Wie berechnet man die Steuer auf eine Abfindung mit der Fünftelregelung?

Gefragt von: Herr Dr. David Schindler B.Sc.
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Dabei wird zunächst die Einkommensteuer auf das reguläre Einkommen berechnet. Anschließend wird ein Fünftel der Abfindung hinzugerechnet, und die Steuer auf diese Summe ermittelt. Die Differenz zwischen beiden Steuerbeträgen wird dann mit fünf multipliziert.

Wie wird die Steuer auf Abfindungen mit der Fünftelregelung berechnet?

Um die Steuerlast von Arbeitnehmern – vor allem bei höheren finanziellen Abstandszahlungen – ein wenig zu mildern, bietet der Fiskus die sogenannte Fünftelregelung an. So funktioniert sie: Die Abfindungssumme wird durch 5 geteilt – dieses Fünftel wird zum Jahresbrutto gerechnet und versteuert.

Wie viel Steuern bei 10000 € Abfindung?

Mit der Fünftelregelung beträgt die Steuer auf Jakobs Abfindungshöhe von 10.000 Euro insgesamt 3.265 Euro. Zusätzlich zahlt er auf sein reguläres Einkommen 7.461 Euro Steuern. Insgesamt beträgt die Steuerlast bei der Einkommensteuer also 3.265 + 7.461 = 10.726 Euro.

Wie wird die Steuer auf eine Abfindungszahlung berechnet?

Seit 2006 besteht die Regelung, dass eine Abfindung komplett versteuert werden muss, da sie als außerordentliche Einkunft gewertet wird. Sie ist demzufolge lohnsteuerpflichtig. Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) müssen darauf aber in der Regel nicht gezahlt werden.

Wie viel Prozent nimmt das Finanzamt von einer Abfindung?

Wie hoch die Steuer ist, hängt von deinem gesamten Einkommen des Jahres ab. Denn: Es kommt dein persönlicher Steuersatz zum Einsatz. Der liegt zwischen 14 und 45 %.

Abfindung in Sicht? So sparst du Steuern mit der Fünftelregelung!

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Wie wird die Auszahlung einer Abfindung versteuert?

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung bei Jobverlust, meist verhandelt in einem Aufhebungsvertrag, die den Verdienstausfall ausgleicht, aber steuerpflichtig ist, wobei die {Fünftelregelung} oft den Steuersatz senkt und die Auszahlung steuerlich optimiert werden kann (z.B. durch Verschiebung ins Folgejahr), während sie sozialabgabenfrei ist und meist mit Ende des Arbeitsverhältnisses fällig wird. 

Wie viel bleibt netto von einer Abfindung übrig?

Eine Nettoabfindung ist der Betrag, der nach Abzug von Steuern (Lohnsteuer) von der ursprünglich verhandelten Brutto-Abfindung übrig bleibt, wobei Sozialabgaben wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen. Die genaue Höhe hängt von individuellen Faktoren wie Steuerklasse und Fünftelregelung ab, wobei der Arbeitgeber oft die Steuerlast übernimmt und der Arbeitnehmer die Differenz über die Steuererklärung erstattet bekommen kann.
 

Wie berechnet der Abfindungsrechner 2025 mit Fünftelregelung die Lohnsteuer?

Ab 2025 wird die Fünftelregelung für Abfindungen nicht mehr beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt, sondern muss zwingend über die Steuererklärung geltend gemacht werden, was eine steuerliche Erleichterung darstellt, da die hohe Einmalzahlung über 5 Jahre verteilt versteuert wird und so die Steuerprogression gemildert wird; es gibt verschiedene Online-Rechner (z.B. bei Kanzleien wie Kanzlei Hasselbach, Smart-Rechner.de, Randstad, Advocado.de, Ohana Invest GmbH, TaxTech Systems, Finanztip oder buhl) für eine erste Schätzung, die die Berechnung wie folgt durchführen: 1. Steuer auf Jahresgehalt ohne Abfindung berechnen, 2. Steuer auf Jahresgehalt + 1/5 Abfindung berechnen, 3. Differenz aus (2) und (1) mit 5 multiplizieren, um die Steuerlast der Abfindung zu ermitteln. 

Wann lohnt sich die Fünftelregelung nicht?

Die Fünftelregelung lohnt sich besonders für Steuerzahler mit einem normalerweise eher niedrigen zu versteuernden Einkommen. Wer hingegen bereits den Spitzensteuersatz von 42 % zahlt (in 2025 für Einkommen ab 68.481), profitiert nicht von der Fünftelregelung, da durch die Abfindung der Steuersatz nicht weiter ansteigt.

Welche Änderungen gibt es bei der Fünftelregelung ab 2025?

Ab dem 01.01.2025 entfällt die Fünftelregelung im Lohnsteuerabzugsverfahren. In der Praxis hat sich nämlich herausgestellt, dass das Verfahren für Arbeitgeber in vielen Fällen kompliziert ist oder falsche Anwendung gefunden hat.

Wie rechne ich meine Abfindung aus?

Um Ihre Abfindung grob zu berechnen, nutzen Sie die Faustformel: Bruttomonatsgehalt x 0,5 x Anzahl der Beschäftigungsjahre (wobei bei mehr als 6 Monaten aufgerundet wird) – dies ist ein Orientierungswert, die tatsächliche Höhe ist aber immer Verhandlungssache und hängt von Faktoren wie Kündigungsschutz, Branche und Verhandlungsgeschick ab, wobei auch höhere Faktoren möglich sind. 

Wer berechnet die Steuer bei der Fünftelregelung?

Wichtig: Die Fünftelregelung bedeutet nicht, dass nur ein Fünftel der Einkünfte versteuert wird. Vielmehr berechnet das Finanzamt die Steuer so, als ob die Einkünfte gleichmäßig auf fünf Jahre verteilt wären.

Wie funktioniert die Fünftelregelung bei der Abfindung bei der Haufe?

Wie die Fünftelregelung funktioniert

Im ersten Schritt wird die Jahreslohnsteuer für den verbleibenden Arbeitslohn berechnet. Im zweiten Schritt wird dem verbleibenden Jahresarbeitslohn 1/5 der Abfindung hinzugerechnet und die Jahreslohnsteuer erneut berechnet. Daraufhin wird die Differenz gebildet.

Wie wird die Einmalzahlung der Riester-Rente mit der Fünftelregelung besteuert?

Diese Einmalzahlung ist im Jahr der Auszahlung als sonstige Einkünfte voll steuerpflichtig, soweit sie auf geförderten Beiträgen beruht. Ab 2018 wird die Einmalzahlung jedoch durch Anwendung der sog. Fünftelregelung (Berechnung der Steuer für 1/5 der Einmalzahlung und Multiplikation mit fünf) ermäßigt besteuert.

Wie berechne ich meinen Steuersatz?

Wie kann ich meinen persönlichen Steuersatz ausrechnen? Sie müssen die von Ihnen gezahlte Einkommensteuer mal Hundert nehmen und dann durch Ihr zu versteuerndes Einkommen teilen. Wie viel Einkommensteuer Sie bezahlt haben und wie hoch Ihr zu versteuerndes Einkommen ist, können Sie in Ihrem Steuerbescheid nachschauen.

Wie viel Prozent werden von meiner Abfindung abgezogen?

Dabei wird die Steuer auf das Einkommen ohne Abfindung mit der Steuer des Einkommens zuzüglich eins Fünftels (also 20 %) der Abfindungszahlung verglichen. Die Differenz wird dann mit fünf multipliziert. Der so errechnete Betrag entspricht der Einkommenssteuer, die von der Abfindung einbehalten wird.

Wie viel Steuern muss ich auf meine Abfindung zahlen?

Ja, obwohl eine Abfindung als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust gezahlt wird, ist sie grundsätzlich voll zu versteuern, d.h. die gesamte Zahlung ist voll einkommensteuerpflichtig. Eine Abfindung gilt als „außerordentliche Einkünfte“ im Sinne von § 34 EStG.

Wie bleibt die Abfindung steuerfrei?

Steuerfrei kann die Abfindung genau in einem Fall sein. Dafür müssen Sie Ihr Einkommen drastisch reduzieren oder sogar einen Verlust im Auszahlungsjahr der Abfindung erzielen. Sie können Ihr zu versteuerndes Einkommen durch einen Verlustvortrag bei der Steuererklärung im Jahr der Auszahlung auf 0 Euro reduzieren.

Wie wird die Abfindung versteuert?

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die für den Jobverlust eine Abfindung erhalten, müssen diese grundsätzlich versteuern. In vielen Fällen kannst Du mit der sogenannten Fünftelregelung eine Steuerermäßigung erhalten. Abfindungen sind sozialversicherungsfrei. Eine Ausnahme gibt es für freiwillig Krankenversicherte.

Was bleibt von 50.000 € Abfindung übrig?

Von 50.000 € Abfindung bleiben nach Steuern meistens rund 30.000 € bis 38.000 € netto übrig (ca. 60-76%), da sie als "außerordentliche Einkünfte" besteuert werden, oft durch die Fünftelregelung steuerlich begünstigt, die die Steuerlast verteilt, aber Sozialversicherungsbeiträge fallen normalerweise weg, außer bei vorzeitiger Vertragsbeendigung. Die genaue Summe hängt stark von Ihrem restlichen Einkommen im Jahr der Auszahlung und Ihrem persönlichen Steuersatz ab, weshalb ein Online-Rechner oder eine Steuerberatung sinnvoll sind. 

Wann ist es besser, eine Abfindung auszahlen zu lassen?

Eine Abfindung wird in der Regel mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig, also am letzten Arbeitstag, sofern nichts anderes vereinbart wurde, was oft bei gerichtlichen Vergleichen der Fall ist, wo sie sofort mit Abschluss des Vergleichs fällig wird. Die genaue Auszahlung hängt vom jeweiligen Abfindungs-Grund ab (Aufhebungsvertrag, gerichtlicher Vergleich, Sozialplan, § 1a KSchG) und wird im Vertrag oder Vergleich geregelt; sie ist ein Bruttobetrag, der versteuert wird.