Wie bekomme ich raus wie hoch meine schulden sind?

Gefragt von: Elisabeth Hauser-Rau
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Dennoch gibt es Möglichkeiten, den Großteil der Schulden einzusehen. Beim KSV1870 können Sie eine Selbstauskunft beantragen, die unter anderem über die aufgenommenen Kredite informiert. Beim Gericht können Sie außerdem einen Exekutionsregisterauszug beantragen, in dem alle Pfändungen (Exekutionen) aufgelistet sind.

Wie komme ich raus aus den Schulden?

Wer im laufenden Verfahren seine Schulden vorzeitig loswerden will, kann mit den Gläubigern einen Insolvenzplan vereinbaren und ihnen etwa einen Prozentsatz der Schulden als Sofortzahlung anbieten. Geht die Mehrheit der Gläubiger darauf ein und wird dies vom Gericht abgesegnet, ist der Verbraucher seine Schulden los.

Wo bekomme ich einen Exekutionsregister Auszug?

Nützlich ist außerdem ein Exekutionsregister-Auszug mit Verfahrensdaten vom zuständigen Bezirksgericht (in der Exekutionsabteilung meist kostenlos erhältlich). Damit überprüfen Sie, ob Gläubiger Ihre Schulden schon bei Gericht eingeklagt und Pfändungen (= Exekutionen) gegen Sie beantragt haben.

Was muss ich tun um Privatinsolvenz anmelden?

Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. In der Regel müssen Sie sich also, wenn Sie die Privatinsolvenz anmelden wollen, an das Amtsgericht wenden, welches für Ihren Wohnort zuständig ist.

Wie hoch sind die Kosten für eine Privatinsolvenz?

Die Kosten für die Privatinsolvenz müssen unbedingt gedeckt werden können. Je nach Umfang des Verfahrens liegen sie im Bereich von ca. 2.000 – 2.500 Euro gesamt, wenn die Forderungen und die Insolvenzmasse überschaubar sind.

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Wie hoch müssen die Schulden für eine Privatinsolvenz sein?

Eine bestimmte Mindesthöhe für die Schulden besteht nicht. Es steht also in Ihrem eigenen Ermessen, ob Sie das Insolvenzverfahren beginnen möchten. Eine Privatinsolvenz dient zur Befreiung der Schulden und hat somit positive Folgen für den Schuldner.

Wo bekomme ich ein Schuldnerverzeichnis?

Um eine Auskunft aus den Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte mit Eintragungen vor dem 01.01.2013 zu erhalten, suchen Sie das für den Wohnort des Schuldners zuständige Amtsgericht persönlich auf oder stellen formlos einen schriftlichen Antrag per Fax oder Brief (kein Zugang von E-Mails).

Was ist der Exekutionsregister Auszug?

06E-Register-Auszug (Auszug aus dem Exekutionsregister)

Alle Exekutionsanträge werden vom zuständigen Bezirksgericht in einem eigenen Register aufgezeichnet. Der Schuldner kann jederzeit Einsicht in seine Exekutionsakten nehmen und auf seine Kosten Abschriften verlangen.

Wie komme ich an eine Liste meiner Gläubiger?

Leitfaden Gläubigerliste
  • Holen Sie sich (einmal jährlich kostenlos) eine aktuelle Schufaauskunft.
  • Fragen Sie bei dem für Sie zuständigen Gerichtsvollzieher nach. ...
  • Fragen Sie bei Ihrem Amtsgericht nach Gerichtsverfahren, wo Sie Beklagter waren.
  • Nehmen Sie Einsicht in die Schuldnerliste Ihres Amtsgerichtes.

Kann Caritas bei Schulden helfen?

Die Schuldnerberatung der Caritas ist kostenlos. Sie wird über Zuschüsse der Städte und Gemeinden finanziert. Da diese begrenzt sind, gibt es oft zu wenig Mitarbeiter(innen) und dadurch längere Wartezeiten. Die Caritas bietet auch eine kostenlose Online-Beratung zum Thema Schulden.

Wann gilt man als überschuldet?

Überschuldung liegt vor, wenn weder vorhandenes Vermögen noch erwartete Einnahmen eines Schuldners dessen bestehende Verbindlichkeiten abdecken. 2018 galten 6,93 Millionen Menschen in Deutschland als überschuldet. Die Zahl steigt seit fünf Jahren.

Wie finde ich alle meine Gläubiger?

Jemand wird dann als Gläubiger bezeichnet, wenn er aus einem Schuldverhältnis von einem anderen (Schuldner) eine Leistung fordern kann. Der Begriff kommt aus dem Schuldrecht und ist in § 241 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) unter der Überschrift „Pflichten aus dem Schuldverhältnis“ gesetzlich festgehalten.

Wer darf schuldnerverzeichnis einsehen?

Wer kann das Schuldnerverzeichnis einsehen? Das Schuldnerverzeichnis kann nach § 882f ZPO von jedem eingesehen werden, der darlegt: die Einsichtnahme für Zwecke der Zwangsvollstreckung zu benötigen.

Was ist mit Schulden die nicht in der Schufa stehen?

Speichert die Schufa Daten über alle meine Schulden? Ihre Schulden sind grundsätzlich erst einmal „Ihr Problem“, d. h., die Schufa hat schon gar kein Interesse daran, all Ihre Schuldverpflichtungen zu kennen. Dies rührt daher, dass die Schufa darauf ausgerichtet ist, das Zahlungsverhalten von Menschen einzuschätzen.

Was ist Exekutionsregister?

Früher war es so, dass Gläubiger Einsichtnahme in das sogenannte Exekutionsregister nehmen konnten. Hier konnten Sie als Gläubiger sehen, ob Ihr Kunde/Schuldner anhängige Exekutionen bei Gericht hat. Diese elektronische Einsicht wurde vom Gesetzgeber wegen vermuteten Datenmissbrauchs im Jahr 2009 abgeschafft.

Was passiert bei einer Exekution?

Exekution auf bewegliche Sachen (Fahrnisexekution) ... Die Zwangsvollstreckung erfolgt durch Pfändung und Verkauf (öffentliche Zwangsversteigerung) der Sachen des Verpflichteten. Der Gerichtsvollzieher pfändet die Gegenstände des Verpflichteten, indem er diese Gegenstände im Pfändungsprotokoll verzeichnet und beschreibt.

Was bedeutet Exekutionssache?

Exekution ist die Durchsetzung von Rechten ( z.B. Eintreibung von Schulden oder Räumung einer Wohnung) durch staatliche Zwangsgewalt. Die Parteien im Exekutionsverfahren heißen betreibende Partei (Gläubigerin/Gläubiger) und verpflichtete Partei (Schuldnerin/Schuldner).

Wo kann ich Vollstreckungsportal einsehen?

Die Einsicht in das zentrale Schuldnerregister ist wie bisher jedem gestattet, der hierfür ein berechtigtes Interesse darlegt. Das Portal ist seit dem 1. Januar 2013 unter www.vollstreckungsportal.de verfügbar.

Wie bekomme ich einen Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis NRW?

Die Daten aus den 16 Schuldnerverzeichnissen der Bundesländer stehen im gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder zur Recherche bereit. Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hagen unter Vorlage eines Nachweises der Gläubigerbefriedigung (Vorlage Vollstreckungstitel, Bescheinigung des Gläubigers/der Gläubigerin).

Was kostet eine Auskunft aus dem Vollstreckungsportal?

Der Abruf unter www.vollstreckungsportal.de ist kostenpflichtig und kostet 4,50 Euro pro Einsichtnahme. Die Kosten entstehen auch, wenn zu einer Person keine Daten vorhanden sind. Voraussetzung für den Abruf ist das Vorliegen eines berechtigten Interesses.

Wie viel Geld steht mir bei Privatinsolvenz monatlich zu?

Grundsätzlich liegt der bei einer Privatinsolvenz anzusetzende Freibetrag für Personen, die keinen Unterhalt zahlen müssen, bei 1.259,99 Euro netto. Liegt der Lohn bzw. das Einkommen unter dieser Grenze für den Selbstbehalt, findet demnach keine Pfändung statt und der Schuldner muss kein Geld an die Gläubiger abgeben.

Welche Schulden kann ich nicht in die Privatinsolvenz?

Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder und Forderungen aus zinslosen Darlehen. Nach § 302 Nr. 2 – 3 InsO werden Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder sowie Forderungen aus zinslosen Darlehen (Stundung Ihrer Gerichtskosten) ebenso nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.

Wann ist eine Privatinsolvenz nicht möglich?

Sie dürfen keine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben oder ausüben. Menschen wie zum Beispiel Gastwirte, Anwälte mit eigener Kanzlei, Ärzte mit eigener Praxis oder Unternehmer können in der Regel nicht in die Privatinsolvenz gehen. ... nicht mehr selbstständig tätig sind. sie weniger als 20 Gläubigern Geld schulden.

Wer führt das Schuldnerverzeichnis?

Anstelle der bislang von den Amtsgerichten für ihren jeweiligen Bezirk geführten Schuldnerverzeichnisse ist seit 1. Januar 2013 ein zentrales Schuldnerverzeichnis eingeführt worden. Zuständig für die Führung ist das zentrale Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslandes (in Hessen: Amtsgericht Hünfeld).

Was wird in das Schuldnerverzeichnis eingetragen?

Das Schuldnerverzeichnis enthält nach § 882b Abs. 2 und 3 ZPO: persönliche Daten des Schuldners: bei natürlichen Personen Name, Vorname (ggfs. Geburtsname), Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnsitz, bei juristischen Personen die Firmenbezeichnung, Sitz und das Registerblatt im Handelsregister.