Wie bekomme ich den Entlastungsbetrag von der AOK?

Gefragt von: Annett Fischer
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Um den Entlastungsbetrag (131 €/Monat) von der AOK zu bekommen, müssen Sie nicht extra einen Antrag stellen, sondern die Leistungen zuerst selbst bezahlen und die Rechnungen bei Ihrer AOK-Pflegekasse einreichen, um eine Kostenerstattung zu erhalten. Rechnungen für anerkannte Leistungen (z.B. Alltagshelfer, Betreuungsdienste) werden eingereicht, um das Geld zurückzubekommen, oder Sie können eine Abtretungserklärung unterschreiben, damit der Dienstleister direkt abrechnet. Der Betrag wird nachträglich erstattet und nicht monatlich ausgezahlt.

Wie bekomme ich den Entlastungsbetrag von 125 € AOK?

Entlastungsbetrag: Höhe, Anspruch und Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Es liegt ein Pflegegrad von 1 bis 5 vor. Die Pflege findet zu Hause statt. Die Entlastungsleistung wird von einem nach Landesrecht zugelassenen Anbieter oder einer zugelassenen Pflegeeinrichtung erbracht.

Was muss ich tun, um einen Entlastungsbetrag zu erhalten?

Den Entlastungsbetrag müssen Sie nicht gesondert beantragen. Prinzipiell steht er allen Menschen zu, die einen anerkannten Pflegegrad haben. Er wird ebenso wie Pflegegeld und Pflegesachleistungen durch die Pflegekasse organisiert und wird rückwirkend für bereits erbrachte Leistungen gezahlt.

Können auch Angehörige den Entlastungsbetrag erhalten?

Der Entlastungsbetrag steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, nicht den pflegenden Angehörigen direkt. Das bedeutet: Der Betrag wird nicht bar an Angehörige ausgezahlt. Er wird nur erstattet, wenn Rechnungen für zugelassene Entlastungsleistungen eingereicht werden (§ 45b SGB XI).

Wie bekommt man den 125 Euro Entlastungsbetrag?

Er funktioniert nach dem Prinzip der Kostenerstattung. Der Pflegebedürftige muss die Leistungen zunächst aus eigener Tasche bezahlen. Er reicht seine Rechnungen bei der Pflegekasse ein und bekommt bis zu 125 Euro im Monat erstattet. Es werden also nur tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen erstattet.

Tipps zur Abrechnung des 131€ Entlastungsbetrages aus der Pflegeversicherung

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Kann man sich den Entlastungsbetrag auch auszahlen lassen?

Nein, der Entlastungsbetrag lässt sich nicht direkt auszahlen; er ist zweckgebunden und dient der Erstattung von Kosten für anerkannte Entlastungsleistungen (z.B. Haushaltshilfe, Betreuung) durch die Pflegekasse, wofür Sie Rechnungen einreichen müssen, oder Sie können den Dienstleister per Abtretungserklärung direkt abrechnen lassen. Nicht genutzte Beträge können in der Regel angespart und bis zu sechs Monate ins nächste Jahr übertragen werden, verfallen aber danach.
 

Können auch Angehörige als Haushaltshilfe tätig sein?

Kann eine Angehörige oder ein Nachbar als Haushaltshilfe tätig sein? Ja, Angehörige oder Nachbarn können als Haushaltshilfe für Pflegebedürftige tätig sein. In solchen Fällen ist es möglich, dass die Pflegekasse über den sogenannten Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich die Kosten erstattet.

Kann man den Entlastungsbetrag auch rückwirkend bekommen?

Ja, den Entlastungsbetrag können Sie rückwirkend beantragen, aber nur für Leistungen, die Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres geltend machen können; nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr können bis zu diesem Datum angespart und abgerechnet werden, indem Sie die Belege bei der Pflegekasse einreichen, nicht ausgezahlt, sondern erstattet werden. Der Anspruch besteht ab dem Monat, in dem der Pflegegrad festgestellt wurde, und die Abrechnung erfolgt mit den Rechnungen der Anbieter für zugelassene Entlastungsleistungen wie Haushaltshilfen oder Nachbarschaftshilfe. 

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag im Jahr 2025?

Den Entlastungsbetrag 2025 bekommen alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden, wobei sich die Summe auf bis zu 131 € monatlich erhöht. Er dient der Erstattung von Kosten für anerkannte Unterstützungsleistungen, wie z.B. ambulante Pflegedienste, Tagespflege, Kurzzeitpflege oder Alltagshelfer (Einkaufen, Haushalt). Der Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern muss nach Vorlage der Rechnungen bei der Pflegekasse zurückgefordert werden und kann bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden, bevor er verfällt.
 

Wie wird der Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige abgerechnet?

Im Normalfall ist der Entlastungsbetrag ein Kostenerstattungsbetrag. Das heißt, Sie gehen in Vorleistung und begleichen die Rechnung. Danach reichen Sie diese bei der Pflegeversicherung ein. Der Betreuungsdienst/Pflegedienst kann auch direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Wie kann ich den Entlastungsbetrag abrufen?

Sie können Ihre Rechnungen für Betreuungs- oder Entlastungsleistungen - auch für die Nachbarschaftshilfe - online einreichen. Wir erstatten Ihnen die Kosten für Entlastungsleistungen bis zu 131 Euro monatlich. Alternativ können Sie die Rechnungen per Post oder per E-Mail an uns schicken.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag der AOK im Jahr 2025?

Für 2025 gibt es beim Thema Entlastung mehrere Änderungen: Der Entlastungsbetrag (für Unterstützung im Alltag) steigt auf 131 € monatlich für alle Pflegegrade. Zusätzlich gibt es ein neues Entlastungsbudget von bis zu 3.539 € pro Jahr (ab Juli 2025), das flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege genutzt werden kann, insbesondere für Pflegegrade 2-5. Die AOK informiert über diese Leistungen, die auch die Umwandlung von Sachleistungen umfassen, die den Gesamtbetrag erhöhen können. 

Was muss ich tun, um den Entlastungsbetrag zu bekommen?

Um den Entlastungsbetrag zu bekommen, brauchen Sie keinen separaten Antrag zu stellen, sondern müssen zuerst einen Pflegegrad haben. Danach nutzen Sie anerkannte Leistungen (z.B. Alltagshelfer), zahlen diese zunächst selbst und reichen die Rechnungen bei Ihrer Pflegekasse zur Kostenerstattung ein – alternativ unterschreiben Sie eine Abtretungserklärung und der Dienstleister rechnet direkt ab.
 

Wie bekomme ich die 500 Euro von der AOK?

Die 500 Euro bekommen Sie nicht als pauschale Auszahlung, sondern als Gesundheitsbudget für individuelle Leistungen oder durch Bonusprogramme, je nach regionaler AOK (z.B. AOK NordWest, Nordost), wobei Sie oft durch Gesundheitsaktivitäten (Punkte sammeln) oder bestimmte Tarife (z.B. für Schwangere, Azubis) bis zu 500€ für Extras wie Osteopathie, Zahnreinigung oder Sport erstattet bekommen können, die Sie über die „Meine AOK“-App einreichen. 

Kann ich den Entlastungsbetrag rückwirkend nutzen?

Ja, der Entlastungsbetrag kann rückwirkend geltend gemacht werden: Nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres bei der Pflegekasse (z.B. DAK) eingereicht und erstattet werden. Sie müssen dazu die Rechnungen für die erbrachten Leistungen (wie Nachbarschaftshilfe oder ambulante Dienste) sammeln und bei der DAK einreichen, um die Erstattung zu erhalten. Die erste eingereichte Rechnung dient dabei oft schon als Antrag. 

Kann der Entlastungsbetrag auch an Angehörige ausgezahlt werden?

Ziel des Entlastungsbetrags ist es, pflegende Angehörige zu unterstützen und Pflegebedürftigen eine bessere Versorgung und Betreuung zu bieten. Anders als das Pflegegeld oder die Pflegesachleistungen wird der Entlastungsbetrag für zusätzliche Hilfe im Alltag verwendet und kann nicht bar ausgezahlt werden.

Ist der Entlastungsbetrag von 125 € auch für Privatpersonen nutzbar?

Der Entlastungsbetrag von 125 € (seit 2025: 131 €) ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad (ab 1), der für Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt wird, wie Tagespflege, Kurzzeitpflege, ambulante Dienste oder Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA), um pflegende Angehörige zu entlasten. Man beantragt ihn bei der Pflegekasse gegen Einreichung von Rechnungen, wobei nicht genutzte Beträge ins nächste Jahr übertragen und bis zum 30. Juni gesammelt werden können, bevor sie verfallen. 

Wie beantrage ich das Entlastungsbudget?

Eine Beantragung des Entlastungsbudget ist derzeit nicht vorgesehen, da es nur dazu dienen soll, die Leistungen der Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege zu finanzieren. Daher soll wie bisher, die jeweilige Leistungsart beantragt werden.

Ist der Entlastungsbetrag 2025 auch für Privatpersonen nutzbar?

Der Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige steigt 2025 auf 131 € monatlich (statt 125 €) und kann nun auch für Hilfe durch Privatpersonen genutzt werden, nicht nur für professionelle Dienste, was die Unterstützung im Alltag flexibler macht, insbesondere durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), mit dem auch andere Leistungen angehoben wurden. 

Was darf man mit dem Entlastungsbetrag von der Pflegekasse machen?

Der Pflege-Entlastungsbetrag (131 € monatlich) dient dazu, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten, indem er flexible Unterstützung im Alltag finanziert, z.B. für Haushaltshilfe, Begleitung zu Terminen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und anerkannte Betreuungsangebote wie Nachbarschaftshilfe (oft mit Pflegekurs) – alles, um Selbstständigkeit zu fördern und die Pflege zu erleichtern.
 

Was darf man beim MDK nicht sagen?

Beim MDK (Medizinischer Dienst) sollten Sie nichts beschönigen, verschweigen oder übertreiben; sagen Sie die Wahrheit über Ihre Einschränkungen, zeigen Sie den tatsächlichen Pflegebedarf (auch Verweigerungen), aber vermeiden Sie unnötige intime Details oder Fragen zu Politik und Religion, die nicht relevant sind; seien Sie vorbereitet, aber verstellen Sie sich nicht, um einen falschen, zu positiven Eindruck zu erwecken. Wichtig ist, dass Sie Ihre Schwierigkeiten realistisch schildern, da der Gutachter sonst Ihren Unterstützungsbedarf falsch einschätzt. 

Kann ich meine Tochter als Haushaltshilfe einstellen?

Ja, Sie können Ihre Tochter als Haushaltshilfe einstellen, wenn sie nicht im selben Haushalt lebt und die Tätigkeit keine reine Gefälligkeit ist, sondern ein echtes Arbeitsverhältnis darstellt (z. B. Minijob), mit schriftlichem Vertrag und korrekter Anmeldung bei der Minijob-Zentrale, um Scheinarbeit zu vermeiden und Steuervorteile zu nutzen, was aber bei im Haushalt lebenden Kindern schwierig ist. 

Welche Rechnungen müssen Privatpersonen in häuslicher Pflege einreichen, um den Entlastungsbetrag zu erhalten?

Der Entlastungsbetrag (131 €/Monat) für Pflegebedürftige wird über die Pflegekasse abgerechnet, indem Sie Rechnungen für anerkannte Leistungen wie Haushaltshilfe oder Betreuung bei der Kasse einreichen; diese erstatten die Kosten, zahlen aber nicht direkt aus, und seit 2025 können auch Privatpersonen als Helfer anerkannt werden, sofern die Leistungen den Regeln entsprechen und die Rechnung formal korrekt ist (Leistungsnachweis, Datum, Betrag). 

Kann mein Mann meine Haushaltshilfe sein?

Ja, Ihr Ehemann kann unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Haushaltshilfe sein, insbesondere bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit oder nach Krankenhausaufenthalten, aber er wird nicht direkt von der Krankenkasse bezahlt; stattdessen kann er einen Verdienstausfall geltend machen oder Sie können Pflegeleistungen wie den Entlastungsbetrag nutzen, um eine Aufwandsentschädigung zu zahlen, da direkte Anstellungen von Ehepartnern im Minijob-Format nicht möglich sind.