrente, wenn Ihr Kind oder Ihre Kinder vor 1992 geboren wurden. Zudem müssen Sie als Elternteil maßgeblich für die Kindererziehung verantwortlich gewesen sein – egal, ob Mutter oder Vater.

Wie hoch ist die Mütterrente für 2 Kinder?

Für alle Kinder, die später geboren wurden, gibt es 3 Punkte. Dies erhöht die Rente monatlich aktuell um 85 Euro (West) bzw. 84 Euro (Ost) beim ersten Kind, das vor 1992 geboren wurde. Beim zweiten Kind wären es dann 167 Euro (Ost) und 171 Euro (West), beim dritten Kind 251 Euro (Ost) und 256 Euro (West).

Wie hoch ist die Mütterrente für vor 1992 geborene Kinder?

Für Kinder, die vor 1992 geboren sind, erhalten Mütter und Väter bis zu zweieinhalb Punkte; für Kinder, die 1992 oder danach geboren sind, erhalten Erziehende bis zu drei Punkte. Umgerechnet bringt Ihnen ein Jahr Kindererziehungszeit ungefähr 34 Euro Rente pro Monat”, schreibt die Deutsche Rentenversicherung.

Wird die Mütterrente automatisch angerechnet?

Die Auszahlung erfolgt automatisch; ein Antrag ist hierfür nicht notwendig. Aufgrund der hohen Anzahl der Betroffenen (circa 10 Millionen) war es der Rentenkasse nicht möglich, sofort allen zum Stichtag ihre erhöhte Rente auszuzahlen. Verloren war das Geld jedoch nicht: er wurde rückwirkend zum 01.07.2014 nachgezahlt.

Ist die Mütterrente in der Rentenauskunft enthalten?

Mütterrente ist nun auch in Renteninformationen aufgelistet

Statt bislang einem Jahr Kindererziehungszeit werden nun zwei Jahre Kindererziehungszeit je Kind anerkannt, was zu einer - im Jahr 2014 - um 28,61 Euro (alte Bundesländer) bzw. 26,39 Euro (neue Bundesländer) monatlich höheren Rente.

Kindererziehungszeiten beantragen - Wie Antrag V0800 und V0805 ausfüllen?

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Warum bekomme ich keine Mütterrente?

Der Anspruch auf Mütterente ist im Sozialgesetzbuch (SGB VI) festgelegt. Sie haben Anspruch auf Mütterrente, wenn Ihr Kind oder Ihre Kinder vor 1992 geboren wurden. Zudem müssen Sie als Elternteil maßgeblich für die Kindererziehung verantwortlich gewesen sein – egal, ob Mutter oder Vater.

Was muss ich tun um Mütterrente zu beantragen?

Mütterrente wird automatisch gezahlt

Ein gesonderter Antrag ist grundsätzlich nicht notwendig. Lediglich Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente beanspruchen, müssen bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag stellen.

Wie viel Rentenjahre bekomme ich pro Kind?

Sollte Ihr Kind 1992 oder später geboren sein, beträgt die Gutschrift bis zu 3 Jahren pro Kind. Zusätzlich erhalten Sie, unabhängig vom Geburtsjahr Ihres Kindes, maximal 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet. Die Erziehungszeiten müssen Sie selbst beantragen, sonst zählen sie nicht zur Rente!

Wie bekommt man die Mütterrente ausbezahlt?

Wie erhält man die Mütterrente? Wer vor dem 1. Juli 2014 bereits Rente bezogen hat, braucht keinen Antrag zu stellen. Die Erhöhung wird automatisch ausgezahlt. Alle anderen bekommen die erweiterte Kindererziehungszeit automatisch auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben.

Wer bekommt Mütterrente und ab wann?

Wer 45 Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat, kann mit Vollendung des 63. Lebensjahres ab dem 1. Juli 2014 ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Bisher müssen Versicherte für jeden Monat, den sie vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in Rente gehen, 0,3 Prozent Kürzungen bei ihrer Rente in Kauf nehmen.

Wie weise ich Kindererziehungszeiten nach?

Bei Geburten vor 1992 umfasst die Kindererzie hungszeit 30 Monate, bei Geburten ab 1992 beträgt sie drei Jahre. Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate später, bei Geburten vor dem 1. Januar 1992 nach 30 Monaten.

Wird die Mütterrente 2023 erhöht?

2023 gab es sogar eine starke Rentenerhöhung um 4,39 Prozent in den alten und 5,83 Prozent in den neuen Bundesländern. Rechnet man das auf die Mütterrente um, gab es pro Kind, das nach 1992 geboren ist, in den alten Bundesländern eine Erhöhung um rund Fünf Euro und in den neuen Bundesländern um 6,50 Euro.

Werden die Kindererziehungszeiten automatisch angerechnet?

Die Kindererziehungszeit wird grundsätzlich nur einem Elternteil angerechnet. Die Voraussetzung: Die Person muss das Kind überwiegend erziehen. Teilen sich die Eltern die Erziehung, wird die Erziehungszeit automatisch der Mutter angerechnet.

Wie lange bekommt man Mütterrente?

Dir wird pro Kind bis zu 2 Jahre und 6 Monaten an Kindererziehungszeiten gutgeschrieben. Dein Kind ist ab 1992 geboren: Deine Gutschrift an Kindererziehungszeit kann bis zu 3 Jahre pro Kind betragen. Damit du die Mütterrente bekommst, müssen die Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung erfasst sein.

Wird die Mütterrente extra ausgezahlt?

Wann wird die neue Mütterrente ausgezahlt? Wer ab 1. Januar 2019 neu in Rente geht, erhält die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an. Bei den rund 9,7 Millionen Müttern und Vätern, deren Rente bereits vor Januar 2019 begonnen hat, erfolgt die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte 2019.

Wann muss ich den Antrag auf Kindererziehungszeiten stellen?

Kindererziehungszeiten werden nur anerkannt, wenn dies be- antragt wird. Dafür müssen Sie einen Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenver- sicherung stellen. Der Antrag kann bereits nach der Geburt des Kindes gestellt werden.

Kann man noch nachträglich Mütterrente beantragen?

Mit der Mütterrente soll die von Frauen geleistete Erziehungszeit anerkannt und damit verbundene Rentenausfälle kompensiert werden. Anspruchsberechtigte sollten den Antrag rasch stellen, damit die Rente auch rückwirkend ausgezahlt wird.

Wird die Mütterrente monatlich gezahlt?

Ihr Rentenanspruch erhöht sich damit im Westen um monatlich 90,05 Euro, im Osten um 88,80 Euro und ab 1. Juli 2023 in der gesamten Bundesrepublik um monatlich 94 Euro. Übrigens zahlt die Deutsche Rentenversicherung die Mütterrente auch nachträglich als Nachzahlung aus.

Wie hoch ist die Rente wenn man noch nie gearbeitet hat?

Wie hoch ist die Grundsicherung? Alleinstehende Erwachsene bekommen seit Januar 2023 502 Euro monatlich. Bei Ehepaaren und Paare, die eheähnlich leben, liegt die Grundsicherung für den Lebensunterhalt bei 902 Euro im Monat.

Wie beantrage ich Kindererziehungszeiten für die Rente?

Die Anerkennung der Kindererziehungszeit muss bei der Deutschen Rentenversicherung schriftlich beantragt werden – über das Formular V0800. Das ist eine reine Formsache, wenn man Geburtsurkunden oder ein Familienstammbuch vorlegen kann.

Wie hoch ist die Rente einer Hausfrau?

Alleinstehende Erwachsene erhalten mindestens 449 Euro, Paare erhalten gemeinsam 809 Euro. Natürlich können Hausfrauen auch im Alter weiter arbeiten – einige Jobs eignen sich dabei für Rentner besonders gut. Auch durch die Pflege von Angehörigen kann die Rente erhöht werden.

Wer bekommt die Kindererziehungszeiten?

Wer hat einen Anspruch auf Kindererziehungszeiten? Fast alle Eltern (auch Adoptiv-, Stief- oder Pflegeeltern), die ihre Kinder in den ersten 30 oder 36 Monaten nach der Geburt des Nachwuchs versorgt haben, haben einen Anspruch auf Kindererziehungszeiten.

Wie hoch ist die gesetzliche Mindestrente?

Monatlich können sie zwischen 96,72 Euro und 1 357,80 Euro überweisen. Ausnahme: Neuversicherte können noch bis Ende März 2023 für das komplette Jahr 2022 nachzahlen.

Wie viele Jahre werden für Kindererziehung angerechnet?

Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden: Für alle vor 1992 geborenen Kinder rechnet die Deutsche Rentenkasse durch die so genannte „Mütterrente“ 30 Monate Erziehungszeit an. Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden: Hier werden 36 Monate (drei Jahre) Kindererziehungszeit angerechnet.

Was ist der Unterschied zwischen Mütterrente und Kindererziehungszeiten?

Die Mütterrente ist keine eigenen Rente. Sie bezeichnet lediglich die Erhöhung der angerechneten Kindererziehungszeit für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. In den Jahren 2014 und 2019 wurde sie von zuvor 12 auf heute 30 Monate erhöht. Mehr dazu in unserem Überblick Leistungen für Eltern.