Wie berechnet man den Zähler und Nenner bei der Grundsteuer?

Gefragt von: Hanne Graf
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Die Nummer steht im Grundbuchauszug und lässt sich auch im Internet abrufen. Zuerst wird der Zähler angegeben (456) und dann der Nenner (2). Doch was ist, wenn nur eine Ziffer im Grundbuch steht? Das heißt, diese eine Zahl ist der Zähler, das Feld für den Nenner bleibt in diesem Fall leer.

Was ist bei einem Flurstück der Zähler und der Nenner?

Gehört dem Eigentümer das Grundstück 100%, ist bei ” Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler” 1 und bei “Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner” 1 einzutragen.

Was ist Zähler und Nenner bei Anteil am Grundstück?

Gehören dem Eigentümer weniger als 100% des Grundstücks, ist zum Beispiel bei einem Miteigentumsanteil von 125/1000 bei “Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler” 125 und bei “Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Nenner” 1000 einzutragen.

Was ist bei wirtschaftlicher Einheit Zähler und Nenner?

Da gibt es „Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner“ und „Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (Zähler, Nenner)“. Klingt ähnlich, aber es liegen Welten dazwischen. Bei der „wirtschaftlichen Einheit“ sind es meist 1 und 1, etwa bei einem Einfamilienhaus.

Welchen Nenner bei Grundsteuer?

Wenn das Flur- stück vollständig zu Ihrem Grundstück gehört, dann geben Sie hier bitte bei Zähler „1,00000“ und bei Nenner „1“ ein. Der Zähler ist immer mit Nachkommastellen einzutragen. Der Nenner ist immer als ganze Zahl einzutragen.

Bedeutung Zähler und Nenner

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Was bedeutet Zähler und Nenner bei der Grundsteuerreform?

Flurstück: Zähler/Nenner

Die Nummer eines Flurstücks besteht aus Zähler und Nenner, also lautet zum Beispiel 83/194. Wichtig: Der gesamte Grundbesitz, der zum Beispiel mit einem Einfamilienhaus bebaut und im Übrigen als Garten genutzt wird, kann durchaus aus mehreren Flurstücken bestehen.

Was muss ich in Zeile 11 Grundsteuererklärung?

Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben.

Was ist Zähler und Nenner bei Miteigentumsanteil?

Der Miteigentumsanteil ist im Wohnungseigentumsrecht ein rechnerischer Bruchteil am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Regel werden die Bruchstücke als Teile von 1.000 angegeben, bei größeren Objekten auch von 10.000 oder mehr (z. B. 70 –Zähler- / 1.000 –Nenner-).

Was kann man bei der Grundsteuererklärung falsch machen?

Diese vier Fehler sollten Sie deshalb bei der Grundsteuererklärung vermeiden:
  • Fehler: Stichtag 1. Januar 2022 für Ihre Angaben missachten.
  • Fehler: Veraltete Angaben zum Bodenrichtwert machen.
  • Fehler: Die Abgabefrist versäumen.
  • Fehler: Wohn- und Nutzflächen falsch berechnen.

Was muss ich bei Art der wirtschaftlichen Einheit angeben?

Bei der Art der wirtschaftlichen Einheit ist anzugeben, ob es sich bei dem erklärten Grundbesitz um ein "unbebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)", ein "bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)" oder um einen "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft" handelt.

Was versteht man unter Zähler?

Zähler kurz erklärt

Ein Stromzähler ist ein Messgerät zur Erfassung der Menge einer durchlaufenden elektrischen Größe. Das Wort Stromzähler, oder auch Elektrizitätszähler genannt, wird hauptsächlich für Messgeräte verwendet, mit denen elektrische Energie gemessen wird.

Was trage ich in Zeile 51 der Grundsteuererklärung ein?

Im Feld 51 geht es um den Besitzanteil Ihres Grundstückes. Gehört Ihnen das Grundstück alleine, tragen Sie bei Zähler 1 und bei Nenner 1 ein. Teilen Sie sich das Grundstück beispielsweise mit einem/einer Ehegpartner:in, tragen Sie bei Zähler 1 und bei Nenner 2 für den halben Anteil ein.

Was trage ich in Zeile 32 Grundsteuererklärung ein?

Eigentumsverhältnisse und Angabe der Eigentümer bzw. der Beteiligten. In Zeile 32 der Grundsteuererklärung sind die Eigentumsverhältnisse anzugeben, also wem das Grundstück gehört.

Ist Zähler oder Nenner oben?

Der Nenner eines Bruches ist die Zahl oder der Term, der unterhalb des Bruchstrichs steht. (Die Zahl oder der Term oberhalb des Bruchstrichs heißt Zähler.) Der Nenner steht unten.

Wie viele Flurstücke hat mein Grundstück?

Jedes Flurstück, welches einen Besitzer hat, bildet ein eigenes Grundstück. Es kann vorkommen, dass ein Besitzer mehrere Flurstücke besitzt. Wenn er ein angrenzendes Grundstück erwirbt, um sein eigenes Grundstück zu erweitern, besteht sein vergrößertes Grundstück aus zwei Flurstücken.

Wo finde ich die Größe des Flurstücks?

Die Grundstücks- oder Flurstücksfläche ergibt sich z.B. aus dem Kaufvertrag für das Grundstück oder aus dem Grundbuchauszug. Darüber hinaus können Gemarkung, Flurstücksnummer und Flurstücksfläche im Geoportal (Liegenschaftskataster) abgerufen werden.

Wie wirkt sich das Baujahr auf die Grundsteuer aus?

Aus welchen Unterlagen ergibt sich das Baujahr? Bei der Grundsteuer ist als Baujahr das Jahr gemeint, in dem die Immobilie bezugsfertig wurde. In den Bauunterlagen oder im Kaufvertrag findet sich häufig diese Angabe. Ansonsten kann das Bauamt der Gemeinde möglicherweise Auskunft geben.

Hat eine Garage Einfluss auf die Grundsteuer?

Fazit: Garagen sind bei der Grundsteuer häufig anzurechnen Angesichts der Tatsache, dass die meisten Bundesländer bei der Grundsteuer-Anrechnung von Garagen das Bundesmodell nutzen, müssen die meisten Grundstücksbesitzer in Deutschland sich auf eine Garagen-Grundsteuer einstellen.

Was kann man bei der Grundsteuer weglassen?

Laut der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche werden folgende Räume nicht besteuert:
  • Kellerräume.
  • Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung.
  • Waschküchen.
  • Bodenräume.
  • Trockenräume.
  • Heizungsräume.
  • Garagen.

Wo finde ich den Miteigentumsanteil Zähler?

Die jeweiligen Miteigentumsanteile stehen in der Teilungserklärung der Wohnanlage und sind im Grundbuch festgelegt. Zum Gemeinschaftseigentum zählen alle Bestandteile eines Gebäudes sowie der Außenanlagen, die kein Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers sind.

Wie berechne ich den Miteigentumsanteil aus?

Berechnungsgrundlage für die MEA sind in den meisten Fällen die relative Wohnfläche der einzelnen Eigentümer:innen gemessen an der Gesamtwohn-/-nutzfläche des Gebäudes. Dabei werden die Miteigentumsanteile zumeist als Hundertstel (1/100), tausendstel (1/1.000) oder auch Zehntausendstel (1/10.000) angegeben.

Wie berechne ich den grundstücksanteil bei einer Eigentumswohnung?

Bei Eigentumswohnungen ist die gesamte Grundstücksfläche einzutragen. Beispiel: Das Mehrfamilienhaus steht auf einem Grundstück von 1000m². Vom Gesamtgrundstück gehört zu ihrer Eigentumswohnung ein Anteil von 10% (Miteigentumsanteil 10/100). Somit beträgt die gesamte Fläche = 1000m².

Was trage ich in Zeile 14 Grundsteuererklärung ein?

In den Zeilen 11 bis 14 ist damit nur die Summe der Wohn- und Nutzflächen einzutragen. Eine separate Angabe der Nutzflächen ist damit nur bei Mietwohngrundstücken erforderlich.

Was trage ich in Zeile 20 Grundsteuererklärung?

Für im Sachwertverfahren zu bewertende Nichtwohngrundstücke (z.B. Geschäftsgrundstücke) sind ab Zeile 20 u.a. die Gebäudeart, das Baujahr und die Bruttogrundfläche anzugeben.

Was trage ich in Zeile 17 Grundsteuererklärung ein?

Weitere Angaben zu Flur und Flurstück bzw. zu der Fläche finden Sie im Grundbuchauszug für Ihr Grundstück bzw. kostenlos über die Grundsteuerportale der Bundesländer. Wichtig: In die Zeile 11 für ein Einfamilienhaus im Eigentum von Ehegatten, bitte nur "1,0000" in Kennzahl 17 und "1" in Kennzahl 18 eintragen.