Wer muss eine Selbstauskunft ausfüllen?

Gefragt von: Sandro Rapp
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Es besteht für Privatpersonen keine gesetzliche Pflicht zur Abgabe einer Selbstauskunft. In der Regel handelt es sich um eine freiwillige Selbstauskunft. Ein Wohnungsbewerber kann also das Ausfüllen der Selbstauskunft verweigern, er sollte jedoch keine Falschangaben machen, wenn er das Dokument doch ausfüllt.

Ist eine Selbstauskunft verpflichtend?

Was Sie beachten müssen. Für Mietinteressenten besteht keine rechtliche Verpflichtung eine Selbstauskunft auszufüllen. Der Vermieter hat somit keinen gesetzlichen Anspruch auf ein ausgefülltes Formular zur Mieterselbstauskunft.

Was bedeutet ausgefüllte Selbstauskunft?

Eine Selbstauskunft dient Vermietern, Banken und anderen Unternehmen als Entscheidungsgrundlage dafür, ob sie mit der betreffenden Person ein Vertragsverhältnis eingehen. Alle in einer Selbstauskunft getätigten Angaben müssen der Wahrheit entsprechen; die Empfänger fordern in der Regel entsprechende Nachweise.

Wer füllt Mieterselbstauskunft aus?

Für die Mieterselbstauskunft ist der potenzielle Mieter verantwortlich, er füllt die Mieterselbstauskunft aus. Es ist wichtig, dass alle Angaben – bis auf einige Ausnahmen – wahrheitsgemäß und vollständig gemacht werden, da falsche Angaben eine Kündigung des Mietvertrages nach sich ziehen können.

Warum will die Bank eine Selbstauskunft?

Es ist ein wichtiges Dokument, das Angaben über die Bonität des Vertragspartners macht. So will die Bank das Risiko eines möglichen Zahlungsausfalls möglichst ausschalten. Eine Selbstauskunft ist dabei ein Dokument, in dem Verbraucher Angaben über Ihre eigene finanzielle Situation machen.

Mieterselbstauskunft - Welche Auskunft darf der Vermieter verlangen und welche nicht?

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Wird die Selbstauskunft überprüft?

Makler oder Vermieter dürfen die gemachten Angaben durch Überprüfung des Personalausweises kontrollieren. Eine Kopie des Personalausweises darf allerdings für Zwecke einer Wohnungsbesichtigung nicht gemacht werden.

Wie viel kostet eine Selbstauskunft?

Die 29,95 Euro teure Bonitätsauskunft enthält neben dem Dokument für die Selbstauskunft auch noch ein Dokument zur Weitergabe an Drittparteien, wie zum Beispiel den Vermieter, und enthält Informationen zu Ihrer Bonität, zur Regelmäßigkeit der Einkünfte und die damit verbundene Zahlungsfähigkeit.

Was darf ein Vermieter bei der Selbstauskunft prüfen?

Folgende Fragen gelten rechtlich als zulässig und müssen von dir wahrheitsgemäß beantwortet werden:
  • Identität. ...
  • Zukünftige Haushaltsangehörige. ...
  • Einkommen. ...
  • Sozialamt. ...
  • Arbeitsverhältnis. ...
  • Nutzung der Wohnung. ...
  • Mietschulden. ...
  • Insolvenzverfahren.

Wie verbindlich ist eine Selbstauskunft?

Das Wichtigste zur Mieterselbstauskunft in Kürze

Die Abgabe der Mieterselbstauskunft ist nicht verbindlich, sondern kann immer nur auf freiwilliger Basis erfolgen. Allerdings kann die Verweigerung die Chancen auf den Zuspruch mindern.

Was darf man als Vermieter nicht fragen?

Fragen zu Vorstrafen, Ermittlungsverfahren, Religion oder Familienplanung sind allesamt unzulässig. Was sind die Rechtsfolgen: Mach der Mieter falsche Angaben, kann der Vermieter darauf keine Ansprüche herleiten, solange der Mieter sich vertragstreu verhält.

Was benötige ich für eine Selbstauskunft?

Selbstauskunft der SCHUFA

Kontaktdaten wie Name und Anschrift, Geburtsdatum, Güterstand (z. B. ledig, verheiratet oder geschieden), Anzahl der Kinder. wirtschaftliche Daten wie Beruf, Arbeitgeber, Einkommensverhältnisse, Vermögensverhältnisse inklusive Angaben zu Schulden und Bürgschaften.

Was kommt alles in die Selbstauskunft?

Ausgewählte Themen, zu denen der Vermieter Fragen stellen darf:
  • Name, Anschrift, Geburtsdatum.
  • Nettoeinkommen.
  • Anzahl und Alter sämtlicher Bewohner.
  • Arbeitsverhältnis, Arbeitgeber.
  • Raucher/Nichtraucher.
  • Familienstand.
  • Mietschulden.
  • Haustiere.

Was darf in der Selbstauskunft gefragt werden?

Lediglich folgende Angaben dürfen daher in der Mieterselbstauskunft abgefragt werden:
  • Persönliche Daten des Mietinteressenten.
  • Familienstand.
  • Beschäftigungsverhältnis.
  • Einkommen/finanzielle Situation.
  • Weitere Personen, die miteinziehen sollen.
  • vorige Mietverhältnisse.
  • Nutzung der Wohnung.
  • Haustiere.

Wo bekomme ich die Selbstauskunft her?

Eine Datenkopie nach Art. 15 DSGVO erhalten Sie unter www.meineschufa.de. Diese kostenfreie SCHUFA-Selbstauskunft ist allerdings nur für Ihre Unterlagen bestimmt und eignet sich nicht zur Weitergabe an Dritte, wie z.B. Vermieter. Einmal im Jahr können Sie eine solche kostenfreie SCHUFA-Selbstauskunft beantragen.

Was ist eine kurze Selbstauskunft?

Eine Mieterselbstauskunft ist eine Selbstauskunft des Mietinteressenten für den künftigen Vermieter und informiert über die private, familiäre und wirtschaftliche Situation des Mietinteressenten. Die Auskunft erfolgt schriftlich mit Hilfe eines Formulars und wird dem Vermieter nach Besichtigung der Wohnung überlassen.

Was ist der Unterschied zwischen Selbstauskunft und SCHUFA?

Die Selbstauskunft, auch Schufa-Selbstauskunft genannt, ist ein Dokument, das die Schufa jeder Privatperson einmal im Jahr kostenfrei zur Verfügung stellen muss. Sie enthält weniger detaillierte Daten als die reguläre und nicht kostenfreie Schufa-Auskunft.

Wie lange ist eine Selbstauskunft gültig?

Auskünfte der Schufa haben keine bestimmte Gültigkeitsdauer. Da sich die Bonität einer Person aber rasch ändern kann, verlieren die Dokumente auch schnell an Aktualität. Meistens machen Vermieter und andere Vertragspartner eine Angabe dazu, wie alt die Schufa-Auskunft höchstens sein darf.

Wie lange dauert eine Selbstauskunft?

Auf eine kostenlose Schufa-Auskunft wartest du etwa ein bis vier Wochen. Ebenso lange wartest du auf eine Selbstauskunft von Informa Solutions (Arvato/ Infoscore/ Experian). Nur ein wenig schneller sind Boniversum und Crif. Hier bekommst du die Selbstauskunft nach ein bis zwei Wochen zugesandt.

Wie macht man eine Selbstauskunft?

In der vertraulichen Selbstauskunft für den Mieter solltest Du zusammenfassend die folgenden Angaben abfragen:
  1. persönliche Angaben (Name, Geburtsdatum, etc.),
  2. Nettoeinkommen,
  3. Beruf und Arbeitgeber,
  4. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder eine Räumungsklage läuft.

Wann darf Vermieter Selbstauskunft verlangen?

Grundsätzlich ist es legitim, eine Mieterselbstauskunft zu verlangen. Allerdings dürfen Vermieter dies erst dann tun, wenn der potenzielle Mieter die Wohnung bereits besichtigt hat und sie dann auch tatsächlich mieten möchte. Persönliche Fragen haben in einer Mieterselbstauskunft nichts verloren.

Was darf der Vermieter von mir verlangen?

Direkt zum gewünschten Inhalt:
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Einkommensnachweise.
  • Schufa-Auskunft.
  • Mietbürgschaft, Mietkaution, Bankbürgschaft.

Was kann der Vermieter über mich herausfinden?

der Wohnungsgeber/Vermieter) hat nach § 50 Abs. 4 Bundesmeldegesetz das Recht, bei Glaubhaftmachung eines rechtlichen Interesses, unentgeltlich Auskunft über Vor- und Familiennamen sowie Doktorgrad der in seiner Wohnung gemeldeten Personen zu bekommen.

Wie sieht ein Selbstauskunft aus?

Ich/ Wir erkläre(n), dass ich/ wir in der Lage bin/ sind, alle zu übernehmenden Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, insbesondere die Erbringung der Mietkaution sowie Miete nebst Nebenkosten, zu leisten. II. Ich/ Wir erkläre(n), dass die vorgenannten Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.

Wie lange bleibt man in der SCHUFA Wenn man alles bezahlt hat?

Löschung nach drei Jahren: Kreditforderungen werden drei Jahre nach der Zahlung gelöscht. Löschung nach zehn Jahren: Alle Einträge zur Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung werden drei Jahre nach der Beendigung des Verfahrens gelöscht.

Kann Vermieter Meine Schufa sehen?

Die kurze Antwort lautet: Ja, ein Vermieter darf von Wohnungsinteressenten die SCHUFA-Auskunft verlangen. Das darf er allerdings nicht immer: Erst, wenn es wirklich darum geht, den Mietvertrag aufzusetzen, hat der Vermieter auch das Recht, in den SCHUFA-Score der Bewerberin oder des Bewerbers zu schauen.