Wie bekomme ich die GesundheitsID?
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Um die GesundheitsID zu bekommen, beantragen Sie diese bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, meist über deren App (z.B. die ePA-App), wobei Sie Ihre Identität mit dem Online-Funktions-Personalausweis (eID) oder Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und der dazugehörigen PIN bestätigen, was ein NFC-fähiges Smartphone erfordert. Die GesundheitsID ist Ihr digitaler Schlüssel für das deutsche Gesundheitswesen und wird oft automatisch bei der Registrierung für digitale Dienste wie die elektronische Patientenakte (ePA) erstellt.
Woher bekomme ich die GesundheitsID?
Den Gesundheits-ID-Code finden Sie, indem Sie die sechsstellige Zugangsnummer (CAN) auf der Vorderseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) suchen und diese zusammen mit der per Brief von Ihrer Krankenkasse erhaltenen PIN zur Anmeldung verwenden, oft für die ePA-App oder das E-Rezept. Alternativ kann man auch die eigene Versichertennummer (oft 10-stellig, beginnt mit einem Buchstaben) nutzen, je nach Anbieter und App-Anmeldung.
Wie bekomme ich den GesundheitsID-Code?
Um den Gesundheits-ID-Code zu bekommen, müssen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse registrieren, meist über deren ePA-App, Ihre Identität bestätigen (z.B. mit Online-Ausweis oder Post-Ident) und einen sechsstelligen App-Code festlegen, der Ihnen zusammen mit der PIN Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) den Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) ermöglicht. Der Prozess startet mit dem Herunterladen der App Ihrer Kasse (z.B. BIG direkt gesund, TK, AOK).
Wo bekomme ich den GesundheitsID-PIN her?
Rufen Sie uns an unter 0800 - 285 85 85 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) . Für alle Bestellvarianten brauchen Sie Ihre aktuelle Gesundheitskarte und ein gültiges amtliches Dokument wie zum Beispiel Ihren Personalausweis. Eine Mail reicht nicht, um Ihre PIN zu bestellen.
Woher bekomme ich meine Gesundheitsakte?
Steht ein Arztbesuch an und liegt Ihre neue elektronische Gesundheitskarte noch nicht vor, können Sie bei Ihrer AOK eine Ersatzbescheinigung anfordern. Ebenso für die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), wenn Sie in den Urlaub fahren wollen und Ihre neue eGK noch nicht erhalten haben.
Digitale Helfer: GesundheitsID
Wie komme ich in meine Gesundheitsakte?
Wird Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in der Praxis oder Klinik eingelesen, erhalten Ärztinnen, Ärzte sowie Apotheken automatisch für 90 Tage Zugriff auf Ihre ePA. Eine zusätzliche Zustimmung oder Anmeldung ist nicht erforderlich.
Kann ich selber in meine Patientenakte einsehen?
Nein. Nur Patientinnen und Patienten sowie das von ihnen berechtigte medizinische Personal haben Zugriff auf die Daten. Selbst Krankenkassen und ihre Ombudsstellen können die Daten in der ePA nicht einsehen.
Woher bekomme ich die PIN fürs E-Rezept?
Hinweis: Sie benötigen für die Nutzung der E-Rezept-App ein NFC-fähiges Smartphone und Ihre Gesundheitskarte mit dazugehöriger PIN. 1. App herunterladen Laden Sie die E-Rezept-App herunter. Gehen Sie auf "Einstellungen" → "PIN oder Karte bestellen".
Was ist eine GesundheitsID?
Eine Gesundheits-ID ist Ihre digitale Identität im deutschen Gesundheitswesen, ein sicherer digitaler Ausweis, der seit 2024 von den Krankenkassen bereitgestellt wird und den Zugang zu Online-Diensten wie der elektronischen Patientenakte (ePA) und dem E-Rezept über Ihr Smartphone ermöglicht, als digitale Alternative zur klassischen Gesundheitskarte. Sie dient als sicherer „Universalschlüssel“ für digitale Services, funktioniert ähnlich wie ein digitaler Personalausweis und wird durch Zwei-Faktor-Authentifizierung (PIN + Smartphone) geschützt.
Wo finde ich meine 5-stellige Online-PIN?
Wo steht die Online-Banking PIN? Die PIN, die Sie für Zugang zum Online-Banking benötigen, steht meistens in einem Schreiben, das Ihnen Ihr Geldinstitut nach erfolgreicher Anmeldung zum Online-Banking zuschickt. Die PIN ist dann meistens noch hinter einer zu öffnenden Lasche oder einer Rubbelschicht versteckt.
Warum brauche ich eine PIN für die Gesundheitskarte?
Die PIN für die Gesundheitskarte dient als persönlicher Schlüssel, um digitale Gesundheitsdienste wie die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept und das Speichern von Notfalldaten/Medikationsplänen zu nutzen, indem sie Ihre Identität schützt und den Zugriff auf sensible Gesundheitsinformationen autorisiert, ähnlich wie eine Bankkarte. Sie ist notwendig, um sich bei diesen Diensten sicher anzumelden und die Freigabe für den Zugriff durch Ärzte zu erteilen.
Wie komme ich an die elektronische Patientenakte?
Um an Ihre elektronische Patientenakte (ePA) zu kommen, nutzen Sie die kostenlose App Ihrer Krankenkasse (z.B. AOK, Barmer, DAK), laden diese im App Store herunter und aktivieren sie mit Ihrer Gesundheitskarte + PIN oder dem Online-Ausweis (eID). Falls Sie kein Smartphone haben, können Sie die ePA auch mit Karte und PIN in Arztpraxen nutzen oder schriftlich beantragen. Seit 2025 wird die ePA automatisch für alle Versicherten eingerichtet, wenn sie nicht widersprochen haben.
Kann ich meine Versicherungskarte auf meinem Handy haben?
Ja, die elektronische Gesundheitskarte (eGK) kann per NFC-Funktion aufs Handy gebracht werden, um digitale Services wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder E-Rezepte zu nutzen; dazu braucht man ein NFC-fähiges Smartphone, die App der Krankenkasse (z.B. DAK App, TK-Ident App, BKK firmus App) und die zugehörige PIN der Karte, um sich zu identifizieren und die Daten sicher zu verknüpfen, was oft durch Auflegen der Karte auf das Handy funktioniert.
Wie bekomme ich den GesundheitsID-Code?
Um den Gesundheits-ID-Code zu bekommen, müssen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse registrieren, meist über deren ePA-App, Ihre Identität bestätigen (z.B. mit Online-Ausweis oder Post-Ident) und einen sechsstelligen App-Code festlegen, der Ihnen zusammen mit der PIN Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) den Zugang zur elektronischen Patientenakte (ePA) ermöglicht. Der Prozess startet mit dem Herunterladen der App Ihrer Kasse (z.B. BIG direkt gesund, TK, AOK).
Kann ich die ePA ohne App nutzen?
Ja, die elektronische Patientenakte (ePA) kann man auch ohne Smartphone-App nutzen, entweder über eine Desktop-Anwendung am PC mit Kartenlesegerät, indem man Ärzte und Apotheken um Einsicht bittet oder eine Vertretung bevollmächtigt, wobei die Nutzung ohne App eingeschränkter ist, aber eine automatische Einrichtung (seit Jan. 2025) die Nutzung auch „passiv“ ermöglicht, ohne eigene Steuerung.
Wie sehe ich, ob ich eine elektronische Gesundheitskarte habe?
Woran erkenne ich, ob meine eGK mit der NFC-Technologie ausgestattet ist? Das erkennen Sie ganz einfach an der sechsstelligen Card-Access-Number (CAN), die auf Ihrer eGK aufgedruckt ist, außerdem ist die Karte mit einem NFC-Symbol gekennzeichnet.
Woher bekomme ich die GesundheitsID?
Den Gesundheits-ID-Code finden Sie, indem Sie die sechsstellige Zugangsnummer (CAN) auf der Vorderseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) suchen und diese zusammen mit der per Brief von Ihrer Krankenkasse erhaltenen PIN zur Anmeldung verwenden, oft für die ePA-App oder das E-Rezept. Alternativ kann man auch die eigene Versichertennummer (oft 10-stellig, beginnt mit einem Buchstaben) nutzen, je nach Anbieter und App-Anmeldung.
Wo finde ich die GesundheitsID-PIN?
Die PIN für Ihre Gesundheitskarte (eGK) wird Ihnen normalerweise per Post von Ihrer Krankenkasse zugeschickt, oft zusammen mit der Karte selbst, und gilt für Dienste wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder die elektronische Gesundheits-ID (GesundheitsID). Sie finden die sechsstellige Zugangsnummer (CAN) rechts oben auf Ihrer Karte. Falls Sie den PIN-Brief verloren haben, müssen Sie eine neue PIN bei Ihrer Krankenkasse anfordern, oft über das Online-Portal, eine App oder persönlich in einer Service-Filiale, wobei Sie sich ausweisen müssen.
Wo steht meine Patienten-ID?
Wo finde ich meine Patienten-ID? Die individuelle Patienten-ID (auch Barcode genannt) erhalten Sie ausschließlich in der Arztpraxis oder dem Testzentrum bei Probenabnahme. Falls Sie diese nicht unaufgefordert mitgeteilt bekommen, fragen Sie bitte aktiv danach.
Wie funktioniert das E-Rezept ohne App?
Es gibt zwei Möglichkeiten, das E-Rezept ohne die App zu nutzen: Sie können Ihre Gesundheitskarte verwenden oder einen Ausdruck erhalten. Wer die DAK ePA-App verwendet, kann alle Vorteile des E-Rezepts optimal nutzen.
Wie ruft die Apotheke das E-Rezept ab?
Dazu lassen Sie das E-Rezept über Ihre elektronische Gesundheitskarte in der Apotheke auslesen. Sie benötigen dazu keine PIN, sondern müssen nur Ihre Gesundheitskarte in das Kartenlesegerät stecken. Die Apotheke ruft dann das Rezept aus der Telematikinfrastruktur ab. Anschließend bekommen Sie die Medikamente.
Hat die neue EC-Karte den selben PIN?
Sie haben eine Ersatzkarte wegen einem Defekt oder einer Namensänderung bestellt, oder die Gültigkeit Ihrer Karte ist abgelaufen? Dann bleibt Ihre PIN unverändert.
Kann ein Arzt sehen, ob ich bereits bei einem anderen Arzt war?
Nein, grundsätzlich kann ein Arzt nicht automatisch sehen, bei welchen anderen Ärzten Sie waren, da die ärztliche Schweigepflicht gilt und Daten nicht ohne Ihre Einwilligung geteilt werden dürfen; allerdings können über die elektronische Patientenakte (ePA) oder bei Abrechnung mit der Krankenkasse Informationen zu verordneten Medikamenten oder Behandlungen einsehbar sein, wenn Sie dem zustimmen oder bestimmte Funktionen aktivieren.
Hat man automatisch eine elektronische Patientenakte?
Ja, seit Januar 2025 wird für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte (ePA) angelegt, die Sie über Ihre Krankenkasse verwalten können, aber die Nutzung ist freiwillig und Sie können widersprechen, falls Sie keine möchten. Auch Kinder bekommen eine ePA, wenn die Eltern nicht widersprechen.
Wie kann ich eine vollständige Patientenakte anfordern?
Um eine vollständige Patientenakte anzufordern, wenden Sie sich direkt an Ihren Arzt, das Krankenhaus oder Ihre Krankenkasse und fordern Sie Einsicht oder Kopien gemäß § 630g BGB an – eine Begründung ist nicht nötig, die erste Kopie ist kostenlos, für weitere Kopien können Kosten anfallen. Sie haben ein gesetzliches Recht auf Einsicht in Ihre vollständigen Behandlungsunterlagen, die Ihnen unverzüglich ausgehändigt werden müssen.