Wer stellt die Zuzahlungsbefreiung aus?
Gefragt von: Frau Prof. Dr. Annika Bertram B.A.sternezahl: 4.8/5 (7 sternebewertungen)
Die Zuzahlungsbefreiung wird von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ausgestellt, nachdem Sie einen Antrag gestellt und Ihre Belastungsgrenze (meist 2 % des Bruttoeinkommens) erreicht oder nachgewiesen haben. Dazu müssen Sie die Befreiung bei der Kasse beantragen (online, per Post) und Belege für Zuzahlungen (Arzneimittel, Hilfsmittel, etc.) einreichen, wobei bei chronischer Krankheit eine ärztliche Bescheinigung (Muster 55) nötig ist.
Was muss ich tun, um eine Zuzahlungsbefreiung zu bekommen?
Um eine Zuzahlungsbefreiung zu bekommen, müssen Sie Ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, die bei 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens liegt (bei chronischer Krankheit nur 1 %), und dann einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen, indem Sie Einkommensnachweise einreichen, damit diese Ihre bereits geleisteten Zuzahlungen berechnet und eine Befreiungskarte ausstellt.
Wie kann ich eine Zuzahlungsbefreiung beantragen?
Es gibt keinen allgemeingültigen Antrag auf eine Zuzahlungsbefreiung. Bitte rufen Sie uns daher an, damit wir Ihnen den passenden Antrag per Post zusenden können. Sie erreichen uns unter 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) .
Wann kann man von der Rezeptgebühr befreit werden?
Voraussetzungen zur Befreiung per Antrag: Wenn Ihr monatliches Nettoeinkommen folgende Richtsätze nicht übersteigt, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Rezeptgebühr stellen: Alleinstehende: EUR 1.273,99. Ehepaare: EUR 2.009,85.
Wann lohnt sich eine Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse?
Eine Zuzahlungsbefreiung lohnt sich, sobald Ihre jährlichen Zuzahlungen Ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, die normalerweise 2 % Ihres jährlichen Bruttoeinkommens beträgt; bei chronisch Kranken liegt diese Grenze bei 1 % des Bruttoeinkommens. Sobald diese Grenze überschritten ist, können Sie eine Befreiung für den Rest des Jahres beantragen, um von weiteren Zuzahlungen (z.B. für Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel) befreit zu werden, was bei hohen Ausgaben schnell der Fall sein kann.
Zuzahlungsbefreiung einfach erklärt
Welche Einkommen zählen bei Zuzahlungsbefreiung?
Für die Zuzahlungsbefreiung zählt das gesamte Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder (Ehepartner, Kinder bis 18, evtl. familienversicherte Kinder über 18), einschließlich Lohn/Gehalt, Renten, Arbeitslosengeld, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte etc. Von diesem Bruttoeinkommen werden Freibeträge für Ehepartner und Kinder abgezogen, bevor die persönliche Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %) erreicht wird, ab der Sie sich befreien lassen können.
Welche Patienten müssen keine Zuzahlung zahlen?
Nach Erreichen der Belastungsgrenze von zwei Prozent des Jahresbruttoeinkommens können sich Versicherte aber von den Zuzahlungen befreien lassen. Bei chronisch Kranken liegt die Schwelle bei einem Prozent des Einkommens. Sie müssen dazu einen entsprechenden Antrag bei ihrer jeweiligen Krankenkasse stellen.
Wie hoch ist das Nettoeinkommen, um von der Rezeptgebühr befreit zu werden?
Befreiung mit Antrag: Personen, deren monatliches Nettoeinkommen folgende Richtwerte nicht übersteigt (Werte für das Jahr 2025): Alleinstehende: 1.273,99 Euro.
Wann werden Rentner von der Zuzahlung befreit?
Als Rentner ist man von Zuzahlungen befreit, wenn die jährlichen Belastungsgrenzen erreicht sind: 2 % des Bruttoeinkommens (Rente, Mieten, Kapitalerträge etc.) für Normalfälle und 1 % für chronisch Kranke oder Pflegebedürftige (Pflegegrad 3-5, GdB ≥ 60), wobei die Grenze durch Nachweise erreicht werden muss. Der Antrag erfolgt bei der Krankenkasse, indem man Belege sammelt und die Grenze überschreitet.
Wann werde ich von der Rezeptgebühr befreit?
Eine Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ab Erreichen der Belastungsgrenze möglich. Diese liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens bzw. 1 % bei Menschen mit chronischen Krankheiten.
Wie wird die Zuzahlungsbefreiung von der Krankenkasse berechnet?
Die Berechnung der Zuzahlungsbefreiung basiert auf 2 % (bei chronischer Krankheit 1 %) des jährlichen Bruttoeinkommens des gesamten Haushalts, wovon Freibeträge für Ehepartner und Kinder abgezogen werden, um eine individuelle Belastungsgrenze zu ermitteln; übersteigen die tatsächlichen Zuzahlungen diese Grenze, kann eine Erstattung oder eine Befreiungskarte beantragt werden.
Wann gilt man als chronisch krank?
Man ist chronisch krank, wenn eine lang andauernde, oft schwer heilbare Krankheit besteht, die mindestens ein Jahr andauert und eine kontinuierliche ärztliche Behandlung (mindestens einmal pro Quartal) notwendig macht, oft verbunden mit Einschränkungen der Lebensqualität und speziellen Bedürfnissen für die Zuzahlungsbefreiung bei Krankenkassen. Es gibt keine einzelne, starre Definition, aber die Regeln der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkassen sind hier maßgeblich.
Wo kann ich einen Befreiungsbescheid für die Krankenkasse beantragen?
Ein Befreiungsbescheid der Krankenkasse ist die offizielle Bestätigung, dass Sie von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit sind – meist, weil Sie privat versichert sind oder andere Absicherungen haben (z.B. Beihilfe als Beamter). Den Antrag müssen Sie innerhalb von drei Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht stellen und einen Nachweis Ihrer anderweitigen Absicherung beifügen; die Befreiung wirkt dann rückwirkend oder ab dem Folgemonat, wenn bereits Leistungen in Anspruch genommen wurden.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Zuzahlungsbefreiung?
Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 4 bis 8 Werktage. Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen.
Werden chronisch Kranke von Zuzahlung befreit?
Chronisch Kranke können sich von Zuzahlungen befreien lassen, wenn sie eine Belastungsgrenze von nur 1 % ihres jährlichen Bruttoeinkommens erreichen (statt der regulären 2 %), indem sie einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen und eine ärztliche Bescheinigung (Muster 55) einreichen, die die schwerwiegende chronische Erkrankung bestätigt. Diese Befreiung gilt für das Kalenderjahr, wobei Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankenhausaufenthalte und mehr zusammengezählt werden, und es gibt Freibeträge für Angehörige.
Warum Zuzahlung trotz Befreiung?
Trotz Zuzahlungsbefreiung fallen weiterhin Kosten an, weil der Befreiungsausweis nicht vorgelegt wurde, das Medikament über dem Festbetrag liegt (Mehrkosten), es sich um nicht erstattungsfähige oder private Leistungen handelt (z.B. Zahnersatz-Eigenanteil, Homöopathie), der Befreiungsstatus zu Jahresbeginn zurückgesetzt wurde oder das Rezept falsch ausgestellt ist. In vielen Fällen können diese Kosten bei der Krankenkasse zur Erstattung eingereicht werden, wenn Sie die Rechnung und den Zahlungsnachweis einreichen.
Wann lohnt sich ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung?
Eine Zuzahlungsbefreiung lohnt sich, sobald Ihre jährlichen Zuzahlungen Ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, die normalerweise 2 % Ihres jährlichen Bruttoeinkommens beträgt; bei chronisch Kranken liegt diese Grenze bei 1 % des Bruttoeinkommens. Sobald diese Grenze überschritten ist, können Sie eine Befreiung für den Rest des Jahres beantragen, um von weiteren Zuzahlungen (z.B. für Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel) befreit zu werden, was bei hohen Ausgaben schnell der Fall sein kann.
Welches Einkommen zählt für Zuzahlungsbefreiung?
Für die Zuzahlungsbefreiung zählt das gesamte Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder (Ehepartner, Kinder bis 18, evtl. familienversicherte Kinder über 18), einschließlich Lohn/Gehalt, Renten, Arbeitslosengeld, Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte etc. Von diesem Bruttoeinkommen werden Freibeträge für Ehepartner und Kinder abgezogen, bevor die persönliche Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %) erreicht wird, ab der Sie sich befreien lassen können.
Wo kann ich einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung stellen?
Die Befreiung von Zuzahlungen beantragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, entweder online, postalisch oder persönlich, indem Sie Ihre Belege sammeln, bis Sie Ihre jährliche Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, 1 % bei chronischer Krankheit) erreicht haben, und dann einen Antrag auf Befreiung stellen; bei Vorab-Befreiung zahlen Sie den Grenzbetrag im Voraus ein. Kinder sind immer befreit, und bei Familien werden Einkommen und Zuzahlungen zusammengezählt.
Wie hoch darf das Einkommen für Rezeptgebührenbefreiung sein?
Gut zu wissen: Bestimmte Freibeträge können vom Gesamteinkommen abgezogen werden. Für 2025 gelten folgende Freibeträge: 6.741 Euro für Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. 9.600 Euro für jedes zu berücksichtigende Kind.
Wer ist automatisch von der Rezeptgebühr befreit?
Es besteht eine Deckelung der Rezeptgebühren: Wer im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresnettoeinkommens für Rezeptgebühren bezahlt hat, ist automatisch für den Rest des Jahres von der Rezeptgebühr befreit.
Wann ist man als Pensionist von der Rezeptgebühr befreit?
Diese Richtsätze werden für jedes unterhaltsberechtigte Kind erhöht (2025: 196,57). Personen, die in einem Altersheim etc gepflegt werden, erhalten die Rezeptgebührenbefreiung, wenn die Pension 2025 € 3.057,58 (240 % des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Einzelpersonen) nicht übersteigt.
Ist eine Zuzahlungsbefreiung für Rentner bei der Krankenkasse möglich?
Rentner können bei ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, wenn ihre jährlichen Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel etc. eine bestimmte Belastungsgrenze überschreiten; diese liegt meist bei 2 % des Bruttoeinkommens (Rente + weitere Einkünfte), bei chronischer Krankheit sogar bei nur 1 %. Der Antrag wird bei der Krankenkasse gestellt, wobei Einkommensnachweise (Rentenbescheid, Steuerbescheide) und bei chronischer Krankheit Nachweise über Pflegegrad oder GdB eingereicht werden müssen, um für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit zu werden.
Welche Nachweise sind für Zuzahlungsbefreiung notwendig?
Ihre Einkommensnachweise wie Verdienstbescheinigung, Mietvertrag über Mieteinnahmen, Nachweis über Zinseinkünfte, Bescheid über Betriebsrenten. Nachweise über weitere Einkünfte (sofern zutreffend) Ihre IBAN (optional) Rechnungen und Zahlungsnachweis/Quittung der bereits gezahlten Zuzahlungen (falls vorhanden)
Wie hoch ist die Belastungsgrenze für Zuzahlungen im Jahr 2025?
Die Belastungsgrenze für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen, für chronisch Kranke 1 %; für 2025 gelten angepasste Freibeträge bei der Zuzahlungsbefreiung, z.B. 6.741 € für Ehepartner und 9.600 € pro Kind, um die Grenze zu unterschreiten, was eine Befreiung ermöglicht.